Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Herr Dr. Güldner, ich wäre auch zu Ihrer Veranstaltung gegangen!

Herr Tittmann, Sie hatten Ihre Rede beendet. Ich bitte Sie, jetzt das Pult zu verlassen!

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir wollen zur Sachlichkeit zurückkehren. Zwei drei Sätze erlauben Sie mir aber bitte doch noch. Das mit „undemokratisch“ und „sogenannt demokratisch“, das weise ich entschieden zurück!

(Beifall)

Das können Sie den Parteien in diesem Haus überhaupt nicht unterstellen, das ist einfache Polemik, das ist nicht einmal Polemik, weil es einfach so schwach ist, dass man es gar nicht benennen kann. Es ist einfach dahingeredet!

(Beifall)

Sie haben hier Äpfel mit Birnen verglichen, darauf kann man gar nicht eingehen, und, ich glaube auf der anderen Seite, kann man das natürlich auch politisch kritisieren, dass Parteien mitunter keine einheitliche Linie verfolgen. Das ist für den politischen

Gegner auch immer ein schöner und wunderbarer Steilpass, aber es ist durchaus legitim. Das haben wir ja gestern genau so diskutiert, dass man in Bremerhaven der einen Meinung sein kann und in Bremen durchaus einer anderen Meinung, und das ist völlig in Ordnung. Wir Liberale fühlen uns durch das Urteil des Staatsgerichtshofes, die Fünfprozenthürde nicht wiedereinzuführen, weil sie nicht verfassungskonform ist, in unserer Auffassung vollauf bestätigt.

Wir haben diesen Gang vor den Staatsgerichtshof unterstützt, weil wir es für richtig gehalten haben, das zu überprüfen. Der Staatsgerichtshof hat uns mit seinem Urteil voll und ganz recht gegeben, und deshalb, finden wir, ist es auch ein guter Tag für die Demokratie, weil hier auch noch einmal ganz deutlich festgestellt worden ist, wann Fünfprozenthürden eingeführt werden dürfen – auch demokratisch legitim –, um Funktionsfähigkeiten sicherzustellen, und wann das nicht erforderlich ist. Da hat der Staatsgerichtshof einen sehr deutlichen Abwägungsprozess vollzogen, und jeder, der die Verhandlung so wie wir verfolgt hat, hat auch deutlich miterlebt, dass man sich sehr große Mühe gegeben hat und sehr in die Details gegangen ist und sehr genau nachgeschaut hat, ob die Funktionsfähigkeit der Seestadt weiterhin gewährleistet ist, wenn die Fünfprozenthürde nicht eingeführt wird, und der Staatsgerichtshof ist zu dem Urteil gekommen, ja, das ist gewährleistet! Das gibt zwar eventuell eine wesentlich buntere Stadtverordnetenversammlung, es gibt zwar längere Debatten, und die Mehrheitsfindung ist auch schwieriger, aber das ist durchaus legitim, und das muss man im Rahmen der Demokratie auch durchaus durchhalten und ertragen können. Wir begrüßen es, dass diese Entscheidung stattgefunden hat.

Wir haben gerade über Jugend im Parlament debattiert und mehr Demokratie, und ich glaube, genau das ist ein lebendiges Beispiel, anhand dessen man das deutlich sehen kann, und ich greife das auf, was Herr Müller gesagt hat, allerdings kann ich mir den kleinen Seitenhieb auf Bremerhaven natürlich nicht verkneifen, sondern ich muss sagen, Bremerhaven macht das eine, wir Bremer machen das andere. Deshalb greife ich das noch einmal auf und sage, es ist natürlich sehr deutlich, dass man sich überlegen muss, was man mit der Stadtbürgerschaft und der Fünfprozenthürde bei der Stadtbürgerschaft macht. Ich habe das heute Morgen in der Debatte schon gesagt, das ist ein Punkt, den wir gern unter Verwaltungs- und Parlamentsreform debattiert haben wollen, aber ich bin momentan nicht so weit zu sagen, ich wüsste schon, wie das aussehen könnte. Ich denke, wir sollten uns das sehr ernsthaft vornehmen und sollten das sehr ernsthaft auf die Tagesordnung setzen und dann sehr engagiert und intensiv darüber diskutieren und dann, glaube ich, kommen wir auf einen richtigen Weg.

