Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag).
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Verwaltungsanweisungen für eine effizientere Arbeit der Ausländerämter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tschöpe, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.
Erstens: Wann werden die Ausländerämter in Bremerhaven und Bremen neue Erlasse, Anwendungshinweise und Weisungen erhalten, welche den gesetzlich bestehenden Ermessensspielraum bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen dahin gehend ausschöpfen, dass ausländerrechtliche Verfahren schneller und effizienter abgearbeitet werden können?
Zweitens: Werden diese Erlasse, Anwendungshinweise und Weisungen daran ausgerichtet, dass durch Entlastung von unergiebigen beziehungsweise unnötigen Arbeitsschritten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zukunft Untätigkeitsklagen vermieden werden können?
Drittens: Wird sich der Senat bei der Erstellung dieser Erlasse, Anwendungshinweise und Weisungen davon leiten lassen, dass es sich bei den Ausländerämtern auch um BürgerServiceCenter handelt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Um eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung der Situation in der Ausländerbehörde Bremen zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise eingeleitet worden. Im Vordergrund dieses konzentrierten Maßnahmepaketes, das der Deputation für Inneres vorgelegt wurde, steht die Verbesserung der Serviceorientierung. Weitere Schwerpunkte sind Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation sowie eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen. Bei allen diesen Maßnahmen lässt sich der Senat von der Überzeugung leiten, dass selbstverständlich auch Ausländerbehörden BürgerServiceCenter sein sollen.
Der Senat geht davon aus, dass durch diese Maßnahmen eine effizientere, schnellere und serviceorientierte Bearbeitung der ausländerrechtlichen Verfahren sichergestellt werden kann.
besseren Bürgerservice zielt, beabsichtigt der Senat, in einem zweiten Schritt in einen Dialog über die Nutzung von Ermessensspielräumen zu kommen. Das Zuwanderungsgesetz aus dem Jahre 2005 ist im August 2007 durch das Richtlinienumsetzungsgesetz in wesentlichen Punkten erneut geändert worden. Die landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften werden derzeit sukzessive an die aktuelle Rechtslage angepasst. Die Verwaltungsvorschriften, die die Erfüllung der Passpflicht und den Aufenthalt aus humanitären Gründen betreffen, wurden bereits angepasst. Darüber hinaus soll das Verfahren, in dem Kettenduldungen erteilt werden, generell überprüft werden. Es erfolgt derzeit eine stichprobenartige Überprüfung der von den Ausländerbehörden Bremen und Bremerhaven noch nicht entschiedenen Anträge nach Paragraf 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz. – Soweit die Antwort des Senats!
Wann ist damit zu rechen, dass wir uns inhaltlich mit den ermessenslenkenden Direktiven des Senats auseinandersetzen können?
Ich hoffe, dass wir das im Januar oder im Februar der Deputation vortragen können, aber das ist kein dünnes Brett, das da gebohrt werden muss, das ist ein ganz dickes.
Herr Senator, wie passt das, was Sie eben hier mitgeteilt haben, zu den Äußerungen in der letzten Deputationssitzung für Inneres, die der Leiter des Stadtamtes und auch der Vorsitzende des Personalrats dort gemacht haben, nämlich dass das Stadtamt nur unzureichend in der Lage ist, die gesetzlichen Aufgaben wahrzunehmen, und das Stadtamt im Weiteren über massive Personalprobleme klagt?
Das hängt unmittelbar miteinander zusammen, Herr Abgeordneter Hinners, und zwar deswegen, weil ganz offensichtlich viele Arbeitsprozesse möglicherweise nach Prüfung wegfallen können, die heute immer noch wieder den Arbeitsablauf erschweren. In der Tat ist es richtig, dass der Leiter des Amtes und auch der Personalratsvorsitzende in der Deputation beklagt haben, dass zu wenig Personal zur Verfügung steht. Das kenne ich aber leider auch aus meinem vorhergehenden Ressort, es wird darüber geklagt, dass zu wenig Personal zur Verfügung steht.
Wir müssen mit dem Personal, das uns zur Verfügung steht, so effizient wie möglich, auch unter aufgabenkritischen Gesichtspunkten, daran arbeiten, zur Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger das hinzubekommen. Eine Alternative habe ich leider nicht, aber wie Sie erfahren haben in der Deputation, sind wir auf einem guten Weg mit einem organisatorischen Maßnahmenkatalog und jetzt, wie ich auch eben vorgetragen habe, mit einer inhaltlichen Aufgabenkritik, das in den Griff zu bekommen.
Herr Senator, die grüne Bürgerschaftsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode ein Gutachten über die Zustände in der Ausländerbehörde in Auftrag gegeben. Stimmen Sie mit mir überein, dass gerade im Bereich der Kettenduldungen für die Ausländerbehörde bei gleichzeitiger Abschaffung dieser Kettenduldungen eine massive Arbeitsentlastung gegeben wäre?
