Ich freue mich, dass hier die überwiegende Mehrheit des Parlaments diesem Antrag so folgen wird. Es tauchen immer wieder Probleme bei der Frage auf, welche aufenthaltsrechtliche Situation bei den Opferzeuginnen aus der EU, aber, und Frau Motschmann hat darauf hingewiesen, auch aus Nicht-EU-Ländern
besteht. Das gilt insbesondere dann, wenn sie für die Strafverfolgungsbehörden eine wichtige Rolle als Zeuginnen einnehmen sollen. Eine Darstellung des aufenthaltsrechtlichen Status in diesem Bericht, der jetzt angestrebt ist und den wir gemeinsam dem Innenressort vorlegen werden, soll hier auch mehr Klarheit schaffen.
Ich will noch einmal darauf hinweisen und bin an der Stelle Frau Motschmann auch dankbar für den Hinweis auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz aus dem Beschluss vom November, dort noch einmal explizit nachzuhaken, ob es sich ausschließlich auf EU-Staaten oder auch auf Nicht-EU-Länder bezieht. Ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt. Das Gleiche gilt auch für die Darstellung der Versorgung und Unterbringung. Im Rahmen der Berichterstattung sollen auch mögliche bestehende Schwachstellen entdeckt und gelöst werden. Der Bericht wird auch eine Darstellung geben, inwieweit bereits in Ländern übergreifende Verabredungen vorliegen beziehungsweise ob eine Bundesratsinitiative von einer Mehrheit der Länder mitgetragen wird. Da hat es in den letzten Jahren immer noch eine Reihe von Problemen gegeben, eine gemeinsame und breite Zustimmung zu erreichen.
Erlauben Sie mir, dass ich zwei bis drei Sätze zum Antrag der LINKEN doch an dieser Stelle sage, um deutlich zu machen, was hier in dem Beitrag vom Abgeordneten Fecker und auch der Abgeordneten Frau Mahnke noch einmal gesagt worden ist. Die Zuwendungen für das Jahr 2010 sind bewilligt, und es ist nicht beabsichtigt, die Beratungstätigkeit und Arbeit in irgendeiner Weise einzustellen, und das wissen Sie auch. Insofern erübrigt es sich, glaube ich, hier an der Stelle das Thema auch noch einmal so anzusprechen.
Wir haben in der Vergangenheit alles daran gesetzt, das uns Mögliche zu tun, um die Opferzeuginnen gut zu versorgen, sie zu beraten und zu betreuen. Der Berichtsauftrag wird dazu beitragen, allen an diesem Thema Interessierten noch mehr und die notwendige Klarheit zu verschaffen, und wenn es dort Regelungslücken geben sollte, diese auch zu entdecken, und das dann auch auf der Bundesebene einzubringen. – Ich danke Ihnen sehr herzlich!
Wer den Ziffern 1 und 4 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1094 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den Ziffern 2 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1094 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos], Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 2 und 3 des Antrags und damit auch insgesamt den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab.
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 17/1184, zum Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 17/1184 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1181 – unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. M ö h l e [parteilos] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE hat einen triftigen Grund: Wir machen in Bremen und insbesondere in Bremerhaven keine Fortschritte in der Armutsbekämpfung. Trotz aller offiziellen Bekenntnisse zum Kampf gegen die soziale Spaltung schreitet die soziale Spaltung immer weiter voran. Der unmittelbare Anlass, hier endlich ein Handlungs
Deshalb geht es mit den Kürzungen voran, mit der Armutsbekämpfung aber nicht. Dieser Prozess muss zwingend umgekehrt werden. Daher wollen wir, dass die Bürgerschaft den Senat damit beauftragt, einen Masterplan Armutsbekämpfung zu erarbeiten, den er uns vorzulegen hat. Damit das nicht zwei Jahre dauert, soll es sich um einen Masterplan handeln, der unmittelbare Ziele und Maßnahmen für Bremerhaven und für die besonders betroffenen Stadtteile Bremens definiert; hier brennt es am dringendsten. Die Zahlen des BIAJ sprechen eine deutliche Sprache. Wir wollen, dass der Senat erklärt: Wir setzen uns zum Ziel, die Armutsquote in den nächsten zwei Jahren um einen angebbaren Betrag zu senken. Dafür verfolgen wir konkrete Maßnahmen, und man kann messen, ob wir das geschafft haben.