Protokoll der Sitzung vom 27.08.2009

Wir wissen, dass wir für das, was wir für die Bürger tun müssen und was wir in den nächsten Jahren vorhaben, einen motivierten, gut ausgebildeten Stamm von Beamtinnen und Beamten in Bremen brauchen. Das Gesetz, das wir heute vorlegen, bildet dafür eine gute Grundlage. Ich bitte darum, das in erster Lesung zu beschließen, und ausführlich werden wir es dann nach den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss hier debattieren. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das kann ich kurz machen und vorwegschicken, wir werden dem Gesetzentwurf in erster Lesung zustimmen und auch der Überweisung an die Ausschüsse, denn das hat der Kollege Dr. Kuhn eben so schön zusammengefasst. Dieser Meinung sind wir auch, die Herausforderungen, die Bremen in den kommenden Jahren zu bewältigen hat, setzen einen motivierten und engagierten öffentlichen Dienst voraus, und dafür müssen wir Motivations- und Leistungsanreize schaffen, und das ist in diesem Gesetz festgelegt. Deshalb stimmen wir dem zu.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde es gut, dass sich Bremen hier auch in den Geleitzug der norddeutschen Bundesländer begeben hat. Die Föderalismusreform I ist ja schön und gut, aber in einigen Schritten mutet sie ein wenig wie Kleinstaaterei an. Das ist nun einmal leider so, darüber muss man auch nicht mehr lamentieren, aber ich glaube, das mit den norddeutschen Bundesländern gemeinsam zu tun, ist eine gute Entscheidung gewesen.

(Beifall bei der FDP)

Wir finden es gut, und deshalb stimmen wir auch in erster Lesung zu, dass bei Beamtinnen und Beamten in Zukunft stärker auf Befähigung und Leistung geachtet werden soll. Was wir auch besonders gut finden, und das haben wir bei dieser Diskussion in

vielen Bereichen, ist die Öffnung für Seiteneinsteiger, dass man da die Möglichkeit hat, motivierten und engagierten Leuten den Einstieg zu ermöglichen und gerade bestimmte Fachbereiche, bei der Polizei und in anderen Bereichen, mit Personal aufzustocken. Deshalb appelliere ich auch an alle, die anwesend sind, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und würde mich freuen, bei den weiteren Beratungen in den Ausschüssen noch gute Anregungen zu bekommen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Busch.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Erlanson hat vorhin in seiner Rede darauf hingewiesen, mit der Änderung dieser beamtenrechtlichen Vorschriften kommen wir schon dem Tarifrecht der Angestellten nahe. Das ist mitnichten der Fall! Dazu müsste man sich eigentlich einmal anschauen, was eigentlich das Beamtenrecht ist und was es aussagt. Ich habe mich jetzt noch einmal ein bisschen kundig gemacht, auch in alten Unterlagen. Wenn man bedenkt, dass dieses Beamtenrecht quasi seit 1794 gilt, weil es nämlich aus dem „Preußischen Allgemeinen Landrecht“ entwickelt wurde und heute noch nach den „Hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ handelt, mit Forderungen, dass Beamte mit voller Hingabe ihrem Dienstherrn verpflichtet sind und dieser das Alimentationsprinzip aufrechterhalten muss und für eine Besoldung und auch Versorgung der Familien der Beamten sorgen muss, dann wissen wir, was wir alles anpacken müssten, wenn wir das ändern und wenn wir quasi das Beamtenrecht abschaffen wollten. Das nur einmal so als kleiner Hinweis! Sie haben natürlich recht, die Föderalismuskommission I hat Auswirkungen auf dieses Beamtenrecht, und da bekomme ich auch die Verbindung zu dem, was die Gewerkschaften unter dem Stichwort „Verhandeln statt Verordnen“ auf geschriebenem Papier fordern. Gefordert wird darin, dass der Gesetzgeber nur noch die Tatbestände regelt, die das Grundgesetz vorschreibt, und alles andere dann durch Vertrag ausgehandelt und in öffentlich-rechtlichen Verträgen vereinbart werden soll. Darüber müssen wir reden. Ich glaube, wir sind schon so weit, das hat Herr Dr. Kuhn eben gesagt, dass wir alle Regelungen und Forderungen, die das Grundgesetz nicht zulässt, auch nicht umsetzen können. Die Frage ist, ob man einen Einstieg an Punkten, die das Grundgesetz nicht vorschreibt, wagen kann. Ich kann auch eine Sorge verstehen, die vielleicht die Beamtenvertretung und auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berührt. Mit der Föderalismuskommission I hat das Land Bremen, hat der Senat Hoheit über die Beamtenbesoldung, und das gerade in Sanierungszeiten. Das heißt, man hat die große

