Wir haben jetzt ein Vergabegesetz, das vereinbar mit den europäischen Vorgaben und der Rechtsprechung ist. Bei Bauleistungen verlangt das hier vorgelegte Vergabegesetz, dass die im Arbeitnehmerentsendegesetz festgeschriebenen Tarifverträge beachtet werden, Herr Liess ist schon darauf eingegangen. Beim öffentlichen Personennahverkehr gelten die regionalen repräsentativen Tarifverträge, und bei allen anderen Dienstleistungen, die nicht europaweit ausgeschrieben werden, gilt der Mindestlohn; dies ist zum Beispiel beim Wach- und Reinigungspersonal der Fall. Ich finde, dass ein Mindestlohn ein Lohn ist, unter den man nicht gehen darf, darauf hat Herr Liess schon hingewiesen, er ist ein Meilenstein. Obwohl wir in Deutschland keinen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro haben, wollen wir ihn in unserem Verantwortungsbereich zur Grundlage nehmen. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping.
Ich bin froh, dass wir ein Gesetz bekommen, das bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten denjenigen Unternehmen den Zuschlag gibt, die wichtige gesellschaftliche Verantwortung übernehmen, indem sie Ausbildungsplätze schaffen – das macht nämlich in Deutschland längst nicht jedes Unternehmen – und indem sie sich die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Unternehmensziel setzen, das ist bei Weitem auch keine Selbstverständlichkeit. Wir hatten gestern eine längere Debatte darüber, wie groß die Lohnspreizung ist, gerade in der Privatwirtschaft. Wir haben dort einen Beschluss gefasst, das Bundesgleichstellungsgesetz auch auf die Privatwirtschaft auszudehnen. Wir können die Unternehmen besser berücksichtigen, die Schwerbehinderte beschäftigen. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich ansieht, wie viele Unternehmen sich durch die Schwerbehindertenabgabe freikaufen.
Ich habe schon darauf hingewiesen, wir werden künftig Waren beschaffen, bei denen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO beachtet werden. Wir werden das soweit tun, wie wir das feststellen können, man kann es nicht immer feststellen. Das ist uns besonders wichtig, denn wir wollen keine Produkte haben, die durch Kinderarbeit zustande gekommen sind. Kinder gehören für uns überall auf der Welt auf die Schulbank und nicht in die Steinbrüche für unsere Fußgängerzonen und Radwege!
Wir werden in diesem Gesetz mehr Möglichkeiten haben, um umweltfreundliche Standards bei der Beschaffung durchzusetzen, denn ich glaube, die antiquierte Auffassung, umweltschonend ist gleich teuer, kann hier endgültig zurückgewiesen werden. Sehr viele umweltfreundliche Produkte sind heute auf gar keinen Fall mehr teurer. Im Übrigen gilt auch: Die Herausforderung des Klimawandels und des Ressourcenschutzes ist nicht nur eine Herausforderung für die anderen, sondern für uns alle. Gerade jetzt und heute, Anfang Dezember, wird in Kopenhagen die Kyoto-Nachfolgekonferenz tagen; die Herausforderungen sind immens.
Ich komme zum Schluss! Mit diesem Gesetz übernehmen wir Verantwortung für einen fairen Wettbewerb, gegen Lohndumping und für soziale und ökologische Standards. Wir bitten hier um Ihre Zustimmung! Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen, Herr Liess hat es schon gesagt, die meisten der Punkte sind in dieses Gesetz eingearbeitet, und von daher ist der Antrag für uns gegenstandslos geworden. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gestern ausführlich über den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern diskutiert und darüber, was die Politik – auch außerhalb des öffentlichen Dienstes – dagegen tun kann. Heute behandeln wir ein Gesetz, das sehr konkret etwas gegen den Lohnabstand tut, weil mit dem Vergabegesetz die Vergabe öffentlicher Aufträge an private Unternehmen an Standards und Kriterien gebunden wird; Standards, wie zum Beispiel den Mindestlohn von 7,50 Euro, den niemand unterschreiten darf, der Aufträge der öffentlichen Hand annimmt, aber auch Kriterien, die darüber entscheiden, ob jemand den Zuschlag erhält, wie etwa Frauenförderung im Betrieb. Darüber hinaus wird festgeschrieben, wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, hat seine Beschäftigten nach dem geltenden Tarif zu bezahlen, und das gilt auch für alle Subunternehmer. Das begrüßt die Fraktion DIE LINKE.
