Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie so oft in den Debatten in diesem Haus sind wesentliche Argumente bereits von meinen Vorrednern genannt worden. Die Notwendigkeit, über ein solches erleichtertes Verfahren zu sprechen, war mit dem Konjunkturpaket II gegeben. Das hat sich jetzt mittlerweile erübrigt, und deswegen ist eigentlich ein Zurück zu der normalen Auftragsvergabe der richtige Weg. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung, dass allein die Wertgrenzen und die Ausschreibungsverfahren weder Transparenz garantieren noch Vorteilsnahme und Korruption verhindern, aber man kann bestimmte Dinge begünstigen oder weniger begünstigen. Deswegen sind wir der Meinung, man muss diese Regelung nicht um ein weiteres Jahr verlängern.
Man kann wieder zurück zu dem normalen Verfahren, wobei mich das Argument, es wird um 20 Prozent günstiger, noch nicht ganz überzeugt hat. Dort würde ich gern noch einmal hinschauen, warum es eigentlich so ist und ob nicht möglicherweise der Bieterkreis auf eine Weise ausgeweitet wird, dass Bieterinnen und Bieter, die zu merkwürdigen Bedingungen Menschen anstellen, auch noch zum Zuge kommen und es deswegen günstiger wird. Das muss man aber im Einzelfall prüfen.
Von daher, denke ich, ist eine Verlängerung jetzt erst einmal nicht notwendig. Auch wenn Niedersachsen dort einen anderen Weg geht, bin ich relativ sicher, dass es für Bremen nicht von entscheidendem Nachteil sein wird. Deswegen werden wir den Antrag der CDU ablehnen! – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Lieber Herr Senator, es freut mich, dass es nicht nur mir heute so mit den Wortmeldungen geht, wir schaffen es aber noch!
Herr Saxe, ich bin schon ein bisschen erschüttert von dem, was Sie hier gerade als Grund zur Ablehnung angeführt haben. Wenn Sie mir schon nicht zugehört haben, hätten Sie zumindest den Antrag lesen können. Es waren übrigens nicht meine Rechenmodelle, dass die Einheitspreise sich nicht erhöht haben, sondern es sind die Rechenmodelle von Immobilien Bremen. Von daher müssten Sie sich dann schon mit „Ihrer“ Verwaltung, den Ressorts, die unter Ihrer politischen Verwaltung stehen, auseinandersetzen.
(Abg. S a x e [Bündnis 90/Die Grünen]: Das war der Landesrechnungshof!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. (A) (C)
Der Landesrechnungshof kann ja nur nachwirkend überprüfen! Er prüft nicht antizipierend, das hat er an der Stelle noch nie gemacht, und er lässt sich auf so etwas auch nicht ein. Ich habe es während meiner Senatorenzeit damals auch ein- oder zweimal probiert. Sie meiden es wie der Teufel das Weihwasser, in die Zukunft zu schauen. Sie schauen sich immer die Vergangenheit an.
Wenn die Ermittlungen beziehungsweise die Erhebungen von Immobilien Bremen stimmen – und ich habe von Ihnen jetzt keinen Anlass gehört, warum es nicht stimmen sollte –, dann wird festgestellt, dass sich die Einheitspreise durch die Erhöhung der Schwellenwerte, also durch ein Ausweiten der Anzahl von beschränkten Ausschreibungen, nicht erhöht haben.
Das heißt, eines der Hauptargumente, das Sie soeben genannt haben, gibt es gar nicht. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum Sie nun sagen, unsere Rechenkünste seien ein bisschen merkwürdig, und deswegen können Sie dem Antrag nicht zustimmen. Es sind die Erhebungen von Immobilien Bremen! Fragen Sie bei Immobilien Bremen nach, wie sich die Einheitspreise, die Angebotssummen verändert haben! Dort ist statistisch aus der Vergangenheit heraus erhoben worden, dass sich mit den Verfahren, die in den letzten zwei Jahren eingeführt wurden, nichts verteuert hat. Deswegen gibt es den Grund nicht, den Sie anführen.
