Ich finde, der Kollege Dr. Buhlert hat hier eine sehr sachliche und vernünftige Rede gehalten. Es steht ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ihnen, liebe Frau Garling, überhaupt nicht zu, diese hier in dieser Form zu bezeichnen. Ich finde es auch ziemlich unsäglich, sich hier so einzulassen, dass es unserer Partei darum ginge, Menschen Schlechtes zu wollen. Auch das will ich in aller Form zurückweisen!
Ich will Ihnen einmal sagen, wir haben in den letzten Wochen sehr viel positiven Zuspruch von Menschen erhalten, die sich in der schwierigen Situation als Leistungsbezieherin oder als Leistungsbezieher befinden, die nämlich gesagt haben, wir sind nicht zufrieden mit diesem System. Wir finden, dass es nicht leistungsgerecht ist, es ist leistungsfeindlich. Wenn wir wieder einsteigen wollen, lohnt sich das für uns teilweise gar nicht, weil wir einen großen Teil dessen, was wir verdienen könnten, gleich wieder abliefern müssen. Es gibt große Mängel bei der Förderung, gerade hier in Bremen, es gibt große Mängel bei der Beratung durch die Argen in unserem Land.
Ich will schon deutlich sagen, das ist etwas, was Sie und ihre Partei zu verantworten haben. Gerade die SPD hat diese Zustände hier in Bremen herbeigeführt, aber auch durch die Bundesgesetzgebung, die Sie zu Ihrer Regierungszeit betrieben haben.
Da wäre doch etwas mehr Demut angebracht, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, die hier diese Probleme zu Recht und als Anwalt der Menschen, die davon betroffen sind, auch vorbringen.
Ich finde, liebe Frau Garling, das gehört sich so nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie auch Gespräche mit Menschen führen, die davon persönlich betroffen sind. Die werden Ihnen sicherlich nicht verheimlichen, dass sie mit der Situation nicht glücklich sind. Ich will auch in aller Deutlichkeit sagen, wir brauchen gerade bei der Frage, wie bringen wir Menschen wieder aus dem Leistungsbezug heraus, wie schaffen wir es, dass sie wieder einsteigen können, einen Neuanfang.
Das ist ein Thema von Bildung und von Qualifizierung. Die FDP steht dafür, dass derjenige, der mit eigener Leistung, mit eigener Kraft wieder einsteigen will, auch die Qualifizierung und die Beratung bekommt, die er verdient und die es ihm ermöglicht,
dann auch wieder in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Das, was Sie betreiben – und das sehen Sie hier in Bremen wie in kaum einer anderen Großstadt in Deutschland –, ist lediglich die Verwahrung von Missständen. Davon gibt es weiß Gott viele, und davon hat die SPD auch viele selbst geschaffen. Sie müssen doch einfach einmal sehen, es gibt sehr viele Menschen, die gern arbeiten würden und die sich durch das, was Sie ihnen anbieten, nicht wirklich abgeholt fühlen.
(Abg. Frau G a r l i n g [SPD]: Sie brauchen mich nicht zu belehren, Herr Dr. Möllen- städt! Ganz bestimmt nicht!)
Dabei geht es wirklich nicht darum, dass das prekäre Arbeitsverhältnisse wären, sondern es geht darum, ein Stück weit solidarisch mit den Menschen zu sein und zu sagen, wer in den Arbeitsmarkt einsteigen will, der soll auch einsteigen können. Darum geht es uns.
Diese Diskussion haben Sie jahrelang nicht geführt. Sie haben stattdessen darüber diskutiert, wie man Menschen mit möglichst viel Geld auf Kosten der Steuerzahler vom Arbeitsmarkt fernhalten kann. Schauen Sie sich doch an, wie viele Menschen Sie in Arbeitsgelegenheiten abgedrängt und ihnen vorgegaukelt haben, das könnte ihr Einstieg sein! Wie viele haben es denn geschafft? Das sind weniger als diejenigen, die bei diesen Arbeitsgelegenheiten nicht dabei waren. Das muss man doch einmal sagen!
Das ist eigentlich etwas, was sich viel mehr gegen die Selbstbestimmung und gegen die Würde von Menschen, die sich anstrengen und aus eigener Leistung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein wollen, richtet als jeder andere Vorschlag in dieser Diskussion. Das ist die Realität unter Ihrer Regierung im Bund und hier in Bremen gewesen. Ich finde, liebe Frau Garling, man wird der Sache einfach nicht gerecht, wenn man sagt, da ist die böse FDP, die hat jetzt irgendetwas gesagt, was man nicht sagen darf, und wenn man es sagt, dann soll es möglichst keiner hören. Ich finde es langsam wirklich lächerlich und würde Sie bitten, sich wie wir auch inhaltlich an dieser Debatte zu beteiligen.
