Protokoll der Sitzung vom 25.02.2010

Positiv finde ich auch, Herr Fecker, dass Sie ganz ausdrücklich nicht nur die Frauen, die aus dem Bereich der EU kommen, in Ihren Antrag einbezogen haben, sondern eben auch die Frauen aus Drittstaaten. Welchen Unterschied macht es für eine Frau, wenn sie Opfer von Zwangsprostitution geworden ist, ob sie aus einem Drittstaat oder aus der EU kommt? Beiden muss geholfen werden.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Es fällt schwer – und ich versuche es immer –, sich in die Lage einer solchen Frau zu versetzen, die in ihrem Heimatland von Schleppern angesprochen wird und der eine rosige Zukunft in Wohlstand im Westen versprochen wird. Sie kennen Wohlstand und Luxus aus dem Fernsehen und dem Internet und denken tatsächlich, sie kommen, wenn sie mit diesen Männern mitgehen, in ein Schlaraffenland. Die Wahrheit ist dann, dass sie hier sofort zur Prostitution gezwungen werden, dass ihnen das Geld abgenommen wird, dass sie gerade einmal genug haben, um zu leben oder zu überleben, und völlig hilf- und ratlos sind. Deshalb denke ich, dass wir aufgerufen sind, zum einen hier zu helfen – das ist ja die Intention dieses Antrags – und zum anderen die Aufklärungsarbeit der Polizei zu erleichtern. Denn nur die Frauen selbst sind Zeuginnen, die uns helfen können, die

se entsetzlichen Fälle aufzuklären, und deswegen unterstützen wir beide Ziele der Anträge. Im Übrigen verstehe ich nicht ganz, warum die Sozial- und Arbeitsministerkonferenz sich nur um die Frauen der EU-Staaten kümmert, jedenfalls haben sie in ihrer Presseerklärung nichts von den Frauen aus Drittstaaten gesagt. Der Frage sollte man einmal nachgehen, denn das kann nicht sein.

Im Übrigen denke ich, dass die Aufklärung, die Beratung und die Unterkunft in der Phase der Aufklärungsarbeit, in der Phase, in der die Frau belastbare Aussagen machen muss, von großer Bedeutung ist. Wir reden hier nicht über sehr viel Geld, wir reden natürlich auch immer über Geld, das muss man ehrlicherweise sagen, aber das ist nun wirklich kein verschenktes und kein schlecht ausgegebenes Geld, sondern notwendiges Geld, das wir in die Hand nehmen müssen, um diese Not zu lindern. Ich finde es immer schlimm, dass wir über Geld reden und darüber vergessen, dass es hier um Mitleid, um Fürsorge, um soziale Hinwendung, um all diese Eigenschaften geht, die oft deshalb nicht stattfinden, weil das notwendige Geld nicht vorhanden ist. Ich denke also, es darf keine Frage des Geldes sein, diesen betroffenen Frauen zu helfen, und es darf auch keine Frage von fehlenden Mitteln sein, diese Fälle aufzuklären.

Ich kann nur die Innendeputation auffordern, dem Bericht, der vorliegt, weiter nachzugehen und das, was dort geplant ist, auch umzusetzen – es ist hier auch schon von Herrn Fecker und anderen ausführlich darüber gesprochen worden. Die einzelnen Punkte sind vernünftig, wir sind jetzt einmal wieder nah beieinander, heute schon den ganzen Tag. Das ist doch auch einmal ganz schön, wenn wir uns inhaltlich nicht nur streiten, sondern wenn wir inhaltlich eines Sinnes sind, und in diesem Fall sind wir es. Ich bedanke mich bei allen, die daran mitarbeiten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Timke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Menschenhandel und Zwangsprostitution sind die einträglichsten Geschäfte der organisierten Kriminalität. Die Gewinne bei diesen Deliktfeldern sind wesentlich höher als beim Waffen- oder auch Drogenhandel. Geringe Investitionskosten und hohe Gewinnspannen machen dieses schmutzige Geschäft deshalb auch so lukrativ. Nach einem Bericht des Bundeskriminalamts erwirtschaftet eine Zwangsprostituierte zwischen 35 000 und 100 000 Euro pro Jahr – steuerfrei, versteht sich! Opfer des Menschenhandels sind überwiegend Frauen, das wurde hier schon gesagt. Die UNO schätzt, dass sich in Deutschland etwa 200 000 Frauen unter Zwang

