Sie haben uns erklärt, dass es in dem Zeitraum von 2003 bis 2011 Projekte in der Größenordnung von 400 000 Euro gab, bei denen ein militärischer Hintergrund nicht auszuschließen ist. Können Sie uns sagen, wie hoch das Drittmittelvolumen in dem Zeitraum von 2003 bis 2011 insgesamt war?
Da müssten wir jetzt einmal rechnen. Ich habe nur die Zahlen aus den Jahren 2003 und 2011, sie sind gestiegen, also wird das in einer entsprechenden Größenordnung, wenn wir einmal die Hälfte nehmen, 80, bei sechsmal 80 Millionen Euro liegen, nehme ich an. Das können wir Ihnen aber genauer beantworten, ohne dass wir hier mit der Hand rechnen müssen.
Es wäre schön, wenn die Zahlen dann im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit nachgereicht werden, weil in dem Zusammenhang dann ja auch die Prozentzahl interessant wäre, wenn man diese beiden Zahlen vergleicht. Es ist ja bei 0,06 – –.
Können Sie uns sagen, was aus den Ergebnissen dieser Projekte geworden ist, beziehungsweise können Sie uns zunächst sagen, welche Projekte für diese 400 000 Euro abgearbeitet worden sind und zu welchen Ergebnissen das geführt hat?
Ich bitte um Verständnis, da uns das ja auch erst bekannt geworden ist und wir hier für die Anfrage schon die Aufklärung betrie
ben haben, dass wir den Rektor beziehungsweise Konrektor gemeinsam bitten sollten, dem Wissenschaftsausschuss dazu einmal Genaueres zu sagen.
Aus Ihrer Antwort geht hervor, dass das Projekt für das Bundesverteidigungsministerium Grundlagenforschung war. Können Sie uns sagen, was da genau geforscht worden ist?
Nein, das kann ich nicht. Sie wissen, wir haben schon häufiger über die Frage des Dual-Use diskutiert, und das sind Einschätzungsfragen von Wissenschaftlern, denke ich. Ob so etwas nun wirklich noch Grundlagenforschung oder schon Anwendungsforschung ist, das sollten wir wirklich die Fachleute fragen.
Dann werden wir das auch im Wissenschaftsausschuss diskutieren! Frau Senatorin, Sie haben uns das Controlling zur Zivilklausel an der Universität erklärt. Halten Sie dieses Verfahren für effizient und zweckmäßig?
Es ist ein typisches Verfahren für eine Institution, die sehr viel Wert auf die Freiheit des einzelnen Wissenschaftlers legt und zugleich natürlich eine Selbstverpflichtung eingegangen ist, auch ein Controlling zu machen. Daher ist es ein kompliziertes Verfahren, das seine Wirkung hoffentlich entwickelt. Wir sind aber ja auch noch in der Diskussion, ob man hier unter Umständen den Druck noch ein wenig erhöhen muss. Ich glaube, dies ist der Anlass.
Ich finde, das sollten wir auch im Wissenschaftsausschuss, wenn wir mehr dazu wissen, sorgfältig diskutieren.
Nur noch eine abschließende Bemerkung! Dann werden wir all diese Fragen nächste Woche im Wissenschaftsausschuss, in dem die Hochschulen ja vertreten sind, ausführlich diskutieren.
Frau Senatorin, Sie erklären in Ihrer Antwort auf die Frage 2, dass es sich um Grundlagenforschung handelte. Ich frage mich an dieser Stelle, wie die Wissenschaftsbehörde Grundlagenforschung definiert, denn der Professor selbst gibt hier an, dass er bei der Forschung an die konkrete Anwendung, zum Beispiel bei schnellen Zügen, gedacht hat. Der Forschungsauftrag selbst ist definiert, dass die OHB System AG beauftragt ist, ein Gesamtsystem bestehend aus Datenverarbeitung und Funkdatenübertragung zu entwickeln. Das sieht eher nach einem konkreten Konstruktionsauftrag aus und wäre dann angewandte Forschung. Daher hätte ich gern gewusst, wie die Wissenschaftsbehörde Grundlagenforschung definiert.
