Was steckt dahinter? Es steckt dahinter, dass damals die öffentlichen Investitionen auch durch Beiträge der Bundesregierung in einem erheblichen Maß schneller, weniger bürokratisch und ohne größeren Aufwand in die Wirtschaft durchgeführt werden sollten. Nun hat es sich ergeben, wie solche Übergangsregelungen – das muss man zugestehen, das war an der Stelle als Übergangsregelung gedacht – gezeigt haben, dass sich dieses Verfahren sehr bewährt hat, weil es die Bürokratie nicht nur in der Verwaltung reduziert hat, sondern natürlich auch bei den Unternehmen.
Es gibt, und das muss man zur Kenntnis nehmen, Ausschreibungen, die eine voraussichtliche Auftrags––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
summe von 10 000 oder 20 000 Euro haben, auf die sich dann aber 10, 15, zum Teil auch 20 oder 25 Unternehmen aus der ganzen Bundesrepublik bewerben. Wenn Sie sich einmal ausrechnen, wie aufwändig das Berechnen eines Angebots ist, die formalen Vorraussetzungen mit Belegen und so weiter, wenn man das alles zusammenrechnet, dann bekommt man manchmal den Eindruck, dass die Bürokratiekosten aufseiten der Verwaltung und aufseiten der Unternehmen höher sind als der eigentliche Auftragswert für die Leistung, die dahinter steht. Damit wird Bürokratie, damit wird der Sinn von Ausschreibungen, glaube ich, ad absurdum geführt.
Deswegen sind wir der Auffassung, es muss ein flexibles Instrument geben, mit dem die öffentliche Hand in die Lage versetzt wird, gerade mit den Projekten kleineren Ausmaßes flexibel umzugehen und auch in einer beschränkten Form auszuschreiben und nicht nur komplett öffentlich. Ich glaube, hier werden wir allen Beteiligten in einem besseren Maße gerecht werden!
Die Erfahrungen haben auch gezeigt, dass damit keineswegs, so wie Immobilien Bremen auch festgestellt hat, eine Erhöhung der Einheitspreise und der Angebotssummen verbunden war. Auch in beschränkten Ausschreibungen werden sie die Marktpreise erhalten. Ich bin davon überzeugt, dass das weiterhin so der Fall ist, denn natürlich muss auch dort eine Durchmischung erfolgen, sodass nicht immer die Gleichen in der Ausschreibung berücksichtigt werden. Ich glaube, das liegt in der Natur der Sache.
Einen weiteren Punkt für die bremische Wirtschaft, das will ich an dieser Stelle noch sagen, den man nicht negieren darf, ist, dass gerade im niedersächsischen Umland in vielen Gemeinden, in vielen Gebietskörperschaften beschränkte Ausschreibungen auch dazu genutzt werden, die Aufträge in der Region zu belassen. Ich finde, es ist ein legitimer Ansatz einer Gebietskörperschaft zu sagen, bei öffentlichen Geldern, bei Steuergeldern möchte ich, dass diese auch in der Region bleiben oder die Chancen zumindest erhöht werden, dass die Aufträge in der Region bleiben.
Wenn wir als Bremer die Einzigen sind, die das letztendlich nicht ermöglichen, findet natürlich auch ein Wettbewerbsnachteil für das bremische Handwerk statt. Ich finde, wir haben auch die Aufgabe, die Arbeitsplätze hier in der Gebietskörperschaft Bremen/ Bremerhaven zu sichern. Für uns ist das ein weiteres Argument zur Verabschiedung dieses unseres Gesetzes!
Am besten wäre es, wenn es bundeseinheitliche Regelungen gäbe. Wir wissen, dass die Wirtschaftsstaatssekretäre der Bundesländer und des Bundes
ministeriums für Wirtschaft beschlossen haben, hierzu im Frühjahr 2012 eine Regelung vorzunehmen. Ich finde, es wäre das Beste, gleiche Bedingungen für Gleiche, damit nicht mit unterschiedlichen Teilen an der Stelle agiert wird. Deswegen steht in unserem Gesetzentwurf die Beschränkung, bis zum Jahre 2012 abzuwarten, wie sich die Sachlage natürlich auch hier in der Region Nordwest entwickelt.