prostituieren – eine, wie ich finde, äußert erschreckende Zahl, meine Damen und Herren. Dem gegenüber stehen bundesweit leider nur 500 abgeschlossene Ermittlungsverfahren, davon entfallen auf das Bundesland Bremen für das Jahr 2008 gerade einmal 32 Verfahren.

Mindestens 75 Prozent der Zwangsprostituierten kommen heute aus Osteuropa, und hier sind es viele aus Bulgarien und Rumänien. Dieser Umstand dürfte mit dem Beitritt der beiden Länder am 1. Januar 2007 in die EU zusammenhängen, wodurch Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbestimmungen wesentlich erleichtert wurden. Dennoch sind es nicht nur Osteuropäerinnen, die dem modernen Sklavenhandel hier in Deutschland zum Opfer fallen; immer mehr Frauen aus Westafrika, vornehmlich aus Nigeria oder Ghana, werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und unter Vortäuschung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt. Hier werden sie dann unter Androhung von Gewalt oder durch Gewalt gefügig gemacht. Diese Entwicklung ist auch in Bremen zu beobachten, wie eine Razzia des Bundeskriminalamtes Anfang Februar dieses Jahres in der Hansestadt gezeigt hat. Die Beamten konnten 14 Afrikanerinnen feststellen, die zur Prostitution gezwungen wurden.

Opfer von Frauenhandel, die sich aus ihrer Situation befreien konnten oder die durch die Polizei befreit wurden, sind häufig schwer traumatisiert und bedürfen psychosozialer Betreuung, um die körperlichen und seelischen Schäden zu beheben. Deshalb ist auch jede Initiative hier im Parlament zu unterstützen, die dazu beiträgt, das Leiden der Zwangsprostituierten zu mildern und die Strafverfolgung der Menschenhändler und Zuhälter voranzutreiben.

Der uns hier nun vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Ich befürworte deshalb, dass sich Opfer von Zwangsprostitution einer psychologisch-therapeutischen Behandlung unterziehen können und diese Kosten auch staatlicherseits getragen werden. Auch befürworte ich, dass die Beratungsstellen die notwendigen finanziellen Mittel erhalten, um langfristig eine umfassende Betreuung der Opfer durchführen zu können, auch wenn wir gerade gehört haben, dass das für das nächste Jahr auch sichergestellt ist. Zur Finanzierung dieser Mehrausgaben sollte verstärkt die Gewinnabschöpfung der Täter durchgeführt werden. Diese Gewinnabschöpfung ist konsequent bei den Menschenhändlern und Zuhältern einzufordern, die sich am Leid der Zwangsprostituierten finanziell bereichert haben. Wir reden hier immerhin von etwa 37 Millionen Euro, die nach Expertenschätzungen durch Zwangsprostitution und Menschenhandel jedes Jahr in Bremen erwirtschaftet werden.

Die anderen beiden Punkte des Antrags werde ich allerdings nicht mittragen. Ich denke, Deutschkurse für Zwangsprostituierte sind zumindest im Hinblick auf das Strafverfahren und auch im Hinblick

auf die Zeugenaussagen bei der Polizei und vor Gericht nicht notwendig, denn dafür gibt es vereidigte Dolmetscher, die hierfür zur Verfügung stehen. Deshalb beantrage ich auch, über die einzelnen Punkte dieses Antrags heute getrennt abzustimmen.

