Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nutz loser Geldregen“, so titelte die „Süddeutsche Zei tung“ am 4. Februar 2013 über die Familienpolitik in Deutschland.
fizient, und sie ist meistens ungerecht. Weder wird dadurch Kinderarmut verhindert, noch gelingt es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Viel Geld wird direkt an Familien überwiesen, und das ganz unabhängig davon, ob sie dieses Geld überhaupt benötigen. Gleichzeitig fehlen den Kom munen – so auch in Bremen – die nötigen Mittel, um Plätze in den Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen zu schaffen.
(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Genau! Der Bund ist einmal wieder schuld, wie immer, wenn Sie irgendetwas nicht auf die Reihe bekommen!)
lerdings, dass das Problem in der Mitte der Gesell schaft angekommen ist und dass dieser Befund jetzt durch eine wissenschaftliche Studie im Auftrag der schwarz-gelben Bundesregierung bestätigt wurde.
Licht der Öffentlichkeit erst nach der Bundestags wahl erblicken. Das ist nicht nur ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver, um die Verantwortung der schwarz-gelben Bundesregierung zu verschleiern, sondern es verhindert auch, dass notwendige Ver änderungen umgesetzt werden können.
ist schon viel zu lange nach ideologischen Kriterien betrieben worden. Es ist längst an der Zeit, das Wohl der Kinder in den Fokus unserer Aufmerksamkeit zu stellen.
Ein nicht unerheblicher Teil der Förderung hat den Trauschein als Voraussetzung, nicht das Zusam menleben mit Kindern. Es wird also eine Form der Partnerschaft gefördert ganz unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind. Das knüpft an die verstaubte und längst überholte Vorstellung an, dass es Kinder nur in Ehen gibt und dass es in Ehen immer Kinder gibt. Die Realität sieht längst anders aus, und für uns Grüne ist Familie dort, wo Kinder sind.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Kindergeld beispielsweise? – Abg. Bensch [CDU]: Artikel 6 des Grundgesetzes ist doch nicht verstaubt!)
Paare gegenüber unverheirateten Paaren, und dabei ist es völlig egal, ob sie Kinder haben. Das ist aber nicht die einzige Kritik am Ehegattensplitting. Es basiert vor allem auf dem tradierten Bild des männ lichen Alleinverdieners und der daheim bleibenden Hausfrau, denn der Splittingvorteil ist desto höher, je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern und je höher das Einkommen des besser verdienenden Partners ist. Damit wird strukturell ein negativer Anreiz für verheiratete Frauen gesetzt, um eine Erwerbsarbeit aufzunehmen.
prämie für Frauen. Mit einer Förderung des Zusam menlebens mit Kindern hat das wenig zu tun. Wir Grüne wollen das Ehegattensplitting zugunsten einer Individualbesteuerung mit Realsplitting abschaffen, das heißt, wir wollen grundsätzlich eine individuelle Besteuerung der Ehepartner.
Muss ein Ehepartner ganz oder teilweise für den Unterhalt des anderen aufkommen, dann ist unsere Vorstellung, dass der nicht in Anspruch genommene Grundfreibetrag übertragen werden kann, und da rüber hinaus wird der Unterhalt als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt.
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Das bringt doch gar nichts, wenn das als Sonderausgaben behandelt wird! Unter dem Strich bleibt dann doch nichts übrig!)
ist gleich viel wert, denn die Förderung der Kinder über das Steuersystem funktioniert nach der Logik, je höher das Einkommen der Eltern ist, desto höher ist auch die staatliche Förderung für deren Kinder. Besonders deutlich wird das am Zusammenhang zwischen Kindergeld und dem steuerlichen Kin derfreibetrag. Für Kinder wird entweder ein Kin dergeld von 184 Euro im Monat oder wahlweise ein steuerlicher Kinderfreibetrag von 4 848 Euro pro Jahr gewährt. Für Ehepaare mit einem zu versteu ernden Einkommen von über 60 000 Euro im Jahr führt der Freibetrag zu einer höheren Entlastung, der wiederum mit steigendem Einkommen weiter ansteigt. Verschärft wurde dies im Jahr 2009 durch eine überproportionale Erhöhung des Kinderfreibe trags gegenüber dem Kindergeld.
