Diese Kritik haben wir deshalb formuliert, weil wir der Meinung sind, dass der hohe Anspruch, Teilhabe und Selbstbestimmung zu verwirklichen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen, einen viel weiter reichenden Auftrag formuliert, dass nämlich Behindertenpolitik Eingang in alle Politikfelder finden und Behindertenpolitik integraler Bestandteil des Handelns von Verwaltung und Gesetzgebung in allen Bereichen sein muss.
Entsprechend ist – damit leite ich dann über auf meinen Tätigkeitsbericht – bei mir zumindest der Versuch zu erkennen, mich auch in Handlungsfeldern zu bewegen oder auch sachkundig zu machen, die nicht unmittelbar und ausdrücklich im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz genannt werden. Ich habe erwähnt die Arbeitsmarktpolitik, den Bereich Bildung und Erziehung, also vorschulische Förderung von Kindern mit Behinderungen ebenso wie die Beschulung von Kindern mit Behinderungen,
ich habe das Thema Wohnen angesprochen, also welche Wohnkonzepte für Menschen mit Beeinträchtigungen sich durchsetzen sollen. Schlagwortartig lässt sich das ausdrücken mit den Worten „ambulant vor stationär“. Ich habe mich im Einzelnen dann auch mit der Frage beschäftigt, wie sich die Kindergärten weiterentwickeln sollen und so weiter, Sie können es nachlesen.
Ich möchte diese kostbare Redezeit nicht dafür verwenden, die Einzelheiten meines Tätigkeitsberichts hier noch einmal zu wiederholen, sondern ich möchte angesichts der knapp bemessenen Zeit auf die Frage überleiten: Was ist eigentlich die Perspektive dessen, was sich aus beiden Tätigkeitsberichten ergibt, nämlich dem des Senats zur Umsetzung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes und meines eigenen?
Ich meine, dass im Grunde genommen sowohl die Verwaltung als auch die Gesetzgebung bei ihrem Handeln sich wie eine Art Checkliste zu eigen machen müsste: Was sind eigentlich die Folgen für Menschen mit Behinderungen, wenn wir diese und jene Maßnahmen ergreifen, und nehmen wir die Menschen mit Behinderungen bei diesen Planungen mit, oder führt diese Maßnahme – wenn auch vielleicht ungewollt – dazu, dass Menschen mit Behinderungen wieder ausgegrenzt werden?
Wir haben im letzten Schuljahr aus dem Bereich Bildung zwei ganz wichtige Punkte immer wieder diskutieren müssen, die ganz deutlich machen, wie wichtig es ist, dieses Prinzip auch tatsächlich in der alltäglichen Politik und der alltäglichen Verwaltungsarbeit umzusetzen. Wenn plötzlich die Schließung von Horten, weil hier eine Ganztagsschule entstanden ist, dazu führt, dass zwar die nicht behinderten Kinder eine Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule haben, aber Kinder mit geistigen Beeinträchtigungen plötzlich keine Nachmittagsbetreuung mehr haben und man dann über Sondermaßnahmen nachdenken muss, um das aufzufangen, dann ist sozusagen bei der grundsätzlichen Überlegung meines Erachtens etwas schiefgegangen.
Das Gleiche gilt für die Frage des Ausbaus des Ganztagsschulbetriebs: Wenn man jetzt den Bereich der Förderzentren für Wahrnehmung und Entwicklung nimmt, die mit sogenannten Regelschulen kooperieren und kooperierten Unterricht durchführen – wenn ich mich richtig erinnere, findet das auch im Koalitionsvertrag seinen Ausdruck –, setzt dieser Ausbau voraus, dass an den Kooperationsstandorten dieser Förderzentren auch diese in den Ganztagsschulbetrieb mit übernommen werden sollen, denn sonst koppelt man die Kooperation mittags um 13 Uhr ab und hat damit letztlich weniger Kooperation, weniger gemeinsames Lernen. Das würde, wenn dies pas
sieren würde, weiterhin den Ansprüchen, die sich aus der Landesverfassung wie auch dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz ergeben, eindeutig widersprechen.
Ich habe dies als ein Beispiel dafür genommen, wie wichtig es ist, Behindertenpolitik nicht mehr als ein besonderes Feld von Politik zu begreifen, das irgendwo im Sozialressort verankert wird, sondern im Grunde genommen diese ganzen Fragen auch in anderen Bereichen mit zu berücksichtigen.
