was festgeschrieben wird. Da müssen wir noch einmal genauer hinschauen und eine Öffnung erwirken, damit in diesem Gesetz eine bedarfsgerechte Entwicklung der Finanzierung auch ausdrücklich ermöglicht wird. – Danke!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen heute der Bürgerschaft das Bremische Krankenhausgesetz vor. Wir haben es gehört: In den allermeisten Bundesländern gibt es ein solches Krankenhausgesetz, im Übrigen in vielen Bundesländern derzeit in der Reform, das heißt also, auch in einer Überarbeitung, insbesondere auch in Blickrichtung zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten. Das ist – und das will ich noch einmal deutlich machen – auch unser Blickwinkel, den wir hier auf dieses Gesetz richten, nämlich die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen. Dieses Gesetz, das wir hier vorlegen, orientiert sich an den Interessen der Patientinnen und Patienten und ist qualitätssichernd sowie wettbewerbsfördernd.
Ich will das an einigen Punkten noch einmal verdeutlichen. Die Investitionspauschale ist hier in den Redebeiträgen angesprochen worden. Ich halte das für das geeignete Mittel, gerade vor dem Hintergrund, dass wir natürlich auch im Bereich der Kliniken und der Krankenhäuser in einem Wettbewerb stehen, für die Möglichkeit, hier eigene Entscheidungen zu treffen, vor dem Hintergrund dieser Investitionspauschale selbst zu entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind und welche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Das gibt die Möglichkeit dieser Investitionspauschale, die meines Erachtens viel unbürokratischer als das derzeitige Verfahren ist, wo Anträge eingereicht werden müssen und wir dann in ein geordnetes Planungsverfahren gehen. Ich halte das für wesentlich geeigneter.
Liebe Abgeordnete, ich will noch einmal auf den Bereich der Patientenrechte eingehen. Jawohl, wir haben hier Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher in dieses Gesetz geschrieben. Das halte ich für richtig und auch für notwendig. Die Möglichkeit, dies zu haben, hat es auch bisher gegeben. Davon ist bisher nicht Gebrauch gemacht worden. Wir ken––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
nen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Die Erfahrungen sind gut, und deswegen halte ich es für richtig, dies auch in das Gesetz entsprechend aufzunehmen. Dazu gehört, dass diese ehrenamtlich bestellten Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher, die übrigens von der Deputation eingesetzt werden, hier auch entsprechend ausgestattet werden. Es ist die allererste Aufgabe der Krankenhäuser, sich mit Beschwerden von Patientinnen und Patienten zu beschäftigen und diese auch ordentlich zu beantworten. Deswegen ist ein unabhängiger Patientenfürsprecher ein geeignetes Instrument, die Patientenrechte zu stärken.
Lassen Sie mich auf einen weiteren Punkt eingehen, der bisher noch keine Rolle gespielt hat oder noch nicht so explizit angesprochen worden ist! Das ist der Bereich des Entlassungsmanagements. Auch hier wissen wir, und es ist richtig und notwendig, dass sich die Krankenhäuser darüber Gedanken machen, wie ein Patient, ein kranker Mensch weiter versorgt werden kann, der aus einem Krankenhaus entlassen wird. Deswegen ist es wichtig, sich auch mit diesem Instrument und dieser Aufgabe verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und ein entsprechendes Entlassungsmanagement in den einzelnen Häusern aufzustellen. Das ist für mich unabdingbar!
Unverzichtbar finde ich auch die Qualitätsnormen, die hier sehr kritisch angesprochen worden sind, und die Regelungen zur Qualitätssicherung, die wir in unserem Gesetz vorschlagen. Wir übernehmen die bisher schon bestehenden Regelungen zur Krankenhaushygiene, was ich angesichts der zunehmenden Problematik, es ist hier angesprochen, auch für absolut gerechtfertigt halte. Wir führen das sogenannte Facharztprinzip ein, übrigens nicht strittig auf der Seite der Fachleute, der Mediziner. Das will ich hier auch noch einmal deutlich sagen. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass die Patienten von einem entsprechenden Facharzt oder unter seiner Anleitung behandelt werden.
Für unverzichtbar halte ich ebenfalls, dass wir uns in den Krankenhäusern zunehmend für den Bereich sich verändernder Patientengruppen aufstellen. Auch hier ist es notwendig, dass entsprechende Qualitätskriterien angewandt werden, wenn es zum Beispiel darum geht, ältere Patienten, die möglicherweise nicht nur mit einem Oberschenkelhalsbruch in das Krankenhaus kommen, sondern an Demenz erkrankt sind, hier auch entsprechend zu behandeln, betreuen und begleiten. Das gilt genauso natürlich auch für Kinder, die in die Kliniken kommen. Auch da braucht
es andere Ansätze, und die sind in diesem Krankenhausgesetz noch einmal als Standards beschrieben worden.
