Protokoll der Sitzung vom 27.01.2010

Sie brauchen doch nur in die Gesetze, die es in den anderen Bundesländern gibt, zu schauen. Da gibt es eine fast gleichartige Regelung, sogar in der Höhe der Beträge, die abgeführt werden. Da braucht man doch nicht von dem Zeitpunkt, an dem die Lücke bekannt wird, keine sechs Monate, um einen Vorschlag zu bekommen! Ich verstehe es wirklich nicht! Es gibt doch keine großen Schwierigkeiten! Sie können vielleicht noch darüber diskutieren. Über die Beamten braucht man nicht lange zu diskutieren. Über die Senatoren, haben wir soeben gesagt, wird diskutiert. Dann brauchen Sie sich nur noch Gedanken über die Personen zu machen, die auf dem Senatsticket sitzen, aber keine Beamten und keine Senatoren sind. Das ist aber offensichtlich auch in allen Bundesländern ähnlich.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da sind wir uns inhaltlich also ei- nig!)

Ich verstehe nur nicht, warum Sie so lange dazu brauchen! Wir werden den Antrag der LINKEN ablehnen, weil wir die Forderungen für falsch erachten. Wir werden dem Antrag der Koalition zustimmen. Leider ist es ja nur die Aufforderung, dass eine Regelung kommt. Wir möchten den Vorgang nur gern beschleunigen. Wir sind dafür, eine Regelung zu erarbeiten, wobei Sie nur in die Gesetze anderer Bundesländer zu schauen brauchten, in denen diese Frage schon erledigt ist. Nur darum geht es uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP-Bürgerschaftsfraktion lehnt den Antrag der Linksfraktion ab und wird dem gemeinsamen Antrag von Rot-Grün zustimmen. Ich glaube, man kann sich darüber unterhalten, dass das eventuell etwas lange dauert, aber in diesem Fall würde ich jetzt ganz einfach sagen, kommt Zeit, kommt Rat, und eine gewisse Sorgfalt sollte man hier noch einmal an den Tag legen.

Ich bin dem Kollegen Dr. Güldner ausgesprochen dankbar dafür, dass er noch einmal angesprochen hat, dass wir diese Debatte letztendlich nicht als Neiddebatte führen. Denn Aufsichtsräte und die Mitglieder von Aufsichtsräten – und ich glaube, das darf auch nicht als Zungenschlag da hineinkommen, gerade auch nach den gesetzlichen Verschärfungen, die wir in letzter Zeit hatten – sind keine Frühstücksdirektoren, die da einmal hingehen, sich in eine Liste eintragen, Geld abholen und wieder nach Hause gehen oder das eventuell nur auf dem Postweg machen. Das ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, vor allen Dingen bei größeren Unternehmen. Da ist auch die Haftungsfrage in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden. Ich denke, das muss bei dieser Klärung, Abklärung und Fassung in Gesetzesform auch noch einmal berücksichtigt werden.

(Beifall bei der FDP)

Es kann durchaus passieren, wenn alles transparent wird, dass manche Leute das auch ganz einfach ablehnen. Bei einer großen Gesellschaft kann man da schon einmal ganz schnell in schwierige Situationen kommen. Deshalb noch einmal kurz gesagt, wir stimmen dem zu, und wenn die Sorgfalt ein bisschen mehr Zeit braucht, dann sind wir eher bei der Sorgfalt als bei der Eile. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schrörs, Ihren Beitrag habe ich jetzt nicht verstanden.

(Unruhe bei der CDU)

Da geht es um das Zeitmoment, warum das so lange dauern würde. Meine erste Feststellung: Die Gesetze, die Sie zitiert haben, sind mir natürlich auch alle bekannt. Sie wissen, dass die alle darin liegen zu sagen, etwa 6 000 Euro pro Jahr sind ein Selbstbehalt, und der Rest muss abgegeben werden. Pro Jahr heißt eigentlich auch schon, wenn die Regelung zum 30. April kommt, dass dann eigentlich kein Senator, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