Ich finde aber, wir sollten alles unternehmen, um den bremischen Unternehmen, dem bremischen Handwerk die Möglichkeit zu geben, auch in der Region verstärkt Aufträge wahrzunehmen, denn wenn man sich anschaut, wie Ausschreibungsergebnisse zum Teil aussehen, muss man sagen, das ist schon manchmal sehr verwirrend beziehungsweise sehr verzerrend. Ich denke, wir haben hier als Landesparlament auch eine Aufgabe, genau auf diese Punkte zu schauen und entsprechende Regelungen zu verabschieden, um hier Fehlentwicklungen zu korrigieren. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme Herrn Kastendiek in einer Sache vollkommen zu: Dass wir eine bundeseinheitliche Regelung anstreben sollten, ist, glaube ich, vollkommen klar. Ansonsten hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Diesmal habe ich erhebliche Bedenken gegen Ihren Antrag, und ich hätte Ihnen auch intellektuell ein bisschen mehr Abwägung zugetraut als das, was Sie hier soeben gemacht haben. Ich glaube, Sie wissen ganz genau, es gibt ein Für und Wider bei dieser Frage, und ich will versuchen, dieses Für und Wider ein bisschen zu beleuchten und ein bisschen zu Ihrer Erhellung beitragen.
Sie haben gesagt, das wird ja gar nicht teurer, wenn wir so ausschreiben, wie Sie das weiter vorschlagen. Sie haben vergessen zu erwähnen – oder Sie wollten es nicht erwähnen –, dass die Wertgrenzen nicht leicht erhöht worden sind, sondern dass wir zum Teil von einer Verzehnfachung gesprochen haben. Sie haben zu Recht und dankenswerterweise erwähnt, dass wir das als Ausnahmeregelung eingeführt haben. Wir Grünen haben, glaube ich, zähneknirschend und mit großem, schmerzhaftem Ächzen dann noch einmal zugestimmt, das im Jahr 2011 weiterzumachen. Nur, irgendwann muss Schluss sein. Wir wollen ja jetzt nicht irgendwie zu ganz niedrigen, absurden Regelungen kommen, sondern wir wollen wieder zum Normalfall zurückkommen. Das ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Sie haben netterweise bei einer anderen Debatte heute betont, wie wichtig es doch ist – und das ist mir als Mitglied der Handelskammer, das ich ja zwangsweise sein muss, auch wichtig –, dass wir versuchen, den Konsens mit der Handelskammer zu suchen und zu finden. Hierbei haben Sie den Konsens mit der Handelskammer nicht, das wissen Sie! Die Handelskammer fordert mehr Wettbewerb und sieht durch diese erhöhten Wertegrenzen den Wettbewerb ganz eklatant behindert.
Sie wissen auch, dass unser Landesrechnungshof sehr große Bedenken hat. Sie sprechen im Gegensatz zu Ihrer Antragsbegründung von einem erheblich eingeschränkten Wettbewerb, und sie sagen unter anderem: „Zu der Absicht, die mit dem Investitionserleichterungsgesetz eingeführten Wertgrenzen dauerhaft einzuführen, bestehen diesseits erhebliche Bedenken.“ Abgesehen davon, dass ich „diesseits“ für eine schöne Begrifflichkeit halte, ist das, denke ich, vollkommen klar.
Hier bestehen Bedenken von den Menschen, die sich mit den Finanzen in diesem Bundesland beschäftigen, und ob wir uns das als Haushaltsnotlageland im Konsolidierungspfad bis zum Jahr 2019 wirklich leisten können, bezweifle ich. Der Landesrechnungshof hat aufgrund seiner Prüfungspraxis bestimmte Erfahrungen damit, und es sind 20 Prozent, die es teurer ist, wenn wir weiter ausschreiben, wie Sie das vorschlagen. Sie schütteln mit dem Kopf. Auch der Bundesrechnungshof hat das gesagt, und andere Landesrechnungshöfe sind auch zu der Meinung gekommen. Da stehen Sie mit Ihren Rechenkünsten ganz allein da. Das können wir uns als Land Bremen nicht leisten, und ich finde es auch nicht verantwortungsvoll, wenn wir damit weitermachen.
