Erstens: Worauf führt das Wirtschaftsressort die extrem hohen Preise für Kraftstoffe vor allem in unserer Region zurück?
Drittens: Welche Auswirkungen dieser hohen Preise sieht der Senat auf die lokalen Wirtschaftsunternehmen, und wie schätzt der Senat die finanziellen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der ADAC veröffentlicht monatlich die durchschnittlichen Kraftstoffpreise an Markentankstellen in 20 jeweils unterschiedlichen deutschen Städten. Am 18. Januar 2011 lag der durchschnittliche Preis von Super Benzin mit 1,519 Euro pro Liter in den Städten München, Bielefeld, Bremen, Erfurt, Essen, Freiburg, Koblenz und Saarbrücken in der höchsten Preisgruppe von insgesamt neun unterschiedlichen Preisgruppen. In Magdeburg wurde mit 1,504 Euro am 18. Januar 2011 der niedrigste Durchschnittspreis gemessen. Preise der freien Tankstellen werden bei der Erhebung nicht berücksichtigt. Die Höhe des konkreten Preises für Kraftstoffe an der Tankstelle wird über den Wettbewerb vor Ort bestimmt. Lokal unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse wie die Existenz von freien Tankstellen und das preisbewusste Tankverhalten der Autofahrer führen zu unterschiedlicher Preisbildung.
Zu Frage 2: Über unerlaubte Preisabsprachen der Mineralölkonzerne liegen dem Senat keine Informationen vor. Das Bundeskartellamt führt in diesem Bereich eine umfassende Sektoruntersuchung durch; aktuell ist diese Untersuchung jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.
Zu Frage 3: Generell zeichnen sich Märkte mit funktionierendem Wettbewerb durch häufige Preisbewegungen aus; Tankstellen reagieren auf Preisveränderungen bei den Konkurrenten relativ schnell. Die
in der Erhebung des ADAC festgestellte Bandbreite von 1,5 Cent beim Durchschnittspreis der Markentankstellen in den ausgesuchten 20 Städten am 18. Januar 2011 ist als Momentaufnahme zu bewerten, nicht als eine strukturell verfestigte Problemlage vor Ort. Insofern sind keine strukturell tiefgreifenden Auswirkungen dieses zeitweisen regionalen Unterschiedes auf Unternehmen oder auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erwarten. – Soweit die Antwort des Senats!
Aus verbraucherschutzpolitischer Sicht muss man ja schon sagen, dass die Preise jetzt anhaltend hoch sind. Würden Sie mir zustimmen, dass man dann einfach sagen kann, Wirtschaftsunternehmen, aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind quasi machtlos?
Sie sind nicht vollständig machtlos. Fragen Sie nach den regionalen Unterschieden im Norden und Süden Deutschlands, dann ist die Antwort des Senats, glaube ich, sehr eindeutig: Wir können keine strukturellen Unterschiede in den Preisen zwischen Norddeutschland, Bremen und Bremerhaven etwa, und Süddeutschland feststellen. Das sind Momentaufnahmen, die Preisschwankungen liegen bei einem bis zwei Cent pro Liter, also ein bis drei Prozent im Durchschnitt, das ist, glaube ich, kein großer Unterschied.
Fragen Sie nach der generellen Höhe des Mineralölpreises, dann ist Ihre Frage, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ob die Verbraucher einen Einfluss haben, natürlich völlig berechtigt. Da spielen viele Faktoren eine Rolle, das ist die oligopolistische Struktur der Branche, sicher der Dollar-Preis, die aktuellen Entwicklungen in den arabischen Staaten, insbesondere in Libyen spielen auch eine Rolle. Natürlich können die Verbraucher, das stellt der ADAC ja auch fest, durch preisbewusstes Einkaufen, durch Zurückhaltung und durch Energieeinsparung auch dazu beitragen, aber natürlich spielt die Situation auf den Märkten dabei eine ganz entscheidende Rolle.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Frauen in Führungspositionen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Nitz, Frau Troedel, Erlanson und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welche Anstrengungen hat der Senat bislang unternommen beziehungsweise wird er zukünftig unternehmen, um dem im November 2010 von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossenen Antrag zur Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten, insbesondere mit dem Hinweis auf die turnusmäßige Besetzung durch die Bremische Bürgerschaft, Folge zu leisten?
