Sie versucht nun ihre Ausgaben zu senken. Sie verkauft das Auto und zieht in eine kleinere Wohnung. Da das Geld dann immer noch nicht reicht, versucht sie, die Einnahmen zu erhöhen, sprich: Sie sucht sich einen bezahlten Job. Daraus wird dann aber auch nichts, weil die Bürgermeisterin in ihrer Stadt auch eine schwäbische Hausfrau ist, der Kindergarten schon
um zwölf Uhr schließt und der Bus nur noch alle zwei Stunden fährt. Das Auto hat sie ja schon verkauft. Was will ich damit sagen? So kann das mit dem Sparen nicht funktionieren, wie Sie das vorhaben. Es wird nicht reichen, nur dort zu sparen, wo schon alles wegverteilt worden ist, wo die Leute sich nicht mehr so richtig wehren können. Wir werden auch an die Einnahmeseite denken müssen und an die Rückverteilung des Vermögens.
Ich komme zurück zum Beginn meiner Rede, zur Gemeinsamkeit, zur Sorge um das Land Bremen und die Zustimmung zum bundesrepublikanischen Föderalismus. Ich glaube, das Ziel ist für uns gleich, der Weg dahin aber ein unterschiedlicher. Eine gesetzliche, sogar eine verfassungsrechtliche Änderung zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir ab. Die Frage ist nicht vom Tisch, das habe ich bereits gesagt. Deswegen bitten wir um Ablehnung des Antrags der CDU- und der FDP-Fraktion und zur Zustimmung zum Antrag von Rot-Grün. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Kummer hat soeben dargelegt, wie wir die Anträge der CDU und der FDP bewerten und wie wir mit den Fragen, die von Ihnen aufgeworfen worden sind, umgehen wollen. Ich kann mich deswegen ein bisschen kürzer fassen. Der erste Punkt: Die Bremische Bürgerschaft hat auf Vorschlag dieser rotgrünen Koalition – aber die Mehrheit des Hauses hat sich dem ja angeschlossen – mehrfach die Ergebnisse der Föderalismusreformkommission II begrüßt. Wir haben die Zustimmung des Senats vorher diskutiert, wir haben sie hinterher diskutiert. Wir haben den Senat gemeinsam dabei unterstützt. Die rot-grüne Koalition ist unter anderem dabei, auf verschiedenen Wegen und in Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen auch in dem nicht ständigen Ausschuss diese Konsolidierungsschritte konkret vorzubereiten.
Dazu hat der rot-grüne Senat im März als erste Landesregierung und auch weit vor dem, was der Bund vorgelegt hat, einen revidierten Haushaltsentwurf und eine Finanzplanung für das Jahr 2011, das ist das erste Jahr der Konsolidierung, vorgelegt. Der Senat verhandelt intensiv und gut vorbereitet über die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu den Modalitäten der Konsolidierungsphase, vor allem über die sinnvolle Berücksichtigung konjunktureller Einflüsse. Das ist eine komplizierte Frage zur Beurteilung, ob man denn am Ende des Jahres auch die zugesagten Zinsbeihilfen bekommt oder nicht, wenn man die Zusagen eingehalten hat, die man ein
Ich glaube aber, wir wissen alle, dass dies nicht das Problem Bremens ist, dass es so lange gedauert hat, sondern dass verschiedene äußere Einflüsse und vielleicht politische Schwierigkeiten, die auch in Berlin liegen, dafür verantwortlich sind. Das Grundgesetz, das mit unserer Zustimmung geändert worden ist, gilt direkt und unmittelbar auch für Bremen. Die Bremische Bürgerschaft muss deshalb nicht über eine Änderung der Landesverfassung diskutieren, um ein starkes Zeichen zu setzen, wie es die CDU eigentlich von Anfang an immer als einzige Fraktion erklärt hat. Ich finde, Verfassungen eignen sich überhaupt nicht dafür, irgendwelche Zeichen zu setzen. Das muss ich bei der Gelegenheit einmal sagen.
Es geht Ihnen offensichtlich auch nicht um die Frage, was steht konkret in der Landesverfassung oder was steht nicht darin.
