Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich für den Ausschuss den Bericht abgebe, möchte ich mich bei Herrn Holst, unserem damaligen Landesdatenschutzbeauftragten, für die Arbeit bedanken. Es liegt schon lange zurück, dass er nicht mehr bei uns ist, aber ich denke, auch in Ihrem Namen ist es hier in der Bürgerschaft (Landtag) noch einmal ein Wort wert, ihm für die sachkundige, beharrliche und unterstützende Arbeit zu danken.

(Beifall)

Wenn ich jetzt Ihnen, Frau Dr. Sommer, ein herzliches Willkommen übermittle, ist das ein bisschen deplatziert, es liegt schon viel Zeit dazwischen, aber wenn ich sage, schön, dass Sie da sind, und weiterhin gute Zusammenarbeit, ist es mehr als passend und stimmt.

(Beifall)

Die Bürgerschaft (Landtag) überwies in ihrer Sitzung am 18. März 2009 den 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 27. Februar 2009 und in ihrer Sitzung am 1. Oktober die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 25. Au

gust 2009 an den Ausschuss – ich werde ihn zukünftig Medienausschuss nennen – zur Beratung und Berichterstattung. Der Ausschuss beschäftigte sich in seinen Sitzungen am 19. Juni und 30. Oktober 2009 mit dem 31. Jahresbericht sowie der Stellungnahme des Senats und stellte bei nachfolgenden Punkten Beratungsbedarf fest: administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen, Übermittlung von Meldedaten an Adresshändler, Entwurf eines Bundesmeldegesetzes, Überwachung auf der Diskomeile, aktualisierte KpS-Richtlinien und soziale Dienste bei der Justiz.

In seiner Sitzung am 30. Oktober 2009 erörterte der Ausschuss die beratungsbedürftigen Punkte mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Ressorts. Zu den einzelnen Punkten nimmt der Medienausschuss wie folgt Stellung:

Administrativer Zugang am Dataport-Standort Bremen: Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der administrative Zugang am Dataport-Standort Bremen noch nicht freigeschaltet worden ist. Derzeit wird daran gearbeitet, den Zugang zu Dataport so zu gestalten, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. In dieser Hinsicht besteht sowohl nach Auffassung der Senatorin für Finanzen als auch der Landesbeauftragten für den Datenschutz noch Verbesserungsbedarf. Der Ausschuss weist nachdrücklich darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Belange unbedingt eingehalten werden müssen und die Schaffung einer konsolidierten Architektur von Dataport nicht zulasten des Datenschutzes gehen darf.

Übermittlung von Meldedaten an Adresshändler und Entwurf eines Bundesmeldegesetzes: Nach den melderechtlichen Bestimmungen dürfen die Meldebehörden im Lande Bremen Auskünfte über im Melderegister gespeicherte Personen auch an Privatpersonen erteilen. Bei dieser sogenannten einfachen Melderegisterauskunft wird Auskunft über den Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad sowie die aktuelle Anschrift gegeben. Diese Auskunft ist nicht mit Auflagen verbunden. Das heißt, die antragstellende Person muss weder den Grund angeben, wofür die Daten benötigt werden, noch wird sie verpflichtet, die Daten nach einer bestimmte Zeitspanne wieder zu löschen. Einzige Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist, dass die auskunftersuchende Person oder Stelle den Betroffenen oder die Betroffene hinreichend bestimmt.

Die Problematik der einfachen Melderegisterauskunft besteht darin, dass im Rahmen dieses Verfahrens teilweise auch Daten an Adresshändler weitergegeben werden, die im Auftrag eines Unternehmens oder einer Privatperson als Adressvermittler tätig werden. Diese Adresshändler beschränken sich in der Regel nicht darauf, die Daten weiterzugeben, sondern bauen eigene private Melderegister – „Schattenregister“ – auf. Dieses Vorgehen ist sowohl mit datenschutzrechtlichen Anforderungen als auch mit

den Vorgaben des Melderechts nicht zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenskandale im letzten Jahr und in den vergangenen Monaten erachtet es der Ausschuss für wichtig, dass dieser zweckwidrigen Verwendung von Daten wirksam begegnet wird und die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen stärker berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die geltende Rechtslage, die der Meldebehörde auch bei der einfachen Melderegisterauskunft ein Ermessen bei der Auskunftserteilung einräumt, ist nach Auffassung des Ausschusses zu überlegen, ob dieses Instrument nicht genutzt werden kann, um die Weitergabe von Daten an Adresshändler künftig zu verhindern oder zumindest stark einzuschränken. Dabei sollte auch darüber nachgedacht werden, dieses Problem im Land Bremen nach dem Vorbild anderer Bundesländer im Wege eines entsprechenden Erlasses zu regeln.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 wurde dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Melde- und Ausweiswesen übertragen. Der erste Entwurf eines Bundesmeldegesetzes liegt bereits vor. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, wann dieses in Kraft treten wird und in welcher Form es sich dem oben geschilderten Problem mit dem Adresshandel annehmen und dies lösen wird. Deshalb sollte nach Ansicht des Ausschusses nicht abgewartet werden, bis das Bundesmeldegesetz in Kraft tritt, sondern zeitnah eine bremische Lösung des Problems gefunden werden. Der Ausschuss wird sich mit dieser Thematik weiterhin befassen und sich vom Innenressort über die aktuelle Entwicklung unterrichten lassen.

Videoüberwachung auf der Diskomeile: Die im Bericht bemängelte nicht hinreichende Beschilderung des kameraüberwachten Bereichs auf der Diskomeile wurde nach Auskunft der Ressortvertreterin inzwischen behoben und ein zusätzliches Schild im betroffenen Bereich angebracht. Ein offenes datenschutzrechtliches Problem ist nach wie vor die private Videoüberwachung der Notausgänge einer Diskothek, die in ein privates Treppenhaus führen. Die Mieterinnen und Mieter des Gebäudes werden durch die installierten Kameras gegen ihren Willen mit überwacht. Zur Lösung des Problems wurde nunmehr ein Termin zur Ortsbesichtigung vereinbart, an dem unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Polizei, des Innenressorts sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz teilnehmen werden. Der Ausschuss geht davon aus, dass alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung des Problems finden, und erwartet, dass der Ausschuss zur gegebenen Zeit darüber informiert wird.

Aktuelle KpS-Richtlinien: Die Richtlinien zur Führung kriminalpolizeilicher Sammlungen legen allgemein für typische Sachverhalte der Polizei fest, welche personenbezogenen Daten erhoben und gespeichert werden dürfen. Die personenbezogenen Hinweise dienen vor allem der Eigensicherung der Polizei und

werden im Rahmen der Einsatztaktik berücksichtigt. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der PHW – der personenbezogene Hinweis – das Merkmal „psychisch auffällig“ vergeben. Es bedurfte keiner Feststellung einer psychischen Erkrankung durch einen Arzt, sodass im Einzelfall die Vergabe des PHW nicht genau verifizierbar war. Aufgrund von entsprechenden Beschwerden von Betroffenen und nach Hinweisen der Landesbeauftragten für den Datenschutz werden nunmehr nach Auskunft der Ressortvertreter bei der Polizei keine PHW mehr vergeben. Künftig wird nur nach ärztlicher Feststellung der PHW „psychisch krank“ verwendet.

Ein Problem bereitet derzeit noch der Umgang mit den sogenannten Altfällen. Die Aufgabe, hier eine Lösung zu erarbeiten, hat eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Ressorts Gesundheit, Justiz und Inneres angenommen. Es ist vorgesehen, dass am Ende der Beratungen eine Abstimmung der Ergebnisse mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt. Der Ausschuss begrüßt es, dass von einer Speicherung des PHW nunmehr ganz abgesehen wird.

Soziale Dienste bei der Justiz: Bei den Bewährungshelferinnen und -helfern bestand und besteht zum Teil immer noch erhebliche Verunsicherung, ob und in welchem Umfang sie Informationen über ihre Klientinnen und Klienten an Dritte übermitteln dürfen. Während die Weitergabe von Daten an das Gericht ausdrücklich geregelt ist, stellt sich bei der Anfrage von anderen Behörden, insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaft, die Frage, ob die Bewährungshelferinnen und -helfer zur Auskunft befugt sind oder ob sie als Berufsgeheimnisträger einer besonderen Schweigepflicht gemäß Paragraf 203 Strafgesetzbuch oder lediglich der allgemeinen Schweigepflicht unterliegen. In der Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger würde eine unbefugte Weitergabe von Daten an Dritte eine Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch begründen.

Eine abschließende Erklärung konnte bisher nicht herbeigeführt werden. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Senator für Justiz zu dieser Problematik gegenüber den Bewährungshelferinnen und -helfern eine Stellungnahme abgegeben hat, aus der eine Handlungsanweisung für die Praxis entwickelt werden könnte. Der Ausschuss sieht aber dennoch weiteren Erörterungsbedarf, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden wird, die den Bewährungshelferinnen und -helfern in ihrer praktischen Arbeit die größtmögliche Rechtssicherheit bietet.

Der Ausschuss wird sich mit den gesamten Themen, die ich vorgetragen habe, weiter auseinandersetzen und sich von den beteiligten Ressorts über die aktuellen Entwicklungen unterrichten lassen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld.

(Beifall)

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Motschmann.

(Zuruf des Abg. F e c k e r [Bündnis 90/ Die Grünen])

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Fecker, es macht mir Freude, mich in neue Themen einzuarbeiten!

