Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

Ressortübergreifende Kooperation hält der Senat grundsätzlich für wünschenswert, hier insbesondere in Fragen der Gesundheitserziehung und Präventionsarbeit mit der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie in Fragen der Sportförderung mit dem Senator für Inneres und Sport. Hierzu gehört auch ein gemeinsames Handeln im Bereich der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Hierbei kann der Ausbau der Schulsport-AG eine sinnvolle Ergänzung bereits bestehender Modelle der Integration durch den Sport sein. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Strohmann, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst einmal vielen Dank für die Antwort! Ich habe aber noch eine Frage: Wird der neue Referent oder die neue Referentin mit der gleichen Stundenanzahl für diesen Bereich freigestellt, oder ist das in einer anderen Größenordnung gedacht?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben immer das gleiche Modell, Abordnung einer Stelle, und dann eine Fachberaterzulage auf fünf Jahre, und das ist genauso wie vorher, soweit ich das weiß.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Auch von der Stundenanzahl?)

Von der Stundenanzahl auch!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es ist auch nicht geplant, ihm zu der Aufgabe als Schulsportreferent auch noch andere Aufgaben aufzubürden, es bleibt im Grun

de genommen so wie gehabt, die neue Stelle wird also wie die alte besetzt, also keine zusätzlichen Aufgaben und die gleiche Stundenzahl?

Bitte, Frau Senatorin!

Im Augenblick ist das so ausgeschrieben und auch so geplant. Ob wir auf Dauer bei dem Personalabbau, den wir vorhin gerade diskutiert haben, und mit den PEP-Quoten, die in den nächsten zehn Jahren umzusetzen sind, auch zu Veränderungen in der Zusammensetzung kommen, das ist etwas anderes, aber im Augenblick ist das identisch wie vorher geplant.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel: „Tiertransporte im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Kollege!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie viele Tiertransporte wurden im Jahr 2009 auf den Straßen und Autobahnen im Land Bremen durch die Polizei beziehungsweise den Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen kontrolliert?

Zweitens: Wie viele Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden bei diesen Kontrollen festgestellt, und um welche Art von Verstößen handelte es sich konkret?

Drittens: Wie vielen Transporten wurde aufgrund festgestellter Verstöße die Weiterfahrt aus welchen Gründen untersagt, und wie wurde die Versorgung der Tiere in diesem Zeitraum gewährleistet?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizei hat gemeinsam mit dem Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen im Jahr 2009 insgesamt 53 Tiertransporte auf den Straßen und Autobahnen im Land Bremen unter Tierschutzgesichtspunkten kontrolliert.

Zu Frage 2: Gegen tierschutzrechtliche Vorschriften wurden insgesamt drei Verstöße festgestellt. In allen drei Fällen konnte der Fahrer keinen Befähigungsnachweis über die Sachkunde nach der EU-TierschutzTransportverordnung Nummer 1/2005 vorlegen.

Zu Frage 3: In tierschutzrechtlicher Hinsicht war in keinem der Fälle eine Weiterfahrt zu untersagen. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Senatorin, Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „Funktionsfähige Verkehrswege für Hafen- und Logistikwirtschaft im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bödeker, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Bödeker!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der Drehbrücke im Überseehafen Bremerhaven für die Hafen- und Logistikwirtschaft im Lande Bremen bei?

Zweitens: Gibt es Hinweise darauf, dass die Benutzbarkeit der Brücke aufgrund ihres baulichen Zustands eingeschränkt werden muss, und wenn ja, welche?

Drittens: Wie hoch ist gegebenenfalls der Sanierungsbedarf für die Drehbrücke?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Drehbrücke über den Verbindungshafen im stadtbremischen Überseehafengebiet stellt als kombinierte Eisenbahn- und Straßenbrücke eine wichtige Verkehrsachse für die Unternehmen auf der Columbus-Halbinsel dar. Hier befinden sich insbesondere die Tanklager der Firma Bominflot, die Anlagen des Fruchtumschlags der Firma Heuer Logistics, der Kreuzfahrtterminal des Columbus Cruise Center Bremerhaven, die Büros von Hafendienstleistern, Verladern sowie der Bremerhavener Sitz des Hansestadt Bremischen Hafenamtes.