Ich nenne einmal ein anderes Feld, um das auch ganz deutlich zu machen, die Justiz! Da geht es nicht nur um die Frage der räumlichen Zugänglichkeit der Justizzentren. Da haben wir auch viel Arbeit hineingesteckt und an dieser Stelle auch schon darüber gesprochen, dass das Justizzentrum II barrierefrei sein wird und in Teilbereichen auch Modellcharakter haben wird. Zugänglichkeit oder Barrierefreiheit ist aber auch erforderlich, wenn zum Beispiel eine sinnesbehinderte Partei einen Prozess führt, vor dem Kadi steht, weil sie etwas gestohlen hat oder ein Zivilprozess stattfindet. Hier gibt es eine Rechtsverordnung, von der ich befürchte, dass sie in Bremen bisher wenig bekannt ist, die sogenannte Zugänglichmachungsverordnung, die die Justiz beziehungsweise die einzelnen Gerichte verpflichtet, sinnesbehinderten Parteien – sehbehinderten und blinden Parteien – die Schriftsätze in geeigneter Form zugänglich zu machen, also eine Parallele zu der barrierefreien Dokumentenverordnung. Auch hier geht es darum, den Inhalt von Dokumenten Blinden und Sehbehinderten zugänglich zu machen.
Dieses Beispiel bei der Justiz zeigt damit deutlich: Auch hier hat man ein Feld, an das vielleicht der eine oder andere überhaupt noch nicht daran gedacht hat, wo man die Aufgabe hat, behinderte Menschen mit einzubeziehen, mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Ich möchte noch einen Abschlusssatz sagen, der mich sehr beschäftigt hat! Ich war vor kurzem in einem kleinen Zirkel von behindertenpolitisch engagierten Menschen, und wir haben einmal fantasiert, wie wir uns die Situation in etwa 10 Jahren vorstellen. Meiner Vorstellung wurde dann entgegengehalten, das sei alles viel zu hoffnungsvoll. Ich kann Ihnen aber nur sagen: Ich habe die Hoffnung, dass wir in den nächsten Jahren auch Fortschritte erzielen können, weil ich neben allen Widerständen, die es gibt gegen das Thema Behindertenpolitik und -teilhabe – manche von Ihnen haben auch schon einmal das Stichwort „Beharrungskräfte der Verwaltung“ gehört –, immer auch die Erfahrung gemacht habe, dass es in allen Fraktionen, die hier im Hause vertreten sind, Menschen gibt, die diesem Thema aufgeschlossen gegenüberstehen, die auch hilfreich
unterstützend tätig werden, und das Gleiche gilt auch für den Bereich der Verwaltung, dort gibt es auch Menschen, die aktiv mit tätig werden. Ich habe mir angewöhnt, mich eher auf die aus meiner Sicht positiven Kräfte zu konzentrieren, die etwas bewegen wollen, als darüber zu lamentieren, wie schlecht die Situation ist.
Das gibt mir doch Hoffnung, dass wir da weiterkommen, und ich möchte mich bei all denjenigen hier im Hause, die aus meiner Sicht zu diesen positiven Kräften zählen, ganz ausdrücklich bedanken und freue mich auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte den letzten Gedanken von Herrn Dr. Steinbrück aufgreifen. Er hat in die Zukunft geschaut, und ich möchte meinen Blick etwas zurück richten. Als ich vor 20 Jahren erstmalig hier am Redepult zum Thema Behindertenpolitik gesprochen habe, war ich mit dem Verständnis von Behinderung als Wechselverhältnis von behinderten und nicht behinderten Menschen anscheinend ein Exot. Behinderung nicht mehr primär als Schädigung oder Funktionseinschränkung zu sehen, sondern als Einschränkung der Teilhabe, war damals noch eine sehr wenig verbreitete Position.
Inzwischen ist dieses Verständnis in zahlreiche Gesetze eingeflossen, zum Beispiel in das Sozialgesetzbuch IX, die Behindertengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, in Richtlinien der EU zu Arbeit und Beschäftigung behinderter Menschen und jetzt noch einmal – als Neuestes ausgeführt – in die UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Selbstbestimmung, Gleichstellung und volle gesellschaftliche Teilhabe sind seitdem die vorrangigen Ziele der Behindertenpolitik. Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz hat diese Ziele übernommen und den Senat, die Verwaltung und teilweise auch die private Wirtschaft verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei für behinderte Menschen zu gestalten und Benachteiligungen zu vermeiden.
Mit der Bestellung eines Landesbehindertenbeauftragten des Landes Bremen werden diese Ziele erheblich stärker gefördert und vorangebracht. Das ist auch ganz persönlich das Verdienst von Dr. Joachim Steinbrück.
