hen wir anders! Die Prüfung hat ergeben, dass es nicht zu einer Doppelregelung gekommen ist, aber im Detail möchte ich das dann gern noch einmal bei der Anhörung vertiefen. Auch der übliche Vorwurf wird gleich noch kommen, ich erwarte ihn schon: Zu viel Bürokratieaufbau! Ich denke, das Beispiel, die Umstellung der Krankenhausförderung gerade auf die Investitionspauschalen, ist ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau. Es gibt keine Einzelfallprüfungen mehr, und es eröffnet den Häusern mehr Spielraum. Auch Herr Grüttner aus Hessen hat gesagt, dass es mit dieser Einzelfallförderung beziehungsweise dieser pauschalen Förderung zu einem Bürokratieabbau kommt.
Nehmen wir einmal den Bereich Hygiene zum Beispiel: Ich denke, dass viele Tausend Menschen jährlich in Krankenhäusern erkranken und es dort Keime gibt, die inzwischen antibiotikaresistent sind. Der MRSAKeim zum Beispiel macht deutlich, wie wichtig Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern sind. Natürlich werden sie auch schon durchgeführt, das ist richtig und auch wichtig, aber ich erwarte auch als Bürgerin und Bürger, dass das öffentlich gemacht wird, dass die Krankenhäuser auch sagen, wie sie mit dieser Problematik umgehen, und dass wir dann auch entscheiden können, ob wir in solch ein Krankenhaus gehen oder nicht. Daher unterstützen wir das ausdrücklich.
Ich möchte noch einmal als Beispiel den Krankenhausspiegel nehmen. Jetzt sagen viele Krankenhäuser hier im Land Bremen, wir haben da gut abgeschnitten, das zeigt doch, wie gut unser Haus ist. Im Vorfeld hörte man etwas ganz anderes: Was soll das alles, auch wieder zu viel Bürokratie! Jetzt, wo der Spiegel da ist, wird ganz anders damit umgegangen, und er wird als Qualitätsmerkmal gesehen. Ich hoffe, dass es irgendwann auch in den anderen Bereichen als Qualitätsmerkmal gesehen wird.
Die Patientenbeauftragten wurden schon erwähnt. Auch ich halte es für einen wichtigen und endlich notwendigen Schritt, dass sie in den Krankenhäusern installiert werden.
Dann der Vorwurf, die Bremer Krankenhäuser würden durch den Gesetzentwurf in wettbewerblicher Hinsicht benachteiligt! Ich denke nicht! Durch diese Qualitätsmerkmale stellen wir uns gut auf, und ich denke, die niedersächsischen Krankenhäuser werden da auch noch auf uns schauen, und ich hoffe, dass sie auch noch nachträglich Schritte in Richtung Qualitätssicherung unternehmen.
Dann, das wurde auch schon von Frau Dr. MohrLüllmann erwähnt, die Verknüpfung der Aufnahme der Weiterbildungsbefugnis mit dem Krankenhausplan: Es ist wichtig, dass es so etwas gibt. Auch dort sagt die Ärztekammer, dass sie es für vernünftig und für richtig hält. Sie hat uns dazu ausdrücklich auch noch einmal einen Brief geschrieben und unterstützt
diesen Weg auch. Ich denke, das ist auch wichtig für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Ich erwarte eigentlich auch, und darüber wird immer sehr wenig gesprochen, wenn ich in ein Krankenhaus gehe – andere Menschen auch! –, von einem Krankenhaus mit Facharztstandard behandelt zu werden.
Auch die Verknüpfung mit der Notfallaufnahme ist richtig, und wenn wir die jetzigen Probleme ansehen, dann sehen wir, dass sich manchmal Krankenhäuser von der Notfallbehandlung abmelden, und das ist nicht richtig! Wenn man mit Menschen spricht, die Rettungswagen fahren oder auch Hubschrauber fliegen und dann manchmal kreisen müssen, weil sie kein Haus finden, das die Patienten aufnimmt, ich denke, es kann nicht sein, dass sich Krankenhäuser da einfach unnötig abmelden! So etwas passiert leider, und deshalb ist es richtig, dass man so etwas auch regelt und auch, wenn es nötig ist, sanktioniert.
