Protokoll der Sitzung vom 27.01.2010

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Der Kollege Erlanson hat nun den Antrag gestellt, darüber abstimmen zu lassen, ob dieser Antrag, bei dem Dringlichkeit vorhanden ist, gesetzt werden soll. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE und Abg. T i t t - m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP)

Stimmenthaltungen?

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Im Übrigen stelle ich fest, die Bürgerschaft (Land- tag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Ihnen davon Kenntnis geben, dass mir der Landeswahlleiter mitgeteilt hat, dass Herr Rainer Bensch seit dem 7. Januar 2010 anstelle des aus der Bürgerschaft ausgeschiedenen Abgeordneten Hartmut Perschau Mitglied der Bürgerschaft (Landtag) ist. Herr Bensch, ich gratuliere Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt den Titel „Einschulung zum Halbjahr“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Grundschulen im Land Bremen haben die Empfehlung Nummer 4 des Schulentwicklungsplanes zur Flexibilisierung der Einschulung aufgegriffen und einen entsprechenden Antrag gestellt, um ab dem 1. Februar 2010 eine Einschulung auch zum Halbjahr anzubieten?

Zweitens: Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, um die Flexibilisierung der Einschulung zügig umzusetzen?

Drittens: Wann wird die Bildungssenatorin die erforderliche Anpassung von Paragraf 53 Bremisches Schulgesetz und der Grundschulverordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1 und 2: Für die Einrichtung erster Grundschulstandorte mit der Möglichkeit der Einschulung zum zweiten Schulhalbjahr ist es wichtig, dass dies antragsbezogen, nachfrageorientiert und vor Ort jeweils in enger Abstimmung von Grundschule und den betroffenen Einrichtungen des Elementarbereichs erfolgt.

Ein entsprechender Antrag wurde durch die Grundschule Buntentorsteinweg gestellt. Dort haben Eltern vermehrt eine flexible Einschulung nachgefragt.

Daraufhin hat die Schule an die Senatorin für Bildung und Wissenschaft den Antrag gestellt, die Einschulung ab 2011 zu flexibilisieren. Dies soll entsprechend der Empfehlung im Schulentwicklungsplan 2008 in einen Schulversuch eingebunden werden, der von der Robert-Bosch-Stiftung begleitet wird. Die Abstimmungen mit den Trägern der umliegenden Kindertageseinrichtungen sind einvernehmlich verlaufen. Der Antrag ist inzwischen genehmigt. Die Schulen werden bei der Erstellung der entsprechenden Konzepte unterstützt.

Zu Frage 3: Da es sich bei der Flexibilisierung der Einschulung zunächst um Schulversuche handelt, ist eine Gesetzesanpassung aktuell nicht erforderlich. Der Senat prüft zurzeit, ob in die zu novellierende Grundschulverordnung ein Passus zum Schulversuch „Flexible Einschulung“ aufgenommen werden soll. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Rohmeyer, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, ist im Zusammenhang mit der Empfehlung Nummer 4 des Schulentwicklungsplans den Grundschulen auch offensiv mitgeteilt worden, dass man diesen Antrag auch mit Begleitung des Ressorts stellen sollte, um sich so zu entwickeln, weil wir ja durchaus Chancen in dieser Empfehlung Nummer 4 sahen?

Bitte, Frau Senatorin!

Jetzt weiß ich nicht, was Sie unter offensiv verstehen. Wir haben den Schulentwicklungsplan selbstverständlich den Grundschulen in Schulleitungsbesprechungen bekannt gemacht. Ich habe auch persönlich darauf hingewiesen, nicht auf die einzelnen Empfehlungen, aber man sieht es daran, dass die Schule sich zum Beispiel ausdrücklich auf die Empfehlung Nummer 4 bei ihrer Antragsstellung bezieht. Insofern ist, denke ich, auch unter den Grundschulen diese Möglichkeit bekannt. Aber, wie gesagt, wir wollen es möglichst so machen, dass vor Ort eben auch die Kindertagesstätten einbezogen sind und das Ganze einvernehmlich geht, und das ist nicht ganz trivial.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst eine Bemerkung: Die gemeinsame Ressortverantwortung für Bildung, Jugend und Erziehung unter Ihrem Dach wäre hier ja doch sinnvoll, um dies geräuschlos und besser abgestimmt zu gewährleisten. Frau Senatorin, eine einzige Grundschule von 76 in der Stadt Bremen, plus die Bremerhavener Grundschulen, ist ja sehr wenig, darum frage ich, ob da noch einmal die Chancen, die in einer flexibleren Einschulung liegen, was Förde

rung und Forderung von Kindern in der Grundschule betrifft, an die Schulen gegeben werden.

