Grundlage der Arbeit des Ausschusses waren die Ergebnisse der Föderalismuskommission II für Bremen und Bremerhaven und deren Folgen. Die bekannte Schuldenbremse, die als Ergebnis dieser Kommission in das Grundgesetz übernommen wurde, ist ab 2020 für die Länder verbindlich einzuhalten. Sie bedeutet im Wesentlichen, dass Bremen ab 2020 keine strukturell bedingte Neuverschuldung in seinen Haushalten mehr beschließen darf, ohne das Grundgesetz zu verletzten. Sie wissen, dass dies Bremen und vier weiteren Ländern ohne Hilfe nicht möglich sein wird. Bremen wurden daher 300 Millionen Euro jährlich an Zinshilfen zugesprochen, die in neun Jahresraten gezahlt werden sollen und daran geknüpft sind, dass die gesetzlich vorgesehenen Sanierungsauflagen eingehalten werden. Diese bedeuten die Verpflichtung Bremens, die strukturelle Neuverschuldung des Jahres 2010 um jährlich zehn Prozent abzusenken.
Was genau eine strukturell bedingte Neuverschuldung im Gegensatz zu einer konjunkturell bedingten ist, wissen wir immer noch nicht hundertprozentig abschließend. Dies soll Gegenstand einer Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund sein, die noch in der Beratung ist. Voraussichtlich wird sie im Frühjahr dieses Jahres unterzeichnet werden können und soll dann, so ist die Empfehlung des Ausschusses, in der Bürgerschaft behandelt werden.
Nach derzeitigen Annahmen aufgrund des Stands der Diskussion ist Bremen in seinem Haushalt für 2011, den wir im Dezember 2010 beraten und beschlossen haben, von einem relevanten Finanzierungssaldo des Jahres 2010 von rund 1,1 Milliarden Euro ausgegangen. Relevanter Saldo deswegen, weil dies der tatsächliche Saldo abzüglich der nicht zu berücksichtigenden konjunkturellen Komponente von vorsichtig angenommenen vier Prozent und zuzüglich der in die Berechnung für das Defizit nicht einzustellenden finanziellen Transaktionen ist! Dies ergibt, so kann man die aktuellsten Zahlen im Finanzplan 2010 bis 2014, den wir heute auch beraten, nachlesen, einen Abbau von jährlich 111 Millionen Euro für den Stadtstaat Bremen. Auf Bremerhaven entfallen dann jährlich rund elf Millionen Euro. Dies sind schwere Lasten, aber wenigstens sind die Zahlen 111 und 11 leicht zu merken.
Neben der Pflicht, sich zeitnah über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Konsolidierungsvereinbarung berichten zu lassen, ist dem Ausschuss durch die Bürgerschaft die Aufgabe übertragen worden, ein Szenario des Konsolidierungswegs zu prüfen und Konsequenzen daraus zu formulieren. Dem ist der Ausschuss mit dem Ihnen vorliegenden abschießenden Bericht nachgekommen. Ich gehe auf Einzelheiten jetzt nicht ein. Sie können die Gegenstände, mit denen der Ausschuss sich befasst hat, den Gang der Beratungen im Ausschuss und die Empfehlungen, die der Ausschuss für die kommende Zeit überwiegend mehrheitlich ausgesprochen hat, in dem Bericht nachlesen.
Lassen Sie mich nur kurz einige Schwerpunkte der Ausschussarbeit aufzeigen! Der Ausschuss hat sich vor allem mit den Personal-, Versorgungs- und Sozialausgaben, aber auch mit dem Benchmarking, der Verwaltungsmodernisierung und der Frage der Vermögensveräußerung Bremens befasst. Noch vor den Investitionsausgaben stellen die Kosten für Personal- und für Sozialleistungen neben denen für die Zinsen den größten Ausgabenblock Bremens dar. Konsolidierung geht daher nicht, ohne vor allem diese Ausgaben vertieft zu betrachten und die Steuerungsmöglichkeiten zu identifizieren. Aus demselben Grund hat auch der Senat in seinem Beschluss über den Konsolidierungspfad vom 8. März 2010 vor allem die Personal- und Sozialausgaben in den Blick genommen. Der Ausschuss hat sich auch mit dem Beschluss des Senats eingehend befasst und hat ergänzend die Prozesse und die Vorgehensweisen anderer Länder, insbesondere der Konsolidierungsländer, betrachtet und zur Unterstützung der meisten seiner Beratungen externe Referenten in seine Sitzungen gebeten.
