Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion ist nicht hinnehmbar, wenn in amtlichen Bereichen nicht ordnungsgemäß gearbeitet wird. Deshalb finden wir es gut, dass diese Anfrage hier gestellt worden ist. Sie wäre aber, glaube ich, gar nicht unbedingt erforderlich gewesen, weil das Meiste schon durch eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantwor
tet war. Wir finden es aber gut – man kann es ja nicht oft genug sagen –, dass der Senator für Inneres jetzt noch einmal erklärt hat, alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben, um eine korrekte Abarbeitung und Bearbeitung in Zukunft sicherzustellen.
Ich muss mich meinem Vorredner, dem Kollegen Hinners, anschließen. Es muss natürlich auch ganz klar für die jeweiligen Mitarbeiter in einer Behörde sein, hier im Ausländeramt, was denn nun wirklich gewollt ist, weil – und das hat der Kollege Senkal ja noch einmal deutlich dargestellt – es da kein Hin und Her bei den Mitarbeitern geben kann. Es muss klar sein, was sie entscheiden sollen.
Ich finde es gut, dass Mitarbeiter in einer Behörde selbstverständlich freundlich mit den Menschen umgehen, die zu ihnen kommen. Die einen sind die Bürger, die mit ihren Steuern und mit ihren Dienstleistungen dazu beitragen, dass dieser Staat finanziert wird, und auf der anderen Seite sind die Mitarbeiter da, die auch freundlich mit den Bürgern umgehen sollen. Da hat es in der Vergangenheit eine Menge Fehler gegeben.
Wir haben dieses Schauspiel aber eben noch einmal wieder erlebt, und da sind wir ja als FDP völlig unbefleckt, wir sind in der letzten Legislaturperiode nicht dabei gewesen. Diese Vergangenheitsbewältigung war vielleicht ganz schön und vielleicht noch einmal angebracht, sie führt uns aber nun nicht wirklich weiter in der Sache.
Da muss ich noch einmal etwas sagen. Heute Morgen hat es mich schon ein Stück weit gereizt, und heute Mittag hat es mich auch ein Stück weit gereizt, und jetzt reizt es mich wieder, und weil ich jetzt hier am Rednerpult stehe, muss ich es ganz einfach sagen: Liebe SPD-Fraktion, ich war eigentlich immer der Überzeugung, Sie hätten in der letzten Legislaturperiode mitregiert. Ich kann mich entsinnen, dass der Senat zwar ein Kollegialorgan ist, aber dieses Kollegialorgan entscheidet laut Verfassung gemeinschaftlich, und dann setzen die Senatoren das auch in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich um. Wenn es alles so schlimm gewesen ist, wie Sie es soeben dargestellt haben, hätten Sie eingreifen müssen, aber nun nicht permanent diese Rolle rückwärts hier aufführen unter dem Motto: Wir sind bei all den Sachen, die schlimm waren, nicht dabei gewesen, und da, wo es schön ist, ist die SPD an vorderster Front und hält die rote Fahne hoch! Das lasse ich Ihnen nicht durchgehen, das muss ich ganz ehrlich sagen.
muss auch ganz klar festgelegt sein. Wir werden das an einigen anderen Punkten, die morgen noch einmal zur Sprache kommen, deutlich sehen. Im Innenressort ist es wirklich so, dass es eine Menge Baustellen gibt und auch eine Menge Missmanagement in der Vergangenheit gegeben hat, und jetzt können wir uns alle darauf konzentrieren, das für die Zukunft abzuarbeiten. Wir finden diese Anfrage jedenfalls gut.
Jetzt muss ich noch einmal etwas zur Linksfraktion sagen. Ich finde es sehr bedenklich, wenn man auf der einen Seite den Schutz von Minderheiten und den Datenschutz anmahnt, dann aber genau in einer solchen Anfrage das Gegenteil davon macht und Namen hineinschreibt.
