Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Das habe ich ihm nicht erzählt, ich habe dann aber später eine Rückmeldung bekommen, und die Person, um die es geht, war sehr zufrieden damit, wie dieses Problem dort behandelt wurde. Ich kann also sagen: Auch das ist ja eine positive Meldung!

Herr Dr. Steinbrück hat sich sehr intensiv mit den Fragen der Barrierefreiheit, mit den Fragen insbesondere des öffentlichen Personennahverkehrs, mit den Kindertagesstätten, Stichwort Schwerpunkteinrichtungen, beschäftigt. Er ist nicht immer zufrieden mit dem, was der Senat beschließt, das liegt, finde ich, in der Natur der Sache, weil natürlich im Bereich der Behindertenpolitik sehr viel weiter gehende Forderungen gestellt werden können und müssen, als wir immer sofort auch finanziell darstellen können. Man muss sich aber schon klarmachen, dass es in

diesem Bereich eben ganz besonders wichtig ist, dass auch das notwendige Geld zur Verfügung gestellt wird. Geld ist nicht alles, auch in diesem Bereich, aber ohne Geld geht dann nur sehr wenig.

Was nichts „kostet“, sind die Stellungnahmen von Herrn Dr. Steinbrück zu Gesetzen und Verordnungsentwürfen, er hat hier also einen wichtigen Beitrag geleistet in der Weiterentwicklung des bremischen Rechts. Auch dafür herzlichen Dank!

Er hat sich auch zu dem besonders für uns schwierigen Thema des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderungen geäußert. In diesem Zusammenhang kann ich nur sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass wir in der Sozialdeputation vor wenigen Tagen die Neuregelung zur Kenntnis genommen haben, die ja dahin geht, dass eine ursprünglich einmal bestehende Gutscheinregelung mit leichten Abwandlungen wieder eingeführt worden ist. Jetzt können behinderte Menschen wieder pro Quartal 26 Gutscheine für Fahrten bekommen und können dann mit dem Taxi ihre Freundschaften und soziale Kontakte pflegen. Das ist eine gute Entscheidung.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

In diesem Zusammenhang gab es auch großes Einvernehmen in der Deputation. Sehr gut! Da gab es überhaupt keinen Dissens. Dieser Fall hat aber auch deutlich gemacht, dass wir eben nicht als Landes- oder Kommunalparlament befugt sind, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers in negativer Weise zu korrigieren.

Das ist also ein Feld, auf dem sich Herr Dr. Steinbrück auch sehr um die Interessen der behinderten Menschen verdient gemacht hat. Wie gesagt, die Konstruktion hat sich bewährt. Sie ist in vielfacher Hinsicht eine wichtige Unterstützung für Menschen, die Hilfe benötigen, und ich möchte mich persönlich und für meine Fraktion bei Herrn Dr. Steinbrück für seine Tätigkeit bedanken. Er ist sehr beharrlich, aber er verfolgt seine Ziele mit Augenmaß – das ist nicht selbstverständlich –, und diese Kombination ist gut so.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Die Verbände sehen seine Arbeit ebenfalls positiv, und ich denke, wir werden sicherlich noch zu den Einzelfragen des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes kommen müssen. Wir werden diesen Bericht, den der Senat uns vorgelegt hat, noch im Einzelnen durcharbeiten müssen, das ist auch eine Aufgabe für die Sozialdeputation, und wir werden überlegen müssen, in welcher Weise wir hier im Parlament eine Novellierung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes in seiner Gesamtheit anlegen.

Das ist eine große Aufgabe, die wir nicht sofort erledigen können, sondern dies braucht viel Vorarbeit. Das ist eine Aufgabe, die innerhalb dieser Legislaturperiode noch auf uns wartet. Es ist deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt. Wir werden also schauen müssen, wie die Regelungen in den anderen Bundesländern aussehen, was sich in Bremen bewährt hat und was wir von den anderen Ländern übernehmen können.

