Protokoll der Sitzung vom 18.03.2010

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn der Rede einen Umstand richtigstellen: Es ist nicht Bremer Praxis, es ist bundesweite Praxis! Nicht, dass ich sie damit tolerieren möchte, aber ich glaube, knapp neben der Wahrheit ist eben auch vorbei.

Ich beginne ausnahmsweise einmal damit, mich mit dem Antrag der LINKEN von Beginn an zu beschäftigen, weil ich mich gleich aus mehreren Gründen doch sehr über ihn geärgert habe, wie ich darstellen möchte! Sie haben es eben wieder einmal geschafft, ein Zitat aus dem Zusammenhang zu reißen und daraus Rückschlüsse zu ziehen, die so in dieser Form nicht korrekt sind. Wenn man in den zuständigen Deputationen zugehört hätte, hätte man es auch mitbekommen. Sie zitieren den Senator für Inneres und Sport mit den Worten, Rückführungen werden nicht generell ausgesetzt, es wird jeder Einzelfall geprüft. Daraus schließt DIE LINKE nun, es wird generell weiter abgeschoben, und es wird so getan, als ob es in Bremen nie eine Einzelfallprüfung gegeben hat.

Diese Aussage ist falsch! Richtig ist, und das hat der Senator für Inneres auch in der Innendeputation klargemacht, dass die Ausländerbehörde fortan nicht mehr ohne Information des Innenressorts – der zuständigen Abteilung dort – entsprechende Abschiebungen vornehmen kann und dass diese Abschiebungen allesamt über den Tisch des Innensenators laufen. Das ist eine ganz klare Aussage, die wir auch als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und ich glaube, auch im Namen der SPD, hier ganz deutlich begrüßen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Im Übrigen, wie gesagt, wurde dies in der Innendeputation erklärt, und eine Nachfrage im Ressort hätte sicherlich auch geholfen, das zu verstehen.

Das Zweite ist eine Wendung, die Sie dort nehmen, da schreiben Sie dann in Ihrem Antrag: Dann kann Senator Mäurer nicht einfach weiter so abschieben. Meine Damen und Herren von der LINKEN, Sie suggerieren damit erneut einmal, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde den

ganzen Tag lang nichts anderes zu tun hätten, als Menschen aus diesem Land abzuschieben. Auch das ist wirklich definitiv nicht knapp, das ist meilenweit an der Wahrheit vorbei. Wir arbeiten gemeinsam daran, möglichst viele Menschen hier in dieser Stadt und diesem Land zu integrieren. Es ist leider nicht in allen Fällen rechtlich möglich, aber wir tun als rotgrüne Regierung unser Bestes, und ich finde, da kann man sich nicht hinstellen und sagen, dass in Bremen generell alles und jeder abgeschoben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Insgesamt habe ich mich gefragt, ob es sich hier eigentlich um einen Antrag oder um ein Flugblatt handelt, das will ich jetzt aber nicht weiter ausführen. Was mich trotz allem doch auch ein bisschen kritisch in Richtung unseres Innensenators schauen lässt, ist ja tatsächlich das Verfahren und das Verhalten, das insgesamt in der Innendeputation und auch von den Koalitionsfraktionen als sehr problematisch betrachtet worden ist. Dann kann ich es mir auch wieder nicht verkneifen: In der Innendeputation hieß das Spiel, SPD und Bündnis 90/Die Grünen fragen ihren Senator aus und kritisieren, während eine andere Fraktion, die sich jetzt hier als Retter der Rechtsstaatlichkeit aufspielt, einmal wieder geschwiegen hat. Das kann man so machen, das muss man aber nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Insgesamt sagen wir als grüne Bürgerschaftsfraktion deutlich, dass wir das Verfahren, das hier angewandt wird, als sehr problematisch erachten. Wir erwarten, dass dieses Verfahren künftig in anderer Form angewandt wird. Darauf hatten wir uns eigentlich im Rahmen der Innendeputation auch schon verständigt und machen es heute auch noch einmal als Antrag.

Dann will ich die Chance auch nutzen, hier deutlich klar zu machen, was die SPD und Bündnis 90/ Die Grünen erwarten: Wir erwarten, dass es sich bei den Leuten, die in den Botschaften die sogenannten Bewertungen vornehmen, um nachweislich autorisierte Delegationen dieser Länder handelt und nicht, wie man den Eindruck haben konnte, um irgendwelche Menschen, die zufällig gerade aus diesem Land kamen.