Das, finde ich, ist das Verantwortliche, was wir koalitionär auch in der Debatte besprochen haben. Wir haben nämlich im Gegensatz zu Ihnen versucht, die Argumente wirklich abzuwägen und das auch ganz respektvoll zu betrachten. Wir haben gute Diskussionen miteinander gehabt. Es gibt gute Argumente dafür, die Wertgrenzen so zu lassen, wie sie sind, das ist mir doch auch vollkommen klar.
Sie haben das Argument Niedersachsen genannt; es ist ärgerlich, dass Niedersachsen von dem abgewichen ist, was es eigentlich vorhatte, nämlich auch zu den niedrigeren Wertgrenzen zurückzugehen. Ist das aber jetzt der Grund, dass wir in Bremen jeden
Das zweite Argument, das Sie gebracht haben, nehme ich auch ernst, und es ist auch gut, dass Sie einmal ganz offen angesprochen haben, worum es hier eigentlich geht. Es geht um ein regionales Wirtschaftsförderungsinstrument. Das ist gut, ich habe nichts gegen regionale Wirtschaftsförderung! Das ist wichtig, nur, Wirtschaftsförderung sollte man transparent in den Haushalt einstellen und nicht Auftraggeber öffentlicher Leistungen mittels überhöhter Preise bezahlen lassen.
Wenn wir Wirtschaftsförderung wollen, dann sollen wir dafür eine Haushaltsstelle bilden und dadurch die örtliche Wirtschaft unterstützen, das wäre redlich. Dies ist ein schwammiger, intransparenter Prozess, und das können wir eigentlich in der Situation, in der wir uns befinden, nicht machen. Das sind die beiden Hauptargumente gewesen.
Es wird dann noch gesag, ein bekannter Bieterkreis sichert Leistungsqualität. Stimmt, aber es hat auch ein paar kleine Nachteile! Dieser bekannte Bieterkreis schließt Newcomer aus, und die Korruptionsgefahr wird ganz deutlich erhöht. Damit bin ich dann schon bei den Nachteilen, die dabei ganz eindeutig bestehen. Korruption ist eine Gefahr, die auch von allen erkannt wird. Die höheren Preise habe ich schon genannt.
Ich finde es auch eigenartig, dass wir nun als Parlament nach Ihrem Vorschlag beschließen sollen, die parlamentarische Kontrolle möglichst weit zu senken. Ich bin dafür, dass wir Parlamentarier unsere Kontrollfunktion übernehmen, dazu zählen auch niedrige Wertgrenzen, das ist doch ganz klar!
Wir Grünen und auch unser Koalitionspartner haben uns die Abwägung wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben die guten Argumente gehört, und wir haben sie auch ernst genommen, nur, die Ergebnisse der Föderalismuskommission II, die Sie so gern bei haushaltsrelevanten Vorschlägen ausblenden, sind eine notwendige Prämisse verantwortlichen politischen Handelns in unserem Bundesland. Bremen erhält bis zum Jahr 2019 nur Konsolidierungshilfen, wenn es den mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungspfad einhält. Auf dieser Basis ist es äußerst fragwürdig, noch länger vergaberechtliche Vorgaben aufzuweichen und die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen für das Land und die Stadtgemeinden nicht unerheblich zu verteuern. Als Parlamentarier – das habe ich schon gesagt – möchte ich die Vergabe öffentli
Es ist auch klar, wir beenden damit und eigentlich schon viel zu spät den Ausnahmezustand viel zu hoher Wertgrenzen und kehren zur Normalität zurück, nicht weniger, aber eben auch nicht mehr! – Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz daran erinnern, dass die Erleichterung der Vergaben für öffentliche Aufträge Teil des Konjunkturprogramms II der Großen Koalition damals in Berlin war. Der Grund war, darauf hat Herr Kastendiek auch schon hingewiesen, die Vergaben bundeseinheitlich zu regeln, vor allem auch die damit verbundenen Investitionen schneller und mit einem reduzierteren und geringeren Verwaltungsaufwand durchführen zu können. Dadurch sollte die Konjunktur schnell gestützt werden, damit wir die Krise schnell verlassen können. Das ist gelungen!