Ich habe noch keinen einzigen Satz von dem gehört, was Sie da hineingeschrieben haben, ob es Ihnen darum geht, ob das darin steht oder nicht. Sie wissen genauso wie wir, dass das Grundgesetz gilt, sodass nicht entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt in diesem Jahr – –. Sie wollen ein Zeichen setzen. Da sage ich einmal, diese Regierung muss kein Zeichen setzen. Nach all den Diskussionen, die wir hier gehabt haben, nach all der Arbeit, die wir zum Teil auch gemeinsam mit Ihnen machen, nehmen wir die Schuldenbremse ernst. Dieses Zeichen brauchen wir als reines Zeichen nicht.
Zweitens, auch wir müssen darüber reden, wie die Schuldenbremse – das ist der zweite Punkt, warten Sie Herr Dr. Schrörs! – im Landesrecht umgesetzt werden soll, so wie dies alle Länder gegenwärtig mit sehr unterschiedlicher Intensität tun, da gibt es verfassungsrechtliche – –.
Wir müssen in der Frage der verfassungsrechtlichen Prüfung nicht Vorreiter sein, dafür gibt es keinen Grund, in dieser Frage bin ich in der Tat lieber auf der sicheren Seite, das sage ich in dieser Frage in der Tat ganz klar.
Einen Beschluss hat überhaupt nur – das ist schon gesagt worden – Schleswig-Holstein gefaßt. Das ist der Beschluss, den die CDU uns wortgleich eingebracht hat. Es ist aber doch auch klar – Frau Kummer hat es gesagt –, warum Schleswig-Holstein das getan hat. Schleswig-Holstein klagt einerseits in Karlsruhe dagegen, dass das im Grundgesetz steht, was die Länder zu tun haben. Schleswig-Holstein ist andererseits für eine Schuldenbremse, und wenn man so eine Haltung hat, dann muss man das natürlich sehr schnell und sehr früh in die Landesverfassung schreiben. Das ist doch logisch! Das muss aber nicht für andere Länder gelten, die anerkennen und mit beschlossen haben, was im Grundgesetz steht. Herr Dr. Schrörs, bei den ersten Debatten hier haben Vertreter der Koalition – ich persönlich, auch Herr Bürgermeister Böhrnsen – gesagt, dass die Frage, ob das in Landesrecht umgesetzt werden soll, selbstverständlich daraus folgen muss. Es besteht aber kein Zeitdruck, da, wie gesagt, das Grundgesetz jetzt auch gilt, und es macht vor allen Dingen Sinn, die Ergebnisse der Verwaltungsvereinbarungen abzuwarten, um genaue Regelungen zu diskutieren und auch die verfassungsrechtlichen Debatten in anderen Ländern wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Das ist auch der Witz dabei, warum wir in dem Ausschuss sagen – ich komme noch darauf zurück –, dass der Senat uns auch vorträgt, weil er natürlich in der Lage ist, uns diese Diskussion darzulegen. Sie haben vollkommen recht, das Parlament macht dann die Änderung der Landesverfassung. Sie müssen nicht glauben, dass wir uns das Recht und die Fähigkeit, die Landesverfassung zu ändern, von irgendjemanden abnehmen lassen.
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wozu brau- chen Sie denn den Senat? Warum machen Sie das nicht selbst?)
Ich habe doch eben gesagt, wozu wir die Hilfe, die Beratung des Senats haben wollen. Was um Gottes willen ist daran verkehrt? Dass kein Zeitdruck besteht, sieht man auch schon an den Regelungen, die die CDU uns nach dem ersten Teil vorgelegt hat, der die Schuldenbremse definiert. Dann kommt der zweite Artikel, und in dem zweiten Artikel steht: Diese Bestimmungen, die ich da hineingeschrieben habe, gelten erst ab dem Jahr 2020. Man kann sehen, dass da eine gewisse Vorläufigkeit in dieser Regelung ist und dass keine Notwendigkeit besteht, dies hier und heute zu machen, wenn man diese Frage nicht als Frage des Krawalls und des Lärms behandeln will. Wenn Sie es wirklich als eine Frage des Verfassungsrechts behandeln wollen, gibt es keine Eile. Wenn man es anders behandeln will, so, wie Sie es eingetütet haben, dann allerdings, das gebe ich zu.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das ist billig! Nur nichts selbst machen! – Abg. D r. S c h r ö r s [CDU]: Immer nur schieben!)
