kannt: Ausgegebene Stimmzettel: 81, abgegebene Stimmzettel: 81, vernichtete Stimmzettel: null, ungültige Stimmzettel: sechs.
Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und des Abgeordneten Möhle entfielen 50 Jastimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfielen 25 Jastimmen.
mungsergebnis ergibt sich nach d’Hondt eine gleiche Höchstzahl für die Wahlvorschläge, sodass der Präsident der Bürgerschaft nach der Regelung des Bundespräsidentenwahlgesetzes das Los zu ziehen hat, welche Liste den fünften Sitz erhält. Ich schlage Ihnen nun folgendes Verfahren vor: Ich bitte den Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Tschöpe, und den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Röwekamp, zu mir, und dann entscheiden Sie, ob Sie Rat – –. Ich habe hier eine neue Zwei-Euro-Münze mit Rathaus und mit Zahl. Ich frage Herrn Tschöpe, möchten Sie Rathaus oder Zahl?
folgendem Ergebnis: Auf den Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und des Abgeordneten Möhle entfallen vier Sitze. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfällt ein Sitz. Bei dem Wahlvorschlag der Zählgemeinschaft sind das Herr Böhrnsen, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen, Frau Böschen, Herr Weber und Dr. Möllenstädt. Auf den Wahlvorschlag der CDU ist es der Kollege Röwekamp.
satz 4 des Bundesgesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten erforderliche schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl sofort zu unterzeichnen, damit wir die Bremer Mitglieder rechtzeitig, nämlich spätestens bis zum 19. Juli, melden können. Das ist der vom Bundestagspräsidenten vorgegebene Termin.
liegen zwölf frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer 11 ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
die Überschrift „Antrag ‚Plattdüütsch’ endlich beraten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Imhoff, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Die als Ersatzmitglieder benannten Listennachfolger bitte ich, vorsorgliche Wahlannahmeerklärungen zu unterzeichnen, damit die Wahlannahme für den Fall des Eintritts der Listennachfolge nachgewiesen werden kann.
Erstens: Weswegen harr se de Andrag „An Plattdüütsch fasthollen und Plattdüütsch starker moken“, Drucksache 17/394, von 9. Mai 2008, de we von Landag ut tom beroden un besnacken in de Kulturdeputation röber geben hebbt, noch nich behannelt?
Twetens: Wann kregt de Senat dat endlich klor, de Kulturdeputation de nötigen un torecht mokten Unnerlagen tom beroden vörtoleggen?
Drittens: Woans will de Senat dat sicherstellen, dat de ursprüngliche Andrag, de we stellt hebbt, bit tom Ennen von de Legislaturperiode wedder trüch kummt, un we da noch över snacken un afstimmen könnt?