Das bedeutet, dass man auch durchaus daran denken kann, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einzuführen. Der Vorteil dieser Regelung besteht darin, dass man dann auch Personen entdecken kann, die im Zusammenhang mit sexuellen Delikten schon einmal aufgefallen sind. Darum geht es. Ich weiß natürlich, dass es ganz schwierig ist. Wenn man im Verein einem verdienten Übungsleiter sagen muss, wir wollen von dir nach zehn Jahren noch einmal den Nachweis haben, dass das hier alles liebenswert ist und dass du mit Kindern gut umgehst, das ist schwierig. Ich denke aber, wir müssen dieses Thema ernst nehmen, und wir sollten das in einem vernünftigen Miteinander von staatlichem Einfluss und Sport angehen.
Herr Senator, das teile ich alles, was Sie sagen. Gibt es aber ein Datum, was anvisiert worden ist, bis wann eine Verbindlichkeit erzielt werden soll?
Nein, wir haben noch kein Datum, weil das eigentlich auch unserer Philosophie widersprechen würde. Wir wollen einmal schauen, wie in den nächsten Monaten dieses Thema in den Vereinen diskutiert wird. Ich bin eigentlich ganz guter Dinge, dass die meisten Vereine die Sensibilität und auch einfach die Vernunft haben, dass sie dieses Thema angehen müssen. Ich glaube, nachdem wir diese Diskussion im Zusammenhang mit den Kirchen hatten, kann der Sport sich diesem Thema nicht entziehen. Ich glaube, je schneller man dieses Thema angeht, desto besser für alle Beteiligten.
Es gibt ja eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsressort und auch den Sportvereinen. Ich weiß gar nicht, ob Sie als Senator diese Vereinbarung auch mit unterzeichnet haben. Es kommen ja Trainer aus Sportvereinen in die Schulen, die als Lehrertrainer arbeiten, deswegen würde mich interessieren, welche Maßnahmen der Senat ergreift, damit Jugendliche in der Schule vor sexualisierter Gewalt weitreichend geschützt sind und es eben nicht bei einem Ehrenkodex verbleibt, sondern dass dort auch wirklich dafür Sorge getragen wird, dass niemand der vorbestraft ist – Sie haben es angesprochen – im Schuldienst als Lehrertrainer tätig ist.
Ich glaube, da darf es keine Unterschiede geben, ob ein hauptamtlicher Lehrer Sport unterrichtet oder ob jemand als Ehrenamtlicher aus dem Verein kommt. Den Nachweis, dass man nicht belastet ist, kann man in der Regel über ein polizeiliches Führungszeugnis führen. Das muss für beide Seiten gelten.
Herr Senator, ist Ihnen bekannt, dass der Landessportbund Bremen in Bremen und Niedersachsen – Bremen ist gegenüber Niedersachsen im Vergleich sogar weiter – eine Broschüre zu der Thematik erarbeitet hat, die genau die Fragen meiner Kollegin aufgreift, dass es nicht nur um das Unterschreiben eines Papiers geht, sondern um ein nachhaltig verändertes Verhalten des Hinsehens. Ist Ihnen diese Initiative bekannt, und wie beurteilen Sie diese Kampagne?
Diese Initiative ist mir nicht nur bekannt, sondern diese Broschüre liegt auch nebenan auf meiner Bank, und ich habe vorher auch noch einmal hineingeschaut. Deswegen kann ich auch ganz entspannt sagen, dass wir da nicht gegeneinander arbeiten, sondern gemeinsam mit dem Landessportbund, ich glaube, sehr deutlich gesagt haben, dass dieses Thema in der Tat in den Vereinen diskutiert werden muss. Es ist in erster Linie natürlich wichtig für die Kinder, aber es ist auch für die Vereine und für ihre weitere Perspektive ganz entscheidend, dass die Eltern Vertrauen haben, wenn sie ihre Kinder dort abgeben, und wir wissen natürlich, es ist ein riesiges Vertrauen, das man damit verbindet, wenn man Kindern die Möglichkeit gibt, ins Trainingslager zu fahren. Das ist ein Freiraum, den man selten gewährt, und deswegen ist es umso wichtiger, dass die Vereine auch ihrer Verantwortung nachkommen, und ich
Herr Senator, teilen Sie meine Auffassung, dass diese Problematik, die wir jetzt in der Fragestunde diskutieren, nicht nur ein spezifisches Problem des Sports ist, sondern in alle Bereichen, wo Jugendliche mit Trainern, Sportlern, Kirchengemeinden, Sozialeinrichtungen zusammenkommen, dass es eigentlich ein viel breiteres gesellschaftliches Thema ist, das in allen Gesellschaftsgruppen, dort, wo Jugendliche für eine gewisse Zeit in Verantwortung gegeben werden, genauso nachhaltig wichtig ist, dass da das Gleiche getan wird wie in der Frage jetzt um den Bereich Sport? Teilen Sie diese Auffassung?
Es ist natürlich völlig klar, dass wir diese Risiken nicht nur im Sportbereich haben, sondern wir haben auch bereits das Thema Kirchen diskutiert. Wir sehen aber natürlich, bei der Polizei spricht man davon, dass man einfach Tatgelegenheiten hat. Das wissen wir natürlich. Das ist im Kindergarten der Fall, das ist in der Schule auch der Fall. Überall da, wo es im Sportbereich zu körperlichen Kontakten kommt, die im Training dazugehören, ist das natürlich auch potenziell ein Feld für Pädophile, die diese Gelegenheit nutzen und die sich da im Schutze des Sports betätigen, und deswegen ist es umso wichtiger, dass wir genau hinschauen.
