Protokoll der Sitzung vom 30.09.2010

Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Der Senat arbeitet zurzeit an einem belastbaren Gesamtfinanzierungskonzept für den Bau des Tunnels an der Cherbourger Straße. Die wesentlichen Voraussetzungen dafür sind bereits geschaffen worden beziehungsweise befinden sich in Vorbereitung. Das sind im Wesentlichen drei Voraussetzungen: erstens die Vorlage einer belastbaren Kostenrechnung, zweitens die verbindliche Regelung der geplanten Beteiligung der Hafenwirtschaft und drittens die Finanzierung des Deltas der restlichen Mittel zwischen denen, die zugesagt sind, und denen, die wahrscheinlich anfallen werden.

Ich komme zum Punkt 1: Der Magistrat der Seestadt hat als Baulastträger der Baumaßnahme am 27. August 2010 – also vor gut vier Wochen – einen Entwurf inklusive der aktuellen Baukostenberechnung vorgelegt. Diese belaufen sich nunmehr nach derzeitigem Stand auf 165 940 000 Euro, also ungefähr 166 Millionen Euro. Im Vergleich zu der beim Bund ursprünglich angemeldeten Variante auf Basis einer Kostenschätzung mit einem Bauvolumen in Höhe von 160 Millionen Euro entsteht damit nun eine Kostensteigerung bei den Baukosten von ungefähr 6 Millionen Euro. Aufgrund der anteiligen Finanzierung der Baumaßnahme aus eigenen Mitteln und aus Mitteln des Bundes sind wir als Auftragsverwaltung des Bundes gehalten, diese Kosten und die Planungen intensiv zu überprüfen. Das geschieht zurzeit durch die DEGES, das wurde bereits gesagt. Erst nach dieser Prüfung liegen belastbare Ergebnisse für die weitere Projektfinanzierung und als Grundlage für ein schlüssiges Gesamtfinanzierungskonzept vor.

Die Prüfung der vorgelegten Kosten läuft bereits, sie wurde von uns bereits vor Abgabe der Planungsunterlagen vonseiten Bremerhavens eingeleitet. Es geht also darum, dass wir – und wir gehen davon aus, dass das im November vorliegt, also in ungefähr zwei Monaten – auf der einen Seite eine Zusage des Bundes über 120 Millionen Euro haben und zweitens eine Zusage der Hafenwirtschaft über mindestens 15 Millionen Euro haben. Wir sind zurzeit dabei, das in vertraglichen Verhandlungen auch wirklich zu fixieren, sodass dieses Geld auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das wären dann also 135 Millionen Euro Mi

nimum. Dem gegenüber stehen zusätzliche Bedarfe – das habe ich gerade gesagt – von 6 Millionen Euro, also 166 Millionen Euro Baukosten nach jetzigem Stand der Erkenntnis plus zusätzliche Planungskosten von ungefähr 9,5 Millionen Euro. Das heißt, bei den 135 Millionen Euro, die verbindlich avisiert sind, auf der einen Seite, und den Gesamtkosten, nach jetzigem Stand Baukosten und Planungskosten von 175 Millionen Euro, auf der anderen Seite, gilt es, ein Delta von 40 Millionen Euro zu schließen. Darüber wird zügig zu entscheiden sein, und unser Ziel ist es, noch in diesem Jahr im November/Dezember die Entscheidung herbeizuführen.

Die Bewilligung der Baumittel kann allerdings vernünftigerweise erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Nach der Gründung des Vereins der Hafenwirtschaft für die Beteiligung an der Projektfinanzierung am 9. September 2010, also vor wenigen Wochen, werden zurzeit die Prüfungen für den Vertragsabschluss zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Verein – einschließlich der technischen Abwicklung, das heißt beispielsweise des Zahlungsabflusses – vorbereitet. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt zeitnah abgeschlossen werden kann, und das zu erstellende Finanzierungskonzept wird allen diesen Sachverhalten Rechnung tragen. Die notwendigen Vorlagen werden dem Senat schnellstmöglich zur Befassung zugeleitet, die Mittelbereitstellung ist von Beginn des Vorhabens an erstmalig im Jahr 2012 erforderlich.

Für den Abruf der zugesagten Bundesmittel in Höhe von 120 Millionen Euro ist mit dem Bundesverkehrsministerium schon jetzt das Finanzierungsverfahren verbindlich abgestimmt. Der Abruf der Baumittel des Bundes wird in der Zuwendungsphase erstmalig im Jahr 2012 erfolgen, die Maßnahme ist bereits im Bundeshaushalt 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 berücksichtigt und im Straßenbauplan des Bundes auch eingestellt. Auf dieser Grundlage wird im Jahr 2011 die Maßnahme zur Aufstellung des Straßenbauplans 2011 vonseiten des Landes Bremen verbindlich angemeldet.

