Heimbewohner tauchen in der Tat nur in der Form des Heimbeirats und in der Regelung zur Heimmitwirkung auf. Rechte als einzelne Heimbewohner gegen den Leistungserbringer oder auch gegen die Behörde tauchen überhaupt nicht auf. Einen Paragrafen, der das festlegt und da Klarheit schafft, den wir in unserem Heimgesetz vorangestellt haben, um zu orientieren, wie im Grunde genommen hier die Struktur gestaltet werden muss, was hier kontrolliert werden muss, eine solche Orientierung gibt es in Ihrem Gesetz nicht.
Das Nächste ist, in Ihrem Gesetz haben Sie dann bei den Transparenzvorschriften, Sie haben eben ja noch einmal, Herr Dr. Möllenstädt, auf Transparenz abgehoben, verwiesen auf das Sozialgesetzbuch XI. Das ist eine sehr pauschale Verweisung. Ich habe mir die Mühe gemacht, das gesamte SGB XI, also die gesamten Vorschriften zur Pflegeversicherung, auf irgendwelche Paragrafen durchzusehen, ob da irgendetwas über Transparenz steht. Ich habe nichts gefunden. Das heißt, wenn in Ihrem Gesetz eine Verweisung steht, dann, denke ich, sollte da, wohin verwiesen wird, auch tatsächlich etwas vorhanden sein, auf das Sie verweisen können. Ich gehe davon aus, dass Sie also gar keine Transparenz wollen.
Wenn Sie im Gunde genommen beklagen, dass unser Gesetz zu viele detaillierte Regelungen enthält, kann ich nur sagen, genaue Regelungen, präzise Regelungen, die einer Heimaufsicht die Instrumente in die Hand geben, genau in der Einrichtung zu schauen, ob es alles ordnungsgemäß läuft, sind wesentlich besser und unbürokratischer als allgemeine Normen, die keine konkreten Zugriffsrechte eröffnen und wo dann ein Rechtsstreit darüber entsteht, ob jetzt die Heimaufsicht dieses oder jenes kontrollieren darf, ob sie sich das geben lassen darf. Das ist bei uns klar geregelt, und daran sieht man auch, dass dieses Gesetz von Praktikern gemacht worden ist.
Ein weiterer Punkt, und da möchte ich jetzt zu unserem Gesetz noch einmal überleiten und auch Ihre Kritik noch einmal aufnehmen, ist, dass wir in das Gesetz in der Tat Leistungsstandards, Leistungselemente und Leistungsanforderungen an Leistungserbringer hineingeschrieben haben. Das ist richtig, das muss auch so sein. Das bisherige Heimrecht hat sich ausschließlich auf Altenheime und Altenpflegeheime konzentriert. Dieses Gesetz nimmt den Förderanspruch nach dem Sozialgesetzbuch IX auf und berücksichtigt, dass ein Großteil von Einrichtungen eben auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, künftig vielleicht sogar der sozialen Teilhabe.
Ganz bescheiden möchte ich darauf hinweisen, dass unser Heimgesetz nebenbei noch die Anforderungen der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit umsetzt. Wenn Sie auf der Folie, was in der Behindertenrechtskonvention steht, Ihr Heimgesetz einmal überprüfen würden, dann würden Sie sehen, dass Sie hier einen eklatanten Verstoß gegen die Behindertenrechtskonvention organisieren wollen.
Fazit: Ihr Heimgesetz – ich schlucke herunter, wie ich es qualifizieren wollte, ich möchte es vorsichtiger formulieren – ist ein Weg ins 19. Jahrhundert zurück, während unser Heimgesetz uns auf die neuen Formen und Lebensformen einstellt und die Rechte vor allem der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich stärkt. – Danke schön!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gern noch einmal auf das eine oder andere Argument eingehen, was hier in der lebhaften Debatte eingebracht worden ist. Fangen wir zunächst einmal an!
