Erstens: Wie bewertet der Senat den Aufbau von medizinischen Versorgungsangeboten in Krankenhäusern im Bremer Umland, beispielsweise in Lilienthal und Achim, hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit des Krankenhausstandorts Bremen?
Zweitens: Unterstützt der Senat in diesem Zusammenhang das Vorhaben der freien Kliniken und der Krankenkassen, weitere Versorgungsangebote in der Stadt Bremen einzurichten?
Drittens: Will der Senat daran festhalten, im neuen Bremischen Krankenhausgesetz zu regeln, dass die bremischen Häuser keine neuen, nicht im Krankenhausplan vorgesehenen Versorgungsangebote aufbauen dürfen angesichts des genannten Aufbaus von Angeboten im Umland?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat geht davon aus, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Krankenhausstandorts Bremen bei sich weiter entwickelnder hoher Qualität der medizinischen Leistungsfähigkeit nicht durch den Ausbau medizinischer Angebote im niedersächsischen Umland infrage gestellt wird. Dies zeigt auch die nach wie vor hohe Nachfrage von Krankenhausleistungen durch niedersächsische Patienten in Bremen und Bremerhaven.
angebote durch die freien Kliniken und die Krankenkassen in Zusammenhang mit der abschließenden Entscheidung zur Fortschreibung des Landeskrankenhausplans befassen.
Zu Frage 3: Der Senat sieht sich nach wie vor in der krankenhausplanerischen Letztverantwortung, wie sie den Ländern durch Bundesrecht vorgegeben und im Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetz verankert ist. Der Senat vertritt nicht die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Auffassung, dass Krankenhäuser zukünftig ohne krankenhausplanerische Vorgaben des Landes in einem ungeregelten Wettbewerb ihre stationären medizinischen Versorgungsangebote entwickeln sollten. Der Entwurf des neuen Bremischen Krankenhausgesetzes hält deshalb an der übergeordneten Steuerung durch einen Landeskrankenhausplan fest. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, nun einmal fern ab von der Tatsache, ob man einen Krankenhausplan weiterhin braucht oder nicht, ist Ihnen ja bekannt, dass sich die Krankenhausgesellschaft hier in Bremen gegen dieses Gesetzgebungsvorhaben eines neuen Krankenhausgesetzes gewendet hat und gesagt hat, das ist für den Standort eher schwierig, weil dort Vorgaben gemacht werden, die im Umland in Niedersachsen nicht in gleicher Weise gelten und deshalb eine Verzerrung des Wettbewerbs zu befürchten sei. Wie geht Ihr Haus mit diesen Einwendungen um? Ich bin sicher, Sie haben das Schreiben der Krankenhausgesellschaft vor Augen.
Zunächst einmal, das Landeskrankenhausgesetz, das auch auf dem Weg im Beratungsverfahren ist, das im Anhörungsverfahren ist, ist hier auch weiterhin Gegenstand der parlamentarischen Befassung. Wir nehmen natürlich alle diejenigen, die sich daran beteiligen, ernst. Es wird abgewogen, welche Einwände berechtigterweise Eingang in ein Landeskrankenhausgesetz finden müssen und welche nicht. Ich will aber Ihre Frage auch noch dahingehend erweitern, weil – so verstehe ich das jedenfalls – es hier um eine qualitativ hochwertige Leistung für die Patientinnen und Patienten geht. Genau darum sind wir in Bremen insgesamt bemüht, diese immer wieder auch den Patienten zur Verfügung zu stellen. Deswegen ist es richtig – das belegen auch ganz deutlich die Zahlen derjenigen Patienten aus dem niedersächsischen Umland, die Krankenhäuser in Bremen anwählen –, dass wir hier auch hoch spezialisierte Leistungen an bestimmten Standorten konzentrieren. Das war im Übrigen bisher auch Grundlage einer gemeinsamen Versorgungspolitik in diesem Bereich.
Sie haben angesprochen, dass diese Überlegungen auch in die laufenden Gespräche über die Fortschreibung der Krankenhausplanung Einfluss finden. Können Sie uns in etwa einen zeitlichen Rahmen benennen, in dem diese Gespräche geführt werden? Werden sie nach Abschluss der Gespräche auch den Krankenhausausschuss des Landtags über die Ergebnisse dieser Gespräche informieren?
Natürlich! Sie sind sozusagen Teil dieses laufenden Verfahrens. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Landeskrankenhausgesetz auch in den nächsten beiden Bürgerschaftssitzungen hier auf der Tagesordnung haben und abschließend beraten werden.
Eine Nachfrage! Meine Frage zielte eher auf die Fortschreibung der Krankenhausplanung. Sie haben jetzt Gesetzesgrundlagen, dass Sie dort die Vorgaben für einzelne Standorte in Bremen auch sehr detailliert abbilden. Dementsprechend interessiert mich, wie der Stand der Gespräche in diesem Bereich verläuft, weil sich dort ja doch eine neue Konkurrenzsituation mit dem Umland in den letzten Monaten, jedenfalls nach meinem Eindruck, aufgetan hat. Wird das bei der Fortschreibung berücksichtigt?