Zum Thema Personal- und Tarifverträge wurde beispielsweise ein Vertreter aus der Finanzbehörde Berlin gehört. Sie wissen, dass Berlin vor Jahren einerseits aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgeschlossen wurde, andererseits aber auch versucht hat, mit den eigenen Tarifabschlüssen einen
Beitrag zur Konsolidierung des Berliner Haushalts zu leisten. Jetzt beabsichtigt Berlin aber, wieder in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, und zudem nahm ein Vertreter des Bundes der Steuerzahler zu den Personal- und Versorgungsausgaben Bremens Stellung.
In das Thema der Sozialleistungen führte die Beratungsfirma Konsens ein, ein Unternehmen, das sich auf statistische Erhebung und Benchmarking im Sozialbereich spezialisiert hat, darauf basieren die ganzen Zahlen, die Sie aus der Sozialberichterstattung kennen, sowie der Staatsrat aus der Sozialbehörde in Hamburg. Die Haushaltstrukturkommission des Saarlandes und des Landes Schleswig-Holstein sowie deren Arbeitsweisen wurden von der PwC für das Saarland und dem Finanzministerium für Schleswig-Holstein dargestellt. Ein Vertreter des Deutschen Instituts für Urbanistik hat dem Ausschuss zum Thema Modernisierung von Verwaltung über das Projekt „Service Stadt Berlin 2016“ berichtet. Hinzu kamen die bremenspezifischen Berichte wiederum vor allem zu Personal und Soziales, für die ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatorin für Finanzen und der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales noch einmal danken möchte.
Die Vorlagen für den Ausschuss und auch die Antworten auf die schriftlich gestellten Fragen der Fraktionen sind als Anlagen dem Bericht beigefügt. Sie sind meines Erachtens sehr aussagekräftig. An ihrem Umfang können Sie den Arbeitsaufwand erkennen, der in den Ressorts und dem Ausschuss angefallen ist, um die Beratungsgegenstände zu bewältigen. Nicht alles, was wünschenswert gewesen wäre, haben wir geschafft. Die Vergabe von Zuwendungen und das Zins- und Schuldenmanagement – beides ebenfalls für Bremen relevante Fragen – konnten wir nicht mehr betrachten. Dem widmet sich aber ohnehin regelmäßig der Haushalts- und Finanzausschuss und wird dies sicher auch weiterhin tun.
Was der Ausschuss aus den Berichten und Vorträgen gefolgert hat, können Sie dem Bericht entnehmen. Hier gibt es durchaus große Unterschiede. Es war von Beginn an klar, dass es zu zentralen Fragen der Ausschussarbeit zwischen den Fraktionen unterschiedliche politische Auffassungen gibt und diese auch am Ende der Ausschussarbeit bleiben würden. Die diversen Haushaltsberatungen der gesamten Legislaturperiode haben das mehr als einmal verdeutlicht. Sie erinnern sich auch an die Debatte hier im Hause im letzten Sommer über die Frage, ob wir die Schuldenbremse des Grundgesetzes in die Landesverfassung übernehmen oder ob dies unnötig ist. CDU und FDP hatten damals einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Spannweite reicht von der generellen Ablehnung
der Schuldenbremse bei der LINKEN bis hin zu dem konkreten Antrag der CDU und der FDP. Wir werden das nachher auch noch politisch debattieren.
Gemeinsame Empfehlungen waren daher nicht zu allen Beratungsgegenständen denkbar. Wenn der Ausschuss einstimmige Empfehlungen abgegeben hat und wenn die Fraktionen unterschiedliche Positionen bezogen haben, ist dies im Bericht dokumentiert. Die Fraktionen der CDU und der LINKEN haben – die CDU zu den einzelnen Empfehlungen, DIE LINKE in einer Extrastellungnahme – zudem abweichende Voten abgegeben, die Sie ebenfalls im Bericht, als solche kenntlich gemacht, nachlesen können.