Wir wollen nicht zu Symbolzwecken und nicht als Signal darüber reden, sondern wenn die Rahmenbedingungen klar sind. Deswegen schlagen wir auch vor, dass der Senat dem nicht ständigen Ausschuss dazu berichtet.
Das beeindruckt mich, ehrlich gesagt, Herr Röwekamp, gerade unheimlich, dass Sie mir vorwerfen, dass ich in Fragen von Verfassungsänderungen zu faul wäre oder nichts selbst machen wollte. Donnerwetter! Drittens, die CDU hat nicht nur die Verfassungsänderung aus Schleswig-Holstein übernommen, sondern auch eine Begleitresolution. Wir haben einen Punkt, den wir auch bereits mehrfach – bisher allerdings ohne die Opposition – hier beschlossen haben, zuletzt bei den Haushaltsberatungen im Dezember, in unseren Antrag übernommen, nämlich dass der Senat im Bundesrat gegen Mindereinnahmen und Mehrbelastungen der Länder und Kommunen durch Bundesgesetze auftritt. Positiv ausgedrückt: für eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Bei diesem Punkt freuen wir uns in der Tat, dass die FDP und die CDU das jetzt auch so sehen. Ich glaube, das ist auch eine gute Grundlage, vielleicht nicht für einen gemeinsamen Beschluss, aber für die gemeinsame Arbeit im Ausschuss, und zwar über alle Fragen, die wir da aufgeworfen haben. Dann sage ich jetzt noch einmal etwas zur Frage der Überweisung: Sie müssen schon die Formalien und die Regelungen unserer Landesverfassung ernst nehmen. Mit unserer Resolution in Punkt drei überweisen wir faktisch Ihren Antrag zur Landesverfassung an den Ausschuss in der Sache. Herr Dr. Schrörs, wir überweisen ihn in der Sache, da wir sagen, damit müssen wir uns zu Recht befassen. Wir können ihn aber formal nicht dahin überweisen, weil die Landesverfassung nun einmal vorsieht, dass eine Verfassungsänderung entweder in erster Lesung beschlossen wird oder aber nicht beschlossen wird. Wenn sie beschlossen ist, wird sie nach Artikel 105 an einen eigenen Ausschuss, der dazu eingerichtet wird, überwiesen. Das kann man nicht einfach ignorieren. Deswegen sage ich Ihnen noch einmal, Herr Dr. Schrörs, ganz freundlich als Angebot, in der Sache überweisen wir diese Angelegenheit faktisch an den nicht ständigen Ausschuss. Wir freuen uns auf die Arbeit, eine vernünftige Regelung zu finden. Wir werden den Sachverstand des Senats dafür in Anspruch nehmen, und ich glaube, eigentlich könnten wir in einem halben bis dreiviertel Jahr eine gemeinsame Lösung entweder im Landesrecht oder direkt in der Landesverfassung beschließen, wenn es um die Sache geht. Ich bin mir insgesamt nicht sicher, ob das der Fall ist. – Danke!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine verehrten Damen und Herren! Genauso wenig wie DIE LINKE der Meinung war, dass die Schuldenbremse richtig ist, geschweige denn ins Grundgesetz gehört, sind wir auch dagegen, dass die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen wird.
Erstens, weil ich meine, dass wir mit einer Aufnahme in die Bremer Landesverfassung einen Verfassungsbruch geradezu programmieren, da ich fest davon überzeugt bin, dass sich die Schuldenbremse auf dem bisher eingegangenen Weg und insbesondere durch Kürzungen nicht einhalten lassen wird. Durch Kürzungen werden wir 2020 keinen ausgeglichenen Haushalt haben. Deswegen meine ich, dass man sie nicht in die Landesverfassung aufnehmen soll.