Also, ich will noch einmal ansprechen – weil Sie die Konkurrenzsituation noch einmal hervorheben –, dass sich weder in Bremen noch in Bremerhaven die Zahlen der niedersächsischen Patienten negativ entwickelt haben, also nach wie vor auch die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven von den Patientinnen und Patienten aus Niedersachsen angewählt werden, einfach auch aufgrund teilweiser guter Spezialisierung in ganz bestimmten Bereichen. Sie haben die Zeitschiene angesprochen. Ich will dazu sagen, dass wir auch ganz aktuell in Gesprächen sind. Es gibt auch eine sogenannte Krankenkassenrunde, die derzeit auch über diese Grundlage der Landeskrankenhausplanung diskutiert. Dazu gibt es bereits weitere verabredete Termine. Ich gehe davon aus, dass die Landeskrankenhausplanung im Juni, Juli oder August in die Zielgerade kommen wird. Das hängt davon ab, wie auch dann die Termine mit allen, die daran zu beteiligen sind, gestaltet werden können.
Eine letzte Frage! Frau Senatorin, Sie haben soeben ausgeführt, dass bei den Häusern in Bremen bisher zumindest keine Einbrüche der Patientenzahlen zu verzeichnen sind. Nun ist Ihnen bewusst, dass die meisten Krankenhäuser vermutlich zumindest mit moderaten Zuwächsen ihre Geschäftsplanung für die nächsten Jahre aufgestellt haben, dies gilt exemplarisch auch für die städtischen Kliniken hier in Bremen. Was kann der Senat tun beziehungsweise was unternimmt der Senat, um auch die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass der Standort hier entsprechend auch für Krankenhäuser in den nächsten Jahren aufgestellt bleibt?
Ich glaube, dass es unsere gemeinsame Aufgabe ist, auch im Rahmen der Metropolregion weiterhin für den Standort Bremen zu werben, dass unsere Krankenhäuser, die freien wie die kommunalen, sehr gut aufgestellt sind, eine wichtige Funktion leisten und hier auch weiterhin für die Patientinnen und Patienten entsprechende medizinische Leistungen erbringen. Insoweit ist es auch mit unsere Aufgabe, hier das Image des Standorts Bremen und Bremerhaven nach außen zu tragen, das einen hervorragenden Ruf hat und weiterhin auch haben soll.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Planungsmittel Y-Trasse“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Strohmann, Frau Dr. Mohr-Lüllmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Durch welche Haushaltsstelle wird der Senat die Planungsmittel für die Y-Trasse in Höhe von 1,5 Millionen Euro finanzieren?
Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt – die Fragen werden, da sie im sachlichen Zusammenhang stehen, zusammen beantwortet -:
Vor Abschluss der mit der Deutschen Bahn AG zu schließenden Vereinbarung beziehungsweise einem Beitritt zur bestehenden Finanzierungsvereinbarung
zwischen Niedersachsen und der Deutschen Bahn AG werden die Gremien mit einem VE-Antrag rechtzeitig befasst. Der eigentliche Mittelabfluss wird bedarfsgerecht frühestens 2013 erfolgen und die Abdeckung im Rahmen der entsprechenden Haushaltsaufstellung festgelegt. In den Jahren 2011 und 2012 erfolgt eine Finanzierung durch Bundesmittel. – Soweit die Antwort des Senats!
Gibt es einen Zeitpunkt, zu dem die VE festgelegt werden soll? Dass der Abfluss der Mittel später sein wird, ist klar, aber wann soll das stattfinden?
Für Mittel, die im Jahr 2013 benötigt werden, sehe ich jetzt noch keine zwingende Notwendigkeit, eine VE jetzt heute am Tage vorzulegen. Es wird rechtzeitig geschehen, es gibt noch keinen Zeitpunkt.
Wie will der Senat verhindern, dass es weitere Irritationen bei den anderen Bundesländern gibt, die damit befasst sind?
Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Handlungsfähigkeit des Hafengesundheitsamtes Bremerhaven sicherstellen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Böschen, Brumma, Schildt, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Frau Kollegin Böschen!
Wir fragen den Senat: Erstens: Liegen neben den arbeitsrechtlichen Beanstandungen Hinweise auf Mängel in der fachlichen Aufgabenerfüllung des Hafengesundheitsamts Bremerhaven vor? Zweitens: Ist sichergestellt, dass im Fall möglicherweise notwendiger Reorganisationen Leistungsspektrum und Servicequalität des Hafengesundheitsamts im für die Hafenwirtschaft erforderlichen und damit
Drittens: Welche Schritte plant der Senat, um Handlungsfähigkeit und Dienstleistungsqualität des Hafengesundheitsamts Bremerhaven, soweit erforderlich, zu optimieren?