Wir erwarten vom Senat, dass diese Bewertungen nicht mit unangemessen hohen Geldzahlungen verbunden sind. Auf eine Anfrage der LINKEN ist herausgekommen, dass es einen Fall gibt, über den wir auch als grüne Fraktion nur mit dem Kopf schütteln konnten.

(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Da haben wir einmal richtig gearbeitet, oder was?)

Ich darf Sie auch einmal loben, Frau Nitz, deswegen habe ich es jetzt erwähnt! Ich bin da im Umgang sehr fair, nur, ich finde, das, was Sie machen, nämlich hier vollkommen an der Wahrheit immer wieder vorbeizuarbeiten, ist kein parlamentarischer Stil, vor allem, wenn man in den Deputationen nicht mitarbeitet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der FDP)

Auf Anfrage der LINKEN – noch einmal für das Protokoll! – ist dieser Umstand herausgekommen, wie eben aber auch schon erwähnt.

Dann erwarten wir, dass sich die Innenbehörde künftig auch noch einmal vergewissert, dass die Kommissionen entsprechend autorisiert sind und sich mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes in diesem Land befinden. Wir erwarten ferner, dass den Anforderungen des Verwaltungsgerichts Bremen an das Verfahren natürlich Rechnung getragen wird und in Zweifelsfällen von der Rückführung der betreffenden Menschen Abstand genommen wird. Wir erwarten – auch das sage ich sehr deutlich, weil wir dieses Problem nicht in Bremen allein lösen können –, dass es auch auf Bundesebene klare und einheitliche Standards gibt, weil nicht jede Ausländerbehörde in diesem Land machen kann, was sie will. Wir brauchen ein einheitlich standardisiertes Verfahren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Fecker hat sehr umfänglich, präzise und im Detail den Antrag der Koalition hier vorgestellt und begründet, sodass ich mich kurz fassen kann. Ich will allerdings zunächst auch kurz auf den Beitrag der Kollegin Nitz eingehen! Frau Nitz, mein Eindruck war, dass Sie in ihrem Redebeitrag doch das eine oder andere Thema hier durcheinander diskutiert haben, weil die Frage von Abschiebungen in bestimmte Länder und von Passersatzpapieren ja nicht zwingend miteinander verbunden ist. Es ist völlig klar, dass es Länder gibt, in die nicht abgeschoben werden kann und in die nicht abgeschoben wird. Das hat weder der Innensenator noch sonst jemand hier infrage gestellt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zum anderen gibt es Länder, in die abgeschoben werden kann, allerdings immer nur dann, wenn die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Person auch von dort herkommt. Das ist die Frage, um die es bei den Passersatzpapieren geht, nämlich um die Frage, was man mit Menschen macht, deren Herkunft unklar ist. Das, was Sie fordern, ist, dass wir Menschen im Prinzip dazu auffordern sollten, ihre Papiere wegzuwerfen. Sie schreiben: einen sofortigen Abschiebestopp für alle, bei denen die Beschaffung von Passersatzpapieren erforderlich ist. Das ist nichts anderes als die Aufforderung an alle, ihre Papiere wegzuwerfen. Man wäre ja dumm, wenn man sich vor Abschiebung bewahren möchte und dann noch ehrliche Angaben macht. Das ist meines Erachtens völliger Unsinn, wenn ich das einmal so sagen darf.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der FDP)

Sinn macht es allerdings – und darauf hat Herr Fecker hingewiesen –, dass man nur dann auf die Ergebnisse dieser Verfahren zurückgreift, wenn man sich denn sicher ist, dass im Verfahren auch alles ordnungsgemäß abgelaufen ist und die rechtsstaatlichen Standards eingehalten sind. Das ist eine Forderung, die wir gemeinsam in der Deputation besprochen haben, und das bringt die Koalition auch heute hier zum Ausdruck, das erwarten wir.

Im Übrigen habe ich überhaupt gar keine Zweifel daran, dass auch Herr Mäurer dieses Ziel verfolgt, weil es überhaupt nichts bringen würde, dass wir ein Verfahren durchführen, das jedes Mal vor dem Verwaltungsgericht scheitert.