Ich finde es jedenfalls gut, dass der Staatsgerichtshof auch noch einmal festgestellt hat, dass es wirklich

eine sehr hohe Hürde ist, eine Fünfprozenthürde einzuführen, und dass man sich das sehr wohl überlegen und abwägen muss, wenn man das machen möchte, und dass das in dem Fall für Bremerhaven nicht erforderlich ist. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Winther.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Müller, so einfach, wie Sie sich das hier machen, geht das nicht! Unser Anliegen ist es nie gewesen, uns gegen kleinere demokratische Parteien zu wenden, und dass wir hier mit fadenscheinigen Argumenten gearbeitet haben, das weise ich weit von uns. Deswegen lassen Sie mich noch einmal darlegen, warum denn die CDU-Fraktion sich für eine Fünfprozentklausel für Bremerhaven ausgesprochen hat. Sie alle wissen – und es ist in Teilen auch schon dargelegt worden, und wir haben gerade auch ein Beispiel dafür gehört –, dass es in Bremerhaven viele Splitterparteien mit fraglicher demokratischer Legitimation gibt. Um dieses Lager nicht zu übermächtig werden zu lassen und die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht zu gefährden, hielten wir die Fünfprozentklausel für ein geeignetes Mittel, und um so mehr – das darf ich auch noch erwähnen –, da in Bremerhaven der Oberbürgermeister und der Magistrat von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Herr Bödeker, der hierzu in der Vergangenheit debattiert hatte, hat aber in allen Debatten immer wieder darauf hingewiesen, dass es zu überprüfen ist, ob eine solche Klausel verfassungskonform ist, und genau diesen Weg ist auch der Wahlrechtsausschuss gegangen. Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsregelung in SchleswigHolstein zu dieser Frage der Fünfprozentklausel ergab sich die Notwendigkeit, den Änderungsvorschlag des Bremischen Wahlgesetzes dem Staatsgerichtshof vorzulegen. Der Ausschuss hat das getan. Das Resultat ist bekannt, dem haben wir nicht nur zu folgen, sondern, ich denke, Bremerhaven wird damit auch umgehen können, und eine wehrhafte Demokratie wird Mittel und Wege finden, um Gefährdung, Missbräuche und Funktionsstörungen durch Splittergruppen abzuwenden. Der Staatsgerichtshof hat zudem auch Abhilfemöglichkeiten zu möglichen Missbräuchen geschildert. Er hat zum Beispiel den Vorschlag gemacht, die Geschäftsordnungsmaßnahmen der Stadtverordnetenversammlung zu schärfen. Ich möchte aber noch einmal, weil es hier auch angesprochen worden ist, auf eine Position des Staats––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gerichtshofs eingehen. Ein Leitsatz des Gerichts war, dass eine Fünfprozentklausel erheblich in den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit eingreift und nur eine zu erwartende erhebliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Kommune eine solche Einschränkung rechtfertigen kann. Für eine solche konkrete Beeinträchtigung fehlt es dem Gericht aber an genügend realen Hinweisen. Das Gericht schließt also eine Fünfprozentklausel nicht grundsätzlich aus, und es ist daher eine Frage der Wertung der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und eine Wertung der Frage, wie konkret die Hinweise auf mögliche nichtdemokratische Eingriffe sind. Bremerhaven sieht eine solche Gefährdung stärker, als das Gericht es tut. Ich erwähne diesen Punkt des Staatsgerichtshofs, um noch einmal deutlich zu machen, dass die Fraktionen, die den Antrag mit getragen haben, nicht leichtfertig mit dem Thema Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit umgegangen sind. Vielmehr waren wir darauf bedacht, solchen Missbräuchen vorzubeugen, und, ich denke, das ist eine legitime Debatte. Wir werden jetzt genau beobachten müssen, wie die Fortführung des Status quo sich praktisch auswirkt, und wenn es zu Problemen kommt, werden wir uns Gedanken machen müssen, wie mit ihnen umzugehen ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage nur einen Satz zur aufkommenden Thematik „Fünfprozentklausel für die Kommune Bremen“: Wir haben eine Verbindung der Kommune und des Landtags, und, ich glaube, eine Trennung würde auf unübersehbare Probleme und Fragen stoßen. Insofern können Sie diesbezüglich heute kein Votum von uns erwarten. Ich bin da skeptisch. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ich den voraussichtlichen Ablauf der Plenarsitzung per E-Mail übersandt bekommen habe, war ich doch sehr erstaunt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine Debatte stattfinden sollte. Ich konnte mir eigentlich überhaupt nicht vorstellen, welchen Sinn das haben soll. Lassen wir einmal eben kurz Revue passieren! Herr Müller hat in der Art eines vorbildlichen Aktenvortrags wesentliche Daten vorgetragen, ich will sie dann noch einmal zusammenfassen! Dieses Parlament hat den Staatsgerichtshof nach Artikel 140 der Landesverfassung mit der Fragestellung angerufen, ist die Wiedereinführung einer Fünfprozenthürde verfassungskonform? Der Staatsgerichtshof hat diese Frage beantwortet. Der Staatsgerichtshof hat die Frage dahingehend beantwortet, dass die Wiedereinführung ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

einer Fünfprozenthürde in Bremerhaven nicht verfassungskonform ist. Jetzt ist es die Frage des Selbstverständnisses dieses Parlaments, ob dieses Parlament ernsthaft den Staatsgerichtshof für die Beantwortung einer Frage kritisieren oder als Kehrseite loben möchte. Ich meine, dass es zu der Selbstbeschränkung des Parlaments gehört, die Entscheidung des Staatsgerichtshofs weder in die eine noch in die andere Richtung zu kritisieren.

(Beifall bei der SPD)

Die Debatte ist aber vielleicht gar nicht so schlecht, weil sie sehr deutlich gemacht hat, was denn eigentlich dahinter steckt. Herr Müller, ich danke Ihnen für den Vorschlag, den Sie hier ernsthaft in die Diskussion einbringen, die Realunion unseres Gemeinwesens aufzulösen. Dies legt Hand an die Wurzel, an die staatsrechtliche Selbstständigkeit der Freien Hansestadt Bremen, dies ist haushaltsrechtlich völlig – entschuldigen Sie! – bescheuert! Wie kann man eigentlich die Idee haben wollen, dass wir als Haushaltsnotlageland eine Landesregierung haben, und daneben noch einen kommunalen Magistrat oder eine kommunale Vertretung? Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie man auf solch eine Idee kommen kann und das aus der Diskussion und Entscheidung ableiten will, die der Staatsgerichtshof zur Fünfprozenthürde in Bremerhaven geführt hat. Ich finde es gut, dass Sie mit einer derartigen Initiative starten, ich kann Ihnen sagen, die SPD weiß jetzt schon, dass wir diesen Unsinn nicht mitmachen werden! – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Güldner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fakten sind von meinen Vorrednern im Wesentlichen beschrieben worden; ich möchte deswegen nur zu einigen Punkten Stellung nehmen, unter anderem zu dem Vorwurf von Herrn Müller an die Grünen, dass es hier in Bremerhaven und in Bremen unterschiedliche Positionen gäbe. Erstens hat schon jemand hier in diesem Haus, ich glaube, der Kollege Woltemath, gesagt, dass das an sich gar nichts Schlimmes wäre, wenn es so wäre, weil – das werden Sie in Ihrer Partei vielleicht auch haben – nicht nur in Bremerhaven unterschiedliche Positionen in einer Partei existieren, sondern manchmal sogar in derselben Stadt Parteimitglieder unterschiedlicher Meinung sind. Das sollten wir ertragen können, selbst als Linke, das wäre in Ordnung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Bei ihnen sagt Herr Lafontaine, wo es langgeht!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Mit Herrn Lafontaine – gestatten Sie, Herr Günthner! – wollte ich mich jetzt weniger beschäftigen, das wäre auch nicht besonders erfreulich.