Das zweite Argument, muss ich sagen, ist ein Fass ohne Boden – oder was immer Sie als Vergleich nennen wollen – nach dem Motto: Wer für beschränkte Ausschreibungen ist, ist für Korruption und letztendlich schon mit tatverdächtig. Herr Saxe, das, was Sie hier mit dieser Aussage – das haben Sie an der Stelle so gesagt, ich habe genau zugehört, Sie können es auch gern im Protokoll nachlesen, das ist der Sinn Ihrer Aussage, wenn Sie es nicht sogar wortwörtlich so gesagt haben – sagen wollen, ist an der Stelle schon ziemlich abenteuerlich, weil Sie viele ehrliche Handwerker unter Generalverdacht stellen. Sie stellen hier viele ehrliche Beamte und Verwaltungsangestellte unter einen Generalverdacht nach dem Motto: Wenn du dich dafür einsetzt, bist du sofort der Korruption verdächtigt und hast dich bei der zentralen Kommission für Antikorruptionsbekämpfung zu melden beziehungsweise vorzusprechen. Das ist doch ein wirklich abenteuerlicher Vorwurf und wird den Fakten, den Tatsachen und der Realität nicht gerecht.
Wenn Sie sich mit dem Thema Korruption einmal beschäftigen, wie Korruption entsteht und wo Korruption angewendet wird – dort bin ich sehr dankbar für die Ausführungen von Herrn Kottisch –, ist die
Frage der Ausschreibungsform, ob beschränkt oder öffentlich, nicht das Thema. Korruption entsteht meistens dort, wo eine Nähe zwischen demjenigen, der ausschreibt, und demjenigen, der annimmt, besteht. Das werden Sie durch öffentliche oder beschränkte Ausschreibungen weder vermeiden noch befördern können, sondern dort müssen andere Instrumente der Transparenz und der Kontrolle eingesetzt werden, damit es an der Stelle auch klar ist. Da gibt es auch überhaupt kein Wenn oder Aber.
Das ist ein Postulat, das hier auch nicht infrage gestellt wird, sondern es geht zum einen darum, wie wir den Unternehmen und Handwerksbetrieben das Leben in Bremen erleichtern können, und zum anderen darum, wie wir auch Bürokratiekosten reduzieren können; Bürokratiekosten nicht nur in der Verwaltung, denn es macht natürlich mehr Aufwand, ob sie bei 20, 30, 40 Ausschreibungen im Jahr zehn oder zwölf Angebote oder 20 oder 245 Angebote prüfen müssen. Gehen Sie einmal in die Vergabestelle, und lassen sich Submissionsergebnisse zeigen, was sie dort an Aufwand haben! Dann würden Sie auch diesen Punkt in Ihre Abwägungen einbeziehen. Wenn wir wirklich Bürokratiekostenabbau ernst nehmen, finde ich, dann sollte man solch einen Punkt, an dem es auch sehr pragmatisch und nicht nur rein theoretisch ist, auch einfließen lassen.
Unabhängig davon, Herr Saxe, würde mich einmal interessieren, was Sie als Normalfall definieren. Das ist – natürlich in Abwägung der Vor- und Nachteile – eine festgesetzte Vergabegrenze, das ist aber kein Normalfall, sondern an der Stelle eine Abwägung. Von daher bitte ich, noch einmal darüber nachzudenken, weil ich glaube, Ihre Argumente sind an keiner Stelle stichhaltig.
Es ist eine Regelung, die – übrigens, Herr Kottisch, abschließend noch! – nicht durch den Bundesgesetzgeber geregelt werden muss. Weil es Landesgesetze sind, müssen sich die Bundesländer einig werden. Dazu ist das Instrument der Wirtschaftsministerkonferenz ein geeignetes, wenn man dort Absprachen trifft, die im Landesgesetz umgesetzt werden, damit man einheitliche Regelungen und keinen Flickenteppich bekommt. In dem Sinne bitte ich noch einmal, darüber nachzudenken, ob das wirklich der kluge Weg ist.