Der Gruppe der FDP wurde wegen ihres zwischenzeitlich fehlenden Fraktionsstatus die Abgabe eines abweichenden Votums im Ausschuss verwehrt. Sie haben aber jetzt im Hause einen Dringlichkeitsantrag zu dieser Frage gestellt, den wir nachher mitberaten. In der Debatte wird es gleich sicherlich vor allem um die Unterschiede zwischen den Fraktionen gehen. Trotz dieser unterschiedlichen Auffassungen hat der Ausschuss eine gemeinsame Arbeit gemacht, die durch die Darstellung seiner Beratung im Bericht dokumentiert wird. Überall dort, wo es spezifische Wünsche der Fraktionen gab, die sich auf die Einladungen externer Referenten oder auf die Behandlung bestimmter Themenbereiche, beispielsweise die Frage der Tarifbindung, bezogen haben, ist der Ausschuss dem nachgekommen. Die Fragen aus allen Fraktionen wurden durch Vertreterinnen und Vertreter des Senats beantwortet.
Der abschließende Bericht über die Arbeit des Ausschusses gibt nur einen Zwischenstand auf dem Weg der Konsolidierung des Haushalts Bremens wieder. Erst im Zuge der zukünftig jährlich einzuhaltenden Konsolidierungsschritte und der Haushaltsgesetzgebung des Parlaments können die Empfehlungen der Ausschussmehrheit Schritt für Schritt anhand der dann bekannten Rahmenbedingung konkretisiert und umgesetzt werden oder müssen verändert und weiterentwickelt werden. Der Ausschuss war sich darin einig, dass es sinnvoll ist, die grundsätzliche Richtung der weiteren Konsolidierungsbemühungen auch in der kommenden Wahlperiode parlamentarisch zu begleiten, die ressortübergreifende Handlungsweise fortzusetzen und Erfahrungen außerhalb Bremens einzubeziehen. Für unseren Ausschuss war diese Vorgehensweise meines Erachtens sehr lehrreich, was sie der umfassenden Dokumentation – der Bericht umfasst mit Anlagen über 200 Seiten – entnehmen können. Für den eiligen Leser und die eilige Leserin empfiehlt sich die Zusammenstellung der Empfehlungen mit den abweichenden Voten ab Seite 32.
Soweit der Bericht für den nichtständigen Ausschuss! – Ich bedanke mich an der Stelle für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des nichtständigen Ausschusses. Die Berichterstatterin hat soeben darauf hingewiesen und ich möchte mich auch noch einmal recht herzlich dafür bedanken, dass wir einen fairen Umgang miteinander gehabt haben. Das ist eigentlich ein Stück weit auch die Fortsetzung des Umgangs miteinander im Haushaltsausschuss. Es war eine politische Auseinandersetzung, aber eine faire Auseinandersetzung. Insofern recht herzlichen Dank dafür und gleichzeitig auch der Dank, der soeben schon angesprochen worden ist, an die Mitarbeiter und an die jeweiligen Ressorts! Wenn man sich den Bericht ansieht, dann wissen Sie oder werden Sie sich daran erinnern, dass wir eigentlich etwas anderes haben wollten. Wir wollten nämlich eine Enquetekommission haben. Diese Enquetekommission war für uns wichtig, weil wir gern externen Sachverstand in diesem Ausschuss haben wollten, um dann am Schluss auch konkrete Vorschläge darstellen zu können. Insofern war die Enquetekommission ein Gegenmodell. Das ist aber von der Koalition nicht akzeptiert worden. Wir bedauern das sehr. Wir bedauern das deswegen sehr, weil – ich werde das gleich auch noch einmal begründen – unsere Befürchtung, dass aus diesem Ausschuss am Schluss konkret nichts herauskommt, sich leider bewahrheitet hat.
Das Ziel des Ausschuss war, so steht es auch in dem Bericht, sich vom Senat zeitnah über die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Konsolidierungsvereinbarung berichten zu lassen, Szenarien des Konsolidierungswegs zu prüfen und Konsequenzen daraus zu formulieren. Der erste Teil ist umfänglich erfüllt worden, wobei zumindest für diejenigen Mitglieder, die aus dem Haushaltsausschuss kamen, der Vortrag der Finanzsenatorin nicht hätte stattfinden müssen. Sie hat nämlich nichts Neues gesagt, sondern sie hat lediglich das gesagt, was sie vorher schon im Rahmen der Haushaltsberatungen gesagt hat. Es war nicht unser Ziel, das Gleiche wieder zu hören, das wir vorher schon gehört haben. Wo sind die Vorschläge geblieben, Frau Linnert? Wo sind die konkreten Vorschläge? Dieser Bericht, der hier jetzt abgeliefert worden ist, ist ein Werk voller Unverbindlichkeiten. Keine konkrete Empfehlung, nur Unverbindlichkeiten!