Welches Interesse soll denn die Innenbehörde daran haben, ein Verfahren durchzuführen, in dem sie einen Prozess nach dem anderen verliert? Dadurch würde sie nichts an Vorteilen erreichen, und Herr Mäurer weiß aus seiner Zeit als Justizstaatsrat, einer unnötigen Belastung der Berichte muss man sicherlich in dieser Form auch nicht das Wort reden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Insofern verwundert es, wenn in Ihrem Antrag davon geschrieben wird, dass Herr Senator Mäurer sich im offenen Gegensatz zur Rechtsprechung des Verwaltungsgericht befindet. Den Nachweis sind Sie schuldig geblieben; im Gegenteil, Herr Senator Mäurer hat darauf hingewiesen, dass die Verwaltung natürlich darauf reagiert und das Urteil beachten wird und jeden Einzelfall prüft, und das erwarte ich von Verwaltungen grundsätzlich. Die Schlussfolgerung, die Sie hier gezogen haben, dass das offensichtlich vorher nicht der Fall gewesen ist, liegt meines Erachtens allerdings fern.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich will es deshalb darauf beschränken zu sagen: Der Eindruck, der hier entsteht, den ich übrigens zugegebenermaßen am Anfang auch hatte, war: Was ist das eigentlich für ein Verfahren, in dem offensichtlich Geld an bestimmte Länder bezahlt wird, damit sie sagen, der kommt von uns, den könnt ihr zu uns abschieben? Wenn man aber einmal genauer hinschaut, wird man erkennen, dass die Wahrheit eine andere ist. In den allermeisten Fällen ist das Ergebnis dieser Vorprüfung nicht, dass die Länder sagen, ja, wir wären bereit, Passersatzpapiere auszustellen, lasst uns einmal über den Preis verhandeln, sondern in den allermeisten Fällen ist das Ergebnis dieser Prüfung, dass die Länder nicht mit hinreichender Sicherheit sagen können, dass diese Person aus ihrem Land kommt, und deshalb keine Passersatzpapiere ausstellen. Deswegen finde ich es wichtig, dass man hier auch noch einmal dem Eindruck entgegentritt, dass die Bremer Innenbehörde in Deutschland auf Einkaufstour unterwegs ist und Abschiebeplätze kauft. Das ist nicht der Fall!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Vor diesem Hintergrund: Das Verfahren muss ordentlich sein. Die Menschen, für die es eine ganz existenzielle Frage ist, haben einen Anspruch darauf, dass es ordentlich läuft, dass da nicht geschludert wird, dass die rechtsstaatlichen Grundsätze beachtet werden. Das drückt das Parlament durch unseren Antrag hier heute auch noch einmal aus. Wir gehen fest davon aus, dass die Verwaltung dies auch ohne den Parlamentsantrag berücksichtigt hätte; jetzt hat sie noch einmal einen zusätzlichen Hinweis. Ich bin allerdings der festen Überzeugung, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, dass die Ansprüche, die wir hier konkret gestellt haben, die richtigen sind und auch durch die Verwaltung befolgt werden. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen, weil der geforderte sofortige Abschiebestopp nicht das eigentliche Problem beseitigt, sondern vielmehr wieder einmal nur eine rein populistische Wirkung erzielen soll.

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Herr Fecker hat in diesem Zusammenhang von einem Flugblatt gesprochen. Ich glaube, er liegt da nicht ganz falsch.

Die Ausstellung von Passersatzpapieren ist dann erforderlich, wenn die betreffende Person keinen Reisepass besitzt beziehungsweise behauptet, keinen zu besitzen. Dieses Problem tritt vermehrt bei Asylantragstellern auf, wobei festzustellen ist, dass naturgemäß häufig tatsächlich auf der Flucht nach Deutschland die Pässe verloren gehen können. Kommt es im Asylverfahren rechtskräftig zu einer Ablehnung, muss die betreffende Person in der Regel in das Heimatland abgeschoben werden, Herr Ehmke hat in diesem Zusammenhang schon auf die Probleme hingewiesen. Dafür sind, wie wir alle wissen, gültige Pässe erforderlich. In den Fällen, in denen die Betroffenen – aus welchen Gründen auch immer – keine Reisepässe besitzen, müssen Passersatzpapiere beschafft werden, die nach dem Aufenthaltsgesetz anzuerkennen sind.