Angst, dass das natürlich genutzt werden kann, um bremische Beamte zur Sanierung heranzuziehen und schlechter zu stellen als andere Beamte in anderen Bundesländern.

(Abg. Röwekamp [CDU]: Das würde Herr Staatsrat Lühr nie machen!)

Gott sei Dank haben wir ja eine weitere Verpflichtung, die einerseits heißt, dass wir alles im Gleichklang machen wollen, zumindest mit den norddeutschen Bundesländern, und andererseits habe ich auch schon gelesen, dass andere Bundesländer, eben nicht norddeutsche Bundesländer, einen Fortschritt in unseren Regelungen sehen, die hier jetzt aufgenommen worden sind. Ich kann also zusagen, so wie Herr Dr. Kuhn es auch schon angekündigt hat, dass wir hier die Gespräche nicht beenden werden, sondern dass wir sie beginnen wollen, als Koalition sowieso, aber uns vielleicht auch mit den anderen Fraktionen noch weiter beraten, um zu sehen, was man eigentlich machen und verändern kann und welche Ziele man vielleicht kurzfristig erreichen kann. Auch wir werden das also heute in erster Lesung beschließen und werden das dann nicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend überweisen, sondern eben auch an den Gleichstellungsausschuss. Ich freue mich über die Einigkeit hier im Haus. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wort Beamtenbesoldung war eben ein ganz gutes Stichwort dazu. Ich glaube, wir sollten uns da doch im Vorfeld bei diesen Beratungen auf einen Konsens einigen. Man kann es zwar jetzt kritisieren, dass das vorschnell ein Angebot von uns ist, aber ich möchte nicht diese Situation haben, wie wir sie im vergangenen Jahr hatten, dass wir uns da voreinander hertreiben und das eine ganz unglückliche Situation wird. Wir wissen alle, dass wir in diesem Land eigentlich unbedingt sparen müssen und uns an allen Ecken und Enden Geld fehlt, aber da sollten wir eine einheitliche Linie haben, weil wir sonst, wenn wir uns da auseinanderdividieren lassen, die Situation des vergangenen Jahres haben. Die fand ich sehr unglücklich, weil sie Politik auch ein Stück weit unglaubwürdig macht. Deshalb wäre ich zufrieden darüber, wenn wir auch sehr viel Zeit darauf verwenden könnten, das ordentlich und gut zu debattieren und das mit den anderen norddeutschen Bundesländern natürlich abzustimmen, das ist wichtig. – In diesem Sinne herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Lühr.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits die wesentlichen Inhalte des Gesetzes angesprochen, ich will Ihnen dafür jetzt nicht noch einmal die Einzelheiten aus dem Beamtenrecht erklären. Ausdrücklich wurden diese Regelungen auch begrüßt, insbesondere die Flexibilisierung und die neue familienfreundliche Komponente. Dafür herzlichen Dank vonseiten des Senats! Herr Hinners hatte es in bekannter Manier noch einmal zugespitzt und gesagt, dass wir im Haushalts- und Finanzausschuss Tacheles reden. Sehr geehrter Herr Hinners, diese Papiere haben wir schon vorbereitet. Wir werden sie Ihnen zur Verfügung stellen, und dann können wir da auch in die Diskussion gehen. Sie können aber daran sehen, dass es nicht so viele Abweichungen bei diesem Gesetz vom Musterentwurf gibt, weil der Kommentar dazu schon in Vorbereitung ist. Es wird nur einen norddeutschen Kommentar geben, und daran kann man schon merken, dass man sehr viele übereinstimmende Regelungen hat.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Schreiben Sie da mit?)

Nein, ich habe da keinen Ehrgeiz, mich im Kommentar zu verewigen! Ich fülle das lieber aus, was wir jetzt als Rahmen haben.

Ich möchte noch einige Punkte kurz ansprechen! Wir haben ein Gesamtreformpaket Dienstrecht. Die ersten beiden Teile haben wir jetzt vorgelegt, nämlich die Besoldungsanpassung, dazu ist auch schon das Entsprechende gesagt worden, und das Beamtengesetz. In der Pipeline haben wir das Besoldungsrecht und das Versorgungsrecht. Da wird es noch einmal wieder sehr viele Fragen zu klären geben, insbesondere die Frage der Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte und die Flexibilisierungsregelung bei der Beendigung des Beamtenverhältnisses. Das werden wir dann – das haben wir so mit dem DGB und dem Beamtenbund vereinbart – auch in Arbeitsgruppen gemeinsam bearbeiten, weil da sehr viele Detailfragen zu klären sind. Der Senat wird dann natürlich am Ende einen entsprechenden Entwurf vorlegen.

Bei diesen Gesetzesvorhaben sind eigentlich zwei interessante Elemente zu verzeichnen: Einmal hat es eine norddeutsche Einigung gegeben. Die Ministerpräsidenten haben 2007 beschlossen, dass es wegen der Ergebnisse der FöKo I einen gemeinsamen Entwurf geben soll. Das haben wir auch geschafft! Da gibt es einige Differenzierungen, aber das werden wir dann auch noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss im Einzelnen darlegen können. Zweitens haben wir eine sehr intensive Diskussion mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften

geführt. Wir haben insgesamt elf Verhandlungen mit Gewerkschaften und Berufsverbänden gehabt. Wir hatten zum Auftakt eine dienstrechtspolitische Konferenz durchgeführt, wo auch beide Seiten noch einmal ihre Positionen vorstellen konnten, um auch einen Ausgangspunkt zu haben.

Das Kernstück der ganzen Reform – darauf möchte ich noch einmal kurz eingehen – ist das Beamtengesetz. Es stellt eigentlich den Rahmen zur Bewältigung der Herausforderungen dar, denen sich der öffentliche Dienst stellen muss. Die will ich noch einmal ganz kurz benennen, weil es meistens im Alltag nach hinten rutscht und man dann letztlich nur noch bei der Auslegung von einzelnen Vorschriften versucht, sich Klarheit zu verschaffen. Das sind zum einen die Aufgabenentwicklung im öffentlichen Sektor, sind zum anderen die dringenden gesellschaftlichen Probleme, die wir lösen müssen, von Kinderarmut und Defiziten bei der Elementarerziehung bis hin zu Bildung, Wissenschaft und bürgerfreundlicher Verwaltung. Da müssen wir ein Beamtenrecht haben, das diese Herausforderungen aufnimmt.

Die IT-Entwicklung wird eine weitere technische Revolution mit sich bringen. Wir haben die demografische Entwicklung der Gesellschaft, die ebenfalls ganz neue Herausforderungen bringt, und wir haben im öffentlichen Dienst eine Altersstruktur, die uns doch zur höchsten Vorsicht und zu einem klugen Personalmanagement zwingt. Wir werden in den nächsten 15 Jahren 40 Prozent der Beschäftigten durch Fluktuation verlieren und müssen in vielen Fällen neu besetzen, wir müssen aber auch diese einzelnen Positionen zukunftsorientiert besetzen. Das bedeutet erstens Kampf um Talente und zweitens lebensbegleitendes Lernen in der gesamten Berufskarriere und drittens einen flexiblen Einsatz, weil wir nicht immer an einem Platz grundbuchmäßig eingetragen bleiben können. Wenn der öffentliche Dienst sich ändert, müssen natürlich nach dem Folgeprinzip, das Personal folgt den Aufgaben, die Beamten auch auf diese Arbeitsplätze. Das Beamtenrecht gibt den Rahmen dafür, und wir arbeiten jetzt sehr intensiv daran, dies auszufüllen.

Ein wesentliches Element ist dabei die Qualifikation. Wir werden bei der bewährten Grundausbildung bleiben, die für Einsteiger mit Haupt- und Realschulabschluss der Ausgangspunkt ist. Wir sind aber dabei, jetzt einen berufsbegleitenden Bachelor hier für Bremen zu konstituieren, der nächstes Jahr in Serie geht, sodass wir dann nicht mehr in Hamburg ausbilden müssen. Wir können die entsprechende Ausbildung – das als Referenz an Frau Busch – hier durchführen. Wir haben aber auch für die Masterausbildung Vorsorge betrieben. Die Hochschule Bremen wird einen berufsbegleitenden Master anbieten und die Universität Bremen einen als Vollzeitstudium. Der Masterstudiengang an der Universität ist dabei ein interdisziplinärer Studiengang, bei dem die Fächer Jura, Ökonomie, Politikwissenschaft und Philosophie

ein auch überregional sehr beachtetes neues Profil darstellen. Sie sehen also, hier tut sich etwas, was wir brauchen, um dieses Beamtenrecht auch mit Leben zu erfüllen.

Jetzt zur Frage der Beteiligung der Gewerkschaften! Der Gesetzentwurf enthält eine Verbesserung zu dem, was wir jetzt als Rahmen zur Beteiligung haben. Die 1,25-Prozent-Lösung ist den Gewerkschaften und Berufsverbänden nicht genug gewesen. Wir werden uns jetzt erst einmal daransetzen müssen, diese allgemeine Verfahrensregelung, die verhandelt und mit den Gewerkschaften abgeschlossen werden soll, bei der das Verfahren stabilisiert wird, auch anzugehen. Ich glaube, das ist schon ein wesentlicher Punkt zur Verbesserung. Die Gewerkschaften wollen mehr, sie wollen eine Verhandlungslösung, also „Verhandeln statt Verordnen“. Da gibt es jetzt zwischen dem Senat und den Gewerkschaften keinen ideologischen Streit, bei dem man unterstellt, wie kann man solche verwerflichen Forderungen stellen. Wir müssen uns eigentlich auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen zurückbesinnen und sagen, wo wir eigentlich stehen, wenn wir in diesen kritischen konstruktiven Dialog gehen.

Der Senat hat die Gewerkschaftsforderung mit zwei Argumenten abgelehnt. Einmal wollen wir von Bremen aus im Verbund der norddeutschen Länder ein einheitliches Beamtenrecht gestalten. Die anderen Länder wollen diese Regelung ausdrücklich nicht, und dort ist sie zum Teil auch von den Gewerkschaften nicht gefordert worden. Das ist ein Punkt für uns, den wir erst einmal zur Kenntnis nehmen müssen. Deshalb haben wir die einheitliche norddeutsche Regelung jetzt hier vorgeschlagen.

Der zweite Punkt ist die Verfassungsbestimmung in Artikel 33 des Grundgesetzes. Dazu macht ja jeder gern kritische und ironische Anmerkungen. Diese Verfassungsbestimmung ist damals aber vom Parlamentarischen Rat ausdrücklich geschaffen worden, um dem parlamentarischen demokratischen Gesetzgeber die Funktion der Gestaltung des öffentlichen Dienstes zu übertragen. Das auch in Abgrenzung gegenüber dem Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung und den doch sehr einschneidenden und katastrophalen Erfahrungen im Faschismus. Das war damals der Ausgangspunkt, das haben wir jetzt als geltendes Verfassungsrecht. Um das im juristischen Jargon zu sagen, was hier schon angesprochen wurde: Wir können jetzt nicht in Bremen einfach gesetzlich das Grundgesetz „untertunneln“ und eine neue Regelung schaffen. Wer ein einheitliches Dienstrecht will, wie es der Abgeordnete Dr. Kuhn hier angesprochen hat, der muss auch sagen, dass wir die Vorschrift in Artikel 33 des Grundgesetzes ändern müssen. Das ist die Grundvoraussetzung für eine Neuorientierung des Beamtenrechts. Darüber werden wir uns, wie bereits gesagt wurde, dann in der Ausschussberatung im Einzelnen unterhalten.

Abschließend möchte ich zusammenfassen, dass wir mit dem neuen Beamtenrecht einen notwendigen Rahmen für die Entwicklung geschaffen haben. Die Verwaltung beginnt jetzt mit der Arbeit der Ausfüllung. Wir nehmen die Herausforderung an, wenn das Gesetz dann abschließend beschlossen ist, und wir hoffen auf konstruktive Diskussionen. In den Ausschüssen werden wir jeweils die Zwischenergebnisse präsentieren. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen mit der Drucksachen-Nummer 17/882 in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Es ist beantragt, das Gesetz nach der ersten Lesung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, und an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau zu überweisen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Bericht des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft nach § 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 24. August 2009

(Drucksache 17/897)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Abgeordnetengesetzes

Antrag des Vorstands vom 24. August 2009 (Drucksache 17/898) 1. Lesung

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Es folgt eine Erklärung von Präsident Weber.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Bremischen Abgeordnetengesetz ist der Vorstand gehalten, jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung zu erstatten und einen Vorschlag über eine mögliche Erhöhung zu unterbreiten. Mit der jetzt vorliegenden Drucksache 17/898 haben Sie vom Vorstand der Bremischen Bürgerschaft den Bericht sowie das für das Kalenderjahr 2008 erstattete und im Juli 2009 zugestellte Gutachten in der Diätenkommission erhalten. Ferner liegt Ihnen die Drucksache 17/898 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.

Die Diätenkommission stellte wie bereits mit dem für 2007 abgegebenen Gutachten fest, dass durch die von 2003 bis einschließlich 2008 nicht erfolgten Anpassungen der Entschädigungen eine Abkopplung der allgemeinen Einkommensentwicklung stattgefunden hat. Sie haben den Bericht der Kommission zugesandt bekommen, und die Grafik zeigt noch einmal eindeutig, dass wir uns in den vergangenen Jahren doch erheblich von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt haben. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das: Die Einkommen in Deutschland stiegen von 2002 bis 2008 um insgesamt 8,6 Prozent. Die Empfehlungen der Diätenkommission zur Anpassung der Abgeordnetenentschädigung beliefen sich für den Zeitraum 2002, 2003 und 2006 auf plus 4,4 Prozent, daraus ergibt sich eine sogenannte strukturelle monatliche Differenz in Höhe von 174 Euro zum Nachteil der Abgeordneten.

Ich möchte noch an Folgendes erinnern: Für 2004 und 2005 hatte der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft auf Gutachten der Kommission bewusst verzichtet. Wir haben also keinen Auftrag gegeben, weil das Diätenniveau nicht angetastet werden sollte, das war Konsens der Fraktionen hier im Haus. Erstmals mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurden die Einkünfte auf der Grundlage des Kommissionsberichts für das Kalenderjahr 2007 wieder bescheiden angehoben.

Der seit 2002 eingetretene Rückstand ist nicht mehr aufzuholen, darauf hatte ich bereits an dieser Stelle im Januar hingewiesen. Der Vorstand empfahl seinerzeit eine Erhöhung der Diäten um ein Prozent erst ab Januar 2009, obgleich dieser vergleichsweise moderate Aufschlag nach dem Gutachten bereits auch schon zum 1. Januar 2007 möglich gewesen wäre. Ich erwähnte bereits das strukturelle Defizit von 174 Euro zulasten der Abgeordneten. Dies zugrunde gelegt wäre eine Erhöhung der steuerpflichtigen Entschädigung nach Paragraf 5 Absatz 1 des Bremischen Abgeordnetengesetzes um 2,9 Prozent angemessen, doch die Rahmenbedingen – darauf weist uns die Kommission in Ihrem Gutachten hin – sind im Gesamtkontext der gesamtwirtschaftlichen Lage problematisch; aber auch die relativ geringe Aufstockung der Diäten in anderen Landesparlamen

ten in 2008, wobei gesagt werden muss, dass dort durchweg in den vergangenen Jahren die Entschädigung immer angehoben worden ist. Ich möchte nur ein Land erwähnen: Mecklenburg-Vorpommern hat eine Erhöhung um acht Prozent vorgenommen.

Schließlich die Föderalismuskommission II, deren Ergebnisse zu Konsolidierungshilfen für die Freie Hansestadt Bremen führen werden! Eine solche für die Haushalte positive Nachricht konnte die Diätenkommission sicherlich nicht ignorieren. Deshalb empfiehlt die Diätenkommission, auf eine Erhöhung von 2,9 Prozent zu verzichten und sich mit 1,6 Prozent zu bescheiden.