Bitte, Frau Senatorin!

Da haben Sie völlig recht. Ich werde auch, wenn wir die Schule jetzt begleiten, das stärker der Öffentlichkeit und damit auch den Schulen und den Eltern vorstellen, und ich hoffe, dass wir dann noch werben. Es gibt durchaus Debatten. Ich kenne eine aus der Grundschule Fährer Flur, in der auch jahrgangsübergreifend diskutiert wird. Aber ich habe es eben schon gesagt: Es gibt Hindernisse, die nicht in der Ressortzuständigkeit liegen, sondern auch in der Frage der Finanzierung von Einrichtungen.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und Kompensation von Steuerausfällen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Dr. Kuhn.

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Zusagen für Kompensation von Steuerausfällen hat die Bundesregierung nach Kenntnis des Senats Bundesländern gemacht, um ihre Zustimmung im Bundesrat zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu erreichen?

Zweitens: In welcher Form sind solche Zusagen gemacht worden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Mützelburg.

Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Dem Senat sind keine Zusagen der Bundesregierung an Bundesländer zur Kompensation von Steuerausfällen bekannt, um deren Zustimmung im Bundesrat zum sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu erreichen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Kuhn, Sie haben eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, Sie überraschen mich!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ganz über- raschend kommt das ja nicht, da Sie die Ant- wort ja bereits kannten!)

Vielleicht darf ich, Herr Präsident, da die Antwort des Senats so kurz ist, eine erste etwas längere Nachfrage stellen. Ich möchte dem Staatsrat gern einige Pressemeldungen vorhalten und ihn fragen, ob der Senat diese Presseberichte kennt und wie er sie bewertet. Im „Handelsblatt“ am 19. Dezember, einen Tag nach der Bundesratssitzung, hieß es: „Der Bund sei den Ländern sehr entgegengekommen, so der Präsident Harry Carstensen. Schleswig-Holstein bekomme Entlastungen in Höhe der zusätzlichen Belastung durch die Steuersenkung ab 1. Januar 2010.“ Soweit das Handelsblatt! In der Süddeutschen Zeitung am gleichen Tag hieß es: „So hat die Bundesregierung nach Darstellung der Länder versprochen, die Regeln der Vergabe von Geld aus dem beschlossenen Konjunkturpaket II zu lockern. Der Bund sagte zu, Zusatzkosten durch die neuerliche Reform der Jobcenter zu tragen und den Gemeinden bei der Finanzierung der Unterkunft von Hartz-IV-Empfängern zu helfen.“ Außerdem wird Herr Ministerpräsident Carstensen zitiert: „Das Kämpfen und der Widerstand haben sich gelohnt, nicht nur für Schleswig-Holstein!“ Wie bewertet der Senat dies, Herr Staatsrat?

Bitte, Herr Staatsrat!

Herr Abgeordneter, selbstverständlich lesen die Mitglieder des Senats auch die Presse. Eine Bewertung des Wahrheitsgehalts jeder einzelnen Aussage in den Printmedien oder auch in anderen Medien kann der Senat in der Tat aber nicht vorlegen, weil ihm konkrete Kompensationsvorschläge der Bundesregierung nicht vorliegen.

Ich darf vielleicht auf zwei Punkte eingehen, die Sie genannt haben. Ich habe mich noch einmal ausdrücklich erkundigt, ob es derzeit seitens der Bundesregierung oder des zuständigen Bundesministers veränderte Regelungen, die dann übrigens mit dem Bundesrechnungshof abgesprochen sein müssen, zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II gibt. Die gibt es nicht! Die sind hier im Land Bremen und auch in anderen Bundesländern, die wir befragt haben, nicht bekannt. Zur Kompensation im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Frage der Arbeitsgemeinschaften, ARGEn, zwischen Bund und Ländern, die so verfassungsrechtlich ja nicht zulässig sind, hat die Bundesministerin gerade einen ersten Aufschlag gemacht, wie sie sich das vorstellt, ohne aber Daten zur Finanzierung zu nennen. Insofern haben wir auch darüber keine Aussagen. Im Übrigen, Herr Abgeordneter, darf ich dazu vielleicht auch noch sagen, die Kompensation von Steuerausfällen durch Bundesmittel im Einzelnen wäre selbst wiederum eine Sache, die der Bundesgesetzgebung bedürfte und der Zustimmung der Länder. Dazu ist bisher von der Bundesregierung nichts eingeleitet worden.