kein Beamter und kein Staatsrat irgendwie Geld behalten wird, nur weil die rot-grüne Koalition dieses Thema jetzt ausgesprochen langsam bewegt. Das heißt, ich verstehe gar nicht, warum Sie versuchen, das hier mit einer derartigen Eile zu betreiben. Mein Eindruck war, eigentlich finden Sie es gut, was wir gemacht haben, aber irgendetwas muss sich ja zum Mäkeln finden lassen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Eine Sache noch einmal, Herr Dr. Schrörs! Ich glaube, Sie haben die Tragweite dieses Antrags am Ende vielleicht doch nicht begriffen. Die Tragweite dieses Antrages heißt, wir wollen eine einheitliche Regelung für alle haben. Was ist die bisherige Regelung für den öffentlichen Dienst, für die Beamten? Die ist in einer Rechtsverordnung geregelt. Wie Sie sicherlich wissen, können wir als Parlament eine solche Rechtsverordnung nicht erlassen, sondern das müsste der Senat machen. Der Senat kann aber nicht in einer Rechtsverordnung über seine eigenen Bezüge entscheiden. Das müssen wir als Parlament über das Senatsgesetz machen. Völlig ungeklärt ist, auf welcher Rechtsgrundlage wir denn etwas für Mitglieder und Aufsichtsräte bremischer Gesellschaften abfischen werden, die weder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis noch in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Das ist in der Tat eine Geschichte! Da können wir ein eigenes Gesetz machen. Am Ende bleibt nur offen, was denn eigentlich mit den Abgeordneten ist, und das würde im Abgeordnetengesetz geregelt werden.

(Abg. W o l t e m a t h [FDP]: Und ehemalige Senatoren?)

Auch ehemalige Senatoren! Die Frage ist doch relativ technisch.

(Abg. D r. S c h r ö r s [CDU]: Ist das in den anderen Bundesländern anders?)

Ja, es ist in den anderen Bundesländern anders! Denn die haben eine Regelung im Beamtengesetz, Herr Dr. Schrörs. Wir haben das Beamtengesetz, übrigens mit Ihrer Zustimmung, hier im Dezember verabschiedet. Da ist so eine Regelung nicht enthalten! Wir hätten auch eine Ergänzung fürs Senatsgesetz machen müssen. Das heißt, so einfach ist es nicht! Ich glaube, was wir hier machen, ist ein sehr sorgfältiger Weg für eine einheitliche angemessene Regelung, und einfach nur so ein bisschen herumzukritisieren, finde ich jetzt auch nicht fair.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich fand es sehr interessant, was Herr Schrörs ausgeführt hat. Interessant ist im Grunde genommen: Es ist gibt eine öffentliche Diskussion darüber, dann gibt es von uns einen Antrag vom 1. Dezember, und dann kommen Sie am 21. Januar mit einem Dringlichkeitsantrag um die Ecke, nur damit unser Antrag nicht allein behandelt wird.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da steht ja in unserem Antrag et- was ganz anderes!)

Nein, meiner Meinung nach ist es so gewesen! Natürlich unterscheiden wir uns inhaltlich ein Stück weit. Klar! Wir gehen auf der einen Seite davon aus, dass wir der Meinung sind, dass die gesamten Einnahmen aus Aufsichtsratstätigkeiten bei Senatoren – –.

(Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Ja, klar, wir grenzen den Personenkreis ein! Wir sagen nichts zu den anderen, wir sagen, es ist ein besonderes Problem, was unserer Meinung nach auch schnell geregelt werden muss. Denn wir sagen, Senatoren und Senatorinnen verdienen für ihre Tätigkeit im Grunde genommen schon genug.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Das ist die Neiddebatte!)

Wenn sie politisch gewollt innerhalb ihres Amtes solchen Aufgaben in Aufsichtsräten auch nachgehen, dann muss das Gehalt dafür eigentlich ausreichen. Wir sind natürlich auch der Meinung, dass Senatoren normal ausgestattet werden sollen. Daher verstehe ich nicht: Was meinen Sie immer mit Neiddiskussion? Was soll das heißen? Was hat das mit Neid zu tun?

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Genau das, was Sie da machen! Und das sieht man Ihnen auch an!)