Heute haben wir eine neue Situation. Heute sieht es so aus, dass wir zwar nicht in wirtschaftlich prosperierenden Zeiten leben, aber die Gefahr, der wir im Moment ausgesetzt sind, liegt eher in der EUSchuldenkrise und den sich daraus ergebenden Risiken für den Euro. Der Grund für die Sonderregelungen im Vergaberecht ist damit entfallen, und es wäre wünschenswert gewesen – auch darauf hat Herr Kastendiek hingewiesen –, wenn die Bundesregierung wieder für eine einheitliche Regelung im Bund gesorgt hätte.
In den letzten Monaten wurde darüber diskutiert, die erleichterten Vergabekriterien um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wir befinden uns dort in keinem leichten Entscheidungsumfeld. Transparency International beispielsweise ist naturgemäß dagegen, keine Frage, die Handelskammer, darauf wurde hingewiesen, ist ebenfalls dagegen, hat sich aber neutral verhalten, und die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer sind natürlich dafür, und zwar zu Recht. Das verdeutlicht, dass es sowohl Argumente gibt, diese Regelungen noch einmal um ein Jahr zu verlängern, es verdeutlicht aber auch, dass es Argumente gibt, die dagegen sprechen.
Mein Kollege Herr Saxe hat darauf hingewiesen, dass die Grünen sich entsprechend dagegen entschie––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
den haben. Die SPD-Fraktion hat es auch ausgiebig diskutiert. Wir haben es zweimal in unserer Fraktion sehr intensiv diskutiert und uns zweimal einstimmig dazu entschlossen, das um ein weiteres Jahr zu verlängern. Wir akzeptieren aber die Entscheidung der Grünen als unseren Koalitionspartner und werden das so mit den Grünen tragen, auch wenn wir selbst, insbesondere weil Niedersachsen den Schritt der Verlängerung gegangen ist, gern diesen Schritt vollzogen hätten und damit auch die Situation aufrechterhalten hätten, damit dem bremischen Handwerk keine Nachteile entstehen.
Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, um einen kurzen Exkurs zu wagen in das Thema Korruption, das ist ja kein leichtes Thema. Ich bin der dezidierten Meinung, dass die Erleichterung von Vergaberichtlinien zu Unrecht oftmals mit der Zunahme von Korruption gleichgesetzt wird. Ich finde, das sind zwei völlig unterschiedliche Themen. Die Menschen, die sich ein bisschen damit beschäftigen, wissen auch, dass sich auf der einen Seite selbst bei erschwerten Vergaberichtlinien, etwa durch die Möglichkeit der Absprache bei der Ausschreibungsgestaltung oder die Aufteilung größerer Aufträge in mehrere kleine, Korruption nie ganz verhindern lässt.
Auf der anderen Seite führen erleichterte Vergaberichtlinien nicht automatisch dazu, dass die Prinzipien Transparenz und Kontrolle aufgegeben werden. Ich bin selbstverständlich der Meinung, dass Korruption weiterhin mit allen Möglichkeiten bekämpft werden soll. Uns als SPD-Fraktion ist allerdings kein konkreter Fall von Korruption im Land Bremen bekannt, sodass ich denke, wir sollten mit diesem Thema vorsichtig umgehen und die Menschen, die in diesem Sektor arbeiten, auch nicht von vornherein in Misskredit bringen.
In dieser recht unzufriedenstellenden Situation sind wir letztendlich auf eine bundeseinheitliche Lösung angewiesen. Deswegen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion bitten, auch auf die Bundesregierung einzuwirken und sich dafür stark zu machen,
(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Es sind die Länder, die sich einigen müssen, es ist nicht die Bundesregierung!)
dass es schnellstens eine bundeseinheitliche Lösung und damit keine weitere Ungleichbehandlung der Betriebe in den Ländern gibt. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag auch ab! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!