Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. M ü l l e r [parteilos], Abg. Ti m k e [BIW] und Abg. Ti t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses bei.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 32. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 17/1240, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 17/1407, und von dem Bericht des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, Drucksache 17/1563, Kenntnis.

Vierter Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 26. März 2010

(Drucksache 17/1241)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mitteilung des Senats vom 17. August 2010 (Drucksache 17/1387)

u n d

Erstes Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 21. September 2010 (Drucksache 17/1442) 2. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Februar 2011

(Drucksache 17/1672)

s o w i e

Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 26. März 2010 (Drucksache 17/1241) und zur Stellungnahme des Senats vom 17. August 2010 (Drucksache 17/1387) sowie zum Ersten Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes vom 21. September 2010 (Drucksache17/1442) vom 15. Februar 2011

(Drucksache 17/1647)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, der Vierte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 26. März 2010, Drucksache 17/1241, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 65. Sitzung am 21. April 2010 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 17. August 2010, Drucksache 17/1387, in ihrer 73. Sitzung am 29. September 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes vom 21. September 2010, Drucksache 17/1442, ist von der Bürgerschaft (Land- tag) in ihrer 75. Sitzung am 10. November 2010 in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 17/1647 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes erteile ich das Wort der Berichterstatterin Frau Troedel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Sommer, es ist etwas voller geworden! Die Bürgerschaft überwies in ihrer Sitzung vom 21. April 2010 den Vierten Jahresbericht der Landesbeauftragen für Informationsfreiheit vom 26. März 2010 und in ihrer Sitzung vom 19. September 2010 die dazu erfolgte Stellungnahme des Senats vom 17. August 2010 an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zur Beratung und Berichterstattung. Ferner wurde dem Ausschuss von der Bürgerschaft am 10. November 2010 das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes vom 21. September 2010 zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Der Ausschuss hat den Vierten Jahresbericht, die Stellungnahme des Senats sowie das Erste Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes in seinen Sitzungen am 12. November 2010 und am 28. Januar 2011 beraten. Er ließ sich durch die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit und die Senatorin für Finanzen über den aktuellen Stand und die Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz informieren. Intensiv erörtert hat der Ausschuss vor allem die im Vierten Jahresbericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, die auch weitestgehend in das Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes übernommen sind.

Grundlage für die im Ersten Gesetz zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes vorgeschlagenen Gesetzesänderungen waren neben dem Vierten Jahresbericht auch die Erkenntnisse aus dem Evaluationsbericht des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, den das Institut für Informationsmanagement Bremen im Auftrag der Senatorin für Finanzen durchgeführt hat. Ein wichtiges Ergebnis der Evaluation war, dass eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 1. Januar 2012 befristeten Gesetzes sinnvoll und notwendig ist, da es maßgeblich dazu beiträgt, staatliches Handeln für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu machen.

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen beziehen sich auf folgende Punkte:

Erstens, das Gesetz soll vom Bremer Informationsfreiheitsgesetz in Bremisches Informationszugangsgesetz umbenannt werden, um deutlich zu machen, dass das Gesetz Zugang zu bestimmten bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen gewährt.

Zweitens, es soll klargestellt werden, dass sich der Vorrang vor Regelungen zum Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften gegen über dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz nur auf solche bezieht, die den Informationszugang abschließend regeln. Der bisherige Wortlaut im Paragraf 1 Absatz 3 war in diesem Punkt nicht eindeutig, was zu Schwierigkeiten in der Praxis und zu einer restriktiven Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes führte.

Drittens, in Paragraf 6 Absatz 2 wurde eine Klausel eingeführt, die die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit und den schutzwürdigen Interessen des/der Betroffenen, insbesondere den Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, regelt.

Viertens, der neue Paragraf 7 Absatz 1 verdeutlicht, dass der Zugang zu Informationen auf formlosen Antrag hin gewährt wird, sofern der Antrag hinreichend bestimmt ist.

Fünftens, im Fall der vollständigen oder teilweisen Ablehnung des Antrags muss die Entscheidung schriftlich begründet werden.

Sechstens, die bisher in einer Rechtsverordnung festgelegten weiteren zur Veröffentlichung geeigneten amtlichen Informationen werden nun explizit in den Gesetzentwurf in Paragraf 11 Absatz 4 aufgenommen. Die Änderung dient der leichteren Auffindbarkeit für den Gesetzesanwender, die -anwenderin und verdeutlicht die Bedeutung und den Umfang der Veröffentlichung von amtlichen Informationen durch die bremischen Behörden.

