Wir hatten es in der Deputation eigentlich schon geklärt, aber er hat es offensichtlich nicht mitbekommen.
Ich finde es eigenartig: Wir waren uns in der Deputation, als die Hebammen uns ihre Belange vor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
getragen haben, eigentlich schon etwas näher, als wir es heute sind. Ich meine, das ist kein Showantrag, sondern wenn solche Gespräche stattfinden und solche wichtigen Dinge auf dieser Ebene endlich hoffentlich zu einem vernünftigen Ende gebracht werden, dann ist es doch sinnvoll, dass sich auch ein Landesparlament hinter die Hebammen stellt und ihnen Rückenstärkung gibt! Was ist denn daran so schwierig?
Was ist denn das für ein Signal, wenn wir es stattdessen nicht tun würden beziehungsweise Sie dies ablehnen? Damit müssen Sie aber selbst fertig werden, finde ich!
Es zeigt andererseits aber auch, dass wir hier offensichtlich immer noch keine Einigkeit haben, dass wir es in allen Gruppen, in denen wir es einigermaßen selbst machen können, es auch selbst machen, wo wir aber hier an dieser Stelle nur mit einem Appell wirksam werden können: Wir akzeptieren es nicht, dass diese Berufstätigen mit einem solch wichtigen Auftrag für 7,50 Euro pro Stunde arbeiten.
Es mag ja sein, dass Sie dort gern von diesem Bundesminister für Gesundheit ablenken, der es nicht hinbekommt, im Gegensatz zu den Ärzten übrigens, die aus dem Beitragsstabilitätsgesetz herausgenommen worden sind, um genau diese Steigerungen durchführen zu können, die bei den Hebammen ja nur zwei Prozent betragen. Warum macht es der Bundesminister denn ausgerechnet für eine Gruppe von Frauen nicht, die doch wahrlich schlechter gestellt ist als die Ärzte? Das ist völlig unverständlich, und das ist eine Gesundheitspolitik, bei der man nur den Kopf schütteln kann!
Wir haben uns in der Deputation mit den Hebammen über die Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, das war damals das Thema, ein Teil dessen war die Besoldung, aber es war ein nicht ganz unwichtiger Teil, weil der Beitrag für die Haftpflichtversicherung ja so dermaßen ansteigt, dass es bald ein sehr großes Problem sein wird, überhaupt noch Hebammen zu finden, die dieses Risiko abdecken können. Die Beträge, die dieses Berufsrisiko absichern sollen,
Wir müssen hier schauen, wir sind hier bei einem Beruf, der jetzt sozusagen in der Selbstverwaltung ist, aber wir können eigentlich so einen wichtigen Berufsstand nicht allein lassen, bei dem wir ja gerade auch ansetzen, wenn wir die Anzahl der Kaiserschnitte senken wollen. Eigentlich muss dann auch bei einer vernünftigen rot-grünen Bundesregierung wieder überlegt werden, wie man hier auch mehr staatliche Lenkung einbaut. – Herzlichen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/558 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption endlich ratifizieren und Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen unter Strafe stellen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist der erste völ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
kerrechtliche Vertrag zur weltweiten Bekämpfung der Korruption. Es behandelt die Verhütung, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung der Korruption sowie das Einfrieren, die Beschlagnahmung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten. Die Konvention enthält in den Artikeln 5 bis 14 Präventionsmaßnahmen gegen Korruption, die Artikel 15 bis 42 regeln die Pflicht der Staaten, verschiedene Sachverhalte rund um die Korruption unter Strafe zu stellen.
Das Übereinkommen trat am 14. Dezember 2005 in Kraft. Die Bundesregierung hat das Übereinkommen am 9. Dezember 2003 für Deutschland unterzeichnet. Über 161 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, und circa 140 Staaten haben es bereits ratifiziert. Deutschland hat es neben Staaten wie Syrien oder Saudi-Arabien noch nicht ratifiziert.
Durch die ausstehende Ratifizierung werden die weltweite Bekämpfung der Korruption und auch das Ansehen Deutschlands in der Welt geschwächt. Vorstöße Deutschlands, die Korruption in anderen Staaten zu bekämpfen, sind so lange nicht glaubwürdig, wie sich Deutschland weigert, die internationalen Normen einzuhalten, deren Anwendung und Durchsetzung es von anderen Staaten erwartet und befördert.
Derzeit besteht auch eine Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Abgeordneter. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung vom 10. September 1998 wurde die Bestechung ausländischer Abgeordneter im Inland unter Strafe gestellt. Die sich daraus ergebende Ungleichgewichtung des Schutzes deutscher und ausländischer bestechlicher Parlamentarier ist völlig unglaubwürdig und nicht länger hinnehmbar.
Uns Grünen ist es wichtig, dass die Bundesregierung dieses Übereinkommen endlich ratifiziert und die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten im Strafgesetzbuch so regelt, dass die Entgegennahme von Vorteilen für eine parlamentarische Handlung eines Abgeordneten auch strafbar ist.
Dem Bundestag liegt ein Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Die deutsche Wirtschaft fordert ebenfalls eine schnelle Lösung. Ziel unseres Antrags ist deshalb, sich im Bundesrat für eine Initiative einzusetzen, um die von deutscher Seite erforderlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption zu schaffen und damit die Glaubwürdigkeit Deutschlands und die Gleichbehandlung in- und ausländischer Abgeordneter herzustellen. Die schwarzgelbe Bundesregierung blockiert die Verabschiedung bislang wegen möglicher Konsequenzen für Abgeordnete.
Die Haltung der Bundesregierung schadet unserem Ansehen weltweit, und deshalb bitte ich Sie alle hier im Raum, unterstützen Sie unseren Antrag! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dogan hat soeben sehr präzise in das Problem eingeführt, ich werde dem eigentlich nur noch zwei bis drei Aspekte hinzufügen.
Was verbietet eigentlich die bisherige Regelung des Paragrafen 108 e Strafgesetzbuch? Letzten Endes – der „Spiegel“ hat es einmal resümiert – verbietet diese bisherige Strafnorm den Abgeordneten des Bundestags, der Landtage und der Gemeindevertretungen eigentlich nur eines, sich unklug anzustellen, und genau das ist der entscheidende Kritikpunkt.
Bisher steht in Deutschland nur der direkte Stimmenkauf unter Strafe, das heißt, ich gebe Geld, damit ein Abgeordneter seine Stimme bei einer Wahl, nicht einmal bei einer politischen Entscheidung, entsprechend abgibt. In den letzten 18 Jahren ist es genau zu einem Korruptionsfall gekommen, in dem ermittelt worden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass politische Entscheidungsprozesse in Deutschland so sauber ablaufen, dass wir bei ungefähr 6 000 Parlamentariern, wenn ich die Kommunalvertreter mit einrechne, nur einen einzigen Korruptionsfall im politischen Bereich gehabt haben.
Ich glaube, wenn man sich das vor Augen führt, dann muss man jenseits der internationalen Verpflichtungen einfach sagen, wir, die Parlamentarier, haben von unserem eigenen Selbstverständnis her ein massives Interesse, dass wir klare und eindeutige Regelungen haben und dass Grenzen gezogen werden zwischen dem, was geht und was nicht geht.