Auch die Berichte, die von den jeweiligen Ressorts geliefert worden sind, beispielsweise der Bericht des Finanzressorts über den Personalteil, sind sicher sehr
interessante Berichte mit sehr vielen Informationen. Dafür auch noch einmal deutlich ein Dankeschön! Wir hätten aber erwartet, dass dieser Ausschuss Vorschläge machen würde, die natürlich aus der Verwaltung heraus so nicht kommen konnten. Die Vorschläge müssen von der Politik und nicht von der Verwaltung kommen. Dies ist zum Beispiel in dem Ausschuss überhaupt nicht erfolgt. Genau das Gleiche im Sozialteil! Auch dort handelt es sich um einen vielleicht fünf Zentimeter dicken Bericht mit vielen Informationen, sicher einer von denjenigen, mit dem besten Benchmark für das Sozialressort in der Bundesrepublik, ohne Frage. Nur was passiert? Wo sind die Konsequenzen? Es gibt keine Konsequenz, es wird einfach nur Papier vollgeschrieben, ohne konkret zu sagen, was man verändern will.
Wir sind über den Bericht sehr enttäuscht. Der Bericht selbst ist in drei Bereiche aufgeteilt, nämlich in einen Darstellungsteil, eine Stellungnahme und die Empfehlungen. Der Darstellungsteil trifft im Grunde genommen zu 100 Prozent das, was wir beraten haben. Es ist ein reiner Sachbeitrag, völlig in Ordnung! Der zweite Teil mit den sich anschließenden Stellungnahmen findet nicht unsere Zustimmung. Wir nehmen diese Stellungnahmen zur Kenntnis ohne uns aber diese zu eigen zu machen. Im dritten Teil machen wir eigene Empfehlungen und legen ein entsprechendes Minderheitenvotum vor. Wenn man wie im letzten Jahr jeden Monat 100 Millionen Euro neue Schulden macht und dann einen Bericht abgibt, in dem es keine konkreten Vorstellungen gibt, was man zukünftig machen will, dann ist das eine schwache Leistung, die von den Koalitionären in diesem Ausschuss geleistet worden ist.
Wir stellen auch jetzt nach diesem Ausschuss erneut fest, dass Sie eigentlich nur so weitermachen, wie Sie das in der Vergangenheit auch gemacht haben. Sie haben schon wieder ein halbes Jahr verschenkt. Anstatt konkret zu sagen, was Sie machen wollen, gehen Sie in die Unverbindlichkeit. Sie haben jetzt einen Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2014 vorgelegt. Lediglich für das Jahr 2011, nämlich für den jetzigen Haushalt, haben Sie die Zahlen vorgestellt, wie Sie beabsichtigen, Einnahmen und Ausgaben zur Deckung zu bringen. Bereits bis zum Jahr 2014 fehlen Ihnen heute schon 120 Millionen Euro. Dies zeigt der Finanzplan deutlich auf. Schon heute machen Sie sich offensichtlich keine Gedanken darüber, wie Sie denn bis zum Jahr 2014 mindestens diese 120 Millionen Euro behandeln wollen. Wie stellen Sie sich das eigentlich vor? Wir haben auch in dem Ausschuss dazu sehr konkrete Vorschläge mit unseren abweichenden Voten gemacht.
Ich will in einem zweiten Beitrag noch einmal drei Punkte deutlich machen, über die wir politisch doch sehr unterschiedliche Auffassungen haben. Das ist einmal die Frage der Schuldenbremse. Ich werde begründen, warum wir der Auffassung sind, dass die Schuldenbremse in die Verfassung gehört. Ein zweiter Punkt: Es muss eine Diskussion über die Frage der Personalentwicklung geben und insbesondere auch über einen Notlagentarif. Auch dies werde ich in einem zweiten Beitrag noch ansprechen.