Sie wissen ja, bei allen Beobachtungsforschungen, GPS oder Ähnlichem, können wir immer diskutieren, wofür man das Ganze verwenden kann und wer die Hand darauf hat. Das ist ja auch die Frage. Im Augenblick haben wir das alles in den USA konzentriert. Die Frage ist, ob man so etwas auch selbst entwickelt, und dann ist man ganz leicht auch bei militärischen Anwendungen. Das ist nichts Neues, das haben wir hier in der Bürgerschaft auch schon mehrfach diskutiert. Ich will nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass wir als Behörde es nicht definiert haben, sondern dass ich diese Auskunft, dass es Grundlagenforschung ist, als Auskunft der Universität hier vorgetragen habe. Das habe ich ganz bewusst gemacht, weil ich es selbst nämlich nicht einschätzen kann. Wir sollten uns deshalb auch selbst ein Bild dazu im Wissenschaftsausschuss machen, wenn wir dann die Vorträge gehört haben.
durchgeführten Projekts bisher nicht zu militärischen Zwecken verwendet worden seien. Da frage ich mich, wie die Behörde das ausschließen kann, da der Professor das Forschungsprojekt mit dem Wissen durchgeführt hat, dass hinter dem Auftrag von OHB das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung stand. Die OHB AG beschreibt auf ihrer Homepage klar und deutlich, dass sie mit diesem Vorhaben entstehende Schlüsselkomponenten zur breitbandigen Datenübertragung mit intellektuellen Datenvorverarbeitungen für zukünftig taktische, operative und strategische Aufklärungssysteme nutzen will, nämlich für die Luftaufklärung, zum Beispiel durch Tornados. Wie können Sie als Behörde also ausschließen, dass es nicht für militärische Zwecke verwendet worden ist?
Ich mache es kurz. Es ist eine Frage, die Sie vermutlich beantworten können. Es geht um das Volumen dieser circa 400 000 Euro. Dazu würde ich gern wissen, ob Sie als Behörde davon ausgehen, dass hinter diesen Zahlen eine Auswertung aller Projekte steht oder dass es sich um eine Stichprobe der Universitätsverwaltung handelt?
Das kann ich Ihnen im Einzelnen auch nicht sagen. Bitte fragen Sie das nächste Woche diejenigen, die das gemacht haben!
Unsere Bundestagsfraktion hat eine Anfrage zu Drittmittelzuwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung an Hochschulen gestellt, und die Bundesregierung hat dann mitgeteilt, es gebe keine Forschungsaufträge an Bremer Hochschulen. Es wurden ja jetzt Aufträge an ein Unternehmen gegeben, das dann direkt für das Bundesverteidigungsministerium forscht. Wie kann denn der Senat sicher sein, dass nicht noch weitere indirekte Forschungsaufträge für das Militär stattgefunden haben und ob es mit der stichprobenartigen Überprüfung zu ermitteln ist?
oder ob da Stichproben gemacht worden sind. Das alles lässt sich, denke ich, sorgfältig aufklären, und die Universität hat daran ein eigenes Interesse, weil wir natürlich auch ein Interesse daran haben, ob die Selbstverpflichtung funktioniert oder nicht. Das zeigt sich an diesem Beispiel, denke ich, dann ganz gut.
Hier wird implizit durch die Fragestellung und die Formulierung immer so ein bisschen der Eindruck erweckt, als wenn auch eine militärische Nutzung solcher Erkenntnisse von vornherein amoralisch ist. Teilen Sie diesen Eindruck? Teilen Sie ihn in der Sache? Wie lässt sich das eigentlich mit der Tatsache in Verbindung bringen, dass eine Armee – eine Bundeswehr in diesem Staat – gewollt ist und im Übrigen auch nur aufgrund einer parlamentarischen Mehrheitsentscheidung tätig wird? Wie lässt sich das eigentlich vereinbaren?
Das ist ja jetzt ein ganz tief gehendes Schiff, das Sie mir hier entgegenschicken. Daraus können wir ja eine ganze Debatte machen.