Ich hoffe, dass wir die Diskussion jetzt in diesem Sinn wirklich in der Sache führen können. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss doch noch einmal kurz etwas zu Herrn Dr. Möllenstädt sagen! Ich finde, wenn man Qualifizierung fordert, dann müsste man auch sagen, was getan worden ist, seitdem Sie mit an der Regierung sind, dass Mittel für Qualifizierungen bereitgestellt werden. Ich habe nicht erkannt, dass mehr Mittel für Qualifizierungen bereitgestellt werden.
Der Bund stellt ja diese Mittel der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung, und dort ist gerade nichts passiert. Worüber man reden kann, ist, ob eine geringere Einkommensanrechnung, also größere Freibeträge beim Zuverdienst, ein sinnvoller Weg sein kann. Dies halte ich durchaus für eine sinnvolle Diskussion. Nur so viel zu diesem Punkt! Was ich nicht finde, Herr Dr. Buhlert, betrifft auch Ihre Fraktion, dass Sie mit Sanktionen und zumutbarer Arbeit den Druck produzieren wollen, Leute dann doch schnell in den ersten Arbeitsmarkt zu drängen. Ich glaube, das ist kein richtiger Ansatz, Qualifizierung wäre in der Tat ein richtiger Ansatz.
Nun zu dem Antrag der LINKEN! Gleich im ersten Punkt ist der Wunsch geäußert worden, dass Sie den Punkt 1 so ändern, dass Hartz IV komplett auf den Prüfstand gestellt wird. Ich mag das Wort „Hartz IV“ nicht besonders, denn Hartz IV kann man nicht auf den Prüfstand stellen, Sie meinen das SGB II. Aber das Bundesverfassungsgericht befasst sich nur mit einem Aspekt, und Frau Garling hat es eben schon sehr treffend gesagt, es macht keinen Sinn, jetzt alles auf den Prüfstand zu stellen. Man kann es zu anderen Zeiten machen und könnte dann auch wieder spezifisch die ganze Frage der Sanktionen noch einmal thematisieren. Dies alles kann man machen. Die Frage der Qualifizierung und der Vermittlung kann man auch diskutieren, in zweiter Linie auch, wie das Ganze organisatorisch abgewickelt wird. Das kann man alles machen, aber das sollte man jetzt hier nicht miteinander verknüpfen. Wir haben hier nur bis zum Jahresende Zeit, und da soll tatsächlich etwas pas
Das Zweite ist eine überfällige Erhöhung der Regelsätze. Gerade das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, sie halten sich zurück, sie wollen, dass es korrekt berechnet wird. Ich bin mit Ihnen auch der Auffassung, dass es zu einer Erhöhung führen wird, denn wenn man die ganzen Abschläge, die gemacht worden sind, die unzulässig sind, berücksichtigt, dann führt das in der Tat zu einer Erhöhung. Dies braucht man dann aber nicht in den Antrag hineinzuschreiben: Lassen Sie es uns doch sorgfältig und konsequent ermitteln, dann kommen wir schon dazu!
Das Nächste ist, dass Sie darin die Bekleidungsund Bildungsaufwendung haben wollen. Ich habe das in meiner Rede gesagt. Es ist hier klar, das Bundesverfassungsgericht hat sich insbesondere auf die Bildungsaufwendungen bezogen. Das geht so aus dem Antrag hervor, das brauchen wir nicht extra zu regeln, genausowenig wie das Anpassen der Kinderregelsätze. Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, dass man die spezifischen Bedarfe wie die Preisentwicklung in diesen Bereichen überprüfen muss und man das machen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht kritisiert, dass die unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher als Referenzgröße genommen werden. Deswegen würden wir das auch auf keinen Fall übernehmen wollen. Wir wollen uns in diesem Rahmen bewegen, der auch kritisiert worden ist, und schließlich dafür sorgen, dass bei nicht gesondert im Gesetz verankerten Einmalzahlungen finanzielle Beteiligungen des Bundes sichergestellt werden. Das, denke ich, ist ein tiefgehendes Schiff.
Die gesamte Finanzierung des Ganzen ist ja eine ausgesprochen problematische Sache. Man kann das nicht nur auf diesen einen Punkt beschränken. Dabei gilt wieder das Gleiche: Ich bin dafür, dass man darüber nachdenkt, dass der Bund daran stärker beteiligt werden muss. Es kann doch nicht sein, dass, wenn Einkommen erzielt wird, zuerst erst einmal nur die Regelsätze reduziert werden und dass wir in Bremen im Grunde genommen auf den Kosten der Unterkunft komplett sitzen bleiben. Da muss ein anderes System her, und da, denke ich, ist in der Tat etwas zu machen. Das kann man aber mit dieser Diskussion schlecht verbinden.
