Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die fachliche Aufgabenerfüllung des Hafengesundheitsamts Bremerhaven weist keine Mängel auf. Umfang und Qualität der Arbeit werden von allen Beteiligten in der Hafenwirtschaft anerkannt und geschätzt. Diese Wertschätzung teilt der Senat ausdrücklich.

Zu Frage 2: Eine Einschränkung des Leistungsangebots des Hafengesundheitsamts war und ist nicht Gegenstand der Überlegungen zu einer Reorganisation. Dabei geht es ausschließlich um die Gewährleistung einer rechtmäßigen und effizienten Aufgabenwahrnehmung.

Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat einen pensionierten erfahrenen Verwaltungsbeamten beauftragt, in Abstimmung mit der Leiterin und den Mitarbeitern des Hafengesundheitsamt Vorschläge zu einer Neuordnung zu entwickeln, die sich sowohl auf Präsenzzeiten der Mitarbeiter im Hafengesundheitsamt beziehen als auch auf dessen organisatorische Einbindung in die Ämterstruktur des Ressorts. Diese Vorschläge werden zum Ende dieses Monats erwartet. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Der Monat Februar neigt sich nun durchaus schon seinem Ende entgegen, Frau Senatorin, können Sie von daher Einzelheiten hier schon erläutern?

Bitte, Frau Senatorin!

Es hat erste Gespräche auch auf der Ebene mit der Leitung des Hafengesundheitsamts Bremerhaven/Bremen, so heißt es im offiziellen Titel, gegeben und auch mit den Mitarbeitern, und es zeichnet sich ab, dass wir dieses Hafengesundheitsamt als einen Teil des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienstes – LMTVet – eingliedern werden.

Frau Kollegin Böschen, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Liegezeiten in Bremerhaven sind beträchtlich niedriger als in Hamburg. Mir ist bekannt geworden, dass Hamburg durchschnittlich 32 Stunden braucht, in Bremerhaven zum Teil acht Stunden beziehungsweise 16 Stunden Liegezeiten der Schiffe existieren. Wird, sage ich einmal, dieser schnellen Abfertigung bei der Umorganisation Rechnung getragen, können wir davon ausgehen, dass das bleibt wie bisher?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist etwas, was auch in der Antwort sehr deutlich geworden ist, die Qualität der Arbeit im Hafengesundheitsamt soll und wird nicht leiden. Wir wollen das durch einen Schichtbetrieb regeln, dass also auch weiterhin hier entsprechend schnell abgefertigt werden kann, wie es erforderlich ist.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte noch nachfragen, ob beabsichtigt ist, dass Personalabbau stattfinden wird?

Bitte, Frau Senatorin!

Nein, das ist nicht beabsichtigt unter den derzeitigen Rahmenbedingungen.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Hospizversorgung im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Brumma, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Angebote der Hospizversorgung für jeweils wie viele Patientinnen und Patienten gibt es in Bremen und Bremerhaven, und wie groß ist die Nachfrage?

Zweitens: Wer entscheidet über die Einrichtung von stationären Hospizplätzen und die Angebote der ambulanten Hospizversorgung?