Wir finden, das ist ein wesentlicher Fortschritt, weil wir damit deutlich machen, die Arbeitskraft ist eben keine Ware, die man möglichst billig auf dem Markt einkauft. Hier geht es um Beschäftigte, hier geht es um Menschen, die ein Recht auf ordentliche Arbeitsbedingungen und ein Minimum von ordentlicher Entlohnung haben. Wir machen mit diesem Gesetz auch mit dem Irrsinn Schluss, dass Unternehmen öffentliche Aufträge ausführen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für sie arbeiten, gleichzeitig aufstockende Leistungen bei der öffentlichen Hand beantragen, weil die Löhne so niedrig sind, dass sie auf diese Leistungen angewiesen sind. Diese Situation musste beendet werden, und ich denke, wir sind dem mit diesem Gesetzentwurf ein ganzes Stück näher gekommen.
Das Gesetz ist überfällig, es lag ja schon einmal vor und verschwand nach dem „Rüffert-Urteil“, auch das wurde bereits angesprochen, es verschwand in der Versenkung. Der damalige Entwurf enthielt aber noch nicht einmal einen Mindestlohn. Die Fraktion DIE LINKE hat dann den hier ebenfalls vorliegenden Antrag gestellt, um die Diskussion um den Mindestlohn wieder in Gang zu bringen.
Der Gesetzentwurf von SPD und Grünen erfüllt viele unserer Anforderungen, die wir auch in unserem Antrag aufgelistet haben. Einiges davon finden wir wieder, allerdings nicht alles. Der Gesetzentwurf enthält einen Mindestlohn, er enthält die Bevorzugung von Anbietern, die ausbilden und Frauenförderung betreiben, und er enthält die Kernnormen der ILO. Uns war sehr wichtig, dass das jetzt auch aufgenommen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wurde. Er enthält also insgesamt Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, und zwar sowohl für die Auftragsvergabe als auch für die Beschaffung. Er enthält die Nutzung eines Korruptionsregisters, und er enthält auch Sanktionen bei Verstößen.
An einigen Punkten hätte der Gesetzentwurf nach Auffassung der Linksfraktion aber auch weiter gehen können. Dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, ein Öko-Audit haben, kann man heutzutage unserer Ansicht nach sehr wohl verlangen.
Genauso kann man verlangen, dass bei der Beschaffung Produkte bevorzugt werden, die fair gehandelt sind. Ebenso fehlt uns, dass Betriebe aus dem Bereich der solidarischen Ökonomie, also Genossenschaften oder soziale Unternehmen, bei der Auftragsvergabe genauso bevorzugt werden können wie Unternehmen, die beispielsweise Frauenförderung betreiben. Das ist in unseren Augen alles kein Schnickschnack, das sind genau die Bereiche, bei denen man bei der Auftragsvergabe etwas spart, das die öffentliche Hand an anderer Stelle wieder ausgeben müsste, beispielsweise später für Umweltschutz, für Entwicklungspolitik oder für Maßnahmen gegen die soziale Spaltung. Deshalb gehören genau diese Aspekte auch in die Vergabe. Das vorliegende Gesetz bietet immerhin die Möglichkeit – das muss man zumindest anerkennend sagen –, bei der Beschaffung zusätzliche Kriterien festzulegen. Diese zusätzlichen Kriterien werden wir auch einfordern.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Gesetz an einem Punkt inzwischen von der Zeit überholt ist: Ein Mindestlohn von 7,50 Euro ist eigentlich nicht mehr ausreichend. Wir reden hier nämlich von 1 250 Euro brutto Monatsgehalt bei einer Vollzeittätigkeit. Das ist weniger als ein Drittel des durchschnittlichen Bruttolohns im Lande Bremen. Als es um die Armutsfestigkeit in der öffentlich geförderten Beschäftigung ging, hat die BAgiS damals ausgerechnet, dass Armutsfestigkeit bei 1 400 Euro brutto anfängt. 1 400 Euro brutto sind 8,75 Euro in der Stunde.
