Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

Das Gesetz über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung schreibt in Paragraf 4 Absatz 1 vor, dass der Landtag die auf das Land

entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach Vorschlagslisten wählt. Von der Bremischen Bürgerschaft sind fünf Mitglieder zu wählen. Bei der Wahl sind, so heißt es weiter, die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtags entsprechend anzuwenden.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Landtagsabgeordnete eine Stimme. Schließlich bestimmt Paragraf 4 Absatz 3 dieses Gesetzes, dass die Sitze, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt werden. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Landtagspräsidenten zu ziehende Los. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Entfallen auf eine Liste mehr Sitze, als Bewerber benannt sind, so gehen die Sitze in der Reihenfolge der nächsten Höchstzahlen auf die anderen Listen über.

Für die Listennachfolge gelten die Bestimmungen des Paragrafen 4 Absätze 4 und 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten. – Soweit das für unsere Wahl maßgebliche Bundesrecht!

Es liegen mehrere Vorschlagslisten vor. Zudem ist geheime Abstimmung beantragt worden.

Unsere Geschäftsordnung enthält keine spezielle Bestimmung für die Wahl nach mehreren Vorschlagslisten. Es ist daher interfraktionell verabredet worden, auf die Gestaltung der Stimmzettel den Paragraf 58 Absatz 7 Sätze 2 und 3 unserer Geschäftsordnung entsprechend anzuwenden. Danach erfolgt die Wahl durch Kennzeichnung eines Vorschlags in dem dafür auf dem Stimmzettel vorgesehenen Feld. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als Enthaltung. Ist mehr als ein Kästchen angekreuzt, ist der Stimmzettel insgesamt ungültig.

Wer mit diesem Verfahren einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle Einverständnis fest.

(Einstimmig)

Zum Wahlverfahren lassen Sie mich noch einige Anmerkungen machen! Falten Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine, und stecken Sie ihn dort in den mitgegebenen Wahlumschlag! Begeben Sie sich dann zu dem Tisch, auf dem die Wahlurne aufgestellt ist, und werfen den Stimmzettel in die Wahlurne!

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in

einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält. Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Wählerin oder der Wähler erkennbar wird.

Sollte sich ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er beziehungsweise sie gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Besteht Klarheit über das Wahlverfahren? – Ich stelle fest, das ist der Fall.

Dann kommen wir nunmehr zur Wahl.

Ich eröffne den Wahlgang für die Mitglieder der Bundesversammlung. Ich rufe jetzt alle Abgeordneten nach dem Alphabet namentlich auf und bitte die so aufgerufenen Damen und Herren, die Wahl vorzunehmen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen, an der Ausgabe der Stimmzettel und an der Wahlurne Platz zu nehmen.

Wir kommen zum Wahlgang.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihre Stimmzettel erhalten und abgegeben haben. – Ich sehe, das ist der Fall.

Der Wahlgang ist beendet.

Wir kommen zur Auszählung der abgegebenen Stimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen!

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag), bis das Ergebnis der Auszählung vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 14.50 Uhr)

Präsident Weber eröffnet die Sitzung wieder um 15.05 Uhr.

Ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag).

Ich gebe Ihnen jetzt das Wahlergebnis der Wahl für die Mitglieder der Bundesversammlung bekannt:

Für die Vorschlagsliste der SPD-Fraktion haben 35 Abgeordnete gestimmt, für die Vorschlagsliste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben 19 Abgeordnete gestimmt, für die Vorschlagsliste der CDU-Fraktion haben 22 Abgeordnete gestimmt und für die Vorschlagsliste des Abgeordneten Timke (BIW) hat ein Abgeordneter gestimmt.

Damit entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD drei Sitze. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfällt ein Sitz. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfällt ein Sitz und auf den Wahlvorschlag des Abgeordneten Timke (BIW) entfällt kein Sitz. Damit sind folgende Personen als Mitglieder der Bundesversammlung gewählt: Christian Weber, Jens Böhrnsen, Gerlinde Berk, Dr. Zahra Mohammadzadeh, Thomas Röwekamp. Gemäß Paragraf 4 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten fordere ich die anwesenden gewählten Abgeordneten auf, binnen zwei Tagen schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen. Sie können die erforderliche schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl auch gern sofort unterzeichnen. Die Annahmeerklärungen sind von der Parlamentsverwaltung vorbereitet worden. Allen gewählten Kolleginnen und Kollegen meinen herzlichen Glückwunsch!

(Beifall)

Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 18. Januar 2012 (Drucksache 18/206)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Antrag hat zwei Teile, die inhaltlich verflochten, aber doch sehr unterschiedlich darzustellen sind. Zum einen beschäftigt er sich mit den von uns in der Koalition für notwendig erachteten Verschärfungen des Waffenrechts, zum anderen beschäftigt er sich mit der Waffenbesitzsteuer.

