Deshalb werde ich dem Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zustimmen, und da ich der Meinung bin, dass der Antrag der LINKEN ein Schritt vor dem ersten ist, werde ich diesen ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leider kann ich Ihnen nicht erklären, was der Schritt vor dem ersten ist, das ist eine Form von der Menge der natürlichen Zahlen, und das kann ich jetzt leider nicht. Ich kann nur noch einmal Folgendes dazu sagen: Ich empfehle in der Tat, sich dieses Gutachten genau anzusehen, weil wahr ist – das steht auch eindeutig darin –, wer das Bremische Hafenbetriebsgesetz ändert, kann in Konflikt mit europäischem Recht kommen. In eine solche Situation werden wir wahrscheinlich in ganz vielen Fragestellungen, wenn es um den Ausstieg aus der Atomkraft, die Stilllegung von Atomanlagen und Verhinderung von Atomtransporten geht, kommen.
Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit immer wieder das Problem haben, dass das europäische Recht, das ein ausgesprochen neoliberales Recht ist, uns in eine Situation bringt, dass Betroffene gegen bestimmte gesetzliche Vorhaben dieses Landes klagen können, und ich finde, es ist eine notwendige Auseinandersetzung, die wir eingehen müssen. Ich denke, eine Landesregierung kann auch so viel Rückgrat haben und sagen, wir wollen keine Atomtransporte mehr über bremische Häfen, wir haben die Möglichkeit, das Hafenbetriebsgesetz zu ändern. Das wirkt so, dass selbst das Bundesamt für Strahlenschutz dort keine Transporte mehr durchführen lassen kann, und wir lassen es auf einen Prozess ankommen, in dem eben genau geklärt wird: Was wiegt in Europa, Deutschland oder Bremen schwerer? Die Dienstleistungsfreiheit, die Warentransportfreiheit oder die Gesundheit und der Umweltschutz?
Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, dass das eine Frage ist, die noch geklärt werden muss. Ich halte es für notwendig, die Frage zu klären, und nach den Ereignissen von Fukushima bin ich davon überzeugt, dass auch ein Europarecht und ein entsprechendes Gericht prüft, ob es nicht genau eine richtige Maßnahme ist und ob es nicht genau richtig ist, Warentransportfreiheit, Dienstleistungsfreiheit dann einzuschränken, wenn sie die Gesundheit von Menschen und Umwelt gefährden.
Deswegen spricht meines Erachtens überhaupt nichts dagegen, erstens, dieses Gesetz heute in erster Lesung zu beschließen, dann bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung die Prüfungen, die ja irgendwann angefangen haben und möglicherweise auch irgendwann zum Ende kommen, in dieses Gesetz einfließen zu lassen und möglicherweise dann dieses Gesetz zu beschließen. Wenn sich bei der Prüfung he––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
rausstellt, es funktioniert nicht, kann man dieses Gesetz möglicherweise nicht beschließen, weil dann Bedenken oder Gutachten an den Tag kommen, die das, was bisher bekannt ist, aushebeln.
Was ich nicht verstehe, ist: Als wir die erste Anfrage zu Atomtransporten gestellt haben, hat es hier einen Beschluss gegeben, nein, das wollen wir auch nicht. Wir haben einen zweiten Antrag gestellt, dann hat es wieder einen Beschluss gegeben: Nein, das wollen wir auch nicht. Praktische Schritte zur Verhinderung von Atomtransporten sind in der Tat nur sehr begrenzt oder gar nicht vorgenommen worden. Jetzt gibt es die Chance, auf ein rechtlich sehr fundiertes Gutachten, gestützt eine Gesetzesänderung vorzunehmen, und diese Chance nehmen Sie nicht wahr. Das, meine Damen und Herren, finde ich ausgesprochen fragwürdig, und ich habe dafür kein Verständnis, wenn man in einer Situation ist wie jetzt, in der man dringend auf allen Ebenen gegen die Atomindustrie vorgehen muss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal die Position des Senats zusammenfassen: Zunächst einmal zu den Vorwürfen des Abgeordnete Imhoff, der Bürgermeister würde hier keine klare und keine verantwortungsvolle Position beziehen! Ich glaube, man muss die Ebenen unterscheiden. Wir sind als Bundesland Bremen dort, wo es möglich ist, aktiv und tätig, insbesondere mit der Bundesratsinitiative, und wir wollen insbesondere darüber die Atompolitik der Bundesregierung ändern. Ich glaube, wir haben heute erheblich größeren Einfluss, als wir ihn noch vor einem oder zwei Jahren gehabt haben, über den Bundesrat Veränderungen zu bewirken. Das machen wir, und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt.
Das andere sind die Maßnahmen, die wir hier in Bremen selbst treffen können. Dazu muss man deutlich sagen, wir haben vor allen Dingen zwei Themen. Erstens, welchen Einfluss können wir auf unsere Unternehmen, die wir hier beeinflussen, nehmen? Da teile ich Ihre Einschätzung nicht, Herr Imhoff, die Sie genannt haben – auch Frau Schaefer hat das so zum Teil gesagt –, wir hätten eigentlich keinen Einfluss auf unsere Unternehmen. Das ist so nicht ganz richtig. Wir haben in der Staatsräte-Arbeitsgruppe geprüft, was wir formal, was wir im rechtlichen Sinne machen können. Da sind wir natürlich an das Gesetz gebunden, an das Aktiengesetz und an das GmbHGesetz. Da muss man sehen, dass es sich hierbei um operative Tätigkeiten handelt, wo nicht einfach ein Gesellschafter durchgreifen und sagen kann: Hier, Vorstand, du hast das anders zu machen, und du musst unsere Vorstellungen jetzt sofort umsetzen.