Ob es eine massive Entlastung sein wird, das kann ich Ihnen nicht bestätigen, aber es wird mit Sicherheit dazu führen, dass wir, wenn wir dort einen Paradigmenwechsel vornehmen, das beabsichtigt die Koalition, die Menschen, die hier möglicherweise von Geburt an leben, mittlerweile 18 Jahre alt geworden sind, sich als Bremer integriert haben, nicht weiter mit Kettenduldung versehen, sondern ihnen eine Integration in unsere Gesellschaft ermöglichen. Das wird in den nächsten Jahren etwas anders werden, das ist Aufgabenschwerpunkt der Koalition.
Ja, eine weitere Frage noch! Herr Senator, Sie haben erwähnt, dass Sie momentan dabei sind, im Hause Ihre rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und zu überarbeiten. Inwiefern ist daran gedacht, bei diesen Überprüfungen und der Überarbeitung auch externen Sachverstand, sprich also zum Beispiel Juristen, die sich mit dieser Materie befassen und momentan sozusagen auf der anderen Seite des Verwaltungsapparats stehen, mit einzubeziehen, um vielleicht gleich von vornherein entstandene Probleme zu berichtigen?
Das kann ich Ihnen zurzeit konkret nicht beantworten, ich kann Ihnen nur sagen, dass wir natürlich externen Sachverstand auch dazu einbeziehen werden, aber die Grundlage ist zunächst erst einmal, dass ich diesbezüglich erst das Haus befrage. Wir haben auch qualifizierte Juristen. Auch im Stadtamt gibt es qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Rat wir zunächst einholen werden. Sollten wir dann noch externen Rat benötigen, werden wir ihn sicher einholen, um der Deputation dann berichten zu können.
Die zweite Anfrage steht unter dem Betreff „Bremische Gesetze und Gerichtsentscheidungen im Internet“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tschöpe, Ehmke, Dr. Sieling und Fraktion der SPD:
Erstens: Wann wird den Bremerinnen und Bremern eine Sammlung der bremischen Gesetze und Satzungen kostenfrei im Internet zur Verfügung gestellt?
Zweitens: Beabsichtigt der Senat, dieses Angebot sukzessive dahingehend zu erweitern, dass auch relevante Entscheidungen des Staatsgerichtshofes, des Oberverwaltungsgerichts und des Oberlandesgerichts und ermessenslenkende Verwaltungsanweisungen veröffentlicht werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In Umsetzung des Paragrafen 11 Absatz 5 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, IFG, hat die Freie Hansestadt Bremen „Dienstleistungen zur Bereitstellung eines bremischen Gesetzes-, Verordnungs- und Verwaltungsvorschriftenportals“ ausgeschrieben. Die Beschaffung, Erfassung und Pflege der Inhalte der Rechtsvorschriften soll auf der Basis der Veröffentlichungen in den einschlägigen amtlichen Verkündungsblättern erfolgen. Die Angebotsfrist endete am 22. Oktober 2007. Die Zuschlagserteilung wird spätestens am 6. Dezember 2007 erfolgen. Spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung sollen die bremischen Rechtsvorschriften in das Portal aufgenommen sein. Die Nutzung des Portals wird kostenfrei sein.
Zu Frage 2: Nach Paragraf 11 Absatz 3 Satz 1 IFG hat jede öffentliche Stelle die von ihr nach Inkrafttreten des IFG erlassenen oder geänderten Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen. Nach der Leistungsbeschreibung für das Vorschriftenportal sollen die Verwaltungsvorschriften fünf Monate nach Zuschlagserteilung in das Portal aufgenommen sein.
Die Technologie des zentralen Informationsregisters nach Paragraf 11 Absatz 5 ermöglicht es den Gerichten, Entscheidungen über das Register auffindbar zu machen. Die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs und wichtige Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts, des Verwaltungsgerichts, des Landessozialgerichts, des Sozialgerichts und des Landesarbeitsgerichts werden schon seit längerer Zeit jeweils auf der Homepage des betreffenden Gerichts veröffentlicht. Auch das Oberlandesgericht veröffentlicht auf seiner neuen Homepage solche Entscheidungen zusammen mit seinen Pressemitteilungen. Die Seiten der Gerichte sind auch über den Behördenwegweiser im Portal www.bremen.de sowie über Links auf der Homepage des Senators für Justiz und Verfassung erreichbar.
Zu Frage 3: Die bremischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften werden über das zentrale Informationsregister nach Paragraf 11 IFG abzurufen sein, das Bestandteil des Stadtportals www.bremen.de wird. Die dafür erforderliche Integration der Metadaten der bremischen Gesetze und Verordnungen sowie der Verwaltungsvorschriften in das zentrale Informationsregister ist ebenfalls Ausschreibungsgegenstand. – Soweit die Antwort des Senats!