Eines ist heute jedoch schon völlig klar: Was wir brauchen, ist eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Landesbehindertenbeauftragen, denn seine Arbeitsgrundlage endet am 31. Dezember dieses Jahres. Seine Arbeitsgrundlage ist ein Parlamentsbeschluss, es gibt noch kein Gesetz, und deshalb schlagen wir vor, den Senat zu bitten, uns für die nächste Sitzung einen Vorschlag zur Novellierung des bremischen Gesetzes vorzulegen, der sich mit dieser Frage beschäftigt, weil wir das vor die Klammer ziehen wollen, und das soll möglichst bald geschehen. Wenn uns der Vorschlag im November vorliegt, hätten wir dann die Möglichkeit, zwischen der ersten und zweiten Lesung damit noch einmal in die Sozialdeputation zu gehen oder das Thema im Rechtsausschuss zu behandeln und dann auch noch einmal mit den Verbänden über die Frage zu sprechen, wie es in Bremen auf diesem Feld weitergehen soll. Dann könnte das Gesetz im Dezember entsprechend geändert werden, das sind unsere Vorstellungen. Wir sind erfreut darüber, dass die CDU dies mitmachen wird, ich denke, wir haben da eine große Einigkeit, und das ist gut so.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir schlagen Ihnen auch vor, dass wir heute den Senat auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen möglichst bald ratifiziert wird. Auch das ist eine wichtige Maßnahme, die deutlich macht, dass das bremische Parlament in der Behindertenpolitik eine fortschrittliche Linie verfolgt. Diese Konvention ist von der Bundesregierung unterschrieben worden, es ist also nichts Unbekanntes, sondern das Ganze hat einen erheblichen politischen Vorlauf gehabt. Niemand muss befürchten, dass mit der Ratifizierung einer solchen Konvention nun völlig neue Aufgaben oder Ausgaben auf das Land Bremen zukommen.

Es gibt einen ganz kleinen Vorbehalt, über den wir intern gesprochen haben, den will ich Ihnen nicht vorenthalten. Wir wissen davon, dass im Moment noch keine amtliche deutsche Übersetzung dieser Konvention vorliegt. Es gibt eine Arbeitsübersetzung, demnach gibt es mit der Ratifizierung dieser Konvention überhaupt kein Problem. Es wird an der amtlichen Übersetzung gearbeitet. Man kann vielleicht damit rechnen, dass es in dem einen oder anderen Punkt noch eine kleine Akzentverschiebung geben könn

te, aber insgesamt sagen wir, es ist ein Fortschritt, dass es diese Konvention gibt, und es wäre auch ein behindertenpolitischer Fortschritt, wenn die Bremische Bürgerschaft diesen Beschluss heute möglichst mit großer Mehrheit fasst. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der Linken)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück, es ist natürlich schon viel Positives gesagt worden, aber ich möchte es nicht unterlassen, mich auch im Namen der CDU-Fraktion wirklich sehr herzlich für Ihren Bericht zu bedanken!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Der Bericht enthält vielfältige Informationen zur Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen in Bremen. Sie setzen sich hier in Bremen für die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen ein und regen Maßnahmen an, die die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen verhindern oder abbauen. Wir können feststellen, dass wir insgesamt eine gute soziale Infrastruktur haben, aber gleichzeitig macht der Bericht auch deutlich, dass wir vor aktuellen Herausforderungen stehen. Sie müssen bewältigt werden, damit sich die Menschen auch in Zukunft auf die Hilfe und Unterstützung der Gesellschaft verlassen können.

Sie haben es selbst erwähnt, neben den Bereichen Bauen und Verkehr begleiten und erörtern Sie, Herr Dr. Steinbrück, Stellungnahmen im Bereich Erziehung, Bildung und Sozialpolitik. Sie berichten von zahlreichen Tätigkeiten, die alle das Ziel verfolgen, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu verhindern. Das Land Bremen hat insbesondere im Bereich des Abbaus von Barrieren für Menschen mit Behinderungen einiges geleistet, aber mit dem Blick in die Umwelt muss man auch hier feststellen, dass die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für behinderte Menschen immer noch verhindert wird. Vielmehr aber als durch sichtbare Barrieren haben wir auch noch gegen die Barrieren in den Köpfen der Menschen zu kämpfen.

Es gibt also noch viel zu tun, und die CDU-Fraktion bekräftigt an dieser Stelle noch einmal die Notwendigkeit, das Amt des Landesbehindertenbeauftragten fortzuführen. Allerdings ist die Beseitigung von Barrieren nicht der einzige Maßstab, an dem wir den Erfolg der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes messen können. Es muss versucht werden, die Integration von Behinderten in das gesell

schaftliche Leben in den nächsten Jahren weiter und verstärkt zu fördern, insbesondere die Integration in die Arbeitswelt, bessere Wohnbedingungen und mehr Selbstbestimmung.

