Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

Mit ihrem sogenannten Zukunftspaket erklärt die Bundesregierung, dass sie durch eine neuerliche Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente – insbesondere bei den Eingliederungszuschüssen für Arbeitgeber – sowohl im SGB III als auch im SGB II Effektivitäts- und Effizienzgewinne erreichen will. Nach den bisher vorliegenden Informationen sollen allerdings weit mehr Mittel eingespart werden, als bei den Instrumenten überhaupt zur Verfügung stehen.

Zu Frage 2: Welche genauen Auswirkungen die geplanten Kürzungen der Bundesregierung in Bremen und Bremerhaven haben werden, ist für den Senat noch nicht abschließend erkennbar. Abschließende Gewissheit wird es erst mit der Fördermittelverteilung auf die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter im SGB II zum Ende des Jahres geben. Dort, wo der Senat wie in der Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Träger ist, wird er zeitnah darüber informiert, in welchem Umfang 2011 Fördermittel absehbar zur Verfügung stehen werden.

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit und der BAgIS darüber beraten, wie die verfügbaren Fördermittel im Jahr 2011 eingesetzt werden sollen. Der Senat wird bei diesen Beratungen besonderen Wert darauf legen, dass der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Kahlschlag, der mit dem Sparpaket der Bundesregierung verbunden ist, nicht durch Entscheidungen vor Ort verschärft wird. Insbesondere die bei anhaltend hoher Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit weiterhin notwendigen Beschäftigungsangebote, Fördermaßnahmen für Jugendliche und Möglichkeiten der beruflichen Neuorientierung und Umschulung werden für den Senat hohe Priorität behalten. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Ziegert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vorausgeschickt sei, dass wir alles unternehmen werden und müssen, hier in Bremen allzu katastrophale soziale Auswirkungen dieser Politik zu verhindern. Würden Sie mir aber auch darin zustimmen, dass eine Kürzung der Mittel um 20 beziehungsweise 40 Prozent – und gerade in einer Region wie der unseren, die in einem hohen Maß von Arbeitslosigkeit betroffen ist – trotzdem mehr als gravierende und einschneidende Folgen haben wird für die Arbeitsmarktpolitik, das heißt aber eben auch für die Betroffenen, die ja dann entsprechend weniger in den Genuss dieser Förderungen kommen werden?

Bitte, Herr Staatsrat!

Da kann ich Ihnen voll zustimmen, dass es wirklich sehr einschneidende Wirkungen haben wird, und es ist auch nicht begründbar mit dem Argument, dass sich die Arbeitsmarktlage ja insgesamt verbessert hat. Es stimmt zwar über alles gesehen, aber gerade bei denen, die besonders betroffen sein werden – die Klienten aus dem SGB II –, sinken die Arbeitslosenzahlen keineswegs so stark. Deswegen wird es von der Seite keine Entlastungseffekte geben, und deswegen werden wir dort eine gravierende Verschärfung der arbeitsmarktpolitischen Probleme haben.

Frau Kollegin Ziegert, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sehen Sie nicht auch einen, gelinde gesagt, Widerspruch darin, wenn man auf der einen Seite in Bezug auf die Höhe der HartzIV-Sätze sagt, man möchte nicht, dass Arbeitslose dauerhaft in diesem System verbleiben, auf der anderen Seite aber die Mittel für die Möglichkeit, Arbeitslose aus diesem System herauszuholen, derma

ßen gravierend streicht, dass die notwendige Folge sein wird, dass sehr viele Langzeitarbeitslose dann eben doch weiterhin in dieser Bedürftigkeit verharren müssen?

Ja, diesen Widerspruch sehe ich! Es passt überhaupt nicht zusammen. Zu sagen, die sollen mehr in die Arbeitslosigkeit hinein, das Lohn- und Abstandsgebot wieder zu bemühen, aber gleichzeitig die Mittel zu streichen oder erheblich zu kürzen, die dafür notwendig sind, um diese Menschen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrieren zu können, das ist eine Politik, die aus meiner Sicht sehr widersprüchlich ist.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau Z i e g e r t [SPD]: Vielen Dank, vorerst nicht! Wir werden uns dann an an- derer Stelle noch damit beschäftigen!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, interfraktionell wurde vereinbart, dass nach den miteinander verbundenen Tagesordnungspunkten 51 und 52, nämlich Nachtragshaushalt, die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 44 und 54 zu behandeln sind. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sind.

Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2010

Mitteilung des Senats vom 14. September 2010 (Drucksache 17/1429) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 14. September 2010 (Drucksache 17/1430)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushalts einbezogen werden soll.