Wenn Sie mir vielleicht noch unterstellen würden, dass es etwas mit Klassenkampf zu tun hat, dann würde ich Ihnen noch zustimmen. Das hat aber doch überhaupt nichts mit Neid zu tun! Es gibt Menschen, die in diesem Land wesentlich weniger verdienen, die das vielleicht auch akzeptieren wollen, die doch aber in einer gesellschaftlichen Diskussion sagen: Es muss eine Grenze geben! Dann kann man das Gefühl ha––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ben, sie werden für diese Tätigkeit doch schon bezahlt, warum müssen sie noch etwas obendrauf bekommen. Das hat aus meiner Sicht aber überhaupt nichts mit Neid zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist keine Neiddebatte, sondern das ist eine sachliche Feststellung, dass man sich etwas nicht erklären kann und sagt: Nein, das kann doch nicht richtig sein, das muss doch geändert werden! – Danke sehr!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner erhält das Wort Herr Staatsrat Mützelburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein Thema, das sehr populär ist und deshalb auch sehr gut für populistische Lösungen geeignet ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Diese einfache Sichtweise teilen die Koalitionsfraktionen offensichtlich nicht. Der Senat begrüßt das und stellt sich selbstverständlich der Aufgabe und wird sich auch Mühe geben, Herr Dr. Schrörs, das auch etwas schneller zu bewältigen. Allerdings müssen wir uns dabei über zwei Dinge klar sein. Das, was der Abgeordnete Erlanson vorgeschlagen hat, und das, was aus dem Antrag, aus Ihrem Vorschlag durchschimmert, sind zwei grundsätzlich verschiedene Betrachtungsweisen. Ist die Tätigkeit für öffentlich Bedienstete und Senatoren Bestandteil ihres Hauptamtes oder ist es eine zusätzliche nebenamtliche Tätigkeit? Darüber werden wir letztlich entscheiden müssen!

Die Frage der Vergütung, die hier hochgespielt wird, ist relativ schlicht zu beantworten. Derzeit haben wir 243 vom Senat bestellte Aufsichtsratsmitglieder. Davon sind 53 nicht Mitglieder des öffentlichen Dienstes und auch nicht Mitglieder dieses Hauses. Vom Exsenator Hattig angefangen, bis zu Ex-Klinikexperten aus einem anderen Bundesland. Ich sage das einmal so breit gestreut. Das ist ein beträchtlicher Anteil. Wir haben 25 Abgeordnete, die darin sitzen. Die fallen auch nicht so ohne Weiteres unter solche Regelungen. Der Rest sind Senatoren und Staatsräte, und der größte Teil sind Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes aus den verschiedenen Ressorts. Die Vergütung von Aufsichtsräten, also das, was Sie Vergütung nennen, findet nur in sehr wenigen Aufsichtsräten, Aktiengesellschaften und großen Einheiten statt, wie zum Beispiel bei der Bremer Lagerhaus-Gesellschaft, der Bremer Straßenbahn oder in ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

bestimmtem Umfang der Gewoba. In allen anderen Gesellschaften werden überhaupt keine Entschädigungen gezahlt oder pauschalierte Aufwandsentschädigungen in Höhe von 50 Euro pro Sitzung. Das ist das, was als Sitzungsgeld benannt wird.

In diesem Jahr sind überhaupt nur zwei Mitglieder des Senats, Staatsräte oder andere Mitarbeiter in Aufsichtsräten, über die Grenze von 6 100 Euro, die die Nebentätigkeitsverordnung festlegt, hinausgekommen. Das muss man auch dazu wissen. Das liegt daran, dass der Senat mit dieser Legislaturperiode eine Begrenzung auf fünf Aufsichtsratsmandate eingeführt hat. In der letzten Legislaturperiode gab es Staatsräte, die bis zu 14 solcher Mandate hatten. Dass man das nicht mehr ernsthaft wahrnehmen kann, ist klar! Deshalb sind die Summen auch relativ niedrig, die da im Endergebnis herauskommen können. Das muss man wissen! Wie man die Vergütungen bemessen will oder ob man es bei Amtsaustattungen belässt – das hat auch etwas mit Steuern zu tun –, das ist eine Frage, die der Senat dann auch in der Vorlage lösen wird.

Ich versichere Ihnen, der Senat übernimmt diese Aufgabe und wird der Bürgerschaft einen Vorschlag unterbreiten. Wir werden uns Mühe geben, das noch schneller zu machen als bis zum 30. April. Das muss hier dann ja auch noch gründlich beraten werden, denn ich glaube, ganz so einfach, wie Herr Dr. Schrörs es gesagt hat, ist es dann doch nicht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Es ist beantragt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und den Gesetzesantrag an den Rechtsausschuss zu überweisen.