Ich meine, es kann auch viele Chancen bedeuten, zum Beispiel bei der Weiterbildung. Hier in Bremen gibt es auch schon Weiterbildungsverbünde unter den Häusern oder mit niedergelassenen Praxen, das gibt es auch in anderen Bundesländern. Das kann auch eine Chance zur engeren Zusammenarbeit und zur Kooperation mit den Häusern sein. Dies ist auch wichtig, damit man sich untereinander noch einmal austauschen und einen hohen Standard erreichen kann.
Wie gesagt, es gibt noch viele Sachen, den Datenschutz zum Beispiel – das würde ich aber gern ansprechen, wenn wir in der Anhörung sind – und noch ein paar andere Sachen. Ich freue mich auf die Anhörung, weil ich auch ganz fest davon überzeugt bin, dass wir viele Punkte, die hier als Kritik geäußert werden, dort noch einmal ausführlich besprechen und, ich glaube, auch widerlegen können und dass wir dann dieses Gesetz so auf den Weg bringen können. Ich denke, dass es dann auch ein modernes Gesetz für das Land Bremen ist, auf das wir dann auch stolz sein können. – Danke schön!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP ist mehr als skeptisch gegenüber dem Entwurf für ein Bremisches Krankenhausgesetz. Es betrifft auch das Beratungsprozedere, das will ich sehr deutlich sagen, und ich glaube, das ist auch die Kritik, die zu Recht von der Krankenhausgesellschaft vorgebracht wird, nämlich dass man sich doch die Frage stellt: Warum ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wird eigentlich ein solch vollständiger Gesetzentwurf mit so kritischen Themen nicht in einem breiteren Verfahren rechtzeitiger mit den Beteiligten abgestimmt?
Wir haben als FDP-Fraktion bei der Deputationsbefassung ausdrücklich angemerkt, dass es aus unserer Sicht unbedingt notwendig ist, sehr frühzeitig auch mit der Krankenhausgesellschaft und den anderen Beteiligten ins Gespräch zu kommen und dann auch eine Bereitschaft zu haben, sich auch ein Stück weit beraten zu lassen mit Blick auf die Auswirkungen, liebe Frau Hoch, da will ich an Ihren Redebeitrag direkt anknüpfen. Es gibt berechtigte Bedenken, von denen ich glaube, dass eine konstruktive gemeinsame Herangehensweise vielleicht im Ziel zu einem besseren Gesetzentwurf hätte führen können.
Sie haben die zwangsweise Verpflichtung zur vollen Weiterbildungsbefugnis als ein Zulassungskriterium für die Aufnahme in den Krankenhausplan angesprochen. Frau Kollegin Mohr-Lüllmann hat bereits über die Risiken gesprochen. Liebe Frau Hoch, es führt eben nicht dazu, dass dort Verbundausbildung gestärkt wird, weil Sie ja durch dieses Gesetz festschreiben, dass einzelne Krankenhäuser die volle Befugnis erreichen müssen.
Wir möchten eigentlich ganz gern, dass es hier zu einem vernünftigen Miteinander kommt. Dafür setzen wir uns ein.
Deshalb nehmen wir die Kritik der Krankenkassen und der Krankenhausträger durchaus ernst. Es ist ja selten, dass sie sich einmal gemeinsam positionieren. Das kommt ganz selten vor. In der gesundheitspolitischen Debatte habe ich das bisher ganz selten erlebt, das sollte uns zu denken geben.
Das Thema Hygieneverordnung haben Sie ja angesprochen. Da ist uns auch nicht wirklich klar, warum Sie meinen, dass es besser wird, wenn man es ins Gesetz schreibt.
Weiter birgt das Gesetz vielfältige Risiken gerade für die Patientinnen und Patienten im Bereich des Datenschutzes. Die Weitergabe von Patientendaten ist unter bestimmten Umständen an die Gesundheits
behörde vorgesehen. Ich bin der Meinung, da sollte Bremen sich nicht an die Spitze stellen in Deutschland, denn es muss gerade darum gehen, die Patientendaten besser zu schützen.
