Protokoll der Sitzung vom 22.04.2010

Das Argument, dass das Auszählen etwas länger dauert, ist an der Stelle kein Argument. Wenn es eben zwei, drei Tage dauert, bis das Ergebnis feststeht, liegt es auch an uns, das Wahlgesetz da zu ändern. Aber nein, wir haben das jetzt hier auch in Bremen gemacht, sodass wir jetzt länger auf das Ergebnis warten müssen. Bei solchen Systemen gilt, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist aber nicht möglich. Aus diesem Grund lehnen wir das ab und fordern den Senat auf: Bitte tun Sie das auch und folgen Sie unserem Antrag! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir sind der Meinung, dass wir vielleicht in Zukunft irgendwann einmal, wenn es mit der Klimakatastrophe so weitergeht, die Palmen von Florida auch hier in Bremen haben werden. Wir wollen aber nicht die Wahlverhältnisse wie in Florida haben, dort, wie sich viele erinnern können, waren es damals die Wahlcomputer, die das Rennen zwischen Al Gore und George Bush entschieden haben. Da war sehr viel die Rede von Manipulation durch diese Wahlcomputer, und es wurden nachher auch etliche Prozesse darum geführt. Daher sind auch wir der Meinung, man muss da sehr genau hinschauen, wie es mein Vorredner schon ausgeführt hat.

Es ist natürlich so, wir haben auf der einen Seite ein Bundeswahlgesetz, das solche elektronischen Wahlgeräte zulässt, und auf der anderen Seite gibt es dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Nun geht es um Beratungen auf der Bund-Länder-Ebene, wie man damit umgeht. Wir finden als DIE LINKE die von der Koalition im Antrag geforderten drei Punkte, dass man sich in diese Verhandlungen auf der Bund-LänderEbene einschalten soll und auf jeden Fall darauf achten soll, dass der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl Berücksichtigung findet, dass die Manipulationsgefahren für einen generellen Verzicht hinreichend oder ausreichend sind und dass auch weiter der Bürgerschaft darüber berichtet werden soll, wir finden, das ist ein guter Antrag, und wir werden ihm zustimmen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Möllenstädt. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben uns mit dem vorgelegten Antrag beschäftigt, und ich darf Ihnen für die FDP-Fraktion versichern, auch uns ist der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl ein sehr wichtiges Anliegen. Dementsprechend werden wir auch dem ersten und dem dritten Punkt des Antrags zustimmen. Gleichwohl muss man einfach zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Hamann, dass das Verfassungsgericht, und das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag, eben den Einsatz von technischen Geräten bei Wahlen nun nicht gänzlich ausgeschlossen hat, sondern das in der Tat offengelassen hat.

Deshalb sind wir als Liberale zwar der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit den Möglichkeiten, die jetzt gegeben sind, es keinen großen Sinn macht, elektronische Wahlcomputer einzuführen, da wir die Risiken, die Sie beschrieben haben, auch sehen, wenngleich man einschränkend sagen muss, dass das Argument, jedes Land müsste das nun für sich anschaffen, nicht so ganz zieht, weil es durchaus möglich und denkbar wäre, dass Länder sich im Verbund organisieren oder auch mit dem Bund gemeinsam solche Anschaffungen tätigen. Dieses Argument zieht, glaube ich, nicht so ganz. Wir sehen aber schon, dass gerade im Augenblick eigentlich diese Geräte, die wir bräuchten und die den Anforderungen genügen würden, eben gar nicht auf dem Markt zu haben sind.

Allerdings gibt es technische Innovationen und kann es in den nächsten Jahren geben, die sehr nützlich sind. Denken Sie zum Beispiel an Menschen mit Sehbehinderungen, die zurzeit diese Schablonen verwenden müssen! Da könnte ich mir schon vorstellen, dass es in Zukunft technische Geräte geben könnte, die gerade für diesen Personenkreis auch eine erhebliche Erleichterung darstellen könnten, sich an Wahlen zu beteiligen. Dementsprechend plädiert die FDP-Fraktion nicht darauf, generell auf den Einsatz von technischen Methoden bei der Stimmabgabe im Sinne von Wahlcomputern zu verzichten, sondern wir wollen uns diese Möglichkeit für die Zukunft durchaus offenhalten.

(Beifall bei der FDP)

Gleichwohl sehen wir durchaus wachen Auges auf die Anforderungen, die natürlich erfüllt sein müssen. Es ist ganz klar, dass es in keiner Weise zu irgendeiner Verfälschung des Wahlergebnisses kommen darf, dass auch dem Öffentlichkeitsgrundsatz natürlich angemessen Rechnung getragen werden soll. Es gibt aber eben auch Ausnahmen für Personengruppen von Menschen, für die diese technischen Innovationen vielleicht auch eine Erleichterung darstellen könnte. Deshalb wenden wir uns gegen diese Formulierung des generellen Verzichts, die Sie in dem Antrag geschrieben haben, und beantragen deshalb die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

separate Abstimmung der Ziffer 2 des Antrags. – Vielen herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten uns das jetzt auch so kompliziert machen wie die FDP, will ich aber nicht, weil, ehrlich gesagt, dies ist ein Antrag, der nicht falsch ist, aber er ist auch nicht richtig. Er ist ehrlich gesagt unnötig. Ich weiß ja nicht, wie dann bei Ihnen in der SPD-Fraktion darüber diskutiert wird, ich gehe eigentlich davon aus, dass der Senat auf dem Boden der Verfassung sich somit auch für die Einhaltung der Verfassungsmäßigkeiten im Bundesrat einsetzt.

(Abg. D r. M ö l l e n s t ä d t [FDP]: Da muss man bei diesem Senat durchaus auf- passen!)

Es kann ja sein, aber wir, die CDU-Fraktion, haben da tiefes Vertrauen, deswegen lohnt es sich nicht, darüber auch extra abzustimmen.

(Beifall bei der CDU)

In den Senat zumindest!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: In unseren Senat?)

So sind wir nun einmal! Ich weiß, ich höre das schon, vielleicht sollten Sie doch einmal über die Ausführung nachdenken! Wenn Sie kein Vertrauen haben, wer soll dann sonst noch in den Senat Vertrauen haben?

Aber gut! Zu dem zweiten Punkt möchte ich nur sagen: Einen generellen Verzicht auf Wahlcomputer, was das auch immer beinhalten soll, da es im Wahlgesetz elektronische Wahlgeräte heißt, auszuschließen, halte ich für falsch.

Zu Ihrem Eingangstext: Es ist nie die Behauptung des Hamburger Chaos Computer Clubs mit den Wahlstiften bewiesen worden, da können Sie auch noch einmal bei „Wikipedia“ unter „Wahlstifte“ genau schauen, das war ein Flop hoch drei.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: „Wikipedia“!)

Sie können es auch in der Fachliteratur lesen, wenn Sie „Wikipedia“ nicht glauben! Es ist nie nachgewiesen worden. Es ist eine Behauptung gewesen, die von dem medienpolitischen Sprecher der GAL aufgenommen wurde. Alle waren verunsichert. Man hat das

dann lieber gelassen, um die Wahl nicht anfechten zu lassen. Er hat sich nachher als Flop angestellt. Deswegen, glaube ich, ist es falsch, dies generell auszuschließen.

Ich gehe immer davon aus, dass der Senat der Bürgerschaft über die Ergebnisse bei den Verhandlungen zum Wahlgesetz auch berichtet, denn es ist so, der Senat hat an sich damit nichts zu tun – es ist eine Fachreferentenebene, auf der dann die Informationen der Landeswahlleiter gehört werden, was sie an Erfahrungen haben –, da das Bundessache ist, und so soll das auch bleiben. Deswegen werden wir auch nicht separat abstimmen. Wir lehnen das im Grunde genommen als unnötig ab. Die Informationen, die Sie uns gegeben haben, Herr Hamann, hätte man auch im Medienausschuss einmal geben können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will nur ganz kurz mit einem Argument auf den Kollegen Strohmann eingehen über die Frage der Unnötigkeit von Anträgen! Ich glaube, wir haben bundesweit in diesem Bereich eine Debatte aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, nämlich dass die Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig ist. Dass eine Überarbeitung dringend notwendig ist, ist festgestellt worden, und ich glaube, es tut auch der Bremischen Bürgerschaft gut, sich in diese Debatten einzumischen. Wir als Grüne unterstützen jedenfalls daher auch das Ansinnen und werden dem natürlich zustimmen.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz bei Wahlen ist wichtig, das ist uns allen klar. Ganz wichtig ist auch das, was Herr Hamann vorhin gesagt, dass nämlich jeder auch verstehen und nachvollziehen kann, wie ein Wahlergebnis zustande kommt. Sie alle wissen, dass Demokratie gerade auch auf Vertrauen basiert. Das ist bei den vielen offenen Fragen, die es in diesem Bereich gibt – Sie haben eben die Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg angesprochen –, scheinbar in diesem Bereich nicht der Fall. Für uns Grüne ist wichtig, dass die Menschen Vertrauen haben, wenn sie zur Wahl gehen, dass das Ergebnis auch herauskommt, was sie zusammen gewählt haben. Dieses Vertrauen möchten wir weiterhin stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße diesen Antrag, weil er zeigt, dass Parlament und Senat in dieser Frage einer Meinung sind,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Insbesondere bei Punkt eins!)

mit einem kleinen Unterschied: Wir können uns nicht mehr dafür auf Bundesebene aussprechen, wir haben das bereits getan. In den Beratungen, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, haben wir uns sehr deutlich positioniert und uns im Geiste der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dafür ausgesprochen, dass Wahlcomputer nicht eingesetzt werden. Dennoch ist es eine gute Gelegenheit, über das Problem etwas tiefer gehend heute auch noch einmal zu diskutieren.

Mein Blick richtet sich auf die nächste Bürgerschaftswahl. Sie brauchen keine Angst zu haben, wir haben nie Wahlcomputer in Bremen gehabt, das scheiterte schon am Geld, und wir haben zudem keine Rechtsgrundlage dafür. Wir planen aber zurzeit die Einführung einer software-unterstützten Stimmenauszählung. Um das noch einmal klarzumachen: Es geht nicht darum, die Wahlen zu verändern, sondern diese Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft werden traditionell ausgeführt. Wir haben einen besonderen Stimmzettel, der im nächsten Jahr etwas größer wird, aber es bleibt dabei – –.

(Unruhe)

Könnten Sie einmal ein bisschen ruhiger sein? Das geht mir auf die Nerven!

Herr Senator, das fällt mir gar nicht mehr auf! Also, meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Ausführungen des Senators zu folgen!

Bei der Bürgerschaftswahl 2011 wird es keine Wahlcomputer geben, aber wir setzen darauf, dass wir eine software-unterstützte Stimmenauszählung bekommen. Das ist der zweite Akt. Wie gesagt, die Wahl an sich wird konventionell mit dem Ankreuzen durchgeführt, aber jetzt mit der Möglichkeit, fünf Stimmen abzugeben, und das zeigt, dass wir darauf reagieren müssen in Form eines veränderten Auszählverfahrens, weil man das manuell nicht mehr darstellen kann. Wir haben ja sowieso das Problem, Sie haben das vielleicht mitbekommen, dass wir sehr wahrscheinlich am Sonntag – am Wahlabend – nicht in der Lage sind, das Ergebnis zu präsentieren. Deswegen haben wir auch bereits für den 12. Mai alle interessierten Parlamentarier zu einer Vorführung eingeladen, in der wir das gesamte Wahlverfahren einmal von Fachleuten darstellen lassen, damit jeder sich selbst einmal einen Eindruck ver

schaffen kann, was es bedeutet, diese Wahlzettel auszuwerten, zu dokumentieren, um dann zu dem amtlichen Endergebnis zu kommen.

Ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass wir vielleicht auch alternativ noch ein Verfahren entwickeln, um dann auch am Sonntag zu einem Ergebnis zu kommen, aber ich denke, es wird kein Weg daran vorbeiführen, jedenfalls die Auswertung der Stimmen in diesem komplizierten Verfahren software- und computerunterstützt durchzuführen, und dies werden wir auch demnächst in der Deputation beraten. Ich setze da auf Ihre Unterstützung und bitte darum, dies nicht in einen Topf mit der Debatte auf Bundesebene über die Einführung von Wahlcomputern zu werfen. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist getrennte Abstimmung beantragt.

Als Erstes lasse ich über die Ziffern 1 und 3 des Antrags abstimmen.

Wer den Ziffern 1 und 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!