Es ist eine etwas komplizierte Gesetzeslage. Wir sind zwar der Mehrheitsaktionär der BLG LOGISTICS GROUP, und wir haben dann dargestellt, welche Möglichkeiten wir haben. Als Gesellschafter selbst können wir nur über den Aufsichtsrat tätig werden. Im Aufsichtsrat, das ist ein mitbestimmtes Unternehmen, haben wir keine Mehrheit. Man muss sich also Partner suchen, mit denen man das durchsetzen könnte. Das wären die anderen Aktionäre oder Arbeitnehmervertreter. Das ist eine theoretische Option. Bei den anderen Unternehmen muss man sehen, dass der Hafenumschlag in Bremen, insbesondere was die Container angeht, von Eurogate, von MSC und von NTB zusammen mit Maersk betrieben wird. In keinem dieser Unternehmen haben wir eine Mehrheit; es sind GmbHs, aber wir haben keine Mehrheit.
Es gibt aber einen anderen Schritt. Wir, der Hafensenator, die Finanzsenatorin, auch der Bürgermeister, haben mehrfach Gespräche mit den Vorständen der Unternehmen geführt und mit ihnen die Situation diskutiert. Sie können als einen Schritt daraus sehen, dass etwa der Transport von Ahaus nach Majak im Dezember oder Januar letztendlich von Eurogate, von der Geschäftsführung, abgelehnt worden ist. Wir haben schon die Möglichkeit, im Dialog mit unseren Unternehmen auf die Geschäftsführung einzuwirken, das haben wir auch sehr intensiv gemacht, und das werden wir auch in Zukunft machen. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Schritt. Wir sind nicht diejenigen, die nur per Anordnung auf Vorstände hinwirken können, sondern wir sind dort im Gespräch, und ich habe durchaus den Eindruck, dass der Vorstand der BLG, der Vorstand von Eurogate sehr verantwortlich mit diesem Thema umgeht und sehr bewusst weiß, was sein Mehrheitsgesellschafter in dieser Sache will und dass das nicht unberücksichtigt bleibt. Insofern würde ich nicht sagen, dass wir gar keinen Einfluss haben.
Die wichtige Frage – das ist in der Tat ein schwieriges Problem – ist dann, ob und wie wir Einfluss nehmen können über die Veränderung der Hafenordnung. Dies ist ein – Herr Imhoff, darauf haben Sie ja selbst hingewiesen – kompliziertes rechtliches Problem. Der Gesetzentwurf der LINKEN ist nun in der Tat ein Beleg dafür, dass wir hier erhebliche Probleme haben, denn Sie legen uns einen Gesetzentwurf vor, in dem selbst steht, dass es rechtlich sehr zweifelhaft ist, ob darin nicht Angriffspunkte sind. Nun hat das Ihr ehemaliger Fraktionskollege Herr Müller auch noch einmal dargestellt. Wir haben eine Kanzlei beauftragt, die Staatsräte-Arbeitsgruppe, uns bis Ende Mai ein Ergebnis vorzulegen, welche Einflussmöglichkeiten wir über die Teilentwidmung des Hafens, das Verbot, bestimmte Transporte über die Häfen durchzuführen, haben.
Wir haben im Übrigen dabei dann auch sofort den Gutachter aufgefordert, das Gutachten der LINKEN mit einzubeziehen. Insofern wird dieses Gutachten mit berücksichtigt. Ich glaube, Sie können sicher sein,
wir haben einen Gutachter ausgewählt, der sehr viele Erfahrungen in diesen Themen hat und der sich des Themas auch sehr kritisch annehmen wird. Wir sind dort im Gespräch, und wir werden Ende Mai ein Ergebnis erzielen. Wir können aber als Landesregierung nicht einfach sagen: Okay, wir müssen Rückgrat zeigen, koste es, was es wolle, wir werden unsere politische Ansicht durchsetzen, und wenige Wochen später haben wir eine einstweilige Verfügung eines Gerichts, die uns das nicht ermöglicht. Wir müssen uns auf sicherem rechtlichen Terrain bewegen, sonst wäre dies Voluntarismus und auch für Bremen letztlich gefährlich. Wir werden dies verantwortlich prüfen. Die Ergebnisse liegen Ende Mai vor, dann werden wir dies hier mit den Parlamentariern diskutieren, und dann kann man die entsprechende Schussfolgerung daraus ziehen.
Ich glaube, wir hätten insgesamt natürlich eine einfachere Situation, wenn der Atomkonsens nicht aufgekündigt worden wäre, dann wäre es auch für die Häfen leichter gewesen. So müssen wir jetzt nach geeigneten Wegen suchen, und Sie können sicher sein: In dem Sinne, wie es hier der rot-grüne Antrag auch darstellt, wird der Senat jetzt in den nächsten Wochen und Monaten handeln und dann auch Ergebnisse vorlegen. – Vielen Dank!
Zuerst lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes, Drucksache 17/1696, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! (Dafür DIE LINKE)
(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen, FDP, Abg. M ü l l e r [parteilos], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l - t e m a t h [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1730 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen CDU, FDP, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats, Drucksache 17/1666, Kenntnis.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/1679, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.