Drittens: Erfolgt eine Zusammenarbeit mit bremischen Frauenverbänden, der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, ZGF, und weiteren Interessenvertretungen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat ein hohes Interesse daran, die Anzahl der Frauen in Führungspositionen und Aufsichtsräten nachhaltig zu steigern.
Der Anteil weiblicher Führungskräfte in der Bremer Verwaltung lag bei der letzten turnusmäßigen Erhebung 2008 bei 34,8 Prozent. Frauenförderung ist integraler Bestandteil der strategischen Personalentwicklung. Im Konzept Personal 2020 hat das Finanzressort als zuständiges Querschnittsressort dargelegt, wie Frauen in Führungspositionen weiter gefördert werden sollen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört dabei der Aufbau von MentoringProgrammen speziell für Frauen, die Erprobung von Modellen „Führung in Teilzeit“ sowie die Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch bisher hat die Bremer Verwaltung mit dem Landesgleichstellungsgesetz und Frauenförderplänen der Förderung von Frauen hohes Gewicht beigemessen. Bereits seit mehreren Jahren wird intensiv auf eine geschlechterausgewogene Einstellungspraxis geachtet, und im Bereich der Fort- und Weiterbildung gibt es eine Reihe von Angeboten, die sich speziell an Frauen richten. Eine positive Entwicklung ist ebenfalls im Bereich der Geschäftsführungspositionen der öffentlichen Unternehmen zu verzeichnen. Dies beruht unter anderem auf der Tatsache, dass im Rahmen der Stellenausschreibungen besonders Frauen aufgefordert werden, sich zu bewerben. Dadurch hat sich in dieser Legislaturperiode die Anzahl der Geschäftsführerinnen in den bremischen Beteiligungsgesellschaften um acht Frauen erhöht. Zuletzt hat der Bremer Senat eine Bundesratsinitiative zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Privatwirtschaft beschlossen.
Die turnusmäßige Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder für die kommende Legislaturperiode erfolgt nach der Bürgerschaftswahl durch den Senat. Für diese kommende Besetzung wird der Senat den Beschluss der Bürgerschaft zur Grundlage der Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder machen. Innerhalb einer Legislaturperiode selbst wird nur in Einzelfällen ein neues Aufsichtsratsmitglied bestellt. Dies geschieht lediglich dann, wenn ein schon bestelltes Mitglied sein Mandat niederlegt oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, dieses Mandat weiter auszuüben.
Zu Frage 2: Da die Besetzung der Aufsichtsgremien zumeist in Zusammenhang mit status- beziehungsweise führungsbezogenen Ämtern steht, wird der Senat der Freien Hansestadt Bremen schon bei der Neubesetzung von Führungspositionen Frauen verstärkt berücksichtigen, um der Beschlusslage insbesondere hinsichtlich der turnusmäßigen Besetzung der Aufsichtsräte Folge leisten zu können. Schließlich werden im Rahmen des Vorschlagsverfahrens in der Regel Senatorinnen und Senatoren, Staatsrätinnen und Staatsräte und Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter berücksichtigt. Damit ist eine enge Verknüpfung zwischen Frauen in Führungspositionen und Aufsichträten gegeben.
Zu Frage 3: Die Bestellung neuer Aufsichtratsmitglieder erfolgt unter Einbeziehung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, ZGF. Die ZGF erhält die Vorlagen zur Besetzung der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen zur Kenntnis. Ihrerseits arbeitet die ZGF eng mit dem Bremer Frauenausschuss und den einschlägigen Frauenverbänden im Land Bremen zusammen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Bürgermeisterin, könnten Sie netterweise vielleicht noch einmal zwei oder drei Worte zu der Besetzung der Aufsichtsratsposten verlieren im Zusammenhang mit dem ehemaligen Oberbürgermeister von Bremerhaven?
