gewickelt wird. Dies ist bisher maßgeblich über die BRAG geschehen, um nicht unnötige Doppelstrukturen zu schaffen. Die eigenständigen Möglichkeiten des Magistrats sind extrem abgesenkt worden, da man keine Doppelstrukturen im Land, in Gesellschaften und in Arbeitsgemeinschaften aufrechterhalten wollte. Das ist auch sinnvoll, da wir keine Administration aufblähen wollen, sondern die Arbeitsmarktpolitik so schlank wie möglich administrieren wollen.
Wenn der Magistrat Bremerhaven jetzt zu einem wesentlichen Instrument, das für den Teil ISF-Förderung von großer Bedeutung ist, freiwillig sagt, ja, wir sind bereit, dieses Instrument aus der Hand zu geben, weil darüber Einsparmöglichkeiten für das Land vorhanden sind, dann ist es legitim, wenn die Forderung kommt: Wir möchten aber deswegen nicht von heute auf morgen unseren Einfluss völlig verlieren. Wenn es nicht im Konsens passiert, könnten wir die ganzen Dinge frühestens im Jahr 2014 autonom durchführen, weil dann die Förderperiode endet. Vor diesem Hintergrund halten wir das für politisch legitim und sagen, das werden wir auch unterstützen, denn eine Einflussnahme, ohne dass man entsprechende Ressourcen dahinter hat, gibt es faktisch nicht. Es sind deswegen für uns auch keine Doppelstrukturen, sondern man ermöglicht der Seestadt Bremerhaven, sich in die Arbeitsmarktpolitik auch entsprechend einzubinden. Das finden wir wichtig, weil wir es sachlich für geboten halten, dass die kommunale Ebene bei der Arbeitsmarktpolitik mitredet. Als Bremer sind wir natürlich der Auffassung, dass wir fast alles wissen, aber wir sind nicht so vermessen, dass wir sagen, wir können alles auch für Bremerhaven wissen. Dort besteht auch Sachverstand.
Unabhängig davon, ob wirklich sämtliche Sparpotenziale mit Blick auch auf steuerrechtliche Vorschriften dort in dieser neuen Gesellschaft gehoben werden: Sie gehen davon aus, dass die Übertragung an einen wettbewerbsteilnehmenden Träger Projekte sicherstellt, dass die kommunale Ebene Bremerhavens besser eingebunden ist, als man es in dem Fall in dieser neuen Gesellschaftskonstruktion intern regeln könnte. Habe ich Sie da richtig verstanden?
Ich habe aus Ihrer Frage herausgehört, dass Sie Unterstellungen haben, von denen ich nicht weiß, ob die Konstruktion so sein wird oder nicht. Sie haben gesagt, diese Aufgaben werden an jemanden vergeben, der selbst Förderanträge stellt und Förderungen durchführt. Das wäre eine
schwierige Konstellation, um die Interessenkollision zu vermeiden. Das haben Sie jetzt allerdings unterstellt. Da noch nicht klar ist, wie diese Regelung abgewickelt werden wird, kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Sobald es aber bekannt ist, wird es natürlich der Arbeitsdeputation berichtet werden, das ist gar keine Frage.
Vielen Dank für die Ausführungen! Ich möchte aber noch einmal nachfragen: Ist Ihnen bekannt, ob es in der Vergangenheit irgendwelche unzureichenden Behandlungen bei der Abwicklung dieser Fördergelder, die aus der EU gekommen sind, gegeben hat? Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, dass das, was hier unterstellt wird, vielleicht tatsächlich auch begründet wäre? Das ist das eine, und das andere ist: Sehen Sie – wie ich auch – eine Notwendigkeit für die Kommune, sich bei diesen Arbeitsmarktprogrammen auch derart einzubringen, dass die besondere Situation der Struktur Bremerhavens Berücksichtigung findet, und glauben Sie, dass das in der Vergangenheit immer optimal geschehen ist?
Zur ersten Frage muss ich sagen, mir sind keine Beanstandungen bekannt, dass gesagt wird, da sind grundlegende Fehler gemacht worden, die solche Unterstellungen rechtfertigen. Sicherlich haben wir immer – das ist aber eine völlig übliche Sache – in manchen Verwaltungsverfahren die eine oder andere kleinere Kritik, aber das ist, wenigstens nach meinem Wissen, in Bremerhaven bisher alles völlig korrekt gelaufen. Ich glaube, dass es auch in der Vergangenheit möglich war, über die BRAG die besonderen Strukturen in Bremerhaven entsprechend zu berücksichtigen. Es geht ja gerade darum, auch in der neuen Konstruktion dies weiter zu gewährleisten, und das glauben wir durch diese Ressourcen – –. Die Ressourcen sind die eine Sache. Der zweite Bereich, der sehr wichtig ist, ist, dass wir eine Vereinbarung schließen, in der das Verfahren beschrieben wird, wie wir kooperieren wollen. Darüber wird, glaube ich, auch gewährleistet werden können, dass die besonderen Strukturen Bremerhavens Berücksichtigung finden.