Wir kommen zur ersten Lesung der aufgerufenen Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat legt Ihnen hier heute einen Nachtragshaushalt für den Haushalt 2010 vor mit der Bitte, dass Sie dem Senat eine Kreditermächtigung über 145,8 Millionen Euro gewähren. Damit erhöht sich die Kreditaufnahme im Jahr 2010, in diesem fiskalisch sehr schlechten Jahr, auf 1,193 Milliarden Euro für das Land und die Stadtgemeinde Bremen. Das ist eine bittere Nachricht, und es gibt da auch nichts zu beschönigen. Das wirft Bremen, was den Sanierungspfad betrifft, zurück, und es ist leider auch so, dass Bremen sich im Bundesvergleich aus Gründen, die ich gleich noch erläutern will, mit dieser neuerlich notwendigen Kreditaufnahme nicht im unteren Feld, sondern eher im oberen Feld bewegt.

Es ist bitter, und wenn man vielleicht einmal einen Moment überlegt, wo wir uns da eigentlich befinden: Ich glaube, dieser neue Betrag von 145,8 Millionen Euro neuen Schulden ist mehr als die Pakistan-Hilfe der Bundesregierung – das ist die eine Seite –, es ist aber auch deutlich weniger, als auch in diesen Krisenzeiten an Bankerboni gezahlt wird, auch für Banken, die vom Staat gestützt werden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Der Steuereinbruch ist seit der Mai-Steuerschätzung bekannt. Das heißt aber nicht, dass es über den Ablauf der Monate weniger ärgerlich geworden ist. Wir haben hier, was die Steuereinbrüche und auch die Mehrausgaben in der Sozialhilfe betrifft, mit den Folgen einer doch einmaligen Wirtschafts- und Finanzkrise, aber auch mit den Steuersenkungen der Bundesregierung zu tun.

Es gibt zwei Gründe, warum Bremen besonders betroffen ist: Es liegt daran, dass wir hier im Gegensatz zu den Flächenländern die Gemeindeebene mit einberechnen und deshalb alle Gewerbesteuereinbrüche sofort in den Haushalten spüren. Außerdem mussten 47 Millionen Euro Länderfinanzausgleich in diesem Jahr vom Steueraufkommen abgezogen werden, das sind Rückzahlungspflichten aus dem letzten Jahr. Da werden wir im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Föderalismusreform und die Schuldenbremse mit dem Bund einen Weg vereinbaren, wie in Zukunft sichergestellt werden kann, dass die sogenannte periodengerechte Abrechnung stattfindet. Das heißt, dass Verschiebungen in den Kalkulationen beim Länderfinanzausgleich nicht im Sanierungsjahr die ganze Bilanz verhageln.

Besonders zu schaffen macht uns auch unsere Kleinheit an solchen Punkten, so wie wir im Jahr 2008 in Abweichung vom Bundesschnitt besonders gut waren, sind wir 2009 und 2010 deutlich schlechter. Auch

ein Stadtstaatenvergleich tröstet hier nicht: In Berlin sind wegen der geringen Wirtschaftskraft die Einbrüche durch die von der Wirtschaftskraft abhängigen Steuern, wie vor allen Dingen die Gewerbesteuer, natürlich viel geringer als in Bremen, und auch der Blick auf Hamburg zeigt, dass Hamburg eben als Geberland ganz andere Möglichkeiten hat, Steuereinbrüche zu kompensieren, als wir es hier können. Das so ungefähr als Begründung für diese Steuereinbrüche!

Wir bitten Sie um Kreditermächtigungen auch für all die Dinge, die mit der Wirtschafts- und Finanzkrise zu tun haben, also die Steuereinbrüche, aber auch die Mehrausgaben. Explizit nennen will ich bei den Einnahmeeinbrüchen noch die Gewinnabführung der BLG, die in den letzten Jahren verlässlich 10 Millionen Euro für den Haushalt betragen hat. Wir senken sie in diesem Nachtragshaushalt auf 1,8 Millionen Euro, weil die BLG besonders von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen war. Wir wissen aber aus dem Aufsichtsrat, dass sich das Unternehmen erholt und wir in den nächsten Jahren wieder mit einer Stabilisierung rechnen können.