Die Verschärfungen des Waffenrechts, zu denen ich zuerst kommen möchte, sind folgende: Ich bekenne mich dazu, dass ich den legalen, privaten Waffenbesitz einer kurzläufigen großkalibrigen Pistole wie einer Beretta 92 für mich ablehne.

(Beifall bei der SPD)

Solche Waffen, wie sie beim Amoklauf in Winnenden verwendet wurden, sind für den Polizei- und Kriegseinsatz gebaut. Einen nachvollziehbaren Grund, warum mit diesen Waffen Sport betrieben werden soll,

kann ich nicht erkennen. Ich distanziere mich auch ausdrücklich von denjenigen, die nach der Tat von Winnenden eilfertig erklärten, die Regelungen des Waffenrechts seien ausreichend. Die Bestrebungen des Internationalen Olympischen Komitees zur Entmilitarisierung des Schießsports unterstütze ich, und ich bekenne mich ganz ehrlich dazu, ich bin verwundert, dass diese nicht Allgemeingut in Deutschland sind, sondern dass hier immer noch großkalibrige Waffen zum Sporttreiben benutzt werden.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Vizepräsidentin S c h ö n über- nimmt den Vorsitz.)

Kommen wir aber zu dem Thema, das ja auch viele auf den Zuschauerrängen hierher geführt hat, Waffensteuer! Die SPD-Fraktion hat sich nach langer, kontroverser und intensiver mehrfacher Diskussion mit einer Dreiviertelmehrheit für einen Antrag ausgesprochen, der die Einführung einer Waffensteuer fordert. Ich will kurz begründen und klarstellen, worum es hierbei geht. Bremen ist ein Land mit extremer Haushalsnotlage. Dies erfordert auch die Prüfung jeglicher kommunalen Aufwands- und Ertragssteuer, die Waffenbesitzsteuer ist eine solche. Steuern generieren Geld, aber selbstverständlich haben sie auch andere Effekte, und auf diese Effekte muss man bei Steuern jeweils auch immer schauen. Grundsteuererhöhungen treiben die Kosten für das Wohnen im Rahmen der zweiten Miete nach oben, das ist nicht unproblematisch. Grunderwerbssteuererhöhungen können Zersiedlung und Suburbanisierung Vorschub leisten. Gewerbesteuererhöhungen sind gegebenenfalls ein Problem im Standortwettbewerb. Gegen die Tourismusabgabe ist gerade auch hier im Parlament eine geringere Nachfrage nach Übernachtungsdienstleistungen und damit eine gewisse Wirtschaftsfeindlichkeit ins Feld geführt worden.

(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Ist doch so!)

Jetzt muss man schauen, welche nicht fiskalischen Effekte denn eine solche Waffenbesitzsteuer hat. Zunächst – das muss ich allen konstatieren, die das kritisieren – könnte in Zukunft ein bundesgesetzlich erlaubtes Hobby, eine Freizeitbeschäftigung mit Steuern belegt werden. Dass dies bei denjenigen, die hier oben auf den Rängen sitzen, nicht auf Beifall trifft, dafür habe ich großes Verständnis. Die DEHOGA und der Verband der Wohnungswirtschaft haben im Übrigen auch bei der Citytax ihren Unmut deutlich gemacht und auch bei der Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Aus steuerrechtlichen Gründen, das will ich noch einmal klarstellen, wen denn solch eine Waffenbesitzsteuer überhaupt trifft, müssen von dieser Waffenbesitzsteuer ausgenommen werden: Jäger für eine angemessene weidgerechte Ausstattung, Personen,

die Schusswaffen gewerblich nutzen, beispielsweise die Wachschutzunternehmen, der Waffenhandel, die Bootsführer für ihre vorgeschriebenen Signalwaffen. Besteuerbar sind im Übrigen nur natürliche Personen, deshalb entbehrt auch die Behauptung, Schützenvereine würden in die Pleite getrieben, jeglicher Grundlage, sie werden nämlich nicht besteuert.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Höchstens wenn ihnen die Mitglieder weg- laufen!)

Gleichfalls ist die Behauptung Unsinn, dass Schützen aus finanziellen Gründen nicht mehr ihrem Hobby nachgehen können. Es ist jederzeit möglich, die Waffen auf den Verein zu übertragen und seinem Hobby dann steuerfrei zu frönen.

Wirklich krude wird es bei dem Hilfsargument, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer dazu führen wird, dass es mehr illegale Waffen gibt. Alle aus der Waffenlobby, mit denen ich gesprochen habe, haben mir bestätigt, dass sie überhaupt kein Interesse an illegalen Waffen haben, weil mit illegalen Waffen keine Teilnahme an Wettkämpfen und keine Zurschaustellung möglich ist.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Aber vielleicht andere, Herr Tschöpe!)

Insofern ist das garantiert kein Argument!