Die Grundschule ist nach dem Grundgesetz die Schule für alle, sie wird als Gemeinschaftsschule dargestellt. Da sollen gerade die Gegensätze der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten überwunden werden. Dementsprechend sind private Grundschulen für uns –
private Grundschulen, Herr Rohmeyer, nicht dass Sie das gleich durcheinanderbringen, wir reden hier jetzt über Grundschulen – keine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft,
sondern lassen die Kluft zwischen Herkunft und Bildung größer werden. Wir werden dieser sozialen Entmischung auch keinen Vorschub leisten. Daher muss diese Idee, die im Grundgesetz steckt, auch ausreichend geprüft werden, und es muss die Ausnahme bleiben.
Wenn man sagt, Bremen verträgt doch noch eine weitere Reformschule, ja, meine Damen und Herren, Paragraf 13 Schulgesetz haben wir hier mit drei Fraktionen gemeinsam beschlossen, daraus können wir eine Reformschule machen, das ist überhaupt kein Problem, und das Angebot geht hier auch an die Eltern. (Beifall bei der SPD)
Was hier heute noch gar nicht gesagt worden ist – vielleicht ist das ja auch mit einer der Beweggründe für die ablehnende Haltung zu diesem Thema –: Bremen hat den insgesamt dritthöchsten Anteil an Privatschulen bundesweit, aber auch gerade im Grundschulbereich, mit 8,6 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent, Tendenz steigend, für dieses Jahr circa 0,3 Prozentpunkte. Ich finde, das ist alarmierend und Grund genug, das staatliche Bildungssystem weiter zu stärken, gute pädagogische Konzepte auch in das staatlichen System hineinzuführen und diese Eltern zu motivieren. Ich habe das den Eltern auch gesagt, zumindest was die Freie Schule angeht. Wir brauchen solche engagierten Eltern im staatlichen System, die sich in den Schulen engagieren. Die privaten Grundschulen werden im Grundgesetz zu Recht erschwert. Ich möchte auch noch einmal an einen anderen Satz erinnern! Wir sagen immer, kurze Beine, kurze Wege, und viele stimmen dem auch zu. Das scheint aber hier dann nicht mehr in dieser Debatte zu gelten,
denn Kinder sollten sich doch eigentlich im Stadtteil entwickeln, nicht langen Fahrtzeiten ausgesetzt werden oder beim Schulbus nicht darauf angewiesen sein, von den Erwachsenen hin- und hergefahren zu werden, sondern ihn selbst erforschen und lernen, sich mit Freunden verabreden zu können. Wir werden die Förderung von Elitegrundschulen nicht mittragen.
Die Grundschulen sind nicht nur ein Ort des fachlichen, sondern auch des sozialen Lernens. Gerade hier sollen die verschiedenen Kinder aus verschiedenen Schichten und Kulturen lernen, miteinander umzugehen. Wenn wir hier den Eindruck haben – ohne dass wir das schriftliche Urteil kennen –, dass nicht hinreichend geprüft wurde, dass eine Privatschule im Grundschulbereich die Ausnahme bleiben soll, dann ist es, glaube ich, überhaupt nichts Schlechtes zu sagen, wir möchten, dass der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird, falls diese wirklich verwehrt wird, und anschließend muss man prüfen, mit welchen Argumenten das Gericht dieses Urteil gefällt hat.
Insgesamt hat ja diese Debatte in der Tat – das wurde ja auch schon gesagt – Auswirkungen darauf, unter welchen Rahmenbedingungen wir in Zukunft Grundschulen genehmigen. Das ist keine einfache Einzelfallentscheidung, und ich glaube, es gehört auch zu einem Rechtsstaat dazu – das ist nichts Schlimmes, Herr Rohmeyer! –, dass man die Rechtsmittel dann auch ausschöpft.
Ich verstehe aber die Art und Weise, wie hier argumentiert wird. Sie machen hier einfache Klientelpolitik – das ist auch in Ordnung so –, wir als Volkspartei haben eben das große Ganze im Blick, was die Entwicklung der gesamten Schullandschaft angeht. Sie können aber ja auch gar nicht anders. Sie müssen diese Klientelpolitik machen, das ist auch okay. Aber lassen Sie uns gemeinsam das schriftliche Urteil anschauen! Rechtsmittel auszuschöpfen ist nichts Schlechtes, das lernt man spätestens im Grundkurs Recht oder irgendwo anders. Das aber, Herr Rohmeyer, als etwas Schlechtes darzustellen, finde ich wirklich nicht in Ordnung. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben eben ein anderes Verständnis von der Aufgabe von Bürgern und Staat.
Das ist so und soll auch so bleiben, deswegen gibt es auch unterschiedliche Parteien. Wir haben eben die Auffassung, dass zuerst der Bürger verpflichtet ist, sich zu engagieren, und was die Bürger nicht leisten, soll der Staat leisten, und das heißt auch im Bildungssystem. Die Bildung steht unter der Aufsicht des Staates, aber es muss nicht vom Staat geleistet werden. Wenn es Eltern gibt, die dies leisten wollen und können, dann sollen sie es auch tun dürfen.
Das muss, glaube ich, klar sein, und da unterscheiden wir uns eben, nämlich in der Frage, wie wir es denn mit unserer Staatsgläubigkeit halten. Wir als FDP sind nicht staatsgläubig. Wir glauben, dass die Menschen in aller Regel besser selbst entscheiden können, was für sie gut ist, als dass es andere können und der Staat es kann.