Auch sind Alternativen nicht abgewogen worden. Warum regeln Sie Patientenbeauftragte, Patientenfürsprecher per Gesetz? Die Bereitschaft der Krankenhausträger ist ganz offensichtlich vorhanden, dies in einem Kontrakt auch sehr konkret zu vereinbaren. Ich halte das für zielführender, als es über ein Gesetz vorzuschreiben. Im Übrigen ist das auch gar kein Punkt, wo ein Dissens besteht. Wir sind sehr dafür, das zu machen. Wir würden aber eine Lösung gemeinsam mit den Krankenhausträgern, die auch der größeren Unterschiedlichkeit der Krankenhäuser Rechnung trägt, hier begrüßen.
Wir glauben in der Tat, und das will ich hier noch einmal bekräftigen, dass dieses Gesetz negative Auswirkungen für den Krankenhausstandort und den Gesundheitswirtschaftsstandort Bremen haben wird, da wir uns wirklich in einer großen Nähe zum Umland befinden und sie ja auch Beispiele kennen, dass sich direkt am Stadtrand Bremens außerhalb der Landesgrenzen neue Krankenhausangebote formieren. Ich glaube, es kann eigentlich nicht Sinn der Übung sein, hier auch überflüssige, zusätzliche Vorschriften zu erlassen.
Wir glauben, dass das nicht weiterführt. Wir müssen die Krankenhäuser hier im Land stärken. Ich glaube auch, dass es für die Patientinnen und Patienten gut ist, wenn sie dann auch wohnortnäher noch eine vernünftige Versorgung bekommen. Ich erlebe dort eine große Gesprächsbereitschaft auch der Krankenhausträger, zu den Zielen, die Sie als Koalition formuliert haben, auch konstruktive Vorschläge zu machen.
Ich erhoffe, dass Sie Ihre Haltung als Koalition noch einmal überdenken. Ich bin da etwas skeptisch seit der letzten Krankenhausausschusssitzung, was die Begründungsbasis und die Bereitschaft angeht, wirklich auch andere Vorschläge aufzunehmen und sie in dieses Gesetz zu integrieren. Ich würde das allerdings für dringend angezeigt halten, gerade auch im Interesse, dass Arbeitsplätze und Beschäftigung in den Krankenhäusern im Land Bremen bleiben können. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zur Standortsicherung, das will ich hier auch noch einmal sehr deutlich sagen!
Auch uns geht es um die Interessen der Patienten, ohne Frage! Ich habe aber auch deutlich gemacht, dass dieses Gesetz nach unserem Dafürhalten nicht dafür geeignet ist, diese wirklich zu schützen. Andere Bundesländer kommen mit wesentlich schlankeren Regelungen aus, haben auch nicht schlechtere Krankenhäuser als Bremen. Im Übrigen könnte zumindest das Gesundheitsressort hier nicht konkret
benennen, wo denn eigentlich Problemfälle aufgetreten sein sollen, gegen die Sie mit diesem Gesetz sind. Auch da wäre ich für eine Aufklärung im Rahmen der Anhörung wirklich sehr dankbar. In unserem letzten Gespräch im Krankenhausausschuss war das für uns alles andere als befriedigend. Wir werden deshalb dem Gesetzentwurf heute in der vorgelegten Fassung nicht zustimmen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Krankenhausgesetz, das uns im ersten Entwurf vorliegt, soll überwiesen werden. Dem werden wir natürlich zustimmen. Wir finden es auch gut, dass im Krankenhausausschuss eine Anhörung vorgesehen ist, bei der wir Experten aus verschiedenen Richtungen zu dem Thema hören werden. Dort werden einige Fragen angesprochen. Meine Vorrednerin, Frau Kollegin Hoch, hat es schon erwähnt.
Wir müssen natürlich sehen, dass wir bei der Qualitätssicherung jetzt nicht eine Doppelung haben, dass das doppelt geprüft wird und womöglich doppelte Arbeit in den Krankenhäusern anfällt. Das ist eine der Fragen, die geprüft werden müssen.
Insgesamt, kann ich sagen, ist die Tendenz, die vom Kollegen Brumma zitiert worden ist für dieses Gesetz, nach meiner Auffassung richtig. Es ist zutreffend, dass wir mit der Umstellung auf Fallpauschalen in den Krankenhäusern insgesamt mehr Wirtschaftlichkeit und Konkurrenzorientierungen erleben. Diesem muss entgegengewirkt werden!