Einen Punkt fand ich sehr richtig, Herr Kollege Bartels hat das gesagt, ein Gesetz sollte zunächst einmal verständlich sein, gerade wenn es eine Zielgruppe betrifft, die vielleicht doch sehr heterogen ist in der Zusammensetzung, wo man also schon davon ausgehen muss, dass es sich nicht nur um Akademiker handelt, sondern quer durch alle Bevölkerungsschichten ein Interesse an den Regelungen sicherlich besteht, die hier getroffen werden. Da wundere ich mich schon, dass es also selbst der Senat für nötig befunden hat, unmittelbar bei der presseöffentlichen Vorstellung seines Gesetzentwurfs gleich eine Handreichung mitzugeben mit an die 30 Fragen und Antworten, um von vornherein irgendwelchen Missverständnissen, von denen Sie von vornherein davon ausgegangen sind, dass es sie geben wird, zu begegnen. Ich glaube, das zeigt, wessen Gesetzentwurf hier unausgegoren ist.
In dem Zusammenhang, lieber Kollege Frehe: Ja, präzise Regelungen wollen wir treffen, deshalb schlagen wir sie in unserem Entwurf auch vor. In Ihrem Entwurf wimmelt es nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen, und das öffnet in der Tat dann dem Klageweg Tür und Tor.
Das wollen wir nicht. Wir wollen ja nicht die Gerichte beschäftigen, sondern gerade diejenigen, die in Heimen wohnen, schützen und deren Möglichkeiten durchaus auch stärken, aber gemeinsam mit den Betreibern und nicht in dem Sinne, dass man Menschen, die ja sowieso teilweise in einer sehr schwierigen Situation sind, teilweise auch am Ende ihres Lebens stehen, dann noch zumutet, dass sie vor Gericht ziehen sollen. Was ist das für ein Menschenbild von den Leuten, die dort wohnen? Ich kann das nicht teilen, und ich glaube auch, dass Sie den meisten Menschen zu wenig zutrauen.
Wenn Sie davon ausgehen, dass es neue Wohnformen nur dann gibt, wenn Sie sie in ein Gesetz hineinschreiben, das Gegenteil ist der Fall. Schauen Sie in die Stadt, da haben sich viele Dinge entwickelt!
Die haben sich nicht deshalb entwickelt, weil Sie hier einen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es mag Ihnen ja schwerfallen, das anzuerkennen, aber ich bin schon der Überzeugung, wenn Menschen sagen, sie möchten sich im Alter gemeinsam eine Wohnform organisieren nach ihren Bedürfnissen, dass es doch nicht das Erste sein muss, dass der Gesetzgeber dann sagt, wie können wir das denn regeln, sondern die erste Frage muss doch sein: Ist das etwas, was uns weiterbringt in der Entwicklung unserer beiden Städte? Ich glaube, da sind viele gute Initiativen auch dabei, und wenn es den Menschen selbst hilft und sie selbst zufrieden sind, dann ist doch das Optimum erreicht und nicht dann, wenn Sie, Herr Frehe, zufrieden sind oder Ihr Senat. Ich habe nicht die Einstellung, dass wir so normativ da herangehen sollen.
Ich will auch noch einmal auf zwei Dinge eingehen, die Sie hier gesagt haben. Ich glaube, den Eindruck kann man haben, wenn man den Gesetzentwurf liest: Sie haben nicht so richtig verstanden, dass es auch sehr unterschiedliche Regelungsmaterien gibt und das, was auf Landesebene geregelt werden muss, nicht alles bestimmt, was in Pflegeheimen, in Wohneinrichtungen geschieht, sondern es gibt natürlich das Heimvertragsrecht auf der einen Seite, worin viele Dinge geregelt sind, die Sie noch einmal regeln wollen. Es gibt auf der anderen Seite auch im Sozialrecht jede Menge weitere Regelungen und Vorschriften, die auch übrigens im Zweifelsfall einklagbar sind, wenn Sie das unbedingt wollen.
Ich glaube, in dem Vorschlag, den wir gemacht haben, steht eines sehr deutlich im Vordergrund, nämlich die Menschen tatsächlich wirklich zu schützen, die den Schutz auch brauchen, aber nicht überzuregulieren in den Bereichen, wo Angebote dadurch abgewürgt werden oder außer Landes vertrieben werden, denn das kann auch eine Konsequenz dieses völlig überdimensionierten Gesetzwerks sein, das Sie uns hier eingebracht haben.
Ich will noch einen Punkt nennen, weil mich das ein wenig geärgert hat, Frau Garling. Die Heimmitwirkung gibt es in der Tat heute schon, und ich finde, das ist eigentlich ein grundsätzlich zu begrüßendes System, dass es Menschen gibt, die sich auch für die Rechte derjenigen einsetzen, die in Heimen wohnen.