Aktuell gilt der Begriff Selbstbestimmung als zentrale Leitlinie der Behindertenpolitik. Das SGB IX sieht in Zukunft vor, dass die Rehabilitationsträger Leistungen auch ausdrücklich in Form des persönlichen Budgets erbringen können. Mit dem SGB XII wurde das persönliche Budget 2004 als flächendeckende Regelleistung eingeführt und eine entsprechende Budgetverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erlassen. Das bedeutet, dass das persönliche Budget eine Geldleistung ist, die ein behinderter Mensch erhält, um sich von dem Geld die Unterstützung, die er braucht, selbst auf einem Dienstleistungsmarkt einzukaufen beziehungsweise persönliche Projekte zu gestalten, die ohne das persönliche Budget nicht vorstellbar wären.

Erste Zwischenberichte aus den Modellregionen zeigen, dass das persönliche Budget die Autonomie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärkt beziehungsweise stärken kann. Behinderte Menschen verbinden mit dem persönlichen Budget Erwartungen und Hoffnungen, aber auch, das muss man erwähnen, Befürchtungen. Sie müssen beraten und begleitet werden, und es muss Unterstützung sichergestellt werden: Wer kann das persönliche Budget beantragen? Welche Leistungen können beantragt werden? Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Wie sichert man eine qualitativ hochwertige Beratung im Sinne der betroffenen Menschen und viele Fragen mehr. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen es den behinderten Menschen auch in Bremen, ein persönliches Budget zu beantragen, auch wenn wir nicht Modellregion sind oder waren. Hier gilt es dringend, dass das Ressort eine Strategie für eine effektive Zusammenarbeit trägerübergreifend entwickelt, und ich glaube, da gibt es noch etwas Nachholbedarf.

Ich möchte noch ein großes Anliegen erwähnen: Die Qualität der vorhandenen Angebote für Menschen mit Behinderungen ist von zentraler Wichtigkeit, denn nur eine hohe Qualität schützt die Betroffenen vor einer benachteiligten Stellung in unserer Gesellschaft. Wenn am 1. Januar 2008 die Budgetverordnung in Kraft tritt, gilt es, professionell ausgebildete Budgetberater zur Verfügung zu stellen, die garantieren, dass Bewerber für ein persönliches Budget qualitativ hochwertig betreut werden. Das dient auch dem Zweck, einem eventuellen Missbrauch der neuen Regelung in Form von Kürzungen der bisherigen Leistungen vorzubeugen.

Um hier konkrete Vorschläge unterbreiten zu können, wie die Qualität der angebotenen Leistungen optimiert und vor allen Dingen überprüft werden kann, wären wir Ihnen sehr dankbar, Herr Dr. Steinbrück, wenn Sie dies aufmerksam begleiten. Der Erfolg muss am Ende messbar und die Strategien von

Projekten müssen ergebnisorientiert sein, denn nur so können wir eine kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft garantieren.

Wir können also feststellen, dass die Aufgaben des Landesbehindertenbeauftragten keinesfalls erledigt sind. Wir möchten hier auch anregen, die Position des Landesbehindertenbeauftragten fest zu verankern, auch gesetzlich dauerhaft über den 31. Dezember 2007 hinaus sicherzustellen. Wir bedanken uns noch einmal, Herr Dr. Steinbrück, für Ihre erfolgreiche Arbeit!

(Beifall)

Das Wort hat der Abgeordnete Möllenstädt.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Steinbrück, auch ich kann mich dem Dank, der Ihnen hier zuteil geworden ist, für die Fraktion der FDP anschließen.

(Beifall bei der FDP und bei der Linken)

Sie und Ihre Dienststelle haben Anteil daran, dass die Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen in unserem Land in den letzen Jahren erheblich verbessert werden konnten. Auch wenn Ihre persönliche Tätigkeit in diesem Amt erst einige Monate währt, so, glaube ich, hat sie doch eine ganze Menge für diese Gruppe von Menschen in Bremen und Bremerhaven vorangebracht.