Der Bericht, der uns vorliegt, ist alt. Er kommt aus dem Jahr 2008, die Probleme sind aber nicht alt, sie bleiben aktuell. Es ist der letzte Bericht, den uns Herr Holst vorgelegt hat. Sein größtes Verdienst ist, denke ich, dass er in dieser langen Zeit neben vielen konkreten Maßnahmen das Bewusstsein für den Datenschutz implementiert und gestärkt hat. An diesem Bewusstsein, Frau Dr. Sommer, können Sie jetzt ganz prima weiterarbeiten. Wir danken Herrn Holst und wenden uns den aktuellen Problemen zu.

Frau Troedel hat schon eine Menge Themen genannt. Ich will mir ein einziges herausgreifen, weil ich denke, man kann daran deutlich machen, dass Datenschutz uns alle betrifft. Das ist der Handel mit Adressen. Frau Troedel hat beschrieben, dass jeder jede Adresse haben kann, jeder Privatmann jede Adresse mit Doktortitel und so weiter. Denn es wird nicht kontrolliert und verfolgt, was damit eigentlich passiert. Was ist das Ergebnis? Auch mit meiner Adresse wird offenbar schwungvoller Handel getrieben. Ich bekommen ständig Anrufe, in denen es heißt: „Sie haben gewonnen.“ Dann bin ich sehr verlegen, weil ich das eigentlich schön finde, wenn ich gewonnen habe. Ich muss dann jedoch immer sagen: „Ich will aber nicht gewinnen.“ Ich denke, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie werden mir recht geben, dass einem Politiker dieser Satz nur schwer über die Lippen geht: „Ich will nicht gewinnen!“

(Heiterkeit – Beifall bei der CDU)

Daran wird also deutlich, dass Datenschutz nicht nur große Firmen wie Telekom, Lidl und andere wie die Deutsche Bahn betrifft, sondern dass er uns persönlich betrifft. Deshalb finde ich schon, dass wir allen Grund haben, sorgfältig und intensiv an diesem Thema weiterzuarbeiten. Und dass die Schattenregister, die da entstehen, ein großes Problem sind, da werden Sie mir alle recht geben!

Ich will aber auch das Thema nennen, an dem mir ganz deutlich geworden ist, an welcher Stelle für mich dann auch die Grenze des Datenschutzes erreicht ist. Das war, als ich eines Morgens den „Weser-Kurier“ aufgeschlagen habe und darin die Überschrift stand „Datenschutz für Tankstellenräuber“. Da hört für mich der Datenschutz nun wirklich auf.

(Beifall bei der CDU)

Es kann nicht sein, dass Datenschutz zu Täterschutz wird.

(Beifall bei der CDU)

Es kann auch nicht sein, dass Datenschutz der Polizei die Arbeit erschwert. Deshalb müssen wir sicherlich, Frau Dr. Sommer, im Blick auf die Aktion „Stopp der Jugendgewalt“ auch über das Datenschutzproblem reden. Niemand von uns will, dass ein junger Mensch, wenn er mit 14, 15, 16, 17 Jahren einmal daneben gehauen hat, sein ganzes Leben gezeichnet ist, das kann keiner wollen. Trotzdem sage ich ganz deutlich, dass wir auch sehr genau die Erfordernisse der Polizei im Auge haben müssen. Denn sie muss diese Fälle verfolgen und sehen, dass sie die Jugendgewalt stoppt, und bei diesem Stopp muss es auch bleiben. Da darf es auch keine Hintertür über den Datenschutz geben.

Insofern will ich jetzt nicht die vielen Themen noch einmal aufgreifen, die wir in dieser Stellungnahme auch des Ausschusses aufgelistet haben, ich will nur sagen, am Ende gibt es Themen, wo der Datenschutz wirklich brandaktuell und sehr notwendig ist, und es gibt dann auch den Punkt, den wir gemeinsam mit Ihnen, Frau Dr. Sommer, finden müssen, wo der Datenschutz seine Grenzen hat. Ich habe auch gesagt, ich finde es prima, wenn Frau Dr. Sommer zwei Schritte vorgeht und sie dann wieder einen zurückgehen muss. Wir werden mit ihr zusammenarbeiten und um den richtigen Weg ringen. Aber sie muss auch damit rechnen – und das hat sie jetzt, glaube ich, anhand dieser Problematik mit den Tankstellenräubern gespürt –, dass es dann auch einmal einen Stopp für den Datenschutz vonseiten der Parlamentarier gibt, einen Teilstopp. Es gibt ja eine vernünftige Regelung im Hinblick auf die DNA-Duschen, die jetzt in Gesprächen mit dem Justizsenator erarbeitet wurde. Darüber sind wir auch froh, aber in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns, auf der einen Seite gibt es eine große Notwendigkeit für den Datenschutz, auf der anderen Seite aber auch Vorsicht.