Unserer Ansicht nach sind deshalb Mindestlöhne unterhalb von 9 Euro nicht mehr zeitgemäß. Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich viele in diesem Hause schwer damit tun würden, für einen Lohn von 7,50 Euro zu arbeiten. Es ist dennoch wichtig, dass wir mit diesem Gesetz zumindest den Einstieg finden. Berlin beschließt derzeit ein entsprechendes Vergabegesetz, und andere Länder werden folgen, Herr Liess wies darauf hin. Ich denke, mit dem Vergabegesetz, wurde eine erste Mauer gegen Dumpinglöhne und Tarifflucht eingerissen. Es ist kein Ersatz für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, auch das müssen wir hier noch einmal festhalten. Es ist aber
zumindest das, was wir auf Landesebene umsetzen können. Es ist nicht Ziel öffentlicher Auftragsvergabe, dass möglichst billig und zu möglichst schlechten Bedingungen gearbeitet wird, sondern dass ordentlich bezahlt und zu ordentlichen Bedingungen gearbeitet wird. Das ist eine wichtige Botschaft, die von diesem Gesetz ausgeht.
Zwei Anmerkungen noch zu unserem Abstimmungsverhalten! Natürlich werden wir unserem eigens eingebrachten Antrag zustimmen. Bei dem gesamten Gesetzentwurf werden wir uns enthalten. Wir denken, wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg. Es gibt einige Punkte, die wir gern noch aufgenommen hätten. Es heißt hier in der Vorlage relativ lapidar zum Umgang mit unserem Antrag, ich zitiere mit Genehmigung: „Die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE wurden im Rahmen der umfassenden Überarbeitung des Gesetzentwurfs geprüft und teilweise umgesetzt. Da die Überarbeitung des Gesetzentwurfs damit abgeschlossen ist, bedarf der Antrag von der Fraktion DIE LINKE keiner Unterstützung mehr.“ Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier eine detailliertere Auflistung bekommen hätten oder einfach gesagt worden wäre, aus diesen und jenen Gründen stimmen wir dem Antrag nicht zu. Die Gründe haben mir einfach gefehlt, deshalb werden wir uns bei dem gesamten Gesetzentwurf enthalten! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist eigentlich eine ganz interessante Debatte. Normalerweise würde man bei einem Thema wie dem Vergaberecht zwei Kriterien anlegen: Zum einen müsste es darum gehen – jedenfalls habe ich das immer so gesehen –, dass die Beschaffung der öffentlichen Hand zu möglichst günstigen Preisen erfolgen kann. Das spricht normalerweise dafür, dass man möglichst viel Wettbewerb zulässt. Das andere Kriterium, das normalerweise für Vergabegesetze wesentlich ist, ist die Stärkung der regionalen und lokalen Wirtschaft, also derjenigen, die ihren Unternehmenssitz hier haben, insbesondere derjenigen, die im Handwerk und im Gewerbe tätig sind.
Diese beiden Kriterien haben in der ganzen Diskussion über dieses neue Vergabegesetz keine Rolle gespielt. Nicht einer der Redner, die bisher hier gesprochen haben, haben sich dazu geäußert. Dabei sind das doch die zentralen Kriterien, die man eigentlich an ein Vergabegesetz richten müsste.
Auf der anderen Seite haben wir hier jede Menge völlig sachfremde Kriterien gehört, manche würde ich sogar teilen und sagen, in Ordnung, es spricht überhaupt nichts dagegen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation mit aufzunehmen. Es geht doch aber ein Stück um das Bild, um das Ziel dessen, was man mit einem Vergabegesetz verfolgt. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen, wir als Liberale haben den Eindruck, dass das Vergaberecht mit völlig sachfremden Erwägungen überfrachtet ist. Dazu zählen auch diese ganzen Überlegungen zu einem Mindestlohn, den Sie nun noch einmal über das Vergaberecht aufbraten wollen. Liebe Freunde von der Koalition, das ist doch Augenwischerei!