Bei den Ausgaben sind es vor allen Dingen gestiegene Sozialausgaben, insbesondere im Bereich Jugendhilfe, von insgesamt 56 Millionen Euro. Benchmarks zeigen, dass Bremen mit dieser Entwicklung keine Sonderstellung einnimmt. Es handelt sich um ein großes, zentrales Problem der Gemeindehaushalte, insbesondere der der Großstädte: Hamburg muss durch eine Art Nachtragshaushalt – sie machen es da technisch anders als wir – für diesen Bereich 300 Millionen Euro mehr bereitstellen als in der Haushaltsplanung berücksichtigt. Wir haben dort mit einem großen Problem zu tun, das sich auch nicht durch einfache oder einzelne Maßnahmen bekämpfen lässt. Wir werden auch weiter mit Steigerungen der Sozialausgaben zu rechnen haben. Wir können nur hoffen, dass es sich im Rahmen der allgemeinen Steigerung der Haushalte bewegt, sonst wird es zu unlösbaren Problemen auch im Zusammenhang mit dem Sanierungsweg kommen. Wir sehen als Ursache dafür die demografische Entwicklung, die ansteigende Altersarmut und auch die abnehmende Erziehungskompetenz von Eltern, aber eben auch die Wirtschaftsund Finanzkrise, die die Anzahl der Arbeitslosen erhöht.

Bremen hat Ihnen – in der Deputation ist es schon besprochen worden – ein Handlungskonzept vorgelegt, wie wir Kindeswohlsicherung und Prävention stärker miteinander vernetzen. Es wird ein Modellprojekt in Walle geben, in dem wir versuchen, den Bereich Jugendhilfe so zu organisieren, dass wir das Verhältnis und die Brüche, die entstehen, in Einzelfallhilfen im Verhältnis zum Regelsystem stärker in den Fokus nehmen und dort die Zusammenarbeit der einzelnen Hilfesysteme verbessern, um die Wirksamkeit zu erhöhen.

Die Grundlage für den Nachtragshaushalt und unser Vorgehen ist, dass wir alle Maßnahmen, die gesetzlich verpflichtet oder konjunkturell bedingt sind, im Nachtragshaushalt durch eine zusätzliche Kreditermächtigung abdecken möchten. Was wir ausdrücklich nicht in den Nachtragshaushalt aufnehmen, sind die Dinge, die als Mehrbedarf entstanden sind und Teil des Gesamthaushalts sein müssen, aufgetretene Bedarfe, zum Beispiel in den Kindertagesheimen oder auch bei den bisher im Haushalt nicht vollständig veranschlagten, erst hinterher genau berechneten Kosten des Tags der Deutschen Einheit. Diese Summe von 4,28 Millionen Euro wird per Umlage in diesem Jahr erbracht werden.

Auch noch Teil des Nachtragshaushalts, das will ich hier gern sagen, sind Aufräumarbeiten. Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass wir ab dem Jahr 2011 unter einem anderen Haushaltsregime für die Schuldenbremse wirken, und wir haben uns ziemlich offensiv angeschaut, wo es eigentlich in den nächsten Jahren noch Probleme für den Haushalt geben wird, der uns dann – weil wir eben nicht mehr in zusätzliche Kreditaufnahme fliehen können – möglicherweise zusätzlich zu dem Spargeschäft, das nötig sein wird, vor unlösbare Probleme stellt. Zu diesen Aufräumarbeiten gehört auch, dass wir uns angeschaut haben, welche Schulden unsere Gesellschaften haben, und wir nehmen – das ist Teil der Ihnen vorgelegten Vorlage – 21,4 Millionen Euro Space-Park-Darlehen auf unsere Bücher. Die SCB ist in Konkurs, das Geld ist weg, und man kann dieses Kapitel jetzt, finde ich, auch fiskalisch abschließen.

Auch vorfinanzierte Wirtschaftsförderprogramme aus dem Jahr 2001 in einer Größenordnung von 5 Millionen Euro, auf die die WFB Anspruch aus dem Haushalt hätte, nehmen wir jetzt auf unsere Bücher, auch die 67 Millionen Euro vorweggenommene Gewinnausschüttung der BLG-Pensionskasse zugunsten des Haushalts in den Jahren 2006 und 2007 – von denen wir in den letzten drei Jahren immerhin auch schon bis auf 49 Millionen Euro getilgt haben – werden wir im Rahmen einer Art Umschuldung über die Bremer Aufbaubank finanzieren, damit aber verbindliche Verabredungen mit der BLG über die zukünftige Gewinnabführung treffen, das gehört mit zum Nachtragshaushalt.