Nur, weil Sie es kritisiert haben! Ich weiß gar nicht, warum man das schlechtreden muss, Frau Garling.
Ich kann Ihnen sagen, ich möchte das schon zurückweisen, weil ich das in den letzten Jahren als eine sehr produktive Begleitung auch der Arbeit in vielen Heimen empfunden habe.
Ich denke, es ist legitim, dass eine Fraktion hier im Hause auch einen eigenen Gesetzesvorschlag macht. Herr Erlanson, der jetzt gerade nicht zuhört, Sie sind ja der einzige Abgeordnete in diesem Haus in dieser Legislaturperiode, der es schon geschafft hat, handschriftliche Vorlagen hier in laufender Sitzung als Antrag einzubringen, und deshalb, lieber Kollege, von Ihrer Seite nehmen wir diese Kritik bestimmt nicht an.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, rufe ich Sie dazu auf, dem Gesetzentwurf der FDP zuzustimmen, nicht dem Bürokratismus, den uns der Senat vorschlägt. Unsere Vision ist tatsächlich die Selbstbestimmung von Menschen auch im Alter, auch unter den Bedingungen von Pflegebedürftigkeit. All diese technischen Begriffe, die hier neu eingeführt werden sollen wie etwa trägergesteuertes Wohnen, ich weiß nicht, ist das Ihre Vision, wo Sie hinwollen? Ich finde das sehr befremdlich, und ich glaube, die meisten älteren Menschen, die meisten Menschen mit Pflegebedarf sehen das genauso. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich für die breite Unterstützung im Parlament für den Gesetzentwurf bedanken. Wir haben in der Tat lange gebraucht für den Gesetzentwurf, aber man muss sehen, wir betreten damit Neuland, und deswegen war es auch sehr wichtig, das breit im Vorfeld zu diskutieren. Natürlich ist es so, dass wir nicht alles jetzt schon wissen, wie praktikabel jede einzelne Regelung da ist, denn wenn man Neuland betritt, dann hat das immer auch mit Ungewissheit zu tun. Wir haben aber gesagt, es gibt Anforderungen, die es erfordern, dass man eben auch einmal forsch voranschreitet.
Dann haben wir deswegen extra aufgenommen, wir wollen das weiter mit evaluieren, damit wir auch sehen, ob es Korrekturbedarfe gibt, sei es im Gesetz, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sei es in der praktischen Umsetzung. Das ist eben nicht so einmal locker hineingeschrieben, sondern das ist völlig ernst gemeint. Wir müssen dabei auch ständig im Blick haben, ob unsere Kapazitäten ausreichend sind, um die Durchführung des Gesetzes auch wirklich zu gewährleisten. Sie können sicher sein, dass wir das auch dann entsprechend anpassen werden, wenn es sich als notwendig erweist.
Ich möchte noch einmal in den Mittelpunkt stellen, dass es uns um zwei Sachen geht, zum einen um die Frage Selbstbestimmung, dass wir die also versuchen für alle Menschen entsprechend zu stärken und zu garantieren, und das erfordert es. Das ist der Sinn der Sache, und nicht eine Überbürokratisierung, dieser Vorwurf ist völlig absurd. Wenn es notwendig ist, dass ein Mensch Unterstützungsleistungen in Anspruch nimmt, dann ist damit zwangsläufig immer verbunden, dass er sich in gewisse Abhängigkeiten begibt. Die Frage ist ob dieser Abhängigkeiten, ob er selbst allein völlig in der Lage ist, das zu regeln, oder ob es dazu staatlicher Schutzregelungen bedarf. Wir haben eben nicht gesagt, alle Wohnformen werden gleichbehandelt, sondern wir machen ein gestuftes Recht, je nachdem wie groß die Abhängigkeitsverhältnisse werden. Es ist so, dass man in einem Pflegeheim, wenn man nur noch in der Lage ist, im Bett zu liegen, sehr abhängig ist. Es beginnt aber auch eine Abhängigkeit in einer Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte, die nicht mehr selbstständig in der Lage sind, völlig zu beurteilen, was da gerade gut ist und was da eigentlich immer hundertprozentig passiert.