Schließlich: Auch die Frage der zumutbaren Arbeit, meine ich, müssen wir in einem anderen Zusammenhang diskutieren. Hier geht es uns um die Regelsätze. Diese sollen sauber berechnet werden, sie sollen die Teilhabe ermöglichen, und sie sollen korrekt das Leben von Sozialleistungsempfängern ermöglichen. Das können wir mit unserem Antrag und ohne Ihren Änderungsantrag machen. Deswegen werden wir Ihren Änderungsantrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Verlaub, aber aua, das tut weh, Herr Dr. Buhlert, was Sie hier von sich gegeben haben! Wer hier Bildschirmgrößen von Fernsehern zur Debatte stellt oder sonstige ominösen Beispiele anführt, sollte sich mit der Thematik von Regelsätzen noch einmal tiefgehender auseinandersetzen.
Außerdem hätten wir mit großer Wahrscheinlichkeit unter Ihrer Federführung beziehungsweise der Federführung Ihrer Partei ein wirklich in der Tat sozial ausgewogenes und die Interessen der Betroffenen in Gänze berücksichtigendes Gesetz erhalten. Das bitte ich doch noch einmal zu überdenken! Und, Herr Dr. Möllenstädt, wer wie Sie mit verbalen Molotowcocktails wirft und Menschen diffamiert, bringt niemanden in Arbeit.
Frau Garling, Sie sagten, Ziel ist es, mit Ihrem Antrag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Im gleichen Atemzug haben Sie uns vorgeworfen, wir wollten mit unserem Änderungsantrag am ganz großen Rad drehen. Frau Garling, ich sage Ihnen hier von dieser Stelle aus noch einmal: Wir machen seriös Politik, und wir brauchen keine großen Räder zu drehen, um gesellschaftliche Missverhältnisse auf den Prüfstand zu stellen. Genau das haben wir nämlich mit unserem Änderungsantrag getan. Der orientiert sich an dem Antrag, den Sie eingereicht hatten. Andernfalls hätten wir nämlich ein äußerst umfangreiches Werk schreiben können, was Hartz IV und die Auswirkungen von Hartz IV für die Betroffenen und die Gesellschaft ausmachen.
Herr Frehe, ich finde es lobenswert, wenn Sie sagen, Sie möchten die Fehler dieses Gesetzes noch einmal korrigieren. Sie möchten in erster Linie die Regelsätze noch einmal auf den Prüfstand stellen. Dahin geht ja auch der Antrag. Ich finde es aber fraglich, wenn man bei der Prüfung der Regelsätze nicht auch gleichzeitig die einmaligen Beihilfen mitberücksichtigt oder überhaupt, die Frage muss ja erlaubt sein, das System als Ganzes hinterfragt und möglicherweise gleich weitergehende Verbesserungsvorschläge unterbreitet. In Ihrer Argumentation drehen und wenden Sie sich. Das lässt mich eher vermuten, dass Sie an einer Zustimmung zu unserem Antrag wohl nur schwer vorbeigekommen sind.
Insgesamt muss ich sagen, ohne die Änderung, dass sich der Senat auch für die grundsätzliche Überprüfung der Hartz-IV-Gesetzgebung einsetzt, können wir als Fraktion DIE LINKE Ihrem Antrag nicht zustimmen. Ablehnen wollen wir Ihren Antrag aber auch nicht, da erst einmal eine Richtung eingeschlagen wird, die wir in ihren Ansätzen, aber ausschließlich in ihren Ansätzen, begrüßen. Wir werden uns darum bei Ihrem Antrag enthalten.
Im Übrigen können wir nur festhalten: Wir können hier keinen Antrag verabschieden, der nicht über den Tenor hinausgeht, Hartz IV fit zu machen für den Winter. Dies wäre eine Zumutung für alle die, die unter diese Gesetzgebung fallen, die davon bedroht sind oder die einfach nur wissen, dass dieses Gesetz ein großes Unglück ist oder großes Unglück über sie bringen kann. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es immer wieder spannend zu verfolgen, wie bei diesem Thema die Emotionen hochgehen, und es ist auch, glaube ich, gerechtfertigt. Ob es grundsätzlich richtig ist, alles immer gleichzeitig zu diskutieren, das muss das Haus selbst entscheiden. Was ich allerdings sehr sinnvoll fände, wäre, dass man historische Wahrheiten dabei nicht vergisst. Historisch wahr ist, dass eine rot-grüne Regierung das Gesetz eingebracht hat und auch maßgeblich am Zustandekommen beteiligt war. Ebenso wahr ist aber, dass es im Vermittlungsausschuss war, wo es noch einmal erhebliche Änderungen gegeben hat,