Damit bin ich schon am Ende meines Beitrags. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Richter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Motschmann hat mir mein ganzes Weltbild zerstört. Ich war der festen Überzeugung, dass ich immer den Hauptgewinn gewinne, aber es sollen wohl auch noch andere Leute von diesen Spielen beglückt werden. Aber jetzt einmal zu dem Bericht! Es ist jetzt schon sehr viel gesagt worden. Eine Kritik von unserer Seite: Der Bericht wurde von Herrn Holst am 27. Februar 2009 vorgelegt, er be

zog sich auf den Berichtzeitraum 2008. Die Stellungnahme des Senats hat dann bis August auf sich warten lassen. Der Medienausschuss hat sich relativ zeitnah mit dem Thema beschäftigt, und seitdem sind wieder einige Monate vergangen, bis wir das Thema jetzt heute auf der Tagesordnung haben. Das ist entschieden zu lang, zumal, ich sagte es bereits, der Berichtszeitraum 2008 berührt wird und wir uns in der Tat zeitnah mit den Themen befassen müssen. Der Umfang von 108 Seiten verdeutlicht ja auch, dass wir uns bei dem Thema Datenschutz auch in Bremen nicht einfach bequem in unsere Sessel zurücklehnen können.

(Beifall bei der FDP)

Die Sicherung der verfassungsrechtlich verbürgten informellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität sind zentrale politische Anliegen nicht nur des Senats, sondern, davon gehe ich aus, von uns allen. Dass der erreichte hohe Datenschutzstandard im Lande Bremen tatsächlich auch in Zukunft gesichert ist, wie der Stellungnahme des Senats zu entnehmen ist, bleibt im Interesse des Schutzes der personenbezogenen Daten unserer Bürgerinnen und Bürger zu wünschen.

(Beifall bei der FDP)

Zweifel sind allerdings erlaubt, wenn man sich die noch immer bescheidene personelle Ausstattung der Landesbeauftragten für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, vor Augen führt.

Auf die Stellungnahme des Senats und den Bericht des Medienausschusses brauche ich, glaube ich, nicht mehr einzugehen, Frau Troedel als Ausschussvorsitzende ist in aller Intensität auf die Beratungsschwerpunkte eingegangen. Ich würde Sie nur langweilen, wenn ich jetzt einzelne Punkte wiederholen würde.

Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Datenschutz noch weiter zu sensibilisieren. Viele datenschutzrechtliche Probleme – nicht alle, aber viele – entstehen erst durch einen zu sorglosen Umgang mit den heute für alle zugängigen Medien. Hier möchte ich nur zwei Stichworte nennen: Smartphone-Entwicklung oder auch Internetmöglichkeiten. Dieser sorglose Umgang trifft nicht nur auf Jugendliche zu. Sensibilisierung heißt auch, die Scheu abzubauen, in Zweifelsfragen die Landesdatenschutzbeauftragte mit Arbeit zu überschütten, dafür wird sie und Ihre Mitarbeiter bezahlt.

Allerdings haben wir für die Zukunft noch eine große Bitte an die Landesdatenschutzbeauftragte – das kam auch schon bei Frau Motschmann zur Sprache – und auch an die für die jeweiligen Problemstellungen zuständigen Ressorts: Zunächst bitte jeden Fall wirklich von allen Seiten beleuchten und erst

dann gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen, das ist der richtige Weg. Stichwort dazu auch von meiner Seite: die zu frühe öffentliche Diskussion über die Zulassung der DNA-Duschen!

(Beifall bei der FDP)

Die FDP-Bürgerschaftsfraktion wünscht Frau Dr. Sommer viel Kraft und Durchsetzungsvermögen bei der Bewältigung ihrer umfangreichen Aufgaben. Es gilt, nicht nur den großen Berg datenschutzrechtlicher Probleme abzubauen, sondern wir müssen auch alle daran arbeiten, dass sich an anderer Stelle nicht wieder ein großer neuer Berg aufbaut. – In diesem Sinne viel Erfolg!

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Hamann.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der 31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit liegt uns vor, den diskutieren wir, das hat Frau Troedel schon gemacht. Vorab: Heute ist der 28. Januar, der sogenannte Europäische Datenschutztag, den wir seit vier Jahren begehen. Dieser Europäische Datenschutztag geht zurück auf eine Initiative des Europarates von 1985, wenn ich es richtig recherchiert habe. Warum ist dieser Tag entwickelt worden? Dieser Tag ist entwickelt worden nach der Unterzeichnung der Konvention 108 des Europarates, und mit dieser Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten, Datenschutz ernst zu nehmen und mit sensiblen personenbezogenen Daten bei automatischer Verarbeitung vernünftig umzugehen. Also ein wichtiger Tag, den wir heute haben, und dass wir die Diskussion heute führen, ist eine gute Planung, vielen Dank dafür!