Alles in allem darf ich hier sehr deutlich sagen: Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung stehen nicht gegen Wirtschaftlichkeit, sondern sind ein Paar, das zusammengehört, und das bitte ich auch deutlich in den Blick zu nehmen! Lassen sie mich ein oder zwei Sätze dazu sagen! Keinesfalls ist es so, dass die Krankenkassen sich unisono gegen dieses Krankenhausgesetz gewandt haben. Ich darf noch einmal deutlich sagen, wir haben mit der Vorlage im Frühsommer dieses Jahres einen breit angelegten Diskussionsprozess initiiert, der im Januar bei der Anhörung weitergehen wird, und das halte ich für ein geeignetes und richtiges Verfahren.
Kurz gesagt: Ich finde es richtig und notwendig, dass dieses Krankenhausgesetz sich an den Interessen der Patientinnen und Patienten orientiert und dass es Qualitätsanforderungen in den Mittelpunkt stellt. – Herzlichen Dank!
Wer das Bremische Krankenhausgesetz, Drucksache 17/1539, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, nach der ersten Lesung das Bremische Krankenhausgesetz zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss „Krankenhäuser im Land Bremen“ zu überweisen.
Antrag der Fraktionen der FDP und der CDU vom 7. Dezember 2010 (Neufassung der Drs. 17/1332 vom 11. Juni 2010) (Drucksache 17/1569)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist eine Querschnittsaufgabe, und es ist schön, dass die Senatoren, die daran beteiligt sind, auch hier sind. Es geht nämlich darum, dass es uns allen ein Herzensanliegen ist, dass Jugendliche nicht zu Gewalttätern werden, nicht zu Serienstraftätern und zu Schwerkriminellen. Dem entgegenzuwirken und das zu stoppen, ist aller Ehren wert, und deswegen ist es auch wichtig gewesen, dass hier eine Zusammenarbeit vereinbart wird. Bloß, was wir bisher sehen, ist viel Papier und sind noch wenig konkrete Taten, wenig Fallkonferenzen, wenig, was geschehen ist, und das ist nicht dem geschuldet, dass es wenig Kriminalität unter Jugendlichen gibt. Da gibt es leider einzelne Kriminelle, nicht alle Jugendlichen sind kriminell, der weitaus größte Teil ist das nicht, aber der Teil, der auffällig ist und der von behördlicher Seite eben auch betrachtet werden muss, der ist dann auch leider immer mit schwereren Straftaten dabei.
Insofern ist es uns ein Anliegen, dass es hier nicht bei den Berichten und bei der Papierlage bleibt, sondern es geht darum, dass dem Ganzen weitere konkrete Handlungen folgen. Es geht nämlich darum, wirklich dann auch darauf zu achten, dass die Arbeit von Jugendgerichtshilfe, von Staatsanwaltschaft, von Gerichten und vom Jugendamt weiter verzahnt wird, und auszuloten, wo die Grenzen des Datenschutzes sind, die es nämlich an der einen oder anderen Stelle zu Recht verwehren, Daten auszutauschen. Bis an diese Grenzen aber heranzugehen, ist aller Ehren wert, denn das Ziel ist richtig: Wir wollen doch alle nicht, dass Jugendlichen ihre Zukunft und ihre Chancen verbaut werden. Deshalb ist es unser Anliegen, darauf zu drängen, dass hier weitergearbeitet wird, intensiver gearbeitet wird als bisher, damit
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich dachte, es kommt zunächst der Rest der Antragsteller, aber wenn dem nicht so ist, will ich trotzdem gern kurz auf den Antrag eingehen. Die Ursprungsfassung Ihres Antrags war: Lieber Senat, lege bitte einen Bericht vor! Der hatte sich nunmehr erledigt, der Senat hat den Bericht vorgelegt, daraufhin kam dann die Neufassung. Ich finde, so viel Mühe haben Sie sich mit der jetzt nicht gegeben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. F e c k e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Eigentlich gar keine!)
Bei Ihrem ersten Antrag, muss ich ja noch sagen, haben wir in den Koalitionsfraktionen durchaus auch gesagt, jetzt könnte der Bericht auch einmal kommen. Das ist so, und insofern sind wir auch froh, dass er jetzt auch vorliegt.
(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: War ja auch zwischen Vorlage und Fertigstellung des Be- richts genügend Zeit!)
Ich kann das ja verstehen. Wenn man endlich einmal einen Tagesordnungspunkt vorn hat, dann zieht man den Antrag, auch wenn er erledigt ist, nicht zurück, sondern schreibt etwas Neues. Da hätte ich mir dann aber doch wirklich ein bisschen mehr versprochen. Jetzt ist es so, Inhalt ihres Antrags ist ungefähr: Ein gutes Konzept hat der Senat gemacht, gute Arbeit soll er weiter machen, es wäre wichtig, das zu verfolgen, und bitte in sechs Wochen noch einmal berichten! Dass der Senat gute Projekte macht, finden wir auch.
Dass der Senat dieses gute Projekt fortsetzen soll, finden wir auch. Ich persönlich finde, im Parlament immer zu beschließen, das Parlament findet gut und richtig, was der Senat macht, und fordert den Senat auf, weiterzumachen, ehrlich gesagt, nicht so durchschlagend. In der Pädagogik mag das mit der positiven Bestärkung seinen Sinn haben, in der Politik finde ich das, ehrlich gesagt, nicht so zielführend.