Seine Rolle als Anwalt der Belange behinderter Menschen hat sich in der noch relativ kurzen Amtszeit, die er bis jetzt tätig ist, als unverzichtbar erwiesen. Seine Funktion nun gesetzlich abzusichern und seine Aufgaben und Rechte gesetzlich zu regeln, soll daher von der Koalition noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Der Senat soll daher – nach unserem Antrag – im Oktober einen Gesetzentwurf vorlegen, den wir intensiv mit den Behindertenverbänden in Bremen beraten wollen. Dabei soll er weiterhin hier in der Bürgerschaft beim Präsidenten der Bürgerschaft angesiedelt bleiben. Mit der Ausstattung einer Fachreferentin könnte seine Arbeit noch weiter intensiviert und gesteigert werden.
Die Ausgestaltung seiner Beteiligungsrechte, der Akteneinsichtsrechte und der Selbstbefassungsmöglichkeiten sollte sich an den üblichen rechtlichen Regelungen in den anderen Bundesländern und an dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz orientieren. Dass er hier in der Bremischen Bürgerschaft Rederecht hat, wie wir eben sehen konnten, finde ich eine besonders gute Regelung, die auch vielleicht gesetzlich weiterhin verankert werden sollte.
Ein Behindertenbeauftragter kostet nicht nur Geld, er spart wesentlich mehr. Wird er rechtzeitig hinzugezogen und werden seine Einwendungen berücksichtigt, können teure Nachrüstungen, um Barrierefreiheit herzustellen, vermieden werden. Was hätte man zum Beispiel sparen können, wenn man beim Umzug des Kulturressorts, beim Umzug des Sozialzentrums Süd oder bei der Ausstattung von Gelenkbussen rechtzeitig von Beginn an seine Einwendungen und Vorschläge berücksichtigt hätte!
Welchen Ärger und welche Gerichtskosten hätte man sparen können, wenn seine Stellungnahme zur weitgehenden Abschaffung des Sonderfahrdienstes für behinderte Menschen rechtzeitig berücksichtigt worden wäre!
In der gemeinsamen Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten, der Gesamtschwerbehindertenvertretung im Lande Bremen und der Schwerbehindertenvertretung der Richter ist es bei dem Fachgerichtszentrum II gelungen, ein wirklich neues Konzept eines Gerichtszentrums zu realisieren, das einen Standard von Barrierefreiheit setzt, der wahrscheinlich in der Bundesrepublik einmalig ist. Dennoch hat die Erfahrung gezeigt, dass die Beteiligung des Landesbehindertenbeauftragten und der Behindertenverbände sowie die Instrumente des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht überall ausreichen, Benachteiligungen behinderter Menschen zu vermeiden und Barrierefreiheit sicherzustellen.
strument für die Behindertenverbände entgegengestellt werden, damit Verstöße gegen die Barrierefreiheitsverpflichtung in der Landesbauordnung mit einer Verbandsklage klagbar gemacht werden können. Durch den Wegfall des Gaststättengesetzes auf Bundesebene muss bei der Novellierung eines Landesgaststättengesetzes – wir haben gestern davon gehört, dass das beabsichtigt ist – die Barrierefreiheit von Gaststätten und Hotels mit sichergestellt werden. Berlin hat zum Beispiel eine Quote von Betten in Hotels eingeführt, die für Rollstuhlfahrer barrierefrei benutzt werden können, nämlich in Höhe von 10 Prozent. Durch den Wegfall der direkten Bundesförderung beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz entfällt eine Gestaltungsmöglichkeit, und die Erfahrungen mit den Nahverkehrsplänen in Bremen zeigen, dass die Anforderungen der Barrierefreiheit im bremischen ÖPNV-Gesetz zum Beispiel bei der Beschaffung von Fahrzeugen verstärkt werden müssen.
Das sind alles Elemente, die wir bei einer möglichen Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes, die wir uns ja vorgenommen haben, berücksichtigen können. Die Integration behinderter Kinder in Kindergärten und in der Schule muss zu einer Inklusion, also so, wie es in dem Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen der Vereinten Nationen formuliert ist, weiter entwickelt werden. Ich möchte kurz mit Genehmigung der Präsidentin aus dieser Übereinkunft zitieren. Da heißt es in Artikel 24 Absatz 2:
„Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder von der Sekundarschulbildung ausgeschlossen werden, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer entsprechenden Sekundarschulbildung haben.“ Soweit das Zitat aus dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen!