Ich finde, eigentlich hätte diese Anfrage so gar nicht zugelassen werden dürfen, das hätte man aus Schutzkriterien schon vorher unterbinden müssen. Ich bin froh darüber, dass der Innensenator in der Antwort darauf Rücksicht genommen hat, und deshalb, liebe Linksfraktion, nicht auf der einen Seite das eine predigen und dann, wenn es einem ideologisch in den Kram passt, das Gegenteilige machen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das tut mir ein bisschen leid, da sind wohl irgendwie einige Missverständnisse gewesen. Wir haben niemals gesagt, dass die Ausländerbehörde heute völlig schlecht arbeitet, dass sich da nichts geändert hat und so weiter. Dem allem haben wir zugestimmt, das haben wir hier im Parlament begleitet, das ist eigentlich nicht die Frage gewesen. Ich habe auch ganz deutlich gesagt, dass ich es sehr ehrlich und gut finde, wie die Kleine Anfrage und die Große Anfrage beantwortet worden sind. Das eine ist tatsächlich Vergangenheit, das ist vorbei. Ich hoffe, es wird so nicht mehr vorkommen, da bin ich aber erst einmal guten Mutes und stelle das nicht in Frage.
Meine Frage ist jetzt aber nur gewesen: Meines Wissens gibt es diesen Erlass e10-05-01 vom 3. Mai 2010, der über die Beseitigung von Abschiebehindernissen spricht. Ich finde, ich habe das vorhin sehr freundlich formuliert, ich finde es geradezu zynisch, wenn in diesem Erlass dann auf einmal steht, ich zitiere: „Da die in ihre Heimat zurückgereisten Ausländer zunächst nicht selten vom dort etablierten Gesundheitssystem ausgeschlossen sind, später bei geänderten Verhältnissen in diesem Land jedoch daran teilhaben können, ist eine Überprüfung der Not––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Da kann ich einfach sagen, ich verstehe das aber nicht. Wenn man auf der einen Seite sagt, Besserung ja, wir müssen jetzt schauen, das Gesundheitsamt muss auch ein Gutachten vorlegen – alles d’accord, wunderbar, da haben wir gesagt, das ist gut –, dann verstehe ich nicht, wie es so einen Erlass geben kann, in dem man dann sagt, damit man sie abschieben kann, gibt man ihnen Medikamente mit, oder damit man sie abschieben kann, obwohl sie krank sind, denken wir nach und machen wir einen Erlass darüber, wie möglicherweise eine Behandlung in dem Heimatland zu finanzieren ist.
Das ist meine Frage, und das ist für mich immer noch die offene Frage. Bei allem anderen, da muss ich einfach nur sagen, bin ich der Meinung wie die meisten Abgeordneten und Abgeordnete, die hier gesprochen haben. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu dem Beitrag von Herrn Hinners gemeldet, weil ich jahrelang auch mit an diesen Kriterien zum Gutachten im Gesundheitsamt engagiert mitgearbeitet habe. Seit dem Ex-Jugoslawien-Krieg, den es in den Neunzigerjahren gegeben hat, sind uns posttraumatische Erkrankungen überhaupt erst ein Begriff als eine Krankheit, die ein Abschiebehindernis ist. Erst seitdem hat dieser Begriff Zugang zur Politik gefunden.
Es gibt eine kontroverse Diskussion im öffentlichen Gesundheitsdienst, die bis heute anhält. Die Gesundheitsämter weigern sich inzwischen in Deutschland und vielen europäischen Ländern vehement und sagen, sie seien nicht bereit, ein Gutachten zur Reisefähigkeit zu erstellen, wenn die Reisefähigkeit zur Transportfähigkeit reduziert wird. Das ist die Frage. Wenn die Ärzte begutachten, sind sie nicht bereit, nur die Situation im Flugzeug zu berücksichtigen, sie müssen auch die Situation der Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Was passiert mit ihnen in den Ländern, wenn sie ankommen, und wie ist die Genesungsperspektive?