Ist Ihnen auch bekannt, dass die Sportvereine – das kann ich aus Bremerhaven sagen –, die für Jugendarbeit tätig sind, schon das erweiterte Führungszeugnis nachweisen müssen? Also da, wo Sportvereine im anerkannten Bewegungskindergarten Übungsleiter einsetzen, ist vom Amt für Jugend und Familie darauf hingewiesen, nach den entsprechenden Verordnungen des Bundes, dass das erweiterte Führungszeugnis nachgewiesen wird, also genau von denen, die für das Jugendamt tätig sind. Im Schulbereich ist es, glaube ich, noch nicht so weit. Ist Ihnen das auch bekannt?
Ja, ich weiß, dass es das gibt, und ich glaube, dass Bremen da auch von Bremerhaven lernen kann. interjection: (Beifall bei der SPD)
Herr Senator, sind Sie auch mit mir einer Meinung, dass es nicht nur dabei bleiben kann, dieses Thema zu diskutieren, sondern dass es gerade bei diesem Thema, gerade auch für die Sensibilität notwendig ist, hier auch Fortbildungsangebote anzubieten? Ich erinnere zum Beispiel an die Möglichkeiten, die es hier gibt, diese Fortbildungen von Institutionen machen zu lassen.
Ja! Ich glaube, es liegt auf der Hand. Man erkennt die Täter von außen nicht, und deswegen ist es natürlich umso wichtiger, dass man professionelle Hilfe leistet, das heißt, dass Schulungsmaßnahmen angeboten werden, damit die Vereine von sich aus auch die geeigneten sensiblen Maßnahmen treffen, weil man sie nicht allein lassen darf. Das ist ein Hauptproblem, dass sie alle guten Willens sind, aber es ist natürlich ganz schwierig, so etwas dann auch zu diskutieren, in der Praxis mit den Mitgliedern umzusetzen, und das ist nur so möglich, wie Sie es beschrieben haben. Das bedarf einer intensiven Präventionsarbeit, Begleitung und Schulung, nur so können wir dort Fortschritte erzielen.
Besonders vor dem Hintergrund, dass gerade eine Kampagne in den Bremer Bädern läuft, darüber sind wir auch ganz froh, wir haben uns diese Kampagne auch im Gleichstellungsausschuss vorstellen lassen: Es ist ja oft so, dass es nicht nur zu körperlichem Kontakt kommt, sondern es hat dort jemand dargestellt, dass sozusagen die Bäder für Pädophile eine Tankstelle sind – so hat das derjenige bezeichnet –, eben durch sehen, schauen, diese Sachen, sich dadurch sozusagen vollzusaugen. Wenn man so etwas nicht weiß, dass die Leute auch so unterwegs sind, ist es, denke ich, umso wichtiger, dort Fortbildungskampagnen zu machen.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die „Nutzung sozialer Netzwerke durch die Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Timke.
Ich frage den Senat: Erstens: Werden soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook oder MeinVZ, durch die Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven insbesondere im Rahmen von Personen- oder Sachfahndungen genutzt? Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung der Bürger in Wut, dass eine polizeiliche Nutzung von sozialen Netzwerken die Effektivität und Effizienz bei der Kriminalitätsbekämpfung erhöhen kann?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ja! Zu Frage 2: Die Notwendigkeit von Ermittlungen in sozialen Netzwerken wird im jeweiligen Einzelfall geprüft. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, Sie haben gesagt, die Polizei nutze Facebook für Personen- und Sachfahndungen. Dann hätte ich gern gewusst, seit wann und welche Erfolge Sie da erzielt haben. Können Sie darüber etwas sagen?
Ich vermute, man nutzt dieses Medium, seitdem es das gibt. Ich kann mir auch die Frage gar nicht so recht erklären. Wenn Sie einen Bankräuber suchen, und Sie kennen die Person, und Sie finden dann auch noch Hinweise, dass er über Facebook verfügt, was ist naheliegender, als einmal in seinen Bekanntenkreis hineinzuschauen, um möglicherweise herauszufinden, wo er sich aufhält? Insofern bin ich überrascht, dass der Senat einem Polizeibeamten diese Fragen beantworten muss.
Herr Senator, das heißt also, die Polizei Bremen und möglicherweise Bremerhaven – Sie haben es ja für beide beantwortet – haben Seiten auf Facebook, und dort werden Fahndungsmaßnahmen eingestellt? Habe ich Sie da richtig verstanden? Das war nämlich meine Frage.
Mir geht es darum, Herr Innensenator, dass seit Februar 2011 die Polizei in Hannover eine eigene Seite bei Facebook hat, und darauf zielte meine Frage ab. Es geht nicht darum, dass Polizeibeamte, und deswegen müssen Sie mir das auch nicht erklären, bei Facebook nachschauen, sondern ob die Polizei in Bremen und Bremerhaven mit einer Seite ausgestattet ist, auf der Fahndungsmaßnahmen, wie auf der Hauptseite der Polizei Bremen, veröffentlicht werden. Darauf hätte ich gern eine Antwort.
Wir haben bisher keine Facebookseite, und bevor wir so etwas machen, muss man mir erst einmal den Sinn dieser Maßnahme erläutern.