Sie sehen, dieses internationale Abkommen hat direkte Auswirkungen auf das Land Bremen und auf unsere Schulpolitik. Der Landesbehindertenbeauftragte hat bereits in seinem Bericht darauf hingewiesen, dass nach Paragraf 14 Absatz 2 Satz 3 Bremisches Schulgesetz ein Entwicklungsplan des Landes zur Weiterentwicklung der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu erfolgen hat. Dies umzusetzen wäre eine der nächsten Aufgaben. Die Anforderungen der UNKonvention im Kindergarten- und Schulbereich umzusetzen, wird noch eine weiter reichende Aufgabe sein. Inklusion statt Integration, also die vollständige Einbeziehung behinderter Kinder mit ihren spe
zifischen Bedürfnissen in den allgemeinen Unterricht statt additiver Integration bei unveränderten Schulkonzepten, wird eine große Aufgabe werden.
Zentrale Bedeutung hat auch das Vorhaben der Koalition, Zielvereinbarungen mit den stationären Trägern der Behindertenhilfe abzuschließen, um die stationären Angebote zurückzuschrauben und die ambulanten Angebote auszubauen. Die Kampagne „Daheim statt Heim“, die Henning Scherf und ich als Erstunterzeichner hier in Bremen unterstützen, soll diesen Diskussionsprozess voranbringen. RheinlandPfalz, Nordrhein-Westfalen und Hamburg haben eine umfassende Ambulantisierungskampagne bereits begonnen. Ambulant ist nicht nur humaner und flexibler, ambulant heißt auch, die Bedürfnisse behinderter Menschen angemessener und damit besser und auch kostengünstiger zu berücksichtigen.
Das zeigt zum Beispiel der Vergleich der inzwischen zusammengeführten Wohlfahrtsverbände in Baden und Württemberg, wobei Baden wesentlich günstiger dasteht, weil es dort mehr ambulante Angebote als in Württemberg gab, da Württemberg primär auf die stationäre Versorgung gesetzt hat. Mit dem persönlichen Budget, das zum 1. Januar 2008 gesetzlicher Anspruch wird, werden in Zukunft verstärkt Sach- in Geldleistungen umgewandelt und den Nutzern damit mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten gegeben.
Ich komme zum Schluss! Ich bitte Sie, den beiden von uns eingebrachten Anträgen, einmal den Behindertenbeauftragten gesetzlich abzusichern, zum Zweiten aber auch die Landesregierung aufzufordern sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die UN-Konvention so schnell wie möglich ratifiziert wird, zuzustimmen, weil mit diesen beiden Vorhaben einmal das Behindertengleichstellungsgesetz hier in Bremen gestärkt wirkt, zum Zweiten aber auch auf Bundesebene eine internationale Vereinbarung in Recht und damit auch in Landesrecht umgesetzt wird, die für uns behinderte Menschen wegweisend ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass ich mich kurz fassen sollte, weil wir hier auf diesem Themenfeld, glaube ich, im Parlament eine große Einigkeit haben. Das war in der Vergangenheit auch schon so, als wir über die Einrichtung der Funktion eines Landesbehindertenbeauftragten entschieden, und es war auch bei der Verabschiedung des Gesetzes
so, über dessen Vollzug in den letzten Jahren der Senat berichtet hat und was heute Gegenstand unserer Debatte ist.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass die Entscheidung für die Einrichtung der Funktion eines Landesbehindertenbeauftragten nach längerer und meines Erachtens auch sehr mühsamer Debatte zustande gekommen ist, wie gesagt, in großem Einvernehmen. Im Vorfeld gab es aber immer die Frage: Was kostet das? Man war sich darüber einig, dass es kommen sollte, aber es wurde auch die Frage gestellt: Was wird das kosten, welche Konsequenzen ergeben sich daraus, wo soll diese Funktion verwaltungsmäßig angebunden werden?
Es wurde auch über die Frage diskutiert, ob nicht möglicherweise auch ein parlamentarischer Beauftragter installiert werden sollte. Wir haben uns damals dafür entschieden, dass wir einen Behindertenbeauftragten bestimmen und die verwaltungsmäßige Anbindung beim Präsidenten der Bürgerschaft erfolgen sollte. Ich meine, wir können heute eigentlich alle nur sagen: Das war eine richtige Entscheidung, diese Konstruktion hat sich bewährt.
Ich finde auch, ich will keine weiteren Worte groß darum machen, dass Herr Dr. Steinbrück uns eine beeindruckende Bilanz seiner Tätigkeit vorgelegt und auch vorgetragen hat.
Er hat sich mit vielen Einzelfällen beschäftigt. Ich gehöre übrigens auch zu denen, die schon einmal jemanden, der eine Frage hatte, die ich nicht beantworten konnte, was ja durchaus vorkommt, an ihn verwiesen haben.
Das habe ich ihm nicht erzählt, ich habe dann aber später eine Rückmeldung bekommen, und die Person, um die es geht, war sehr zufrieden damit, wie dieses Problem dort behandelt wurde. Ich kann also sagen: Auch das ist ja eine positive Meldung!