Es gibt einen letzten Punkt, nämlich die Frage der Verwaltungsvereinbarung, die soeben noch einmal angesprochen wurde. Da würde ich gern entweder von der Koalition oder der Senatorin wissen, warum die Verwaltungsvereinbarung eigentlich noch nicht unterschrieben ist, denn ich höre – aber vielleicht kann man das ja eben noch einmal deutlich machen –, dass sie von anderen bereits unterschrieben worden ist. Wenn man das vielleicht bitte auflöst! Ansonsten würde ich mich zu einem zweiten Beitrag noch einmal melden. – Danke schön!
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich herzlich auf der Besuchertribüne eine 11. Klasse des Schulzentrums Grenzstraße. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es in meinem Bericht als Vorsitzende schon dargestellt: Die Einschätzungen der Fraktionen zu den Ausschussthemen lagen zum Teil, nicht überall, weit auseinander, was bei einem parlamentarisch so wichtigen Thema wie Haushalt auch nicht wirklich überraschen kann. Wir haben alle unsere Meinung im Ausschuss nicht geändert, Herr Dr. Schrörs, das haben Sie richtig dargestellt. Sie fragen uns immer wieder: Wo sparen Sie denn konkret? Ich erinnere mich da an die Haushaltsdebatte vom Dezember 2010, in der Sie vormittags uns als rot-grüne Koalition aufgefordert haben, doch möglichst konkret und möglichst brutal überall zu sparen, die FDP auch, während wir dann am Nachmittag von Ihren Fachkolleginnen und -kollegen hören durften, wo denn überall nicht gespart werden dürfte und wo der rot-grüne Senat zu wenig tut. Soweit zu Ihren Sparvorschlägen!
Die FDP macht es ähnlich. Wenn Sparvorschläge seitens der Koalition gemacht werden, machen Sie die lieber erst einmal nicht mit. Sie haben letztes Jahr der Erhöhung der Grunderwerbssteuer nicht zugestimmt und werden morgen auch der Vergnügungssteuererhöhung nicht zustimmen. Das ist für mich ein bisschen komisches Verständnis von Sparen, wenn man nötigen Einnahmeerhöhungen dann doch nicht zustimmt. Wir haben im Ausschuss zwei Dinge auch nicht gemacht, Herr Dr. Schrörs, wir haben zwei Dinge nicht getan. Wir haben eben nicht mit großem Theaterdonner und Buhei öffentlichkeitswirksame Sparvorhaben verkündet. Eines habe ich im Ausschuss gelernt: Nachhaltige Haushaltspolitik ist ein ganz mühsames Geschäft der Ebenen, kein kurzfristiges Abbrennen von Silvesterraketen.
Wir hatten einige Vertreter anderer Länder zu Gast, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg. Ich habe mich dort dann auch einmal mit den konkreten Haushaltsberatungen und -beschlüssen beschäftigt. Besonders Hamburg und SchleswigHolstein sind Beispiele dafür, was am Ende von groß angekündigten Sparvorschlägen übrig bleibt. In Schleswig-Holstein – so wurde uns im Ausschuss berichtet – hat es im Mai letzten Jahres eine Strukturkommission gegeben, die nach nicht öffentlicher Beratung dann öffentlichkeitswirksam ein Sparpaket vorgelegt hat, um das Defizit Schleswig-Holsteins von über einer Milliarde Euro bis zum Jahr 2020 auszugleichen. Dann begann die öffentliche Beratung, dann wurde am Sparen gespart. Beispielsweise sollte die Schließung der Medizinischen Fakultät in Lübeck insgesamt 150 Millionen Euro weniger bringen. Da hat Frau Schavan ausgeholfen.
Die Erhebung einer Art Deichbeiträge, 60 Millionen Euro, wird inzwischen verfassungsrechtlich angezweifelt. Das Schulgeld für dänische Kinder wird vom Bund übernommen. Die Kürzung bei den kommunalen Zuwendungen, die sogenannten Sozialverträge, bleiben ebenso wie die Kürzung der Schülerbeförderung bei den Landkreisen und Kommunen hängen. Aber Schleswig-Holstein hat die Schuldenbremse in die Landesverfassung übernommen, sehen wir einmal, was das spart.
