Für uns hat das eine besondere Bedeutung, wir müssen das große Ganze im Blick haben, das kann man nicht von den einzelnen Eltern verlangen. Diese Segregation haben wir in den Stadtteilen, wir haben verschiedene Entwicklungen in den Stadtteilen dadurch, wo man wohnt, gibt es Unterschiede in der Schulanwahl, da wird das schon vorgegeben. Wir haben auch die unterschiedlichen Schulen und die unterschiedlichen Niveaus diskutiert, was für einen Ruf die Schule hat und so weiter, wo sich dann bestimmte Probleme ansammeln. Diese Segregation kennen wir. Das alles wird noch verstärkt, wenn noch mehr die Möglichkeit gegeben wird, hier Schulen selbst zu gründen, und wenn das ein neuer Trend wird.
Die Tendenz, zwischen Oberschulen und Gymnasien zu trennen, haben wir auch kritisiert. All dieses Auseinanderdriften ist problematisch, und es wäre natürlich sehr wünschenswert, wenn wir diese Eltern dafür gewinnen könnten, sich einzubringen mit diesem Engagement, sich einzubringen in das öffentliche Schulwesen und diese Dinge, die sie da vertreten und die wir mitvertreten, in das öffentliche Schulwesen einzubringen. Ich weiß, das ist schwierig, das kostet natürlich Kraft, es lohnt sich aber. Es ist in Bremen möglich, wir haben überall Elterninitiativen, und wir als LINKE unterstützen das massiv. Wir sind abends bei den Initiativen und morgens in der Deputation. Wir unterstützen das massiv, und wir rufen die Eltern auf, für ihre Ziele im öffentlichen Schulwesen wirklich mitzukämpfen. Das ist unsere überwiegende Position innerhalb der Partei und innerhalb der Fraktion. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht, eine Privatschule zu gründen, ist durch das Grundgesetz gegeben, Herr Rohmeyer. Von einer Feindseligkeit ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
zu sprechen ist von daher wirklich nicht in Ordnung, aber ich will gar nicht auf Ihren Redebeitrag eingehen. Genauso ist die Einschränkung, eine private Grundschule zu gründen, im Grundgesetz verankert, aber eben erschwert. Die Trennung von Kindern soll möglichst nicht schon im Grundschulbereich beginnen.
Bildung ist und bleibt für uns zentrale Aufgabe des Staates, und deshalb müssen, auch im Geiste des Grundgesetzes, private Grundschulen die Ausnahme bleiben.
Ich wiederhole gern – da wir das Thema jetzt schon in ähnlicher Form zum x-ten Mal diskutieren – noch einmal die Zahl, dass Bremen gerade im Grundschulbereich bundesweit mit 8,8 Prozent den dritthöchsten Anteil an Privatschülern hat, der Bundesdurchschnitt liegt bei 2,6 Prozent. Dabei spricht das Grundgesetz von Volksschule als Schule für alle, als Gemeinschaftsschule, die im Grundschulbereich die Gegensätze der gesellschaftlichen Schichten überwinden soll.
Ich möchte nur an die Zahlen erinnern, die Frau Senatorin Jürgens-Pieper in der letzten Aktuellen Stunde noch einmal genannt hat, in der es darum ging, wie hoch eigentlich zum Beispiel der Ausländeranteil an den zurzeit vorhandenen privaten Schulen ist, die spiegeln nämlich nicht die gesellschaftliche Realität wider. Herr Rohmeyer, in Ihrem ehemaligen Stadtteil und meinem jetzigen Stadtteil Osterholz, Freie Waldorfschule Osterholz mit null Menschen, die einen Migrationshintergrund haben,
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Was? Schau- en Sie sich das einmal an bei den katholi- schen Trägern, wie das geleistet wird!)
Beschäftigen Sie sich aber doch einmal mit Freien Waldorfschulen, schauen Sie sich das einmal an, Herr Strohmann! Regen Sie sich nicht auf! Fragen Sie sich,
warum in Bremen-Nord nur vier Kinder mit Migrationshintergrund der Freien Waldorfschule angehören, und dann können wir gern weiterreden!
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das ist dif- famierend, was Sie da sagen! – Abg. T i t t - m a n n [parteilos]: Warum wollen Sie denn Privatschulen haben? – Abg. R o h m e y e r [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)
Nein, wir haben ja eine Redezeit von drei Mal fünf Minuten! Ich freue mich, wenn er sich noch einmal meldet, und dann kann ich darauf auch reagieren.
Wir haben ja bezüglich der Privatschulen und privater Grundschulen schon viele Argumente ausgetauscht, deshalb will ich mich einmal auf Ihren Antrag konzentrieren! Sie schreiben, das Verwaltungsgericht Bremen hat geurteilt, dass die Freie Schule sehr wohl ein eigenes pädagogisches Konzept hat – ein eigenes, ich habe mich da wirklich nicht verlesen –, ja, sicher, schlecht wäre es, wenn sie kein pädagogisches Konzept hätte!
Es geht darum, dass sie ein besonderes pädagogisches Konzept hat. Das ist der Kern, die juristische Aufgabe, die auch im Grundgesetz beschrieben wird. Im Übrigen ist da die Aufgabenverteilung sehr eindeutig. Im Grundgesetz steht, die Unterrichtsverwaltung bestimmt, was ein besonderes pädagogisches Konzept ist. Darüber ist noch zu urteilen, und das überlässt man eben keinem Verwaltungsgericht.