Ich will auch noch einmal begründen, warum das so ist, da uns gerade Herr Dr. Schrörs wieder einmal Populismus vorgeworfen hat. Ich habe noch einmal zusammengetragen, was wir denn an scheinbar populistischen Argumenten haben, und ich werde versuchen nachzuweisen, dass sich unsere Haltung aufgrund von Realitäten im Land entwickelt und nicht aufgrund von populistischen Einschätzungen.
Erstens, Herr Dr. Schrörs, Sie wissen wie ich – aufgrund der Berichte der Finanzsenatorin –, dass sich die Einnahmen Bremens seit 1992 von der Wirtschaftsentwicklung abgekoppelt haben. Herr Dr. Schrörs, Sie wissen wie ich, dass wir heute ein Ausgabenniveau haben, das kaufkrafttechnisch betrachtet ungefähr 80 Prozent der Ausgaben von 1992 ausmacht. Sie wissen wie ich, dass die Sozialausgaben nicht steigen, weil mit vollen Händen Geld verschwendet wird, sondern da es gesetzliche Ansprüche gibt, die sich aus einer zunehmenden Armut bei einer zunehmenden Anzahl von Menschen in diesem Land speist. Herr Dr. Schrörs, Sie wissen, dass man von den jetzt 14 000 im Kernbereich beschäftigten Menschen in Bremen schon 2 000 Stellen bis 2020 abbauen muss, um allein die Kosten für das aktive Personal beizubehalten. Man hat dann noch keinen wirklichen Sanierungsbeitrag geleistet! Sie wissen aus den Berichten der Föderalismusreformkommission II, dass Bremen mit den investiven Ausgaben in vielen Bereichen nicht mehr in der Lage ist, die Substanz der öffentlichen Einrichtungen, der Straßen und Kanäle aufrechtzuerhalten. Sie wissen, dass die Reallohnabsenkung für viele Menschen in diesem Land Realität und kein populistisches Geschwafel ist. Sie wissen, dass es statistisch nachgewiesen ist, dass die Einkommen aus ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Unternehmenstätigkeit und die Einkommen aus Vermögen, weit über das Maß der realen Löhne gestiegen sind. Im Übrigen weise ich noch einmal darauf hin, dass im Wesentlichen die Große Koalition die bremischen Schulden in den letzten Jahren angehäuft hat, insbesondere um die Wirtschaft anzukurbeln. Das ist ein Stück weit gelungen. Unglücklicherweise – da komme ich zurück auf Punkt eins – ist es so, dass es Ihnen nicht gelungen ist, davon hinreichende Mittel für die öffentliche Hand abzuschöpfen, um Bremen zu erhalten. Das ist Ihnen nicht gelungen. Das wollten Sie möglicherweise auch gar nicht. Wenn es so wäre, dass wir einen gerechten Anteil daran hätten, hätten wir heute kein Haushaltsdefizit. Dann hätten wir genügend Einnahmen, um die Ausgaben zu bestreiten. Das alles beweist meines Erachtens ohne Populismus, dass ein Erreichen der Schuldenbremse bis 2020 durch Kürzungen nicht geht. Deswegen, denke ich, programmieren wir einen Verfassungsbruch, wenn wir das in die Landesverfassung aufnehmen. Zweitens: Was wir zu erwarten haben, wenn wir das tun , was Sie hier immer wieder verlangen, nämlich das, was Sie sparen nennen, also kürzen, haben wir jetzt erlebt. Ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht zu schauen, was es eigentlich für Bremen heißt, wenn die Maßnahmen, die jetzt auf Bundesebene beschlossen werden, wahr werden. Sie entziehen ALG-II-Empfängern, Eltern, Rentnern und anderen Menschen, die Lohnersatzleistungen bekommen, auf Bundesebene bis 2014 ungefähr 10,2 Milliarden Euro. In diesem Jahr werden es knapp 5 Milliarden Euro sein. Das bedeutet einen Kaufkraftverlust bei den Menschen in Bremen, die ohnehin zu wenig Geld zum Leben haben, in diesem Jahr von ungefähr 50 Millionen Euro und im Jahr 2014 von circa 102 Millionen Euro. Das ist Ihre Politik, deswegen brauchen Sie die Schuldenbremse, weil Sie diese Politik durch die Landesverfassung legitimieren lassen wollen. Sie brauchen eine Ausrede, um sich dieser sozialen Verantwortung nicht zu stellen. Sie wollen eine Umverteilung von unten nach oben sogar in der Landesverfassung verankern. Ich sage, dass ist ein Missbrauch der Verfassung und ein Missbrauch des Grundgesetzes.
