Wir wollen zum Zweiten gegenüber dem Bund gemeinsam deutlich machen, dass es natürlich so etwas wie eine Geschäftsgrundlage gibt, auf der wir uns bewegen, und diese ist mit der Föderalismusreform gemeinsam verabredet worden. Sie hat natürlich auch mit der Einnahmeseite und der wirtschaftlichen konjunkturellen Entwicklung zu tun. Ich bin dankbar, sagen zu können, dass wir vor 14 Tagen mit
Schleswig-Holstein, mit Ministerpräsident Carstensen, und gestern mit Ministerpräsident Müller und dem saarländischen Finanzminister bei Gesprächen in Berlin diesen Schulterschluss in diesen wichtigen Fragen vereinbart haben, und ich denke, wir tun auch gut daran, nicht nur bei der Vertretung gegenüber dem Bund, sondern auch bei der Frage, was wir in den Ländern jeweils in unseren Haushalten organisieren können, voneinander zu lernen, aufeinander zu schauen und miteinander zu diskutieren, denn eines ist doch klar: Die großen Ausgabenblöcke finden sich in jedem Haushalt, im saarländischen wie im bremischen Haushalt in einer Weise, dass man über strukturelle Fragen nachdenken muss. Spontan auf den einen oder anderen Punkt im Haushalt hinzuweisen, wird am Ende nicht ausreichend sein.
In diesem Sinne, als große Aufgabe bezeichnet, aber als eine solche, die wir im Geleitzug, im Schulterschluss mit den anderen Ländern gemeinsam vollbringen können, noch einmal die Zusage des Senats, den Ausschuss mit Tatkraft zu unterstützen! – Vielen Dank!
Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1143, das ist die Neufassung der Drucksache 17/978, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1095 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1110 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, bevor ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne eine Gruppe des Mütterzentrums Blockdiek recht herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen!
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 27. Februar 2009 (Drucksache 17/706) und zur Stellungnahme des Senats vom 25. August 2009 (Drucksache 17/903)
Meine Damen und Herren, der 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 27. Februar 2009 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 40. Sitzung am 18. März 2009 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 25. August 2009 in ihrer 52. Sitzung am 1. Oktober 2009 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1075 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich für den Ausschuss den Bericht abgebe, möchte ich mich bei Herrn Holst, unserem damaligen Landesdatenschutzbeauftragten, für die Arbeit bedanken. Es liegt schon lange zurück, dass er nicht mehr bei uns ist, aber ich denke, auch in Ihrem Namen ist es hier in der Bürgerschaft (Landtag) noch einmal ein Wort wert, ihm für die sachkundige, beharrliche und unterstützende Arbeit zu danken.