(Beifall bei der FDP)

Insbesondere 3 Bereiche sind in dem dem Haus zugeleiteten Bericht besonders positiv hervorgehoben worden: die Beteiligung der Behindertenverbände in Gesetzgebungsverfahren, der Bereich des barrierefreien Bauens und Wohnens und der Bereich des barrierefreien Zugangs zu Informationsmedien. In diesen Bereichen ist das Land Bremen, zumindest, was den Vergleich mit anderen Bundesländern angeht, schon sehr gut aufgestellt, und an dieser Stelle möchte ich auch einen weiteren Dank loswerden, nämlich an die wenigen Haupt- und die vielen Ehrenamtlichen in der Behindertenarbeit im Lande Bremen, die daran auch großen Anteil haben.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei der Linken)

So ein Bericht ist aber gleichzeitig, und so ist er ja auch gedacht, Anlass, darüber zu reden, was man in Zukunft noch verbessern könnte. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben dazu schon einige Punkte aufgegriffen, die auch wir als FDP hier als zentrale

Punkte sehen. Der eine Punkt, und der ist besonders wichtig, ist die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen an Bildungschancen und die Herstellung von gleichen Bildungschancen mit anderen Kindern.

(Beifall bei der FDP)

Die Probleme, die in der Berichterstattung in Bezug auf die Hortbetreuung von Kindern mit Behinderungen durch den Ausbau des Ganztagsangebots entstehen, wären nach unserer Auffassung durch die von der FDP schon seit langem geforderte Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Schulen im Bildungsressort bereits von vornherein vermeidbar gewesen. Unser Ziel ist es, dort weiterhin zu einem gemeinsamen Lernen zu kommen und die Förderzentren in den Ganztagsbetrieb zu überführen. Damit rennen Sie bei meiner Fraktion offene Türen ein. Das ist ein ganz wichtiges Thema, bei dem wir uns hier auch anschließen können.

(Beifall bei der FDP)

Ein zweiter Bereich, auf den ist Frau Dr. MohrLüllmann bereits eingegangen, ist das Thema des persönlichen Budgets. Ab 1. Januar nächsten Jahres besteht ja ein Rechtsanspruch auf diese neue Leistungsform in Form von Geldleistungen oder als Gutschein. Unserer Auffassung nach ist das ein ganz zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung, der zukünftig mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Land Bremen ermöglichen wird, denn dann werden Menschen mit Behinderungen tatsächlich zu Experten in eigener Sache und ein Stück weit auch mehr Kunden, und das ist auch ein wichtiger Punkt, den wir hier gern unterstützen möchten.

In der Tat ist auch mein Eindruck, dass es hier gilt, Zögerlichkeiten und Anlaufschwierigkeiten zu vermeiden und Informationsmängel abzubauen. Auch dazu kann ich für die Fraktion der FDP hier die Bitte an den Senat richten, dass er weiter daran arbeitet und sicherstellt, dass es in diesem Bereich auch nicht zu Problemen kommt.

(Beifall bei der FDP)

Die Fraktion der FDP wird weiterhin dem von der SPD, dem Bündnis 90/Die Grünen und mittlerweile auch von der CDU unterzeichneten Antrag „Gesetzliche Verankerung des Landesbehindertenbeauftragten sicherstellen“ selbstverständlich zustimmen. Es ist ein wichtiges Anliegen, dass eine wirklich dauerhafte und auch gesetzliche Arbeitsgrundlage für die Dienststelle des Landesbehindertenbeauftragten geschaffen wird. Wir schließen uns dieser Forderung ausdrücklich an und finden das sehr wichtig.

Ebenso findet auch der Dringlichkeitsantrag zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit

Behinderungen unsere Zustimmung. Auch dem werden wir heute hier zustimmen, weil wir auch finden, es ist wichtig, dass wir uns als Bundesland Bremen auch auf Bundesebene dafür einsetzen, zumal wir schon sehr weit gekommen sind und in vielen Punkten, das habe ich eingangs in meiner Rede ausgeführt, bereits beispielhaft für andere Bundesländer in unserer eigenen Gesetzgebung sind.

Meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Dr. Steinbrück auch persönlich sehr herzlich danken. Ihre Arbeit ist wirklich hervorragend. Ich glaube, sie tut allen Menschen gut, nicht nur den Menschen mit Behinderungen, sondern auch denjenigen, die sich ein Stück weit mehr auf diese Menschen einstellen sollen, und ich glaube, dass wir in puncto Integration in den nächsten Jahren mit Ihrer Arbeit und mit der Arbeit Ihrer Dienststelle da wirklich noch ein enormes Stück vorankommen werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall)