Protokoll der Sitzung vom 26.08.2009

Die Beratung ist eröffnet.

Es folgt die Erklärung des Präsidenten Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 17/766 vom 24. April 2009 legte der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss seinen Bericht und Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft vor. Demnach soll dem Senat künftig die Abgabe von Regierungserklärungen gestattet werden. Vorausgegangen war im Herbst letzten Jahres eine Diskussion, die zwischen dem Bürgermeister und mir stattgefunden hat, um aktuelle Ereignisse schneller ins Parlament hineinzutragen. Sie wissen ja, dass Regierungserklärungen in unserem System hochkompliziert sind und mit einem langen Abstimmungsprozess verbunden sind. Bevor wir dann eine Aktualität hier hineinbekommen, ist die Aktualität schon lange vorbei. Am 12. Dezember haben wir dann gemeinsam mit den fünf Fraktionsvorsitzenden beim Bürgermeister gesessen und dieses Thema beraten, und letztendlich ist das, was wir dann im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss beschlossen haben, das Ergebnis, sodass Regierungserklärungen, zum Beispiel auch zur Föderalismusreform I und II und was danach kommt, aktuell ins Parlament hineintragen werden können. Dem Bericht des Ausschusses können Sie entnehmen, meine Damen und Herren, dass im Deutschen Bundestag nach dem Grundgesetz und in nahezu allen anderen Landesparlamenten nach den dort geltenden Landesverfassungen den Mitgliedern der Regierungen ein jederzeitiges Rederecht eingeräumt wird. Lediglich die Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Schleswig-Holsteins, der Freien und Hansestadt Hamburg kennen kein jederzeitiges Rederecht für die Mitglieder der Exekutive. Allerdings wird dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft ein jederzeitiges Rederecht ohne verfassungsrechtliche Grundlage eingeräumt. Diesem Beispiel folgend schlägt der Verfassungsund Geschäftsordnungsausschuss vor, die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft entsprechend zu ändern. Der bislang als Leerparagraf ausgewiesene Paragraf 22 der Geschäftsordnung soll folgenden Wortlaut erhalten: „Erstens: Der Senat kann aus besonderen Anlässen jederzeit verlangen, dass seiner Vertreterin oder seinem Vertreter außerhalb der Tagesordnung das Wort zur Erklärung erteilt wird. Zweitens: Die Absicht einer Erklärung ist dem Präsidenten der Bürgerschaft bis drei Arbeitstage, 9.00 Uhr, vor der Sitzung mitzuteilen. Drittens: Hinsichtlich der näheren Einzelheiten der Beratung betreffend zeitliche Lage und Redezeiten führt der Präsident der Bürgerschaft eine interfraktionelle Absprache und Verständigung herbei. Viertens: Anträge zur Sache können nicht gestellt werden.“

Die Regelung lehnt sich an die Vorschriften für die Aktuelle Stunde an, wonach auf Antrag von Fraktionen oder Gruppen in jeder ordentlichen Sitzung der Bürgerschaft eine Kurzdebatte über Angelegenheiten von allgemeinem aktuellen Interesse zu einem bestimmten Thema stattfinden kann.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt diese Änderung der Geschäftsordnung mehrheitlich, und ich bitte Sie um gemeinsame Zustimmung! – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, mit der Drucksachen-Nummer 17/766 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Abg. T i t t m a n n [par- teilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(FDP)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses Kenntnis.

Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt vor der Mittagspause nur noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufrufen. Ich sehe, dass Sie damit einverstanden sind, und werde daher so verfahren.

Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Bremen

Mitteilung des Senats vom 23. Juni 2009 (Drucksache 17/849) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Bremen, Drucksache 17/849, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit der zweiten Lesung einverstanden.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Land Bremen in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden

Mitteilung des Senats vom 23. Juni 2009 (Drucksache 17/850) 1. Lesung

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsetzungsbefugnisse der Gemeinden mit der Drucksachen-Nummer 17/850 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Bericht über die Tätigkeit der mit Förderaufgaben beauftragten juristischen Personen des privaten Rechts für das Jahr 2008 (Beleihungs- bericht 2008)

Mitteilung des Senats vom 14. Juli 2009 (Drucksache 17/862)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.