Der zweite Punkt: Der Senat hat bereits die erforderlichen Vorkehrungen für die Beantragung der Planfeststellung noch in diesem Jahr geschaffen. Es geht also um das Planfeststellungsverfahren. Als Bewilligungsbehörde für die Bundesmittel und für den bremischen Anteil hat der Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa – also meine Behörde –, wie bereits ausgeführt, eine technische Prüfung vorzunehmen. Diese Prüfung ist bereits veranlasst. Mit der Prüfung der Planungsunterlagen und der Kosten wurde die DEGES beauftragt. Ich gehe fest davon aus, dass die Ergebnisse dieser Prüfung bis Ende November vorliegen werden. Mit der Vorlage der Prüfungsergebnisse liegt dann auch eine belastbare Kostengrundlage für die Gesamtfinanzierung vor. Parallel dazu soll und wird wohl auch Bremerhaven die Erstellung der Planfeststellungsunterlagen vorantrei

ben, sodass noch in diesem Jahr die Planfeststellung beantragt werden kann.

Zum letzten Punkt: Mit den bisherigen Aktivitäten des Senats wurden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mit dem Bau des Hafentunnels Cherbourger Straße noch im Jahr 2012 begonnen und eine Fertigstellung im Jahr 2016 erreicht werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt mögliche Verzögerungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, etwa durch Klageverfahren, noch nicht berücksichtigt werden können. Das sind die Informationen, die ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt geben kann. Ich hoffe, sie fallen zu Ihrer Zufriedenheit aus. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1403 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1465 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE, FDP, Abg. T i m k e [BIW] und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Kahlschlag bei Städtebauförderung verhindern!

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 14. September 2010 (Drucksache 17/1433)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 28. September 2010

(Drucksache 17/1464)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 30. September 2010

(Drucksache 17/1469)

Wir verbinden hiermit:

Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Städtebauförderung“ – Antrag des Landes Berlin

Mitteilung des Senats vom 21. September 2010 (Drucksache 17/1443)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Loske.

Ich möchte Sie zuerst darauf hinweisen, dass der Bundesrat am 24. September 2010 die Entschließung aus der vorgenannten Bundesratsinitiative verabschiedet hat.

Bei dieser Gelegenheit gestatten Sie mir noch einen Hinweis zum Umgang mit Mitteilungen des Senats über eigene oder gemeinsame Bundesratsinitiativen oder Beitritte des Senats – wie in diesem Fall des Tagesordnungspunktes 60 – zur Initiative eines anderen Landes.

Es ist in diesen Fällen nun Sache der Bürgerschaft beziehungsweise des zuständigen Ausschusses zu prüfen, ob gegebenenfalls gemäß Artikel 79 Absatz 3 unserer Verfassung gegenüber dem Senat Stellung genommen werden soll.

Bei eigenen Initiativen des Senats gibt es in der Regel einen etwas längeren Zeitraum dafür, bevor die Sache im Bundesrat behandelt wird. Bei Beitritten zu Initiativen anderer Länder kann dieser Zeitraum sehr kurz sein, zum Beispiel durch den Ablauf dort: Beschluss des Senats und Übermittlung an die Bürgerschaft an einem Dienstag, Bundesratssitzung in der gleichen Woche am Freitag.

Hier ist es Sache des für Bundesangelegenheiten zuständigen Ausschusses, gegebenenfalls kurzfristig zu reagieren, so wie er es kürzlich in einer EUAngelegenheit praktiziert hat. Der Beschluss der Bürgerschaft, mit dem der für Bundes- und Europaangelegenheiten zuständige Ausschuss bei eilbedürftigen EU-Angelegenheiten plenarersetzende Rechte

erhalten hat, erfasst nach seinem Wortlaut auch Bundesangelegenheiten generell. Damit könnte der Ausschuss auch hier in Eilfällen gegebenenfalls tätig werden. Ich denke, für die nächste Legislaturperiode könnte und sollte das in der vorgesehenen und in Arbeit befindlichen Geschäftsordnung gesondert geregelt werden. Bis dahin können aufgrund der vorhandenen Beschlusslage die Rechte der Bürgerschaft effektiv wahrgenommen werden über das geschilderte Verfahren.

Das gibt jetzt eine gute Einordnung in den Kontext, wie wir verfahren bei Bundesratsinitiativen!

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Krusche.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kennen Sie Traunwalchen? Traunwalchen ist ein Ortsteil der Stadt Traunreut, ein kleines Dorf mit 3 000 Einwohnern, und dieser Ort liegt in Chiemgau in Bayern. Dies ist der Heimatort unseres Bundesbauministers Ramsauer. Warum erwähne ich das hier?

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Das fragen wir uns auch!)

Weil Karl Marx offensichtlich recht hat: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Vielleicht mag es sein, dass in Traunwalchen im Chiemgau die Welt noch in Ordnung ist, nicht in Ordnung ist sie in den allermeisten Städten und Gemeinden in Deutschland, und darum ist für mich ganz offensichtlich, dass Herr Ramsauer keine Ahnung von den Problemen in diesen Städten und Gemeinden in Deutschland hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)