Aber weiter zu Ihrem Antrag! Wir sollen feststellen, dass Privatschulen die Schullandschaft bereichern. Nein, private Grundschulen – das habe ich in der letzten Aktuellen Stunde schon gesagt – sind eben für uns keine wertvolle Ergänzung der Schullandschaft, sondern vergrößern die soziale Spaltung in dieser Stadt,
und dieser sozialen Entmischung werden wir keinen Vorschub leisten. Ja, ich weiß, es ärgert Sie, dass wir
Sie schreiben weiter, dass das Ort und Maßstab für neue pädagogische Konzepte ist. Ja, bitte, das habe ich auch letztes Mal gesagt, Paragraf 13 Schulgesetz! Das haben wir gemeinsam beschlossen. Da können wir –
ich meine, es ist Paragraf 13, aber gut! – gern neue pädagogische Konzepte an Reformschulen ausprobieren. Sie schreiben, Bremen verträgt auch Reformschulen in freier Trägerschaft, die nicht konfessionell gebunden sind. Aber genau darum geht es – und das hat der Kollege Beilken ja vorher schon benannt –, es geht um eine Entscheidung auch für künftige Anträge. Es geht eben nicht darum, dass zwei neue Schulen das Bremer Schulsystem irgendwie ins Wanken bringen könnten. Solche Urteile haben Auswirkungen auf künftige Genehmigungsverfahren, und deshalb ist es gerade notwendig, es eben nicht nur bei einem Verwaltungsgerichtsurteil zu belassen, weil man der Auffassung ist, dass die erschwerenden Zulassungskriterien nicht hinreichend geprüft worden sind. Deshalb ist der Weg zum Oberverwaltungsgericht aus unserer Sicht auch richtig.
Das ist eben keine Einzelfallentscheidung. Wer meint, das wäre einfach nur ein künstlicher Schutz für das staatliche Schulsystem, der hat Artikel 7 Grundgesetz nicht verstanden.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Dass man sich auf der einen Seite für eine Schule für alle einsetzt und sich gerade im Grundschulbereich, wo sogar das Grundgesetz die Gründung erschwert, für die Gründung von zwei privaten Grundschulen einsetzt und dafür plädiert, diese Haltung muss jeder mit seiner eigenen Politik vereinbaren.
Sie begrüßen in Ihrem Antrag die rechtliche Klarstellung, und damit komme ich zum Schluss: Die Urteile ergeben eben keine rechtliche Klarstellung, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDPund der CDU-Fraktion! Schauen Sie sich das Urteil – nicht nur hochhalten, sondern auch lesen! – einmal genau an! Das Urteil wirft nämlich Fragen auf, und diese sind grundsätzlicher Natur. Diese müssen in einer höheren Instanz geklärt werden. Hören Sie auf,
mit einfacher Klientelpolitik zu versuchen, eine so wichtige Entscheidung zu beeinflussen! Wenn später andere Initiativen sich auf diese Urteile berufend Anträge stellen, bin ich mir sicher, dass einige hier eine ganz andere Haltung haben werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute debattiert die Bürgerschaft erneut über die ausstehende Anerkennung von zwei Schulen in freier Trägerschaft. Ich werde hier keine rhetorischen Verrenkungen machen, wie der Kollege Rohmeyer befürchtet hat, ich werde auch nicht die Ringparabel von Lessing mit „Nathan der Weise“ kontern.
Es gibt einen politischen Dissens in der Koalition, das hat sogar die Opposition erkannt und versucht, sich in Szene zu setzen, guten Morgen! Ich lobe höflichst, Herr Rohmeyer, Herr Dr. Buhlert, das ist Ihr gutes Recht, dass Sie sich nochmals die Mühe gemacht haben, meine Rede der Aktuellen Stunde zu lesen und meine Aussagen in einen Antrag zu gießen. Das zeugt zumindest von Textverständnis an dieser Stelle. Dafür möchte ich mich bei Ihnen höflich bedanken.
Das zeugt aber nicht von Aufrichtigkeit. Das möchte ich gleich einmal hinterherschieben, weil ich hier nicht als Privatschulverfechterin stehe, im Gegensatz zur CDU, Herr Rohmeyer, der es offenbar nur noch auf das Türschild „Privatschule“ ankommt.
Zumindest, Sie haben es selbst angesprochen, ist es doch verwunderlich, dass die CDU jetzt ganz urplötzlich eine linksalternative Schulinitiative, ich beschreibe das einmal so, unterstützt, die sie bis vor Kurzem noch verteufelt hat. Ich erinnere mich an ganz andere Aktuelle Stunden, als Sie gezetert haben wie ein Rohrspatz und wüst darüber geschimpft haben, und das ist ziemlich scheinheilig.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Weil die illegal war! – Abg. R o h m e y e r [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)
Sie können sich setzen, eine Zwischenfrage lasse ich jetzt auch nicht zu! Am 25. Februar habe ich für unsere Fraktion zur erkennbaren Tendenz im Verwaltungsgerichtsverfahren zur Genehmigung der freien Kinderschule erklärt, dass wir Grünen der Auffassung sind, und jetzt zitiere ich unsere Pressemitteilung, „dass Bremen eine Reformschule in freier Trägerschaft verträgt, insbesondere wenn sie nicht konfessionell gebunden ist“. Daran hat sich bis heute auch nichts geändert.