Nach Inbetriebnahme der Kaiserschleuse nimmt die zentrale Bedeutung für den Straßenverkehr ab. Der Schienenverkehr bleibt hingegen ausschließlich auf die Drehbrücke angewiesen. Der Großschiffsverkehr wird zur Zufahrt zu den Kaiserhäfen und den Werften die neue Schleuse nutzen, während Dienstleister wie Schlepper und Tankschiffe weiterhin die Durchfahrt der Drehbrücke in Anspruch nehmen werden.

Zu Frage 2: Die Brücke ist zurzeit entsprechend ihrer Einklassifizierung im Straßen- und Schienenbereich uneingeschränkt nutzbar. Im Zuge von jährlichen Inspektionen kann jeweils die Betriebssicherheit des Bauwerkes für einen Zeitraum von eineinhalb bis zwei Jahren bestätigt werden. Bisher sind keine wesentlichen, betriebseinschränkenden Schäden aufgetreten.

Zu Frage 3: Durch den Bau der Kaiserschleuse sind die kontinuierlichen Instandhaltungsarbeiten derzeit

nur eingeschränkt möglich, um Sperrungen zu vermeiden. Hieraus ergibt sich ein entsprechender Sanierungsstau in Höhe von zirka 300 000 Euro in den Bereichen Stahlbau und Konservierung. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Bödeker, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus Ihrer Antwort habe ich entnommen, dass nach Fertigstellung der Kaiserschleuse die Drehbrücke im Bereich des Straßenverkehrs an Bedeutung verliert. Das bedeutet ja im Umkehrschluss, dass das Fruchtterminal, das Tanklager und der gesamte südliche Hafenbereich über die Kaiserschleuse im Lkw-Verkehr abgefertigt werden muss.

Bitte, Herr Senator!

Nein, Herr Bödeker, das bedeutet das nicht, sondern es bedeutet, dass im Moment die gesamten Verkehre über diese Drehbrücke laufen, weil die Kaiserschleuse entsprechend nicht nutzbar ist, weil sie bekanntermaßen gerade neu gebaut wird, und dass es natürlich nach der Fertigstellung der Kaiserschleuse dann auch zu einer Auffächerung der entsprechenden Verkehre kommen kann.

Herr Kollege Bödeker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aber das bedeutet doch genau das, was eigentlich ein ehemaliger Abgeordneter Günthner in Bremerhaven immer abgelehnt hat, dass Lkw-Verkehre durch den touristischen Bereich von Bremerhaven geführt werden. Genau das besagt Ihre Antwort.

Bitte, Herr Senator!

Nein, das besagt die Antwort nicht, sondern Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch mit dem Umbau des Zolltores Roter Sand weiterhin Verkehre für einen bestimmten Zeitraum durch diesen Bereich laufen werden. Ihre Frage habe ich insbesondere so verstanden, dass sie darauf abzielt, wie leistungsfähig diese Drehbrücke ist, und die ist im Moment einer hohen Belastung dadurch ausgesetzt, dass während des Umbaus der Kaiserschleuse diese als Zufahrt nicht genutzt werden kann. Die Frage, wie sich nach Fertigstellung der Kaiserschleuse entsprechende Hafenverkehre verteilen, wird dann zu gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden sein. Sie wissen, dass dafür natürlich auch bestimmt Vorleistungen in Bremerhaven erbracht werden müssen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie erst warten wollen, bis die Kaiserschleuse fertig ist, dann die Verkehre bewerten und dann gegebenenfalls den Magistrat bitten wollen zu handeln?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage habe ich jetzt nicht verstanden.

Herr Kollege, bitte!