Wie hoch ist das Fördervolumen aus der laufenden Förderperiode, welches aus dem ISF an das AFZ geflossen ist, und wie hoch ist daran der Anteil der Personalkosten?
Das kann ich Ihnen gern in der Arbeitsdeputation nachreichen. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass ich diese Zahlen nicht auswendig im Kopf habe!
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den Abbau von Vorschriften und Gesetzen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt, Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP.
Erstens: Wie viele Gesetze, Verordnungen und Erlasse wurden in den vergangenen zwei Jahren im Land Bremen auf ihre Notwendigkeit überprüft und wie viele von ihnen hiernach abgeschafft?
Zweitens: Hat der Senat mittlerweile eine Übersicht über die von ihm erlassenen Rechtsvorschriften, und wie viele von ihnen wurden in den vergangenen zwei Jahren abgeschafft beziehungsweise neu erlassen?
Zu Frage 1: Seit dem Jahr 2004 wird ein großer Teil der Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen befristet und alle fünf Jahre auf seine Notwendigkeit hin überprüft. Das Ergebnis der durch die Befristung veranlassten Überprüfung wird der Bremischen Bürgerschaft jeweils in einer Mitteilung des Senats zusammen mit den Gesetzentwürfen vorgelegt. In den Jahren 2009 und 2010 wurden im Rahmen dieses Verfahrens 197 Rechtsnormen überprüft. Im Ergebnis sind 30 davon aus verschiedenen Gründen außer Kraft getreten. Anlässlich der Beratungen im Mai dieses Jahres wurde der Senat von der Bürgerschaft gebeten zu prüfen, inwieweit das Verfahren noch effektiver und effizienter gestaltet werden könne. Er wird noch in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag vorlegen.
Zu Frage 2: Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Bremischen Gesetzblatt steht auch für die Öffentlichkeit seit März 2008 unter bremen.de ein Gesetzesportal zur Verfügung. Neben allen Gesetzen und Verordnungen werden im Gesetzesportal inzwischen auch neu erlassene oder geänderte Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse verfügbar gemacht. In den Jahren 2009 und 2010 sind 81 Gesetze, darunter auch die vier Rechtsbereinigungsgesetze, und 116 Verordnungen in Kraft getreten. Als inhaltlich neu – im Sinn qualitativer Veränderungen etwa
durch den Kompetenzgewinn im Zusammenhang mit der ersten Stufe der Föderalismusreform, neues EURecht oder dem Beitritt zu Staatsverträgen – sind davon nach Einschätzung der Verwaltung 20 Landesgesetze, fünf Ortsgesetze und rund 30 Verordnungen anzusehen. Demgegenüber wurden insgesamt 17 Gesetze und 66 Verordnungen in diesem Zeitraum außer Kraft gesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, wenn man einmal davon ausgeht, dass alle Bundesländer gleichermaßen von den Rahmenbedingungen betroffen sind, die Sie erwähnt haben: Wie erklären Sie sich dann, dass andere Bundesländer, zum Beispiel Niedersachsen, das ja seit dem Jahr 2003 50 Prozent aller Rechts- und Verwaltungsvorschriften abgebaut hat, auf dem Weg zum Bürokratieabbau so ungleich erfolgreicher ist als Bremen?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Ich würde dazu gern auf die Große Anfrage verweisen, die wir Ihnen vor zwei Jahren im Mai 2008 beantwortet haben. Dort haben wir auch anhand der Zahlen ausgeführt, dass wir den Sachverhalt aufgrund der Fakten deutlich anders beurteilen, als Sie es jetzt hier vorgetragen haben. Danach sehen wir Bremen bei der Frage, wie viele Rechtsvorschriften es hat, im unteren Drittel der Länder. Im Übrigen halten wir es aber tatsächlich auch immer für wichtig, qualitativ über die Inhalte dieser Vorschriften zu reden, also nicht in einer reinen Tonnenideologie.