Was den Dringlichkeitsantrag der SPD und der Grünen zu diesem Thema angeht, werde ich ihn ablehnen, denn er ist mir in einigen Punkten etwas zu schwammig. Da wird unter anderem gefordert, dass man Zwangsprostituierte zukünftig angemessen unterzubringen hat. Ich frage mich, was verstehen Sie unter angemessen? Bedeutet das, dass Zwangsprostituierte in den letzten Jahren in Bremen und Bremerhaven durch die Opferschutzverbände und staatlichen Stellen nicht angemessen untergebracht worden sind? Da wird der Senat an anderer Stelle aufgefordert zu prüfen, welchen ausländerrechtlichen Status Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution erlangen können. Ich frage mich, mit welchem Ziel? Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind ja eindeutig und werden in Bremen und Bremerhaven auch umgesetzt – also warum einen Prüfauftrag erteilen? Das halte ich für nicht notwendig. Ich werde daher den Antrag der Regierungskoalition ablehnen.

Was mir eigentlich in beiden Anträgen fehlt, ist die Forderung, die Zusammenarbeit mit den Behörden der Herkunftsländer zu intensivieren, damit den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel auch nach ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer keine Repressalien drohen. Der Presse konnte man vor etwa sechs Wochen entnehmen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Innenbehörde und auch einigen Ländern sehr schwierig ist, wenn es um die Frage der Personalienfeststellung oder um die Frage der Beantragung von Passersatzpapieren geht. Sicherlich ist die Zusammenarbeit mit diesen Ländern nicht besser in der Frage: was passiert eigentlich mit den Zwangsprostituierten, wenn sie wieder in ihre Heimatländer zurückgeführt werden? Werden sie dann vor staatlichen Repressalien geschützt? Ich bin der Auffassung, dass unsere Verantwortung für die Menschen, die in diesem Bundesland Opfer von Zwangsprostitution geworden sind, nicht an den Grenzen Bremens endet und auch nicht nur auf die Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland begrenzt ist. Deswegen geht meine Bitte an die Innenbehörde, dass auch weiterhin die Zusammenarbeit mit den Ländern, in die Zwangsprostituierte zurückgeführt werden, intensiviert wird, damit diesen Zwangsprostituierten auch nach ihrer Rückkehr keine staatlichen Nachteile entstehen. – Vielen Dank!

Das Wort hat der Abgeordnete Woltemath.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwangsprostitution und Men

schenhandel sind Schandflecke unserer modernen Gesellschaft.

(Beifall bei der FDP und bei der SPD)

Wir müssen dagegen in allen Bereichen entschieden und entschlossen vorgehen. Ich habe für das Wort Menschenhandel eigentlich immer den Begriff Sklaverei benutzt. Das ist moderne Sklaverei, da zuckt auch jeder so zusammen, wie es erforderlich ist. Menschenhandel hört sich für mich noch fast zu harmlos an, indem man sagt, da werden Investitionen getätigt und das organisierte Verbrechen bezieht daraus Profit. Nein! Ich finde, man muss es deutlich brandmarken und deutlich geißeln: Das ist Sklaverei! Hier werden Leute unter Vorwand in fremde Länder gelockt, und man zwingt sie dann zur Prostitution. Dagegen müssen wir mit aller Entschiedenheit vorgehen!

(Beifall bei der FDP)

Wir werden den Antrag der Koalition unterstützen und dafür stimmen. Wir finden gut, was darin zum Ausdruck kommt. Wir finden es vor allen Dingen besonders gut, dass wir eine einheitliche Rechtslage im Bundesgebiet fordern. Denn, und das hat der Kollege Fecker dankenswerterweise schon erwähnt, es kann hier keinen Flickenteppich geben, und es kann nicht sein, dass auf der einen Seite der Landesgrenze das eine passiert und auf der anderen Seite der Landesgrenze etwas anderes. Wir wissen ja in diesem Fall, wovon wir reden, da wir als Zweistädtestaat sehr eng in ein anderes Bundesland eingebettet sind.

Wir müssen bei den Frauen, die betroffen sind, Vertrauen schaffen, da sie in der Regel aus Staaten kommen, in denen sie kein Vertrauen in das Rechtssystem und auch nicht in die staatlichen Institutionen haben können. Dieses Vertrauen müssen wir schaffen. Deshalb ist es gut, dass in dem Antrag erwähnt worden ist, jetzt diese Bedenkzeit einzubauen. Wir müssen den betroffenen Frauen zeigen, dass unser Staat dazu bereit ist, ihnen zu helfen. Dass unser Staat auch die moralische Verpflichtung hat, ihnen zu helfen, und dass wir das tun wollen. Wir müssen dem organisierten Verbrechen hier auf jeden Fall die Grundlage entziehen, denn sonst weitet es sich immer weiter aus. Die FDP-Fraktion möchte ein deutliches Zeichen gegen diese moderne Form der Sklaverei setzen.

Herr Fecker und meine Vorredner haben es teilweise angesprochen, die Linksfraktion, mit der ich mich aber nicht weiter beschäftigen möchte, ist da wieder einmal vorgeprescht, obwohl wir mitten im Diskussionsprozess waren. Das, was jetzt als Antrag der Koalition hier auf dem Tisch liegt, ist ein Zwischenschritt. Wir werden das weiter verfolgen, das ist nicht der Weisheit letzter Schluss, das ist völlig

klar. Es ist aber ein erster wichtiger Schritt und ein erstes wichtiges und deutliches Zeichen. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Troedel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zu zwei bis drei Punkten, die sich in Vorwürfen ergangen haben, dann doch Stellung nehmen! Wir haben im letzten Jahr drei Anhörungen zu diesem Thema mit der Kriminalpolizei, mit der Gewerkschaft der Polizei, aber ganz besonders mit den Institutionen der Hilfsorganisationen von BBMeZ, De Colores, Nitribitt, dem Gesundheitsamt, Vertreterinnen von Frauenhäusern und so weiter gemacht. Das, was in diesem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, im Dezember eingereicht wurde, ist das erste Ergebnis. Das habe ich Ihnen unter dem Titel „Sofortmaßnahme“ vorgetragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen mit diesem Antrag – –. Wenn sie zugehört haben, habe ich der SPD und den Grünen attestiert, dass ihr Antrag bis auf zwei Punkte weitergehend ist: Das ist die Unterstützung der Hilfsorganisationen. Die sagen ihrerseits, innerhalb ihrer Arbeit ist es sehr wichtig, die finanzielle Absicherung über mehr als ein oder zwei Jahre zu haben, um Planungssicherheit in der Betreuung der Frauen zu haben. Denn das geht nicht innerhalb von vier oder acht Wochen, das ist ein sehr langer Prozess.

Zu dem, was Herr Woltemath vorhin vorgetragen hat: Ja, in der Tat, wir haben Ihnen diesen Antrag, Sie sehen es am Datum, im Dezember eingereicht, allerdings auf Bitten der Vertreterinnen und Vertreter aus dem Innenressort erst im Januar terminiert. Wir haben ihn dann wieder auf Bitten von Vertreterinnen und Vertretern des Innenressorts herausgenommen und in die Februarsitzung setzen lassen. Hätten sich Ergebnisse gezeigt, hätten wir kein Problem gehabt, diesen Antrag, wenn er sich im positiven Sinne erledigt hätte, zurückzuziehen. Das ist bis letzte Woche Donnerstag nicht signalisiert worden.

Ein Punkt bedrückt mich wirklich. Wenn Sie inhaltliche Gründe haben, diesen Antrag abzulehnen, in Ordnung. Uns aber vorzuwerfen, dieser Antrag wäre oberflächlich und populistisch, damit diskreditieren Sie die Organisationen, die dreimal mit uns zusammengesessen und ihre Punkte mit uns abgestimmt haben. Ich habe sie aufgezählt – ach, ich habe die ZGF vergessen, pardon –, die daran mitbeteiligt waren. Auch im Wissen, ein Antrag der LINKEN, so gut er auch ist, hat hier immense Schwierigkeiten:

Die Ablehnung in den heute und gestern stattfindenden Diskussionen finde ich betrüblich. Es geht hier um Frauen, die unter Menschenhandel und Zwangsprostitution leiden, und nicht um Monique Troedel! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt bin ich hier doch noch einmal genötigt worden, kurz nach vorn zu kommen. Ich glaube, um jetzt einmal bei Herrn Timke und seinen Ausführungen anzufangen, ich weiß, warum er dem Antrag der LINKEN näher ist als dem Antrag der von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP unterstützt wird, das lasse ich jetzt einmal so stehen.

Aber, Herr Timke, wir haben eine unterschiedliche Zielsetzung. Wir haben nämlich als Koalition gesagt, und das hatte ich eben im Redebeitrag deutlich gemacht, dass wir unseren Senat auffordern, wirklich alles Mögliche, und das kann sogar bis hin zu Bundesratsinitiativen gehen, zu tun, um den Opfern von Zwangsprostitution, die nicht aus Ländern der Europäischen Union kommen, eine vernünftige aufenthaltsrechtliche Situation zu verschaffen. Das ist unser Ansatz, und wir stehen auch weiterhin dazu.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Frau Troedel, zu Ihnen: Die Fraktion der Grünen, aber auch die der SPD lehnt Ihren Antrag nicht ab, weil Sie heute Morgen in unvergleichbarer Art und Weise und davor auch schon Stimmung gegen das Parlament und gegen Abgeordnete gemacht haben, sondern wir lehnen Ihren Antrag aus inhaltlichen Gründen ab.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich will kurz darauf hinweisen. Sie hatten in Ihrem Redebeitrag vorhin gesagt, wir brauchen Streetworker: Wir haben natürlich durch das Gesundheitsamt schon entsprechende Streetworkerinnen und Streetworker, die in dem Bereich tätig sind. Man kann sich dann darüber unterhalten, ob sie ausreichend sind oder nicht. Diese Diskussion kann man führen. Aber man kann sich hier nicht hinstellen und sagen, wir haben die nicht. Ich finde, bei Sofortmaßnahmen ist es ein bisschen problematisch, dass sie immer in Hektik und Eile geboten sind und man dann vergisst, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

den Blick auf das Ganze zu richten. Ich glaube, da hat die Koalition, und das hat auch Frau Motschmann eben noch einmal bestätigt, den deutlich umfassenderen Antrag gestellt. Auch deswegen ziehen wir unseren Antrag ganz klar Ihrem Antrag vor. Sie haben eben auch schon richtigerweise erkannt, dass er weitergehender ist.

(Abg. Frau T r o e d e l [DIE LINKE.]: Das habe ich im ersten Beitrag gesagt!)

Ich will einen einzigen Punkt Ihres Antrags auch noch einmal aufgreifen, der betrifft Punkt vier, ich will da auch jetzt nicht zu sehr in die Schärfe gehen. Die Beratungsstellen werden finanziell so abgesichert, dass eine langfristige Planungssicherheit ermöglicht wird. Ja, wer, wenn nicht das Parlament, also wir, entscheidet am Ende darüber, wohin das Geld in dieser Stadt geht? Das ist unsere absolute Königsdisziplin des Haushaltsrechts. Dieses Parlament entscheidet am Ende darüber, welche Institutionen in dieser Stadt in welcher Form gefördert werden. Es gibt hier ganz klare Aussagen sowohl der SPD-Fraktion als auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch der Oppositionsfraktion, dass wir den Wert dieser Institutionen anerkennen und dass wir, trotz schwieriger Haushaltslage alles tun werden, ihnen auch künftig weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten. Dafür stehen wir als Koalition, und das können Sie uns auch glauben. – Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Wort hat Frau Senatorin Rosenkötter.

Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Ich begrüße den Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es geht hier sicherlich zum einen, und das hat der Abgeordneten Fecker hier noch einmal sehr deutlich gemacht in seinem ersten Redebeitrag, um die rechtliche Situation. Es geht aber auch immer, wenn wir über das Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel sprechen, um Menschenwürde, es geht um Vertrauen und es geht um Menschlichkeit. Deswegen ist es richtig, dass wir dieses Thema hier in dieser Art und Weise heute auch diskutieren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich freue mich, dass hier die überwiegende Mehrheit des Parlaments diesem Antrag so folgen wird. Es tauchen immer wieder Probleme bei der Frage auf, welche aufenthaltsrechtliche Situation bei den Opferzeuginnen aus der EU, aber, und Frau Motschmann hat darauf hingewiesen, auch aus Nicht-EU-Ländern