Bei der Berechnung kursieren auch unterschiedliche Zahlen, wie hoch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten unserer eigenen Gesellschaft ist. Wir haben ein Darstellungsproblem, weil wir zu anderen Ergebnissen kommen, was den Frauenanteil angeht, wenn wir zum Beispiel die gesamten Aufsichtsräte als Berechnungsgrundlage nehmen. Dann haben wir eine andere Frauenquote, weil dort zum Beispiel die von den Arbeitnehmern besetzten Mandate mit einberechnet werden. Wenn wir die vom Senat bestellten Aufsichtsräte zugrunde legen, kommen wir noch einmal zu einem anderen Ergebnis – ich beantworte Ihre Frage, ich habe sie
nicht vergessen, ich wollte es nur erklären, in welchem Zusammenhang das passiert – des Anteils an Frauen, zum Beispiel wenn man die Aufsichtsratmandate, die zwar vom Senat bestellt werden, auf die er aber keinen Einfluss nimmt, mitberücksichtigt.
Keinen Einfluss nehmen wir auf die, die statusbezogen sind, der Handelskammer zur Verfügung gestellt werden, die dann selbst einen Mann oder eine Frau aussucht, je nachdem, die Aufsichtsratmandate, die der Senat den Fraktionen zur Verfügung stellt, die auch hier sehr unterschiedlich geschlechtsbezogen gesetzt werden. In diesem Fall – jetzt beantworte ich die Frage wirklich – ist es eben so, dass dem Oberbürgermeister traditionell bestimmte Aufsichtsratmandate zustehen, und wenn er ein Mann ist, wird er eben vom Senat benannt.
Würden Sie dann sagen, dass die im Zusammenhang mit den neu besetzten Aufsichtsratsposten geäußerte Kritik also unberechtigt war?
Ja, ich habe Ihrer Pressemitteilung „Frauen in Führungspositionen – Nur ein Lippenbekenntnis von SPD und Bündnis 90/Die Grünen“ entnommen, mit welcher Meinung Sie da diese Besetzung bewerten. Mir ist nicht bekannt, dass in Bremerhaven eine Frau für dieses Amt infrage gekommen wäre. Deshalb fand ich diese Kritik eigentlich auch ein bisschen unberechtigt. Ich würde mich sehr freuen, wenn es irgendwann gelingen kann, dass es in Bremerhaven eine weibliche Oberbürgermeisterin gibt.
Ich werde jetzt aber schlecht dieses Statusbezogene verweigern können. Im Übrigen sind Sie, zwar jetzt nicht so, aber wenn es um die Öffentlichkeit geht, da auch ein bisschen sehr angriffslustig. Ich will Ihnen das einmal sagen: Die derzeitigen Geschehnisse auf Bundesebene lassen einen auch einmal wieder darüber nachdenken, in welchem Verhältnis die nach außen verkündeten Ansprüche und das eigene Verhalten stehen. Die von der Fraktion DIE LINKE gemeldeten Aufsichtsräte waren zu 100 Prozent männlich.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Hört, hört!)
Der Senat strengt sich sehr an, Frauen in Führungspositionen zu bringen, und das wird Auswirkungen auf die Besetzung der Aufsichtsräte haben. Die Welt ist aber nicht so einfach, wie wir sie uns vielleicht manchmal wünschen.
(Abg. Frau N i t z [DIE LINKE]: Nein, ich hatte jetzt auch in dem Zusammenhang keine massive Kritik geäußert! Falls Sie das meiner Fragestellung entnommen haben, tut es mir leid!)
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Konkurrenz für Bremer Kliniken im Umland. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Dr. Möllenstädt und Gruppe der FDP.