Die Wahrnehmbarkeit der Hochschule für Künste ist schon erwähnt worden, auch der allgemeine Hochschulzugang, den wir ihnen – übrigens gegenüber Ihrer Novelle der Großen Koalition – wieder geben. Dass der allgemeine Hochschulzugang auch möglich ist für die, die die Kunsthochschule absolviert haben, ist, glaube ich, eine richtige Maßnahme.
Nun komme ich zu der Frage Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Hier haben wir auch bei der CDU-Fraktion offensichtlich eine ganz besondere Dialektik vorliegen. Frau Dr. Spieß, Sie haben das ja vor einiger Zeit hier schon einmal erwähnt. Ich will Ihnen ganz deutlich machen, wir setzen hier eins zu eins einstimmig gefasste Kultusministerkonferenzbeschlüsse um,
und zwar so, wie das hier vorgetragen worden ist, die auch von CDU-geführten Ländern mitbeschlossen worden sind. Jetzt müssen Sie einmal erklären, wa
Dass Sie die Förderlichkeit wieder einführen, ist wirklich, ich will sagen, Steinzeit. Das kann man hier an dieser Stelle nicht anders sagen.
Wenn sich Ihre Kolleginnen und Kollegen von der CDU in der Kultusministerkonferenz dazu entschlossen haben, dann sind wir darüber sehr begeistert, weil vor zehn Jahren mit denen da noch nichts zu machen war. Da waren wir noch als SPD und Grüne, soweit die Grünen mitbeteiligt sind, allein. Ich freue mich deshalb, dass wir den Kultusministerkonferenzbeschluss so vollständig hier in der Novelle umgesetzt haben.
Noch ein Wort zum Frauenschutz! Da will ich nicht nur Dialektik sagen, da will ich sagen, da wird es wirklich zynisch. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, warum Wissenschaftlerinnen Unterschriften sammeln gegen eine Frauenquote. Das muss ich mir auch noch einmal bei Gelegenheit erklären lassen. Niemand wird durch dieses Gesetz, Herr Ella, auch keine Frau, verpflichtet, in einem Gremium mitzuarbeiten.
Jede Frau, die findet, sie will ihren Schwerpunkt in der Forschung setzen, kann ablehnen, sich in einem solchen Gremium zu beteiligen, aber jede Frau, die sich jetzt beteiligen möchte, hat mit dieser Quote eine Möglichkeit, die sie vorher nicht gehabt hat. Sie wollen einen Frauenschutz einbauen in das Gesetz – der übrigens völlig deklaratorisch ist in Ihrer Formulierung, darüber können wir im Ausschuss noch reden, also überhaupt keinen Sinn macht –, aber mit dieser Frauenquote verhindern wir weder Forschung, noch verhindern wir, dass Frauen Karriere machen können. Im Gegenteil, und ich denke, da sind wir eher im Rückstand gegenüber beispielsweise einem Land wie Niedersachsen, wir fördern jetzt, dass Frauen, die wollen, auch können und auch mithelfen, dass wir noch mehr Frauen in Führungspositionen bekommen. Ich glaube, das ist richtig.
Ich will auch noch erwähnen, dass wir schon über den Einstellungskorridor für Studienbewerber mit Migrationshintergrund diskutiert haben. Das steckt hier auch in der Novelle mit, wir haben das aber schon so ausführlich gemacht, sodass es nicht mehr notwendig ist.
Ich denke, dass wir mit diesem Hochschulreformgesetz ein modernes Gesetz vorlegen, wir noch eine gute Diskussion zu den Änderungsanträgen haben werden und manches auch noch klargestellt werden kann. Ich würde mich natürlich freuen, wenn wir es in der zweiten Lesung mit einer noch größeren Mehrheit verabschieden könnten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge der CDU, Drucksache 17/1271, Neufassung der Drucksache 17/1259, und der Fraktion der FDP, Drucksache 17/1266, abstimmen.
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung in den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung beantragt worden.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1271, Neufassung 17/1259, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1266 zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über das Zweite Hochschulreformgesetz, Drucksache 17/1222, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Zweite Hochschulreformgesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, auch hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung beantragt.
Wer das Zweite Hochschulreformgesetz an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
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