Protokoll der Sitzung vom 25.01.2012

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall.

Die Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema ist, wie schon angekündigt, die Problematik des Aufstockens. Ich bedanke mich für die Antwort des Senats, die anfänglich durchaus erhellend war, zwischenzeitlich etwas schwächelte und zum Ende ein bisschen dünn wurde. Im Großen und Ganzen, muss ich sagen, macht sie aber einiges klar.

Mir geht es um zwei Aspekte, die ich in den Mittelpunkt stellen möchte. Erstens, die Feststellung – und das unterstreicht auch die Antwort des Senats ganz eindeutig –, wer einen Bruttolohn von 1 300 Euro oder darunter hat, egal ob vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt, hat sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf aufstockendes ALG II!

Ich möchte nur zwei kleine Berechnungen vorstellen, denn die Materie ist ja nicht ganz unkompliziert! Wenn jemand 1 110 Euro brutto verdient, können wir dazu die Kosten der Unterkunft von 350 Euro addieren, dann hätte ein Alleinstehender, eine Alleinstehende immer noch einen Anspruch von ungefähr 140 Euro. Zweites Beispiel: 1 300 Euro brutto, Kosten der Unterkunft 450 Euro, also Wohnen und Heizung, ergibt einen Anspruch von 268 Euro, wenn man ein Kind unter sechs Jahren bedenkt.

Das erstaunt erst einmal, weil viele gar nicht wissen, dass es trotzdem möglich ist, in dieser Weise Aufstockung zu bekommen. Es liegt daran, dass Freibeträge vom Jobcenter berechnet beziehungsweise vom SGB II vorgesehen werden, denn es geht davon aus, dass Arbeiten Geld kostet. Wenn ich einer Erwerbstätigkeit nachgehe, sollen die Ausgaben, die ich habe, wie zum Beispiel ein Kleidungsstück, Mittagessen et cetera, auch entsprechend gegengerechnet werden. Das spielt hier eine ziemlich große Rolle, und ich finde, dass an diesem Punkt mehr Transparenz geschaffen werden muss.

Es steht nämlich fest, dass es eine relativ hohe Dunkelziffer von Menschen gibt, die gar nicht wissen, dass ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

sie aufstocken können. Es gibt auch deshalb eine Dunkelziffer, weil Menschen, die zwar wissen, dass sie aufstocken können, es letztendlich nicht tun. Der DGB geht in seiner aktuellen Studie – das ist übrigens sehr spannend, sie ist sehr neu – vom Januar 2012 davon aus, dass ungefähr doppelt so viele, wie es aktuell der Fall ist, aufstocken könnten, wenn sie es wüssten und dann auch täten.

Im Moment haben wir knapp 19 000 Menschen in Bremen, die aufstocken. Das ist eine sehr konservative Schätzung, wenn wir davon ausgingen, dass es vielleicht knapp 40 000 Menschen wären, die es umsetzen könnten. Gleichzeitig, muss man sagen, hat die Arbeitnehmerkammer festgestellt, dass circa 100 000 Menschen in Bremen – und ich finde, das ist bei 327 000 Beschäftigten eine sehr hohe Anzahl – weniger verdienen als 1 300 Euro. Im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung und der sozialen Spaltung der Stadt, finde ich, dass es eine eminent hohe Zahl ist. Ein wichtiger Punkt dabei ist: Zwei Drittel davon sind Frauen! Das heißt, diese sind natürlich genau von dieser Problematik am meisten betroffen. Noch ein Zitat am Rande: Männliche Aufstocker im Westen verdienen 7,24 Euro, weibliche 5,86 Euro pro Stunde! Hier sieht man bereits die Diskrepanz, die sich letztendlich überall durchzieht.

Der Senat findet, dass hier eigentlich keine Aufklärung zu betreiben ist. Wir sehen das anders. Wir finden, den Menschen muss zumindest deutlich gemacht werden, dass sie es tun können. Wir bekommen immer wieder Mitteilungen, dass sie es nicht tun beziehungsweise nicht wissen. Wir werden die Informationen insofern auch zur Verfügung stellen – über Flyer, über Links auf unserer Webseite et cetera –, sodass man sich stärker damit beschäftigen kann, überhaupt Aufklärung zu erhalten.