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Hier! – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Schaden Sie uns nicht!)
ich bin ganz irritiert –, meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, dann beantragen Sie eine Überweisung oder eine Aussetzung! Wir sind gern dazu bereit, das mitzutragen. Wenn Sie sagen, wir wollen noch einmal darüber nachdenken, bean
tragen Sie eine Überweisung oder eine Aussetzung. Die Zeit sollten wir uns nehmen, wenn es bei Ihnen eine Chance gibt, dass Sie über die Hürde springen, denn ich glaube, dass Sie Vorurteile oder Scheuklappen haben, die letztendlich in der Sache und im Sinne von weniger Bürokratie nicht gerechtfertigt sind. – Herzlichen Dank!
Herr Kastendiek, ich finde, Sie sollten in der Wortwahl manchmal einfach zwei Etagen tiefer ansetzen. Dass Sie hier vor Entrüstung platzen und Ihnen der Boden unter den Füßen weggezogen wird, das, finde ich, ist bei der Thematik einfach zu stark. Sie haben, glaube ich, von der Wirtschaftspolitik ein sehr protektionistisches Wirtschaftsverständnis. Ich weiß gar nicht, ob wir das in Bremen wirklich verdient haben. Wir sind der zweitstärkste Wirtschaftsstandort in Deutschland, und ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie hier um jeden Preis eine Ausnahmeregelung, die in einer bestimmten Ausnahmesituation gemacht worden ist, verlängern wollen.
Ich habe natürlich nicht gesagt, dass hier bei jeder Ausschreibung per se Handwerksbetriebe in der Gefahr sind, irgendeiner Art von Korruption ausgesetzt zu sein oder sie auszuüben. Das ist völliger Unsinn, da können Sie die Rede noch einmal nachlesen!
Sie haben sich heute auch schon bei den Debatten vorher wirklich als der große Interpretierer gezeigt und glauben immer zu wissen, was jemand denkt, und sehen Scheuklappen, die überhaupt nicht vorhanden sind. Das macht keinen Spaß, wenn jemand so an den Fakten vorbeigeht.
Ich will noch einmal ein paar Zitate bringen! Das eine ist der Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof prüft natürlich, und das ist Ergebnis der Prüfungspraxis nicht nur des Landesrechnungshofs, sondern auch des Bundesrechnungshofs und mehrerer Landesrechnungshöfe. Das sind diese 20 Prozent, die ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir mehr bezahlen. Sie haben im Gegensatz dazu die Erfahrung von Immobilien Bremen erwähnt. Ich finde, dass es gegenüber dem, das ich soeben genannt habe, ein relativ schwaches Zahlenargument ist. Unser Landesrechnungshof sagt, ich zitiere: „Die öffentliche Ausschreibung ist die transparenteste und wettbewerbsorientierteste Vergabeform. Deshalb muss sie der Regelfall bei der Vergabe größerer Summen öffentlicher Auftragsgelder sein.“ Das ist doch eigentlich ganz klar. Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass „die negativen Effekte der erhöhten Wertgrenzen mit den vermehrten beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben die positiven Effekte deutlich überwiegen“. Das sagt doch eigentlich genug. Auch wir sind für eine bundeseinheitliche Regelung, und ich hoffe, dass wir zumindest da an einem Strang ziehen werden, damit die Wirtschaft in ganz Deutschland die gleichen Bedingungen hat. – Vielen Dank!
Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen, Drucksache 18/198, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.
Freibeträge für Aufstocker/Aufstockerinnen Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16. November 2011 (Drucksache 18/131)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner, ihm beigeordnet Herr Staatsrat Professor Stauch.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Herr Senator Günthner, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.