Erst der Bürger, dann der Staat! Das gilt auch im Bildungssystem. Es gibt einige, die das nicht können,
und für die muss sich der Staat in der Tat engagieren. Da bin ich auch sehr dabei, und ich habe nie daran gezweifelt – und ich bleibe auch dabei –, dass staatliche Schulen besser werden müssen, denn Bremen ist und bleibt der größte Schulträger und muss und wird sich auch weiter anstrengen müssen, hier die Qualität zu verbessern.
Darüber diskutieren wir aber auch nicht, das ist doch eine Nebelkerze, denn es bleibt doch dabei, dass wir uns da engagieren müssen, damit alle Kinder eine bestmögliche Schule haben.
Dann kommen wir zu der Frage zurück, ob es dafür notwendig ist, anderen zu verbieten, aus diesem Schulsystem hinauszugehen! Ich sage, es ist nicht notwendig, weil es falsch ist, Menschen zu etwas zu zwingen, wo man es nicht muss, weil sie sich damit keinen Schaden zufügen, wenn sie in eine Schule in freier Trägerschaft gehen.
Wenn sie sich und ihren Kindern damit einen Schaden zufügen würden, müsste man ja darüber nachdenken, aber das tun sie nicht, denn es gibt hier ja Qualitätskriterien und eine Schulaufsicht. Insofern kommen Sie mit diesem Argument bei mir auf jeden Fall nicht in den Status, dass Sie mich da überzeugen könnten.
Wenn Sie darüber reden, dass Schulen in staatlicher Trägerschaft mehr Autonomie haben sollten, mehr Reformpädagogik, dann laufen Sie bei uns offene Türen ein, es spricht nichts dagegen, und wir haben nichts dagegen. Wir brauchen viele verschiedene Schulen für viele verschiedene Kinder. Da unterscheiden wir uns nicht. Wir unterscheiden uns nur in der Frage, ob man Menschen zwangsweise zusammenmischen muss und ob es ihnen guttut? Ich glaube, es tut ihnen nicht gut und es ist nicht richtig, weil es einfach nicht zielführend ist und die Freiheit dieser Menschen übermäßig beschneidet. Deswegen bleiben wir dabei, dass hier genehmigt und auf eine Revision verzichtet werden sollte.
Herr Güngör, ich hätte diese Debatte nicht angestrengt, hätten wir nicht in einer Bremer Tageszeitung die Aussage lesen können, dass Zweifel daran bestehen, dass die Senatorin erst das schriftliche Urteil prüfen will, bevor sie sich entscheidet, ob sie in die Revision geht oder nicht. Diese Zweifel waren für mich so groß, dass ich sage, nein, das geht nicht, wir haben das hier sinnvoll zu debattieren. Meine Entscheidung ist aber, dass aus allem, was ich bisher weiß – ich habe das auch so einschränkend vorsichtig formuliert, wenn Sie zugehört haben –, hier nicht in eine
Revision gegangen werden muss, weil die Argumente, die ich von dem Gericht kenne, eindeutig und klar sind. Deswegen bin ich zu der Entscheidung gekommen, dass ich das für eine Ohrfeige halte.
(Beifall bei der FDP – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)
Vielen Dank! Vielleicht können Sie mir eine Frage beantworten, die mich umtreibt, wenn ich Ihrer Rede sehr aufmerksam zuhöre! Sie haben eben gesagt, dass die Bürger zuerst kommen, die Leistungen zu erbringen, und dann der Staat. Warum soll es im Bereich der Steuerpolitik eigentlich umgekehrt sein, wenn es nach Ihrer Partei geht?
Auch da ist es so – wenn wir jetzt dieses Thema so breit streuen und irgendwie ablenken wollen von dem eigentlichen Thema, denn da oben sitzen ja dankenswerterweise auch interessierte Eltern, die das eigentliche Thema interessiert –, dass das Geld erst einmal den Bürgern gehört und nur so viel Staat sein muss, wie notwendig ist. Dafür gilt dann auch die Frage, was ein schlanker und was ein starker Staat ist, der nämlich innere Sicherheit, ausreichende Bildung und so weiter garantieren kann. Darüber können wir streiten, den will ich auch gern finanzieren, aber ich will nicht einen Staat finanzieren, wie ihn sich beispielsweise DIE LINKE und andere vorstellen, und sagen, erst einmal nehmen wir allen Bürgern ausreichend Geld weg und verteilen dann das, was übrig bleibt, an die Bürger zurück.
Das sind Taschengeldverteilermethoden, das wollen wir nicht. Wir wollen einen Staat, der den Bürgern nur so viele Lasten auferlegt wie nötig und nicht so viele wie möglich. Es geht hier nicht darum, Bürger auszupressen, sondern Bürgern möglichst die Freiheit zu lassen, und dazu gehört auch die Freiheit, mit ihrem Geld zu tun, was sie möchten.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Dr. Buhlert, ich habe Sie am Ende nicht mehr richtig verstanden, aber ich entnehme den Äußerungen im Plenarsaal, dass es den Kolleginnen und Kollegen ähnlich ging.
Noch einmal zu den Äußerungen von Herrn Beilken über Demokratie in der Schule! Ich habe Herrn Beilken verstanden, er bezog sich auf eine Änderung des Schulverwaltungsgesetzes vor einigen Jahren, an die Sie sich, Herr Rohmeyer, auch noch erinnern müssten. Da ging es darum, dass die Schulleitungen gestärkt wurden und sozusagen mehr Rechte bekamen, um die Schulen zu gestalten.
Gleichzeitig gab es eine Diskussion darüber, wie viel Kompetenz die Schulkonferenzen haben und wie das zusammenpasst. Die Grünen hatten das damals kritisiert und gesagt, wir sehen mehr Spielraum. Ich kann Ihnen an der Stelle folgen.
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Ach so! Das meinte er! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Aber ob er wusste, dass er das meinte?)