Zweitens – und das halte ich für unsere perspektivische Debatte über den Mindestlohn von eminenter Wichtigkeit –, ein Mindestlohn von 8,50 Euro reicht definitiv nicht aus! Wir haben doch eine Ansage: Wer arbeitet, muss auch davon leben können. Das heißt also – nennen wir es Armutsfestigkeit, oder nennen wir es Existenzsicherung –, ein Vollzeitjob und die Tatsache, dass man keinerlei ergänzende Zahlungen braucht, kann nicht bedeuten, dass wir mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro auskommen. Der Senat argumentiert so und nennt 8,50 Euro, er geht allerdings davon aus, dass man nicht mehr als 325 Euro für Miete und Heizkosten aufwendet. Das ist eine Durchschnittszahl, und ich frage Sie ernsthaft: Wer kann denn für 325 Euro wohnen und die Miete bezahlen? Das wird wohl schwer möglich sein. Tatsache ist, dass Alleinstehende mindestens 9,50 Euro benötigen.

Bemerkenswert an der Antwort des Senats ist auch die Tatsache, dass Alleinerziehende über zehn Euro benötigen, um keine aufstockenden Leistungen beantragen zu müssen. Das heißt, wer in dieser Stadt ein Kind hat, ist bei einem Lohn von 10,87 Euro für Bremen oder 10,27 Euro für Bremerhaven. Das, fin

de ich, ist in diesem Zusammenhang auch ein alarmierender Befund, und das sollten wir uns einmal vor Augen halten!

Bremen gibt aktuell – das muss man bezüglich der Haushalte und Finanzen auf der Zunge zergehen lassen – 35 Millionen Euro pro Jahr für Aufstockerinnen und Aufstocker aus. Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass die Dunkelziffer umgesetzt würde, wäre es das Doppelte.

Ich möchte Ihnen zum Schluss noch ein Zitat aus der DGB-Studie, die ich für wirklich wichtig halte, präsentieren! Die jetzt im Januar erschienene DGBStudie besagt, gut zwei Milliarden Euro pro Jahr muss der Bund nach Berechnungen des DGB über Hartz IV jährlich aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren. Der Staat subventioniert so auch Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen beschäftigen. Rechnet man all jene mit einem sozialversichertem Teilzeitjob hinzu, so kommt man auf etwa vier Milliarden Euro Ausgaben im Hartz-IV-System für Aufstocker mit sozialversichertem Job. Armut trotz Erwerbstätigkeit kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Staat teuer zu stehen. Ich finde, der Zusammenhang ist signifikant.

Wir danken dem Senat für die Antworten. Ich finde, wir müssen an dem Thema weiterarbeiten, und es kann nicht im Interesse Bremens sein, diesen Missstand nicht zu beheben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wendland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der hohe Anteil der Aufstockerinnen und Aufstocker ist eines der größten sozialen Probleme unserer Zeit. Menschen müssen von ihrer Arbeit nicht nur überleben, sondern auch leben können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es ist wichtig, dass es nicht zu einer verschämten Armut kommt.

Der Anspruch auf staatliche Sozialleistungen ist keine Gewährung von Almosen, sondern ein Bürgerrecht. Jede oder jeder, die oder der Anspruch auf dieses Recht hat, sollte dieses Recht auch wahrnehmen. Das ist unser grünes Sozialstaatsverständnis.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Dabei darf es meiner Meinung nach keine Rolle spielen, ob jemand Anspruch auf staatliche Leistungen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

hat, ohne in Arbeit zu sein, oder ob jemand trotz Arbeit Anspruch auf Sozialleistungen hat.

Ich finde, wir müssen uns stets vor Augen führen, dass ergänzender Hilfebezug ein gesellschaftliches Symbol für zu niedrige Löhne darstellt. Es ist alles andere als legitim, dass Arbeitgeber zu niedrige Löhne zahlen und dabei die Möglichkeit der aufstockenden Sozialleistungen, und das heißt ganz konkret – und Frau Bernhard hat es ja auch gesagt – Lohndrückerei, fest einkalkulieren. Arbeitgeber rechnen sie mit ein, sodass Kombilöhne entstehen.

Bei Mini- und Midijobs ist es so, dass Unternehmen nicht wie bei sozialversicherungspflichtigen Jobs ihren gerechten Anteil in die Solidargemeinschaft einzahlen, was wiederum zu dem sehr drängenden Problem der Altersarmut führt. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen so die Lasten auf die Allgemeinheit abwälzen. Niedriglöhne und prekäre Arbeit werden vermeintlich im Nachhinein durch aufstockende Hilfeleistungen korrigiert, damit Menschen ihre Existenz sichern können. Wir Grünen bekämpfen Niedriglöhne und unwürdige Arbeitsverhältnisse. Wir wollen faire Löhne. Für uns gilt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, insbesondere bei der Leiharbeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir Grünen stritten schon zu Zeiten für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn, als andere noch der Meinung waren, die Tarifpartner bekämen es allein hin.