Drittens: Wie können Zugang und Steuerung hinsichtlich der vorhandenen Hospizplätze zum Wohle der Patientinnen und Patienten verbessert werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Seit 2002 besteht in Bremen-Walle ein stationäres Hospiz mit acht Betten. In Bremerhaven besteht kein stationäres Hospiz. Das Hospiz „Brücke“ war bei seiner Gründung vorgesehen für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen. Allerdings wurde es von Bremerhavener Bürgerinnen und Bürgern bisher kaum angenommen. Es wird aber genutzt von Bürgerinnen und Bürgern der niedersächsischen Umlandgemeinden. In der ambulanten Hospizarbeit sind im Land Bremen zehn Hospizdienste tätig, davon einer in Bremerhaven. Drei Hospizdienste begleiten ausschließlich Kinder. Von den circa 7 500 im Land Bremen jährlich sterbenden Menschen werden von der ambulanten Hospizarbeit circa 400 begleitet, dass heißt, gut fünf Prozent. Zu Frage 2: Die Entscheidung über die Einrichtung und Eröffnung eines Hospizes liegt beim Träger. Voraussetzung für die Zulassung eines stationären Hospizes ist ein mit den Krankenkassen abzuschließender Versorgungsvertrag. Die ambulanten Hospizdienste im Land Bremen sind zum größten Teil gegründet worden aus dem Bedürfnis engagierter Bürgerinnen und Bürger, die Begleitung, Betreuung und Versorgung von unheilbar Kranken und Sterbenden zu verbessern. Für die in der ambulanten Hospizversorgung tätigen Vereine ist ebenfalls die Finanzierung durch die Krankenkassen maßgeblich. Zu Frage 3: Eine Vereinfachung des Zugangs zu stationären Hospizplätzen wäre nach Angaben des Hospiz- und Palliativverbandes Bremen durch höhere Platzzahlen beziehungsweise ein weiteres stationäres Hospiz zu erreichen. Zum Abschluss eines Versorgungsvertrags für ein zusätzliches stationäres Hospiz, das heißt, mindestens eine Verdoppelung der Platzzahl, wäre aber das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung nach dem SGB XI zu erfüllen. Der wirtschaftliche Betrieb eines zusätzlichen Hospizes in Bremen ist bei der gegenwärtigen Angebots- und Bedarfslage jedoch nicht absehbar und könnte erst möglich werden unter Einbeziehung von Bremerhaven und/oder anderen Kommunen. Der Bremerhavener Hospizverein HOMBRE und der Magistrat der Stadt Bremerhaven haben sich in den vergangenen Jahren unter Einbeziehung der Umlandgemeinden bemüht, zu einer Perspektive für ein stationäres Hospiz in Bremerhaven zu kommen, ohne ein Ergebnis erzielen zu können. In Bremerhaven bestehen aber weiterhin großes Interesse und der politischer Wille, unter Einbeziehung von Umlandgemeinden ein Hospiz einzurichten. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Brumma, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wie ist die Situation in BremerNord mit der ambulanten Palliativversorgung, gibt

es da einen neuen Sachstand, da sollen ja Verhandlungen stattfinden?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist insgesamt ein Thema, was uns begleitet. Auch da, ich will das einmal sagen, ist natürlich die Hauptverantwortung bei den Kassen verortet, das heißt, die Kassen müssen sich hier auch auf den Weg machen. Leider haben wir hier immer noch nicht erreicht, dass es wirklich zu einer nennenswerten Versorgung in Bremen-Nord direkt vor Ort kommen kann, insofern bleibt das für uns ein Thema. Wir haben dieses Thema – ich habe das vorhin bei einer anderen Gelegenheit angesprochen – auch in der Krankenkassenrunde angesprochen, weil ich das als eine wichtige Aufgabe sehe. Ich darf vielleicht auch die Gelegenheit nutzen zu sagen, die Arbeit in den Hospizen, die ja vielfach ehrenamtlich geleistet wird, kann man gar nicht hoch genug anerkennen und würdigen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist keine einfache Aufgabe, und wer sich einmal mit denjenigen unterhält, die diese Menschen begleiten, kann wirklich nur Hochachtung davor haben.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde ist von den Fraktionen kein Thema beantragt worden.

Finanzplan 2010 bis 2014 der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 1. Februar 2011 (Drucksache 17/1636)

Wir verbinden hiermit:

Bericht und Antrag des nichtständigen Ausschusses „Umsetzung der Föderalis musreform II im Land Bremen“

vom 21. Februar 2011 (Drucksache 17/1663)

s o w i e

In der Realität ankommen, Konsequenzen aus Schuldenbremse und Haushaltsnotlage ziehen, handeln und sparen

Antrag der Gruppe der FDP vom 22. Februar 2011 (Drucksache 17/1665)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kummer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor fast genau einem Jahr, am 25. Februar 2010, fand die erste Sitzung des nichtständigen Ausschusses statt, den wir in der Verkürzung seines etwas sperrigen Namens immer nur Föko-Ausschuss genannt haben. Als Vorsitzende des Ausschusses obliegt es mir, wie üblich, hier im Haus über die Ausschussberatung, über ihr Verfahren, über ihr Ergebnis kurz einführend zu berichten, bevor wir in die politische Debatte einsteigen.

Zuerst möchte ich jedoch meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die faire Zusammenarbeit danken. Der Dank im Namen des ganzen Ausschusses gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsressorts, die den Ausschuss mit umfangreichem Material versorgt haben, sowie der Bürgerschaftskanzlei, Frau Herzog und insbesondere in bewährter Manier, wie wir es schon aus den Haushaltsberatungen kennen, Herrn Dr. Mackeben.

(Beifall)