Das bremische Gesundheitsamt hat mehrmals gesagt, dass es nicht bereit sei, sich auf die Transportfähigkeit zu beschränken. Es weigert sich deshalb, wenn es nur darum geht, die Flugtauglichkeit zu begutachten. Bitte klicken Sie auf die Homepage des Gesundheitsamts! Sie können diese Kriterien nachlesen, die von Herrn Kaufhold, Vorstandsvorsitzen––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der der AOK Bremen/Bremerhaven, von der Ärztekammer und vielen anerkannten Gesundheits- und ärztlichen Institutionen recht positive Anerkennung gefunden haben. Ich kann mich daran erinnern, es hat damals zwischen dem Gesundheitsamt Bremen und dem damaligen Innensenator Absprachen gegeben, dass man die Begutachtungen des Gesundheitsamts Bremen anerkennt. Das ist das Problem. In diesen beiden Fällen hat es Gutachten gegeben, aber es wurde ihnen nicht gefolgt. Das ist das zweite Problem.
Herr Erlanson, zu diesem Erlass wollte ich noch einmal sagen: Ich muss gestehen, dass ich das, was Sie erwähnt haben, noch einmal nachlesen muss. Ich kenne diese Diskussion aber aus dem Bereich der HIV-infizierten Migranten, die von der Abschiebung bedroht sind. Da gibt es eine Diskussion, ob diese Menschen in den Ländern behandelt werden sollen. Das ist auch eine politische Frage und eine kontroverse Diskussion, wieweit wir es schaffen. Wenn Sie das Thema AIDS nehmen, bezogen auf die afrikanischen Länder: Da kämpfen die AIDS-Hilfen und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland dafür, dass sie sich durchsetzen. Sie sagen, wir können diese Menschen nicht einfach so abschieben. Soweit ich weiß und es für meine Fraktion so sagen kann, sind wir nicht bereit, Menschen, die vom Gesundheitsamt begutachtet werden – und zwar auch positiv, das heißt, gegen eine Abschiebung –, abzuschieben. Das ist ganz klar rechtsstaatlich, das wurde ja von der FDP auch gesagt, wir müssen dem folgen. Ich denke, wir können dies noch einmal zum Anlass nehmen, um darüber zu diskutieren.
Ich halte es insofern für wichtig, dass wir nach wie vor versuchen, unser Gesundheitsamt, das in Deutschland Vorreiter ist, und die Gutachten, die da erstellt werden, in diesen Fragen anzuerkennen und ernst zu nehmen. Herr Hinners, das ist kein personelles Problem. Das Gesundheitsamt Bremen muss von der Ausländerbehörde beauftragt werden, um Gutachten zu erstellen. Die können nicht einfach selbst tätig werden, das heißt, dieser Auftrag muss erteilt werden. Ich hoffe, dass Herr Senator Mäurer zu dieser Sache etwas sagt. – Vielen herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich versuche, das ganze Problem noch einmal etwas zu sortieren. Ausgangspunkt sind die zwangsweise Zurückführung und die Feststellung, ob eine Erkrankung vorliegt, die zu einer nicht vertretbaren Gefährdung des Betroffenen führt. Normalerweise reicht es dazu aus, dass der behan––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
delnde Arzt ein ärztliches Attest vorlegt und nachweist, dass diese Gefährdung gegeben ist. Wenn nun seitens der Ausländerbehörde Zweifel bestehen – und das ist die klare Beschlusslage gewesen –, besteht die klare Anweisung, das Gesundheitsamt einzuschalten. Dies ist dann aufgefordert, in einem Gutachten festzustellen, ob das Vorbringen begründet ist oder nicht. Es ist nicht Sache der Verwaltung gewesen, sich an die Stelle des Gesundheitsamts zu setzen und über ärztliche Atteste hinwegzugehen. Wir haben das erkannt, die Verwaltungsgerichte haben diese Praxis gerügt, und wir haben das aufgenommen. Wir haben auch aufgrund der sehr engen Kooperation mit den Ausländerbeauftragten der evangelischen und der katholischen Kirche Kenntnis von diesen Vorgängen bekommen, sodass wir in der Lage waren, schnell zu reagieren. Wir haben diese Anweisungslage noch einmal verdeutlicht.