Der Senat hat bei Bekanntwerden der schlechten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sofort eine Haushaltssperre ausgesprochen. Die Haushaltssperre bleibt, und es ist ganz klar, dass jetzt vor diesem Hintergrund jeder Verwaltungsakt, jedes Geldausgeben neu angeschaut werden muss, ob es wirklich unverzichtbar ist. Wir haben aber darauf verzichtet, mit wildem Getöse in die Krise hineinzusparen. Auch große Taten, die hier immer gern angemahnt werden, haben einen Vorlauf, und es ist menschenunmöglich, in einem so über Jahre hinweg unter Spardruck stehenden Gemeinwesen so große Summen aus dem laufenden Haushalt herauszusparen.

Viele interessiert, welche Auswirkungen dieser Haushalt auf den Sanierungsprozess der nächsten Jahre hat. Selbstverständlich, 150 Millionen Euro mehr müssen dann in zehn Jahrestranchen für die nächsten Jahre eingespart werden. Ich will Ihnen aber noch einmal sagen: Für den Sanierungsweg zählt nicht der geplante, sondern ausschließlich der abgerechnete Haushalt, das heißt, die Aussage, ihr habt euch da noch einmal eine Kreditermächtigung geholt, um es in den nächsten Jahren leichter zu haben, trifft ganz ausdrücklich nicht zu! Der Bund schaut auf den abgerechneten Haushalt, und der ist Grundlage für den Sparweg der nächsten zehn Jahre.

Zu guter Letzt möchte ich sagen: Vielleicht gibt es doch einen kleinen Hoffnungsstreifen am Horizont. Die Mai-Steuerschätzung, die wir hier nachvollziehen – und wir denken uns auch nichts Neues aus –, wird im November durch eine neue Steuerschätzung relativiert werden, und wir gehen bei den jetzigen Einnahmen, so, wie sie sich entwickelt haben, davon aus, dass es nicht ganz so herbe kommen wird. Ich kann mir hier nichts ausdenken, ich kann Ihnen aber ganz ausdrücklich versichern: Sämtliche jetzt den Ressorts zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel werden gesperrt, sodass sichergestellt ist, dass sie nur und ausschließlich für diesen Zweck ausgegeben werden können, und wenn sich herausstellt, dass wir doch mehr Einnahmen haben, als nach der Mai-Steuerschätzung zu vermuten sind, dann werden diese zusätzlichen Gelder ausschließlich in eine Senkung der Kreditaufnahme gehen und nicht für irgendwelche neuen Dinge ausgegeben werden, das ist völlig sicher. Da ist sich der Senat auch total einig, und wir werden das haushaltstechnisch sicherstellen.

Ein ganz kurzer Satz dazu, wie es weitergeht! Wir arbeiten am Haushalt 2011, der Zeitplan ist mit der Bürgerschaft geeint, und wir werden diesen Haushalt selbstverständlich nach den Vorgaben der Schuldenbremse aufstellen und das auch hinbekommen. Des Weiteren ist Ihren Unterlagen der Bericht zur Haushaltslage beigefügt, den wir dem Bund, dem Stabilitätsrat jetzt in Zukunft jährlich zur Oktobersitzung vorlegen werden. Es wird Sie nicht überraschen: Bremen übersteigt dort alle Schwellenwerte – das ist ja auch unsere bekannte Lage –, und zwar bei der Zins-Steuer-Quote, bei der Kreditfinanzierungsquote, beim strukturellen Finanzierungssaldo sowie beim Schuldenstand je Einwohner haben wir bundesweit den bekannten Spitzenplatz.

Es ist bei den Verhandlungen nicht gelungen, den Widersinn wegzubekommen, dass man für uns als Stadtstaat höhere Schwellenwerte – ab wann hat ein Bundesland einen Schwellenwert überschritten – in der Berechnung zugrunde legt. Ich halte es nach wie vor für nicht sachdienlich, für uns Stadtstaaten höhere Schwellenwerte anzulegen, aber das ist politisch motiviert. Man hätte sich nämlich sonst in Deutschland der Tatsache stellen müssen, dass sehr viele Gebietskörperschaften noch die Schwellenwerte

überschreiten, noch einige mehr, als es sowieso schon sind, und ich glaube, davor ist man zurückgeschreckt. Das ändert aber nichts daran, dass sich alle mit Tatkraft daranmachen müssen, 2020 einen Haushalt ohne Kredite aufzulegen, und der Senat wird an diesem Ziel auch weiter arbeiten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schrörs.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Nachtragshaushalt ist eine Bankrotterklärung des rot-grünen Senats.

(Beifall bei der CDU)

Diese Landesregierung knackt einen Schuldenrekord nach dem anderen und bürdet damit den nachfolgenden Generationen schwere Lasten auf. Ein Gegensteuern, meine Damen und Herren, ist nicht erkennbar.

(Beifall bei der CDU)