Wenn Sie den Absatz einfach einmal lesen, der nach dem Absatz zum Mindestlohn steht, dort findet sich die Formulierung: „Der öffentliche Auftraggeber fordert die Erklärung über den Mindestlohn“, die vorher vorgesehen ist, „nicht, wenn der Auftrag für Wirtschaftsteilnehmer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union von Bedeutung ist.“ Liebe Leute, was heißt denn „von Bedeutung“? Das sind doch alles völlig unbestimmte Begriffe, mit denen Sie nachher in Teufels Küche kommen, weil Sie sehr schnell feststellen werden, dass das Ziel des europäischen Einigungsprozesses und des Wettbewerbs auf der Ebene gerade ist, dass sich möglichst viele Marktteilnehmer auch aus anderen Staaten hier wirtschaftlich beteiligen und auch an Ausschreibungen teilnehmen können. Das ist das Ziel, und an dieser Stelle macht es überhaupt keinen Sinn, eine Europafeindlichkeit in das Vergaberecht hineinzuschreiben, nur weil man ein ideologisches Projekt befördern will. Deshalb lehnen wir als Liberale diesen Punkt ganz entschieden ab!
Im Übrigen möchte ich eines sagen: Die Art und Weise, wie hier mit denjenigen, von denen wir uns als Bremen und öffentliche Hand gute Lieferleistungen wünschen, umgegangen werden soll, entspricht nun wirklich nicht dem Bild, das wir davon haben. Sie führen hier sozusagen Verfahren ein, wo derjenige Gewerbetreibende, der Handwerksmeister, der für Bremen etwas machen will, einen Auftrag bekommen möchte, vor unüberwindbare Hürden gestellt wird. Es ist sehr bürokratisch, schon heute, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Viele Handwerksbetriebe verzichten bereits heute darauf, weil sie wissen, das macht sehr viel Aufwand und bringt am Ende nicht den nötigen Ertrag wieder herein.
nicht das Bild, das Sie offenbar als Koalition vom Hoflieferanten haben, der erst einmal nachweisen muss, dass er seine Kinder nicht schlägt, dass er nicht raucht, nicht trinkt und sich ansonsten auch nicht irgendwelcher Laster betätigt. Das ist nun ein gänzlich unbremisches Bild, sondern wir haben das Bild, dass wir ehrliche Gewerbetreibende haben, die uns gute Leistungen anbieten. Nicht mehr und nicht weniger verlangen wir auch von diesen, und nicht mehr und nicht weniger sollte auch in einem Vergabegesetz geregelt sein.
Im Übrigen darf man sich auch schon einmal fragen, was es denn eigentlich noch mit Fairness und Transparenz zu tun hat, wenn sich Absätze in diesem Gesetzentwurf finden wie etwa: „Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Lieferleistungen können Anforderungen an den Herstellungsprozess gestellt werden.“ Natürlich können sie das, aber das öffnet doch der Willkür Tür und Tor. Damit brauchen wir am Ende überhaupt kein Vergabegesetz mehr, wenn am Ende derjenige, der die Ausschreibung macht, alles bestimmen kann, was darin steht und ihn das Ganze auch noch von Gesetzes wegen dazu ermächtigt. Wir brauchen mehr Klarheit, mehr Transparenz und engere Regeln, damit Fairness und Klarheit auch für diejenigen herrschen, die öffentliche Aufträge gern annehmen möchten. Das Kriterium wird hier nun wirklich in keiner Weise erfüllt.
Das gilt übrigens auch für die Umwelteigenschaften. Auch da haben Sie relativ viele Punkte hineingeschrieben, aber auf der anderen Seite auch vieles offengelassen. Diese ganze Unklarheit ist sehr problematisch und wird nachher auch zu großen Problemen in der Auslegung dieses Gesetzes führen, das prophezeien wir Ihnen hier an dieser Stelle schon einmal.