Ich komme aus der Verwaltung, und mit 30 Jahren Erfahrung weiß ich sehr genau, dass es nicht ausreicht, eine Dienstanweisung zu erstellen, sondern man muss diesen Dingen immer wieder nachgehen. Häufig ist es nur eine gewisse Zeit, in der diese Dienstanweisung auch wirklich mit Leben gefüllt wird, dann lässt das nach. Ich habe mich deswegen dazu entschlossen, dass wir uns in diesem Bereich alle Fälle, die zweifelhaft sind, selbst anschauen. Das heißt also, zukünftig gehen diese Zweifelsfälle über meinen Schreibtisch. Ich bin auch nicht sicher, ob ich alle Fehler erkennen kann, aber ich glaube, ich verfüge über genug Erfahrung, um zu erkennen, wenn bestimmte Dinge offensichtlich fehlerhaft sind, wie das hier der Fall gewesen ist.
Wir haben dann das Problem der besonderen Frage der Fluguntauglichkeit. Das Gesundheitsamt ist in der Tat mit dieser Frage überfordert. Wir haben ja nicht gesagt, die Ärzte des Gesundheitsamts müssen dies klären, sondern wir sind jetzt auch im Gespräch mit der Ärztekammer und dem Gesundheitsamt, damit sich diese dann nach einem Kriterienkatalog an Ärzte wenden, die von dieser Materie etwas verstehen. Das heißt, es bleibt dabei: Ansprechpartner für die Ausländerbehörde wird weiterhin das Gesundheitsamt sein. Dies muss sich dann im Innenverhältnis darum bemühen, Gutachten einzuführen, die verlässlich und vorzeigbar sind und auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Insofern, denke ich, ist es immer auch notwendig, dass bei allen Verwaltungsentscheidungen auch Gerichte darauf schauen. Hier zeigt sich in der Tat, dass wir gut beraten sind, an dieser Gewaltenteilung festzuhalten. Sie hilft uns, Fehlentwicklungen zu sehen und sie zu korrigieren. Ich denke insofern, dass wir diesen Bereich hier zukünftig nicht mehr diskutieren müssen.
Bei der anderen Frage blicke ich zu den LINKEN: Ich glaube, das Ganze ist ein Irrtum. Dieser Erlass, den Sie da erwähnt haben, hat ein ganz anderes Thema im Fokus. Es gibt Menschen, die in der Bundesrepublik erfolgreich medizinisch behandelt worden
sind. Diese Behandlung sollte in ihren Heimatländern fortgesetzt werden. Wir wissen, dass die Verhältnisse dort oft noch nicht optimal sind. Für diese Fälle hat man dann in der Tat solche Dinge entwickelt, dass man Medikamente mitgibt, dass man eine ärztliche Versorgung auch dann vor Ort organisiert. Insofern ist das kein Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe. Hier ging es nur um die Frage, wer darüber entscheidet, ob jemand reisetauglich ist oder nicht. Das ist eine ganz andere Frage. Hier geht es darum, dass jemand durchaus reisetauglich ist, dass aber möglicherweise seine medizinische Behandlung in seiner Heimat nicht in dem Umfang gewährleistet ist, wie wir das von uns kennen. Da Brücken zu bauen, dies zu unterstützen, eine begonnene Therapie dort erfolgreich fortsetzen zu können, ist das Anliegen dieses Erlasses.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 17/1315, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Es ist jetzt 17.40 Uhr, und wir haben uns in Absprache mit den Fraktionen entschieden, dass wir jetzt die Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufrufen.
Wer das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, Drucksache 17/1362, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!