Der Grundsatz „Gleiche Löhne für gleiche Arbeit“ muss auch bei der Bezahlung von Frauen und Männern gelten. In Deutschland erhalten Frauen immer noch 23 Prozent weniger Lohn als Männer, und in Bremen beträgt die Lohnlücke 25 Prozent; und ja, 75 Prozent der im Niedriglohnsektor arbeitenden Menschen sind Frauen! Für uns ist deshalb die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auch unter den Gesichtspunkten der Geschlechtergerechtigkeit notwendig.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Konservativen und Marktliberalen gehen hingegen von der Annahme aus, dass Löhne sich ausschließlich am Markt über Angebot und Nachfrage bilden. Wenn es niedrige Löhne gibt, dann ist das ein Ergebnis des Marktpreismechanismus. Dass zu niedrige Löhne dann durch den Staat subventioniert werden müssen, gehört ebenso in die Ideologie des marktfreiheitlichen Politikmodells. Dass aber die unsichtbare Hand des Markts gerade nicht dazu führt, gerechte Löhne für Arbeit zu produzieren, zeigt sich unter anderem auch daran, dass in Bremen jede vierte Empfängerin und jeder vierte Empfänger von Hilfeleistungen arm ist trotz Arbeit. Was folgt aus der Offenkundigkeit dieses Marktversagens? Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen bedarf es deshalb starker Ta

rifpartner sowie einer stärkeren Regulierung des Arbeitsmarkts.

Die Fraktion DIE LINKE unterstellt in ihrer Großen Anfrage, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf ergänzende Hilfeleistungen angewiesen sind. Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden in Bremen – das wissen wir – entsprechend nach Tarif bezahlt. Laut Antwort des Senats auf die Große Anfrage erzielen 14 Beschäftigte des öffentlichen Diensts ein sehr geringes Einkommen. Darauf, ob diese Menschen aber auf aufstockende Leistungen angewiesen sind, kann der Senat keine eindeutige Antwort geben, da der Anspruch auf aufstockende Leistungen auch von den persönlichen Lebensverhältnissen abhängig ist. In diese hat aber der Senat als Arbeitgeber – und das ist auch gut so – keinen Einblick. Das ist eine Frage des Arbeitnehmerdatenschutzes.

Ich möchte gern zum Schluss den Blick auf das Vergaberecht richten! In der letzten Legislaturperiode hat die rot-grüne Regierungskoalition im Vergabegesetz bereits einen Mindestlohn von 7,50 Euro festgesetzt. Diesen haben wir auf 8,50 Euro erhöht, und das ist auch der Betrag, den der DGB als Mindesteinkommen festgesetzt hat. Derzeitig diskutieren wir als Koalition über die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns auf Landesebene, unter anderem im Bereich der Zuwendungsempfänger, und ich bin zuversichtlich, dass wir als rot-grüne Koalition der Bürgerschaft einen guten Entwurf vorlegen werden. Auch das wird dazu führen, dass weniger Menschen auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Reinken.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich beim Studieren der Großen Anfrage und der Antworten auf die Große Anfrage manchmal gefragt, was der politische Kern ist, den wir hier jetzt debattieren können. Gerade wenn es um die Beantwortung einer Vielzahl von Detailfragen geht, wäre es eigentlich auch in Ordnung gewesen, so etwas an einem Arbeitstag oder in einem Workshop zu diskutieren, weil viele der technischen Berechnungsfragen, die Sie gestellt haben, natürlich noch um weitere Details zu erweitern wären. Dann hätte man vielleicht noch ein bisschen tiefer in die Materie einsteigen können.

(Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Können wir gern machen!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ja, können wir gern versuchen! Nur an manch einer Stelle wäre es vielleicht noch praktischer und besser gewesen, das in einem solchen Rahmen zu diskutieren statt im Rahmen einer parlamentarischen Debatte.

Ich finde die Antworten in der Tat informativ und wichtig, nur sind sie überwiegend auch nicht neu, weil das politische Kernproblem seit Langem bekannt ist. Die Arbeitnehmerkammer hat im Dezember 2010 – das ist hier bereits zitiert worden – das Problem der Aufstocker für Bremen deutlich heruntergebrochen und ausgerechnet, was das für Bremen bedeutet. Auch die Zahl von 35 Millionen Euro ist keine Sensation, sie ist seit über eineinviertel Jahren bekannt, sie ist nachgewiesen.