Die Chronologie dieser Ereignisse ist die, dass es schon lange eine grüne Position gibt, dass die Fünfprozenthürde in Bremerhaven verzichtbar ist, dass es ein von „Mehr Demokratie e. V.“ initiiertes Volksbegehren gab, für das wir Unterschriften gesammelt und das wir von Anfang an unterstützt haben, und dass wir mit einem Wahlprogramm und einem Programm in Bremen und Bremerhaven angetreten sind, dass diese Fünfprozenthürde in Bremerhaven verzichtbar ist. Es war ja auch bundesweit kommunal die letzte, die es noch gab.

Das Volksbegehren hat hier zu einem neuen Wahlgesetz geführt, dem in der letzten Legislaturperiode SPD, CDU und Grüne – mehr Parteien oder mehr Fraktionen gab es ja nicht – zugestimmt haben, und das dann in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen – und das ist eine ganz normale und übliche Sache – sind dann viele Dinge auf den Tisch der Koalitionsfraktionen gekommen. So hat es sich ergeben, dass dieser Punkt – in einem Prozess, der meines Erachtens vollkommen normal ist – ein besonderes Anliegen der SPD gewesen ist, aber auch ausgehend von einer mehrheitlichen Position in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven, das muss man an dieser Stelle immerhin einmal konstatieren. Es ist in Bremerhaven ja nicht von einer Minderheit, sondern von einer klaren Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung an uns herangetragen worden, dass wir das hier so machen sollen.

Das hat den Ausschlag gegeben, dass wir dann in einem Vertragsprozess dies so im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Ich selbst habe ihn unterschrieben, und wenn ich einen Vertrag unterschreibe, ist vollkommen klar, was ich hinterher mache, nämlich dass ich einen solchen Antrag, der dann hier vorgelegt worden ist, auch unterschreibe und ihn auch einbringe, und es ist selbstverständlich, dass sich die Grünen dann auch vertragstreu verhalten haben. Ich weiß gar nicht, was Sie machen würden, wenn Sie in einer Koalition wären. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, eine Koalition nur dann einzugehen, wenn Sie sich vorgenommen haben, auch vertragstreu zu sein und die Dinge dann auch einzuhalten.

So ist das gewesen, ansonsten ist der Prozess noch einmal vom Kollegen Tschöpe beschrieben worden. Der Ausschuss hat diese erheblichen Bedenken, die es auf der ein oder anderen Sache schon immer gab, zum Anlass genommen, den Staatsgerichtshof zu fragen. Der Staatsgerichtshof hat Nein gesagt, und, ich denke einmal, damit hat sich dieses Thema zumindest fürs Erste, vielleicht auch für länger, erledigt. Bundesweit ist es so, dass man kommunal zu der Auffassung in den Gerichten gekommen ist, dass man kommunal ohne eine Fünfprozenthürde auskommt, und dem hat sich jetzt der Staatsgerichtshof in Bremen angeschlossen.

Ich finde, ein kleines Wort mögen Sie mir noch zu dem Urteil gestatten, weil ich das Urteil sehr aufmerksam gelesen habe, und ich würde eigentlich uns allen empfehlen, das Urteil einmal recht aufmerksam auch in den Einzelheiten zu lesen. Das ist, finde ich – ich bin jetzt kein Jurist und habe nicht mein Leben lang Urteile gelesen –, aber schon ein sehr bemerkenswertes Urteil, weil man das Gefühl hat, dass der Staatsgerichtshof ein bisschen, vorsichtig würde man sagen, genervt war. Wenn man es ein bisschen schärfer formulieren würde, würde man sagen, er fand das, was ihm da vorgetragen wurde, teilweise doch eher nicht ganz so überzeugend. Der Staatsgerichtshof führt in dem Urteil mehrere Punkte an, die ihm vorgetragen wurden, die zur Begründung dienen sollten, warum wir in Bremerhaven eine Fünfprozenthürde brauchen. Ich will das jetzt gar nicht lang diskutieren und noch einmal groß aufwärmen. Die generelle Linie zeigt sich an einem Punkt: Es gab das Argument, dass Parteien, die weniger als fünf Prozent erhalten, Obstruktionspolitik in einer solchen kommunalen Versammlung betreiben könnten, und dazu sagt der Staatsgerichtshof, ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Obstruktionspolitik kann auch bei größeren Parteien nicht ausgeschlossen werden.“