Es ist eben nicht immer jemand dabei, der das von Angehörigen überwachen kann. Deswegen ist es notwendig, dass auch in diesen Bereichen Schutzrechte gelten.
Wir haben auch nie gesagt, dass wir danach die Einrichtungen schaffen wollen, sondern es gibt diese Einrichtungen. Wir wollen verhindern, dass es einen grauen Pflegemarkt gibt, auf dem etwas passiert, das keiner mehr überblicken kann, sondern wir wollen auch dort Qualitätsstandards sicherstellen. Auch da, und man sollte keinen Popanz aufbauen, geht es nicht darum, Verhaltensregelungen für Betroffene zu machen, sondern wir sagen, wir wollen zumindest in der unteren Stufe wissen, welches Konzept ein Anbieter hat. Nicht der Betroffene soll sich erst einmal genehmigen lassen, ob er in der Wohngemeinschaft wohnen darf, sondern der Anbieter ist verpflichtet, dort etwas hineinzugeben.
Es ist ein völlig absurder Vorwurf, der immer wieder gemacht wird. Wir wollen das in der Tat wissen. Gute Pflegeanbieter bringen das sowohl für ihre ambulanten Leistungen für unterschiedliche Wohnformen als auch für Pflegeheime ein. Sie haben ein Konzept im Hintergrund, das erwarten wir auch. Das wollen wir
wissen, damit nicht jeder einfach auf diesen Markt treten und sagen kann, das machen wir einfach. Das ist der Punkt, warum wir diese Rechte so ausweiten und auch andere Wohnformen einbeziehen. Wir haben ein sehr differenziertes Schutzrecht dahinter.
Weiterhin, das will ich nur kurz erwähnen, geht es uns darum, gleichzeitig die Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen zu stärken. Mitwirkung heißt auch, dass sie eigene Rechte haben.
Herr Staatsrat, Sie haben die Praktikabilität der Regelungen angesprochen. Wie praktikabel ist es aus Ihrer Sicht, dass jemand, der kurzfristig pflegebedürftig wird, sozusagen dann einen Betreiber, sie haben es angesprochen, beauftragt, ihn zu unterstützen und man dann dem Betreiber sagt, es muss im Prinzip drei Monate vorher ein Konzept für genau eine WG-Situation etwa eingereicht werden, die ja dann so entstehen kann, wie sie in Ihrem Gesetz vorgesehen ist?
Wenn Sie das Gesetz gelesen hätten, was Sie offensichtlich nicht getan haben, dann wüssten Sie, dass wir nicht bei jedem Einzelfall von den Menschen erfahren wollen, wie dieser Mensch betreut wird, sondern wenn es einen Anbieter gibt, der Wohnleistungen mit Unterstützungsleistungen verknüpft, und damit sind diese Einrichtungen ja unabhängig davon, ob die Person X oder die Person Y diese Sachen wahrnehmen, dann wollen wir wissen, dass es solche Einrichtungen gibt, und dann wollen wir über das Konzept informiert sein. Mehr wollen wir dazu gar nicht wissen. Das ist eine Sache, die jeder Anbieter normalerweise da hat, weil sie ja mindestens eine Kostenkalkulation für sich machen müssen, meistens auch damit verbinden, was sie eigentlich als Produkt anbieten. Das wollen wir nur wissen, mehr ist nicht dahinter.
beigeredet. Es kann ja die Situation eintreten, dass so etwas aus einer spontanen Situation heraus neu entsteht. Dann müsste aber im Prinzip doch in irgendeiner Form ein Konzept, wie Sie es vorschlagen, drei Monate, bevor diese Situation entstanden ist, eingereicht worden sein.
Es wird sicherlich so sein, dass Pflegeanbieter neu auf den Markt kommen. Das ist aber normalerweise nicht völlig spontan, sondern die haben sich vorher etwas überlegt. Sie müssen ja auch Personal dafür einstellen und so weiter. Wenn plötzlich jemand spontan auf die Idee kommt, eine Pflegeleistung oder eine Wohnleistung anzubieten, also neu in den Markt eintritt, dann finden wir es nicht unzumutbar, wenn er auch sagt, welches Konzept im Hintergrund steht. Deswegen würde ich empfehlen, das Gesetz wirklich noch einmal zu lesen. Das ist manchmal hilfreich bei der Wahrheitsfindung.