Was ich neben vielen anderen Fragen ganz gut finde, ist, dass durch die Antwort des Senats und ihre Klarheit ein bisschen diese oft im politischen Raum und auch in der interessierten Öffentlichkeit gehörten Unterstellung, es gäbe eine Gemengelage aus Verwaltungshandeln und politischem Willen, die den Antragstellern ihre Ansprüche verweigert, widerlegt worden ist. In Bremen wird darauf geachtet, dass die Ansprüche auch dann, wenn sie nach Auffassung vieler eigentlich höher sein müssten, auf der Basis der gesetzlichen Vorschriften und der gesetzlichen Grundlagen durchgeführt werden. Es ist also diese Verschwörungsgemengelage, die oft diskutiert wird und nicht nachvollziehbar ist, bei der auch darauf geachtet wird, dass es korrekt und rechtsstaatlich zugeht. Auch das finde ich richtig und wichtig, an dieser Stelle klarzustellen.

Ich will eine dritte Bemerkung zu der Frage der Korrektur von Ansprüchen und der Prüfung der Berechtigung machen! Ich bin eigentlich ganz froh darüber, dass wir in Bremen umfangreiche Strukturen haben, die den Betroffenen dann auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn es um die Klärung von Verfahren und Ansprüchen geht. Auch das ist etwas, worauf wir in Bremen stolz sein können. Natürlich sind die Arbeitnehmerkammer, aber auch die Gewerkschaften dafür da und dafür zuständig, bei den Widersprüchen, letztlich auch beim Einlegen von Rechtsmitteln zu helfen. Das sind aber alles keine Fragen, die so fürchterlich neu sind.

Ich finde, man muss doch politisch diskutieren, und da ist eine solche Antwort, wie der Senat sie gibt, natürlich auch der Hinweis auf einen politischen Skandal, was es eigentlich für unsere Gesellschaft bedeutet, dass wir an die 15 000 Menschen in dieser Stadt haben, die aufstocken müssen. Was ist es für ein politischer Skandal, und wie muss dieser politische Skandal politisch diskutiert und beeinflusst werden? Da sage ich, nach wie vor ist für uns oberste Priorität, dass Menschen durch Arbeit, wenn sie arbeitsfähig sind, aus dem Hilfebezug herauskommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Das ist eine wesentliche zentrale Aufgabe von Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik!

Wir halten eine Existenz der dauerhaften Alimentierung nicht für menschenwürdig, bei der Menschen sich durch Antragsverfahren und Behörden kämpfen müssen, um ihre Familien ernähren zu können. An diesem Thema werden wir weiter festhalten. Es ist unsere Absicht, die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch an den Stellen noch ein Stückchen zu schärfen. Ich bin dann darauf gespannt, wenn wir dazu kommen, aber das werden wir bei der Gelegenheit auch machen, wie sich in der Debatte dazu geäußert wird. Wie gesagt, die Zahlen sind skandalös. Es zeigt sich darin in der Tat ein gesellschaftlicher Skandal.

Ich habe gerade gestern gelesen, die Minijobs boomen in unserem Land, trotz Hochkonjunktur stiegen sie im letzten Jahr das erste Mal wieder in einem ungeheuren Maß. Die Hochkonjunktur führt eben nicht dazu, dass wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in großem Umfang stabilisieren, sondern gleichzeitig wachsen die Minijobs, die nichtsozialversicherungspflichtigen Jobs.

Wir haben nach wie vor das Fehlen eines Mindestlohns in diesem Land, die Entwertung der Tarifautonomie durch die Aushöhlung der Tarifverträge, durch Niedriglöhne und die sinkende Bereitschaft von Arbeitgebern, sich tarifvertraglich zu binden. Hierzu liegen Vorschläge auf dem Tisch. Auf der Bundesebene ist der Vorschlag Mindestlohn gerade wieder abgelehnt worden. Zu den Minilöhnen liegen Vorschläge auf dem Tisch. Das muss man politisch diskutieren, aber vieles davon werden wir auf Bundesebene durchsetzen müssen. Die Dinge, die wir im Land Bremen zu machen haben, wie zum Beispiel den Mindestlohn, werden wir anhand der entsprechenden Tagesordnungspunkte diskutieren. – Herzlichen Dank!