Ich weise auch darauf hin, dass eine Verankerung der Schuldenbremse in die Verfassung meines Erachtens aus einem anderen Grund sehr schwierig ist. Die Verfassung garantiert ein hohes Maß an Menschenrechten: Sie spricht von Würde, sie spricht von einem Recht auf Arbeit, von einem Recht auf Gleichstellung, von einem Recht auf Chancengleichheit und vielem anderen mehr. Das, was jetzt an praktischer Politik entsteht, mit Kürzungen im Wesentlichen im Sozialbereich, mit Privatisierung, mit Stellenabbau im öffentlichen Dienst ist genau das Gegenteil einer Sicherstellung dessen, was die Bremer Landesver
fassung und auch das Grundgesetz für die Menschen in diesem Land eigentlich postuliert. Sie programmieren damit genau das Gegenteil! Sie programmieren eine Politik, die dem eigentlichen Geist des Grundgesetzes und der Landesverfassung widerspricht. Deswegen, denke ich, ist es überhaupt nicht richtig, diese Änderung in die Landesverfassung aufzunehmen. (Beifall bei der LINKEN)
Ich finde es an dieser Stelle auch richtig, angesichts der Tatsache, dass es offensichtlich ist, dass man durch Kürzen diese Schuldenbremse nicht erreichen kann, dass man deutlich sagt: Wir werden jetzt nicht im vorauseilenden Gehorsam eine Regelung, die uns geradezu zu Sozialabbau, Privatisierung und Stellenabbau erpresst, freiwillig in die Landesverfassung übernehmen, solange nicht geklärt ist, ob auch in Zukunft das Land Bremen und seine Kommunen auskömmlich finanziert werden. Das wäre vorauseilender Gehorsam! Ich bin dafür, dass wir uns an dieser Stelle widerständig zeigen und sagen, solange die Einnahmeseite nicht geklärt ist, solange wir nicht sicher sein können, dass alle unsere Kürzungs- oder Sparanstrengungen durch Steuerpolitik auf Bundesebene zunichte gemacht werden, solange werden wir keine Regelung in die Landesverfassung aufnehmen, die uns zwingt, zwei Verfassungen zu brechen, nämlich unsere eigene und das Grundgesetz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass genau diese Forderung, die wir in Punkt 3 unserer Resolution gestellt haben, nämlich dass keine Mehrbelastungen auf Bundesebene beschlossen werden sollen, die nachher Ländern und Kommunen Finanzierungsprobleme bereiten, immer eine Forderung der FDP-Bürgerschaftsfraktion gewesen ist. Ich habe das hier immer und immer wieder wiederholt.
Ich wollte das nur noch einmal zu dem Redebeitrag von Frau Kummer sagen. Da haben wir nicht erst Nachhilfe gebraucht, sondern wir haben das von Anfang an so gesagt. Ich wundere mich jetzt ein Stück weit, dass die Koalition uns gerade bei Punkt 3 nicht folgen möchte. Da sagen wir ja nicht nur, der Senat soll das ablehnen, nein, wir fordern ausdrücklich die Bundesregierung auf, das sicherzustellen.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wir die Bundesregierung, das ist ja ein- mal komisch!)
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Wer macht denn Gesetze? – Darf ich einmal eine Zwischenfrage stellen?)
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage an den Kollegen Woltemath ist, ob ihm klar ist, dass nicht die Bundesregierung Gesetze macht, sondern der Bundestag und der Bundesrat, und dass deswegen eine Aufforderung der Bremischen Bürgerschaft an die Bundesregierung, das eine Gesetz zu tun oder zu lassen, unsinnig und nichtig ist.
Das ist mir völlig klar. Ich wundere mich nur ein Stück weit, dass Sie da nicht mit uns zusammen gehen wollen. Ich finde, das ist eine sehr gute Forderung, die man unterstützen kann. – In diesem Sinn vielen Dank!