Die Paragrafen 48 folgende des Aufenthaltsgesetzes verpflichten einen Ausländer, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie richtige Angaben zu Identität, Alter und Staatsangehörigkeit zu machen. Darüber hinaus muss der Ausländer der Vertretung des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder vermutlich besitzt, die geforderten Erklärungen im Rahmen der Beschaffung der Heimreisedokumente abgeben. Gemäß Paragraf 49 des Aufenthaltsgesetzes muss die zuständige Behörde, in diesem Fall also der Senator für Inneres, die erforderlichen Maßnahmen durchführen, wenn Zweifel über die Person, das Alter oder die Staatsangehörigkeit bestehen und der Ausländer nach dem Asylverfahrensgesetz in einen Drittstaat abgeschoben werden soll, soweit ist es hier auch schon einmal in Ansätzen vorgestellt worden. Dazu kann die Behörde nach dem Aufenthaltsgesetz anordnen, dass ein Ausländer bei den Vertretungen oder ermächtigten Bediensteten des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er vermutlich besitzt, persönlich erscheint, damit die Identität und die Staatsangehörigkeit zweifelsfrei geklärt werden können. Ich denke, das ist noch ein ordnungsgemäßes Verfahren.

Herr Ehmke hat auf die Probleme hingewiesen, die in diesem Zusammenhang entstehen können. Dafür ist sowohl die konstruktive Mitarbeit des Ausländers als auch die Rechtmäßigkeit der Bediensteten des Staates für die CDU-Fraktion von entscheidender Bedeutung, das steht völlig außer Frage, wobei die Aufenthaltsordnung aus unserer Sicht völlig zu Recht für die Ausstellung von Passersatzpapieren nicht das deutsche Recht, sondern das Recht des Herkunftslands fordert.

Aus diesen Hinweisen ergibt sich für uns, dass sehr wohl, Frau Nitz, ein rechtsstaatliches Verfahren zur Erstellung und Verwendung von Passersatzpapieren vorhanden ist. Für die Einhaltung dieses Verfahrens

ist der Senator für Inneres verantwortlich, und den Betroffenen steht der Rechtsweg offen. Wir, die CDU-Fraktion, sehen deshalb keinen Handlungsbedarf und lehnen deshalb den Antrag der LINKEN ab. Dem Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün stimmen wir zu, und das, meine Damen und Herren, obwohl in Ihrem Antrag eigentlich nur Selbstverständlichkeiten formuliert werden, die das Gesetz heute auch schon so vorsieht, aber offensichtlich trauen Sie Ihrem eigenen Innensenator in der Sache nicht so ganz über den Weg, denn Sie wollen ja den Innensenator zu einem vorschriftsmäßigen und verantwortungsvollen Verhalten anleiten.

(Widerspruch bei der SPD)

Dabei wollen wir Sie natürlich unterstützen! – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dafür wird es wohl einen Anlass und einen Grund geben!)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Woltemath.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke noch einmal ausdrücklich dem Kollegen Hinners für die Nachhilfestunde für DIE LINKE und für die nochmalige Einführung in das Thema! Wir hatten es eigentlich schon in der Innendeputation abgehakt, aber ich finde es gut, dass es jetzt noch einmal auf der Tagesordnung der Bürgerschaft steht, damit wir es noch einmal ganz deutlich machen können und auch noch einmal ganz deutlich im Protokoll nachlesbar machen können: Wir lehnen den Antrag der LINKEN ab.

(Beifall bei der FDP)

Ich fand die Formulierung von Herrn Fecker sehr schön, das erinnert mich wirklich an ein Flugblatt, und zwar auch aus früheren Zeiten, und zwar auch mit Tippfehlern, weil es einmal wieder – ich mag es nicht verschweigen – ein Antrag ist, in dem auch wieder schöne Tippfehler sind. Daher ist es sicherlich eher ein Flugblatt als ein Antrag. Ich will da aber nicht kleinlich sein. Wir lehnen das ab und unterstützen den Antrag der Koalition, also von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.