(Beifall bei der FDP)

Das fand ich recht interessant; die Grünen sind auf dem Weg, eine größere Partei zu werden, teilweise sind sie es auch schon. Von daher sind auch wir mit diesem Satz gemeint, und ich finde, selbstverständlich gelten diese Dinge auch für uns wie auch für alle Fraktionen und Parteien, ob wir kleiner oder größer sind. Ein Ausschluss von kleineren Parteien aus einer kommunalen Vertretung, so jedenfalls sieht es der Staatsgerichtshof, ist dadurch nicht zurechtfertigen. Er hat sein Urteil gesprochen, und ich würde auch im Sinne einer effektiven Parlamentsarbeit davon abraten, dieses Thema in Bälde wieder auf die Tagesordnung zu setzen! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat Herr Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist alles gesagt, die Entscheidung steht. Es ist nicht Sache des Senats, sie zu kritisieren oder zu würdigen, sondern sie einfach in der Praxis umzusetzen. Zu Bremerhaven ist die Entscheidung so gekommen, wie wir sie erwartet haben. Wenn man sich im Land umschaut, weiß man, dass sich dies in den letzten 20 Jahren in den Kommunen weitestgehend durchgesetzt hat, insofern war das auch nicht sehr überraschend. Was an dieser Entscheidung erfreulich ist, ist die ganz klare Aussage zur verfassungsrechtlichen Si

tuation im Land Bremen und zur Lage der Stadtgemeinde Bremen. Mit Erlaubnis möchte ich nur eine einzige Aussage aus dieser Entscheidung zitieren, der Staatsgerichtshof schreibt uns hier deutlich vor: „Die traditionsreiche besondere Ausprägung der Stadtstaatlichkeit der Freien Hansestadt Bremen rechtfertigt die Übernahme der für die Landtagswahlen anerkannten Fünfprozentsperrklausel auf die Stadtbürgerschaft Bremen und insoweit auch die Einschränkung der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Diese besondere Situation besteht für die zweite Gemeinde der Freien Hansestadt Bremen, die Stadt Bremerhaven nicht.“ So weit und deutlich der Staatsgerichtshof!

Das heißt, ich glaube, wir sollten es auch dabei bewenden lassen und keine erneute Debatte darüber führen, wie die Rechtslage in Bremen ist. Was wir hier haben, ist mit diesem Votum des Staatsgerichtshofs verfassungsrechtlich abgesichert. Insofern bin ich froh, dass wir diese Debatte heute und nicht im Jahr 2010 führen. Es war unsere große Sorge, dass wir in die nächsten Wahlen hineingehen und am Ende vom Staatsgerichtshof erfahren, dass alles vergebliche Liebesmüh gewesen ist und dass wir dann erneut wählen dürfen. Das wollten wir – Sie haben es hier gestern schon einmal versucht – dem Land ersparen, und insofern, glaube ich, ist das ein guter Schluss, und da wir das alles auch verfassungsrechtlich abgesichert haben und eine breite Mehrheit für diese Landesverfassung steht, gehe ich eigentlich davon aus, dass wir zukünftig nach dem altbewährten System wählen werden, und damit möchte ich auch dieses Kapitel beenden!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft, Drucksache 17/811, Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

Mitteilung des Senats vom 2. Juni 2009 (Drucksache 17/812) 1. Lesung 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 16. Juni 2009

(Drucksache 17/829)