Im Übrigen führt das natürlich zu einem ganz erheblichen Mehraufwand in der Kontrolle des Ganzen, das darf man nicht unterschätzen. Auch da muss man sagen, es ist eigentlich ein Skandal, dass Bremen als Haushaltsnotlageland sich eines der teuersten und bürokratischsten Vergabegesetze schafft, das mit keinem anderen Bundesland mehr mithalten kann. Das ist etwas, was wir hier überhaupt nicht nachvollziehen können,
warum diese Koalition, die sonst immer jammert, sie hätte kein Geld, hier das Geld mit einem Vergabegesetz zum Fenster hinauswirft, das Bremen sehr teuer zu stehen kommen wird. Die FDP lehnt den Antrags
(Beifall bei der FDP – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Gott sei Dank! Wir dachten schon, wir hätten etwas falsch gemacht! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ich glaube, das haben Sie auch!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Eindruck könnte man wirklich bei dem einen oder anderen Beitrag haben, ob man bei seinen eigenen Überlegungen auch hinsichtlich des Abstimmungsvotums vielleicht das eine oder andere doch verkehrt gemacht hat, denn ich bekenne auch ganz freimütig: Wir haben uns in unserer Fraktion das Abstimmungsverhalten nicht leicht gemacht und auch sehr intensiv durch den Kopf gehen lassen. Sie haben sicherlich auch bei den unterschiedlichen Abstimmungsvoten in den jeweiligen Deputationen zur Kenntnis genommen, dass es da durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt; unterschiedliche Auffassungen aber nicht in der Zielsetzung, die dieses Gesetz verfolgt, nämlich fairen, transparenten Wettbewerb und dass die Menschen mit dem, was die öffentliche Hand ausgibt, letztendlich auch klarkommen, dass es ein menschenwürdiges Leben und ein menschenwürdiges Auskommen ist. Das sind die wesentlichen Aspekte, die unser Abstimmungsverhalten hier heute als CDU-Fraktion motivieren.
Wir sagen aber auch ganz deutlich, dass wir mit unserer Zustimmung zu diesem Gesetz auch den Hinweis auf große Bedenken verbinden, die wir bei der Abfassung dieses Gesetzes haben. Einige Punkte hat der Kollege Dr. Möllenstädt angesprochen, das Thema Bürokratie! Verzeihen Sie mir die Bemerkung, aber mein Eindruck ist, dass hier viele von Dingen sprechen, von denen sie schlichtweg keine Ahnung haben.
Wer die Praxis kennt, wie Ausschreibungsverfahren laufen, mit welchem bürokratischen Aufwand es zurzeit verbunden ist, sich an Ausschreibungsverfahren zu beteiligen, insbesondere für Kleinstunternehmen, für kleine Unternehmen und für Handwerksunternehmen, die nun wirklich nicht in Verdacht stehen, ihre Mitarbeiter, weil sie sich das gar nicht leisten können, unter Tarif zu bezahlen oder sonstiges, der stellt fest, dass das, was zurzeit schon existiert, eher den Wettbewerb und die regionalwirtschaftlichen Aspekte ausgrenzt, als dass es sie einbindet. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Verbunden ist das dann auch mit dem Hinweis, dass der Bausenator das Verfahren für die Präqualifikationsverfahren ausgesetzt hat. Das, was gefordert wird, dass sich Unternehmen bei Präqualifikationssstellen melden können, ihre Unterlagen hinterlegen und updaten, sodass dann der bürokratische Aufwand verringert wird, gewährleistet der Senat zurzeit nicht. Deswegen erwarten wir, dass der Senat in der Umsetzung dieses Gesetzes alles das, was der Vereinfachung und Entbürokratisierung dient, und alle die Dinge, die auch als Hemmnisse von Kleinunternehmen und Handwerksbetrieben gesehen werden, weitestgehend abbaut, damit wirklich die regionalwirtschaftlichen Effekte stattfinden, damit wirklich ein Wettbewerb gewährleistet wird, und zwar auf vernünftigem Niveau, mit Transparenz und fairen Wettbewerbsbedingungen.