Hamburg: Dass der Finanzsenator Monate nach dem großartigen Verkünden eines Sparpakets von 1,15 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013 mitten in der Haushaltsdebatte zurückgetreten ist, hatte sicherlich andere Gründe als das Hamburger Sparpaket.
Worüber ich sprechen will, ist die Debatte im Ausschuss zum Hamburger Sparpaket, Teil Soziales. Der Vortrag von Dr. Voges war hoch interessant. Er stellte zuerst die Notwendigkeit des Sparpakets von circa 150 Millionen Euro in dem Teil dar, um den Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen. So weit, so gut! Wir waren dann ganz gespannt auf die Vorschläge. Den Vortrag können Sie auf den Seiten der Bürgerschaft im Internet nachlesen. Es soll mit dem Bund verhandelt werden, Stichwort Kosten der
Unterkunft, Grundsicherung, oder mit den Kassen, Stichwort Pflegeversicherung. Hortplätze soll es nur noch für Kinder bis zu zwölf Jahre geben, die Investitionsförderung für Pflegeheime soll gestrichen werden und so weiter. Im Großen und Ganzen also Dinge, die wir in Bremen entweder auch tun, gar nicht haben oder schon umgesetzt sind oder die erst einmal mit anderen verhandelt werden müssen!
Ich will jetzt diese Vorhaben nicht allzu sehr kleinreden, aber schließlich macht es doch deutlich, dass es mit dem Verkünden von großartigen Vorschlägen nicht getan ist. Sie müssen auch bis zum Ende, bis in jede Kleinigkeit umgesetzt werden. Da unterstütze ich die Strategie des rot-grünen Senats, wie wir es zuletzt in den Haushaltsberatungen 2011 als ersten Schritt der Konsolidierung getan haben, hier Schritt für Schritt vorzugehen und eher auf die Nachhaltigkeit der Ergebnisse zu schauen als auf kurzfristige Verkündungswirkung. Sparen ist eben kein Event!
Noch etwas haben wir nicht getan. Der Ausschuss war kein Alle-Mann-Manöver in klein. Das ist auch schwierig in Haushaltsfragen. Zu weit liegen in diesem elementaren Bereich parlamentarischen Handelns die politischen Ziele der Fraktionen auseinander. Sie können die unterschiedlichen Haltungen in den Minderheitenvoten der CDU und der LINKEN im Bericht nachlesen beziehungsweise im jetzt vorliegenden Antrag der Gruppe der FDP. Wie nicht anders zu erwarten und wie in jeder Haushaltsdebatte wieder zelebriert, sparen wir der linken Seite des Hauses zu viel und der rechten Seite zu wenig. Ich zumindest fühle mich da in der Mitte ganz wohl, auch wenn das, was die Verkündigungswirkung angeht – ich sagte es bereits –, vielleicht nicht so plakativ herüberkommt.
Lassen Sie mich auf die wesentlichen Unterschiede eingehen, die Herr Dr. Schrörs schon kurz dargestellt hat! Die eine Frage war: Treten wir aus der Tarifgemeinschaft der Länder, TdL, aus, sollen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter-, Angestellte-, Beamte-, Pensionärinnen und Pensionäre weniger verdienen als im übrigen Bundesgebiet? Sollen sie, wie die CDU es wünscht, ein Sanierungsopfer bringen? Wir sagen Nein. Wir treten nicht aus der TdL aus. Erst einmal hat noch niemand bewiesen, was das spart. Berlin wird das erst sehen könne, wenn am Ende die Lebensarbeitszeit abgerechnet wird. Aus Hessen konnten wir leider keinen Referenten gewinnen, es geht aber das Gerücht, dass allein Verhandeln die Sache eher teurer machen kann.
Dann störe ich mich an dem Wort Sanierungsopfer im CDU-Minderheitenvotum. Bremen ist verfassungsgerichtlich immer wieder bestätigt worden, dass wir
unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten sind. Wenn jemand dafür schon rein gar nichts kann, dann unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon einen beträchtlichen Teil des bisherigen Sparens geleistet haben und auch noch leisten werden. Weitere 950 Stellen bis zum Jahr 2014 einzusparen wird nicht einfach sein, da können wir den Leuten nicht noch überproportional das Gehalt kürzen.