Die Intention, dies mit Leitplanken zu machen, die das Interesse der Patientinnen und Patienten und der Gesundheitsversorgung selbst wieder in den Mittelpunkt rücken und dafür sorgen, dass sie im Mittelpunkt bleiben, ist eine richtige Intention. Auch wenn Herr Kollege Brumma sagt, gegen Gewinnstreben, dass das nicht die Intention sein soll, diese Tendenz ist richtig. Wir sind allerdings nicht sicher, ob das ausreichend mit diesem Gesetz erfüllt wird. Die drei Punkte, die ich dazu ansprechen möchte, sind erstens die Patientenfürsprecherinen und Patientenfürsprecher, zweitens das Qualitätsmanagement und drittens die Finanzierung.
Bei dem Patientenfürsprecher fehlt uns eine Grundlage, die es ihm leicht macht, wirklich objektiv Kritik zu äußern und auch unabhängig Kritik zu äußern. Er müsste mit mehr Rechten ausgestattet sein, zum Beispiel Akteneinsichsrechten. Es müsste eine Qualifikation nach unserer Auffassung vorhanden sein, er muss fachlich vorgebildet sein. Des Weiteren muss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
er auch finanziert werden. Er muss auskömmlich bezahlt werden, damit es nicht ein Amt ist, welches irgendjemand mit gutem Willem nebenbei macht, sondern mehr Verbindlichkeit und Unabhängigkeit hat. Das wäre etwas, das wir uns wünschen.
Wir haben bei den Qualitätsberichten ein Problem, ich habe es schon gesagt, der doppelten Arbeiten – möglicherweise ist es bei einigen Krankenhäusern schon der Fall –, grundsätzlich natürlich eine sehr sinnvolle und wichtige Sache, jedoch wollen wir den Kolleginnen und Kollegen vor Ort keine Überbürokratisierung zumuten. In dem Punkt sind wir uns wahrscheinlich alle einig. Dies muss noch einmal genauer geprüft werden.
Im Zusammenhang mit der Qualitätsdokumentation bietet sich eine Überleitung zum Thema Finanzierung an. Wenn eine Mangelverwaltung in den Stationen stattfindet und nicht genug Zeit bleibt, sich um Patienten zu kümmern, man dann aber diese Knappheit noch umso genauer dokumentieren muss, ist das natürlich eine Quälerei für alle Beteiligten.
Ich komme zum Thema der Finanzierung. Wir müssen aufpassen, dass wir bei der Krankenhausfinanzierung nicht in eine Abwärtsspirale gelangen. Die Krankenhausgesellschaft hat an der Stelle recht, wenn sie seit Langem schon von einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser spricht. Wenn wir immer nur Vergleichszahlen von anderen Bundesländern oder auch manche internationalen Vergleichszahlen nehmen, verführen diese dazu, eine Abwärtsspirale mitzumachen. Jeder, der über dem Durchschnitt ist, strebt an, den Durchschnitt zu erreichen. Klar ist, dass der Durchschnitt dann sinkt, und irgendwo werden womöglich auch noch Qualitätsberichte gefälscht. Dann kommen wir in ganz schreckliches Fahrwasser, wo uns letztlich Skandale aufschrecken. Das wollen wir vermeiden!
Das heißt, wir müssen versuchen, wirklich eine Finanzierung, die sachgerecht ist, zu machen. Da sehen wir ein Problem. Bis jetzt konnte nach Bedarf beantragt werden, und in Zukunft gibt es einen bestimmten Betrag zugewiesen, mit dem die Krankenhäuser auskommen müssen. Den Rest müssen sie selbst erwirtschaften.
(Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/ Die Grü- nen]: Aber der Bedarf wurde manchmal erst sehr spät gedeckt, nach Jahren!)
Ja, der Bedarf wurde manchmal erst sehr spät gedeckt. Bloß, dies scheint jetzt festgeschrieben zu sein, und ich sehe keine Verbesserung. Das werden Sie wahrscheinlich selbst gar nicht behaupten, dass es eine Verbesserung in quantitativer Hinsicht gibt. Die ist aber seit Langem nötig, und das kann das Gesetz sogar eher möglicherweise verhindern, wenn da et
was festgeschrieben wird. Da müssen wir noch einmal genauer hinschauen und eine Öffnung erwirken, damit in diesem Gesetz eine bedarfsgerechte Entwicklung der Finanzierung auch ausdrücklich ermöglicht wird. – Danke!