Das war ja das Thema, das man am Anfang der Diskussion über Rechtsbereinigung hatte. Dort haben sich die Länder alle gegenseitig vorgerechnet, wie hoch die Prozentsätze bei der Reduzierung der Vorschriften seien. Zunehmend hat sich dann eine Debatte über die Fragen ergeben: Wie gestaltet man Vorschriften inhaltlich bürgernah? Wie gestaltet man die Prozesse effizienter? Wir halten es trotzdem für wichtig, auch auf diesem Weg der Rechtsbereinigung weiter fortzugehen, und wir meinen, dass sich unsere Ergebnisse auch dort im Ländervergleich sehen lassen können.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umrüstung von Programmkinos auf Digitaltechnik“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Wir fragen den Senat: Erstens: In welchem Umfang haben die Bremer Programmkinos schon auf Digitaltechnik im Vorführbereich umgerüstet? Zweitens: Welcher Stellenwert wird der Umrüstung auf Digitaltechnik in Programmkinos beigemessen? Drittens: Wie bewertet der Senat das von der Filmförderungsanstalt, FFA, angekündigte Förderprogramm zur Umrüstung auf Digitaltechnik im Hinblick auf den Nutzen für die Kinos im Land Bremen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Soweit dem Senat bekannt ist, verfügen die vier Programmkinos in Bremen nicht über eine den Anforderungen der Filmverleiher entsprechende digitale Technik. Zu Frage 2: Der Senat sieht in der Digitalisierung ein wichtiges kultur- und medienpolitisches Ziel. Programmkinos leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung, indem sie dem Publikum den Zugang auch zu kleineren und unabhängigen und damit auch experimentelleren Filmen, die sich nicht zwingend am Mainstream orientieren, ermöglichen. Durch die Digitalisierung kann künftig auf das kostenintensive Herstellen von Filmkopien verzichtet werden, sodass gerade auch kleinere Filme verstärkt einem größeren Publikum zugänglich gemacht werden können. Durch die Digitalisierung sinken nicht nur die Herstellungs- und Transportkosten, sondern auch Umweltbelastungen, da auf die Herstellung von Filmrollen verzichtet werden kann. Zu Frage 3: Das von der Filmförderungsanstalt des Bundes, FFA, angekündigte Förderprogramm beinhaltet einen pauschalen Förderbetrag von 10 000 Euro pro Leinwand und ist vom Volumen auf 15 Millionen Euro gedeckelt. Die FFA verknüpft dies mit der Bereitschaft der Verleiher, sich mit mindestens 20 Millionen Euro an den Kosten zu beteiligen, sowie mit der Bereitschaft der Filmwirtschaft, einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent zu erbringen. Die konkreten Förderkriterien werden zurzeit gemeinsam mit den Verbänden der Filmwirtschaft erarbeitet. Der Senat begrüßt die Entwicklung aufseiten des Bundes. Die Maßnahmen werden in Bremen durch die Fördermöglichkeiten der nordmedia flankiert. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir sitzen natürlich nicht vorn in diesen Verhandlungen, sondern die Filmförderungsanstalt hat angekündigt, in den nächsten Wochen die Gespräche aufzunehmen. Ich gehe aber davon aus, dass das eine Frage ist, die sich in den nächsten Wochen und in ein paar Monaten klären wird.
Ist dem Senat bekannt, dass für die Digitalisierung der Programmkinos zusätzlich auch EFRE-Mittel herangezogen werden können?
Ja, im Prinzip ist das so. Wir wissen, dass die nordmedia das auch in Teilbereichen zum Beispiel für Niedersachsen getan hat. Die nordmedia hat auch schon für Bremen Förderungen vorgenommen; nicht im Rahmen eines groß angelegten Programms, sondern im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit wurden Digitalisierungsmaßnahmen in einem Kino gefördert, die allerdings noch nicht den Anforderungen gerecht werden, die in Zukunft an eine Volldigitalisierung gestellt werden. Wir werden auch für Bremen selbstverständlich prüfen, wie weit dort solche Möglichkeiten bestehen.
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte Anfrage bezieht sich auf Sprachoffensive in Brennpunkt-Kitas. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ahrens, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Ahrens!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Initiative von Bundesfamilienministerin Schröder, ab dem kommenden Jahr eine Sprachoffensive für Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten zu starten? Zweitens: Wie wird der Senat sicherstellen, dass auch Kitas im Land Bremen von dem Vorhaben, Teilzeitstellen für Sprachförderung und Integration an Brennpunkt-Kitas einzurichten, profitieren werden? Drittens: In welchen Stadtbezirken in Bremen und Bremerhaven befinden sich Kitas, die nach Ansicht des Senats für eine mögliche Förderung durch die Initiative der Bundesfamilienministerin infrage kommen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: