Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Wir fragen den Senat:

Erstens: Sind dem Senat Bestrebungen rechtsextremer Gruppierungen bekannt, den „Zensus 2011“ für politische Zwecke zu missbrauchen?

Zweitens: Wie ist sichergestellt, dass im Land Bremen keine Unterwanderung durch sogenannte Volkszähler rechtsextremer Gruppierungen erfolgt?

Drittens: Wie ist sichergestellt, dass die den Fragestellern bekannten Informationen über einzelne oder mehrere Haushalte nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Senat ist der Aufruf einer rechtsextremistischen Gruppierung an ihre Mitglieder und Sympathisanten bekannt, sich als Interviewer für den Zensus zu bewerben.

Zu Frage 2: Für den Zensus werden nur solche Personen eingesetzt, die die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Bei ihnen besteht aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen kein Anlass zur Besorgnis, dass sie Erkenntnisse zulasten der Auskunftspflichtigen missbrauchen. Wer gegen die Pflichten zur Geheimhaltung verstößt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belangt werden. Die mit der Anwerbung von Interviewern betrauten Behörden sind entsprechend sensibilisiert. Darüber hinaus werden Interviewer aus der öffentlichen Verwaltung gewonnen, und es wird auch auf bereits ehrenamtlich tätige Personen zurückgegriffen.

Zu Frage 3: Die Interviewer müssen sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichten, und sie werden darauf hingewiesen, dass stichprobenartige Kontrollen über den ordnungsgemäßen Verlauf der Erhebung erfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger haben zudem die Möglichkeit, den Fragebogen postalisch oder online zu beantworten. Darauf werden sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme schriftlich hingewiesen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Fecker, Sie haben eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Andere Bundesländer planen, die sich freiwillig meldenden Interviewerinnen und Interviewer im Vorfeld noch einmal selbst über ihre Motivation zu befragen. Plant Bremen dies auch?

Bitte, Herr Senator!

Ja, das ist bereits auch Gegenstand des Befragungsbogens.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, die bundesweiten Reaktionen auf die Ankündigung dieser rechtsextremistischen Gruppierungen sind sehr unterschiedlich. Einige Ihrer Amtskollegen schlagen öffentlich Alarm, andere nehmen dieses Thema nicht so wichtig. Wie bewertet denn der Senat diese Ankündigung?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, man sollte das mit der gebotenen Sachlichkeit bewerten. Sie wissen, dass die NPD Gegenstand und Objekt der Überwachung des Landesamts für Verfassungsschutz ist. Wir registrieren hier in Bremen 30 Mitglieder. Ich denke, das ist eine sehr überschaubare Anzahl. Daher gehen Sie einmal davon aus, dass wir auch

in der Lage sind zu verhindern, dass sie sich hier als Bewerber im Rahmen des Zensus aktivieren werden.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie haben angesprochen, dass die Interviewer nicht in die Wohnung gelassen werden dürfen. Nun frage ich mich. Wie soll ich das als Normalbürger wissen, dass ich diese Person nicht in die Wohnung lassen darf? Gibt es am Anfang eine Information, oder ist das Bestandteil der Ansprache?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, das ist nur ein theoretisches Problem. Gehen Sie einmal davon aus, dass aufgrund der sehr überschaubaren Anzahl von Mitgliedern bei der NPD – sie sind alle namentlich bekannt – wir in der Lage sind zu verhindern, dass sie überhaupt in das Verfahren kommen.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Das war gar nicht die Frage, Herr Senator. Die Frage war, wie insgesamt der Senat damit umgeht, dass den Menschen im Vorfeld klargemacht wird, dass sie diese Interviewerinnen und Interviewer nicht in ihre Wohnung lassen müssen.

Bitte, Herr Senator!

Das erfährt jeder bereits mit dem ersten Anschreiben.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie hatten vorhin von Stichprobenkontrollen gesprochen. Wie muss ich sie mir vorstellen? Abschließend auch die Frage, wie mit den Befragungszetteln umgegangen wird, nachdem diese ausgewertet wurden!

Bitte, Herr Senator!

Die Befragungszettel unterliegen natürlich den gesetzlichen Regelungen. Das heißt, die ganze Auswertung bleibt anonym. Das ist ja nun gerade Kernbestandteil der ganzen Auswahlverfahren. Es ist, wie gesagt, sichergestellt, dass damit auch kein Missbrauch getrieben wird. Insofern glaube ich, ist die Verbindung dieser Sorge mit dem aktuellen Thema, dass die NPD sich hier engagiert – –. Man muss einfach sehen, das Ganze ist einfach eine Provokation, es dient nur dazu, dass wir dieser

Partei hier unsere Aufmerksamkeit widmen, und ich glaube, wir sollten dieses Thema so schnell wie möglich vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich muss leider noch einmal nachhaken, Herr Senator. Ich hatte nachgefragt, wie ich mir die Stichprobenkontrollen vorstellen muss und in welchem zeitlichen Rahmen die Befragungsbögen dann vernichtet werden.

Bitte, Herr Senator!

Ich weiß jetzt nicht, in welchem Zeitraum sie vernichtet werden, aber sie werden vernichtet, davon können Sie sicher ausgehen. Ich weiß auch, dass es eine Nachkontrolle gibt, unabhängig von diesem Thema NPD, weil wir natürlich sicher sein müssen, dass die Mitarbeiter, die wir einsetzen, auch qualitativ hochwertige Arbeit abliefern. Deswegen wird auch im Einzelfall kontrolliert, aber das ist bereits Bestandteil dieses Programms, unabhängig von unserem aktuellen Thema.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage bezieht sich auf den Anstieg der Wohnungseinbrüche im Land Bremen. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: In welchen drei Stadtteilen Bremens und Bremerhavens ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im zweiten Halbjahr 2010 gegenüber der ersten Jahreshälfte gemessen am Durchschnitt besonders stark gestiegen, und wie hoch war dieser Anstieg in Prozent?

Zweitens: Warum ist es aus Sicht des Senats gerade in den drei genannten Stadtteilen zu einem so deutlichen Anstieg der Wohnungseinbrüche gekommen, und welche Erkenntnisse hat der Senat über die Täter beziehungsweise Tätergruppen?

Drittens: Wie hoch war der Schaden, der 2010 durch Einbruchskriminalität im Land Bremen verursacht wurde?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Anstiege betrugen im Bereich des Polizeireviers Lehe 49 Fälle oder 56,3 Prozent, Leherheide 39 Fälle oder 66,1 Prozent und Geestemünde 61 Fälle oder 78,2 Prozent.

Zu Frage 2: Ein erheblicher Teil der Wohnungseinbrüche wird von Betäubungsmittelkonsumenten begangen. Im Rahmen von Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf eine in Bremerhaven ansässige, jedoch auch überörtlich agierende Tätergruppe. Drei der vier mutmaßlichen Haupttäter befinden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Seit Oktober 2010 ist eine „Ermittlungsgruppe Einbruch“ eingesetzt. Durch Schwerpunktmaßnahmen konnten eine Reihe von Einzeltätern sowie Tätergruppen ermittelt werden.

Zu Frage 3: Dem Land Bremen sind im Jahr 2010 bei Wohnungseinbrüchen der Polizei bekannt gewordene Schäden in Höhe von 6 232 697 Euro entstanden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass die höchste Steigerung nur in Bremerhaven bei den Wohnungseinbrüchen zu verzeichnen war? In Bremen ist keine ähnliche Größenordnung zu verzeichnen gewesen?

Bitte, Herr Senator!