Der Ausschuss befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen und begrüßt es, dass die Anregungen aus dem Vierten Jahresbericht und der Evaluation zum großen Teil Eingang in das Änderungsgesetz gefunden haben. Kritisch sieht der Ausschuss allerdings die vorgeschlagene Änderung der Gesetzesbezeichnung von Informationsfreiheitsgesetz in Informationszugangsgesetz. Der bisherige Name des Gesetzes sei inzwischen eingeführt und weitestgehend bekannt und weise nach Meinung des Ausschusses zutreffend auf Inhalt und Zweck des Gesetzes hin.

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sieht der Ausschuss mehrheitlich noch großen Verbesserungsbedarf. Insgesamt sei – und das habe auch die Evaluation gezeigt – das Informationsfreiheitsgesetz noch zu wenigen Bürgerinnen und Bürgern bekannt. Der Ausschuss hat diesen Bericht mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion der CDU beschlossen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hamann.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Bericht des Ausschusses hat Frau Troedel gerade dargestellt. Ich möchte noch kurz auf einige Punkte eingehen, die uns als Sozialdemokraten bei der Beratung im Ausschuss wichtig waren. Einige von diesen Punkten sind ja auch in das erste Änderungsgesetz eingeflossen. Wichtig waren für uns die weiteren Dokumente, zum Beispiel Gutachten. Da gab es in der Vergangenheit immer Streit. Jetzt gibt es eine Grundlage, dass Gutachten veröffentlicht werden müssen. Das kann teilweise zu Problemen führen, so ergab es sich in Gesprächen, wenn Gutachten zum Beispiel irgendwelche urheberrechtlich geschützten Zeichnungen enthalten. Hier muss also die Verwaltung in der Zukunft verstärkt darauf achten, bei der Vergabe von Aufträgen darauf hinzuweisen, dass die entsprechenden Schriftstücke, sofern sie abgegeben werden, veröffentlicht werden, um solche Problematiken gleich auszuräumen.

Ein weiterer Punkt ist die Formfreiheit des Antrags und die schriftliche Begründung bei Ablehnungen eines Informationsbegehrens. Auch das sind wichtige Punkte für uns. Einigkeit haben wir im Ausschuss ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und auch innerhalb der SPD relativ schnell darüber erzielt, den Namen Informationsfreiheitsgesetz beizubehalten. Die Begründung ist relativ einfach: Das ist jetzt eine Marke, das wird bundesweit unter diesem Namen so gemacht, und da sollten wir an dieser Stelle auch nicht abweichen. Es gibt, glaube ich, ein oder zwei Bundesländer, die einen anderen Namen gewählt haben. Wir sollten jetzt bei diesem Namen bleiben. Dazu gibt es dann noch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich möchte kurz auf die Punkte eingehen. Es geht hier um die Transparenz bei Verträgen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wenn es um solche Vertragsgegenstände geht, ist das Informationsbegehren der Bevölkerung grundsätzlich vorrangig zu behandeln. Das wird hier noch einmal klargestellt. Diese Klarstellung führt zu einer Transparenz des Verwaltungshandelns, und das ist das Ziel dieser rot-grünen Koalition und auch des Senats. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte ich noch kurz auf Open Data und Open Gouvernement eingehen. Wir werden das am Freitag im Ausschuss behandeln. Auch das ist ein weiterer Baustein in der Strategie, Verwaltungshandeln transparent zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Verwaltungshandeln nachzuvollziehen. Unterstützen Sie deshalb bitte erstens die Mitteilung des Senats, die wir heute in der zweiten Lesung haben, und zweitens den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen! Dann ist eine Sache noch ganz wichtig, und das müssen wir wie beim Datenschutz selbst machen: Werbung machen für Informationsfreiheit. Auch das ist in dem Ausschussbericht noch einmal klar herausgestellt worden. Wir haben ein gutes Gesetz, wir als Land Bremen sind dort Vorreiter. Allein diese aktive Rolle, die die Verwaltung spielen muss, Dokumente in das Register einzustellen. Das haben alle anderen Informationsfreiheitsgesetze nicht, und darum werden wir teilweise auch beneidet. Wir sollten also als Land Bremen hier an dieser Stelle weiter vorangehen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Hamann hat recht, Bremen hat gute Erfahrungen gesammelt mit dem Informationsfreiheitsgesetz, aber leider müssen wir auch feststellen, dass immer noch viel zu wenig Bürgerinnen und Bürger dieses Gesetz kennen. Ich glaube, das ist auch eine Aufforderung an das Haus und auch an die zuständige Senatorin ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

und an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, noch mehr dafür zu sorgen, dass die Bürger auch dieses gute Bürgerrecht kennen, weil der Staat kein Geheimniskrämer sein darf. Der Bürger hat ein Recht auf Transparenz des staatlichen Handelns, und wir müssen darauf achten, dass der Staat dies auch einhält.

Informationsfreiheit ist wichtig für die Verwaltungsmodernisierung. Ich glaube, das ist eigentlich eine Jahrhundertaufgabe, die da vor uns liegt. Wie können wir es schaffen, öffentliche Daten attraktiver aufzuarbeiten, sodass man sie sich auch anschauen kann? Müssen das immer Zahlenkolonnen sein, können das nicht auch einmal grafische Darstellungen sein, die auch wirklich nützlich sind, die man auch auf einen Blick ohne Studium schnell verstehen kann? Wo plant der Senat neue Schulbauten, wo wird geplant, einen neuen Kindergarten zu errichten? Ich glaube, da liegt auch ein neues Arbeitsfeld für die öffentliche Verwaltung, sich Gedanken zu machen, wie die Veröffentlichungspflicht noch besser und attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet werden kann.

Ich habe gesagt, die Öffentlichkeitsarbeit muss verbessert werden. Das ist ein wichtiger Punkt, den man auch nicht unterschätzen darf, weil er auch Geld kostet. Ich glaube auch, dass man bei weiteren Beratungen immer darauf achten muss, dass man einen Teil an Geldern bereitstellt, mit dem man auch Öffentlichkeitsarbeit für dieses Gesetz machen kann. In Berlin haben die Bürger gerade vor wenigen Wochen mit einem Volksentscheid die Offenlegung von umstrittenen Wasserverträgen erzwungen. Was hat das eigentlich mit Bremen zu tun? Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, hat gesagt, die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehört jetzt auf die Tagesordnung, und dabei geht es um eine ganz zentrale Frage, denn, wenn der Staat Aufträge vergibt, die er für die Bürgerinnen und Bürger erledigt und sie an Private vergibt, war es bislang so, dass diese Verträge auch geheim gehalten und nicht offengelegt wurden.

In Berlin hat man jetzt erzwungen, dass das nicht mehr so ist. Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Impuls für die bundesweite Debatte um die Rekommunalisierung von staatlichen Aufgaben sein wird. Der Berliner Volksentscheid ist auch ein wichtiger Impuls für mehr Transparenz staatlichen Handelns. Das haben wir uns von Rot-Grün hier in Bremen zu eigen gemacht. Das Ganze geht auch auf eine Initiative der Grünen in Berlin zurück. Ich bin froh, dass wir jetzt bei der Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes diesen Punkt mit aufnehmen, das Betriebsgeheimnisse jetzt nicht mehr länger geheim gehalten, sondern offengelegt werden. Das betrifft die wesentlichen Bereiche der Wasserversorgung und -entsorgung, das betrifft die Abfallentsorgung, den öffentlichen Nahverkehr, die Energieversorgung und auch die Verarbeitung von Daten mit hoheitlichen Tätigkeiten.

Das sind – das hört sich immer so unbedeutend an – wichtige Aufgaben, die erledigt werden müssen, und ich finde, die Bürgerinnen und Bürger haben auch das Recht zu wissen, wie viel Geld dafür ausgegeben wird und auch wie sich Preise zusammensetzen. Wasserpreise, Strompreise, das sind hochpolitische Themen, und die Bremische Bürgerschaft hat ein Gesetz, das bislang niemand kennt. Frau Dr. Sommer wurde im Radio zitiert, sie sei stolz auf das Gesetz. Ich finde, die ganze Bremische Bürgerschaft kann auf das Gesetz stolz sein, auch die Senatorin kann stolz auf dieses Gesetz sein. Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Bremerinnen und Bremer dieses Gesetz auch kennen, und das ist die Aufgabe, die vor uns liegt. – Danke schön für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, heute habe ich alle besonders schönen Themen. Jetzt geht es um das Informationsfreiheitsgesetz. Ich fange einmal so an: Die Umbenennung halten wir als CDU-Fraktion ehrlich gesagt für ziemlichen Unsinn!

(Beifall bei der CDU)