IV-Empfänger, denn diese Kinder gehen leer aus. Da der Regelsatz angeblich das gesamte Existenzmini mum auch der Kinder abdecken soll, wird das Kin dergeld vollständig als Einkommen angerechnet und damit vom Regelsatz abgezogen. Was das bedeutet, lässt sich am besten an einem Beispiel erklären, und zwar an der Erhöhung des Kindergeldes.
hung des Kindergeldes, bekommen zwar die Eltern im Sozialleistungsbezug diese Erhöhung auch, aber diese Erhöhung wird wieder als zusätzliches Ein kommen gewertet, sodass die Transferzahlungen um genau diesen Betrag wieder gekürzt werden. Es ist erschütternd, dass auf der einen Seite das Kindergeld erhöht wird, und auf der anderen Seite diejenigen, die es am meisten brauchen, nämlich die Kinder der Sozialleistungsempfänger, davon ausgeschlossen werden.
gemacht ist, Familien- und damit auch Kinderarmut zu vermeiden, zeigt sich auch an der unsäglichen Geschichte des Betreuungsgeldes. Es ist deshalb eine unsägliche Geschichte, weil mit dem Betreu ungsgeld das seit den Fünfzigerjahren tradierte Frauenbild auch weiterhin zementiert werden soll. Das Betreuungsgeld ist eine Herdprämie. Die schnelle Rückkehr oder ein schneller Einstieg von Frauen in das Berufsleben ist nur mit einem bedarfsgerechten Angebot von Betreuungsplätzen möglich.
und eine bildungspolitische Katastrophe für die Kinder in unserem Land. In den ersten Lebensjahren werden die Grundlagen für die späteren Bildungschancen gelegt, und eine hohe Beteiligung von Kindern ver ringert die Abhängigkeit des späteren Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft der Kinder. Hier gibt es bei uns in Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf. Mit dem Betreuungsgeld wird gerade Familien mit geringen Einkommen ein falscher Anreiz dafür ge geben, ihre Kinder nicht an frühkindlicher Bildung teilhaben zu lassen.
Wie absurd und ungerecht die Anti-Kita-Prämie ist, zeigt, dass auch hier Hartz-IV-Empfängern das Geld als Einkommen angerechnet und von den Bezügen abgezogen wird.
Kindern werden große Summen wirkungslos aus dem Fenster geworfen, ohne die Kinderarmut wir kungsvoll zu bekämpfen oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen. Auf der anderen Seite fehlt den Ländern und den Kommunen – und das spüren wir hier ja sehr stark – das Geld, um für Kinder eine gute Betreuung und ausreichend Plätze in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen und ein ausreichendes Angebot an Ganztagsschulen zu ermöglichen. Eine solche soziale Infrastruktur wirkt in mehrfacher Hinsicht positiv, denn die Entwicklung der Kinder würde dann unabhängig vom Elternhaus erfolgen. Nur so legen wir den Grundstein für sozi ale Mobilität. Weiter wird beiden Eltern ermöglicht, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Damit wird den Wünschen vieler Frauen Rechnung getragen, sich nicht mehr zwischen Kind und Karriere entscheiden zu müssen. Aus einem Oder wird ein Und!
angewiesen waren, Steuer- und Beitragszahlerinnen in den Sozialversicherungssystemen, und wir wissen alle, wie wichtig das im Hinblick auf Frauenarmut im Alter ist. Nicht zuletzt besteht die Hoffnung, dass sich mehr Frauen ihre unerfüllten Kinderwünsche erfüllen, wenn sie beruflich nicht mehr zurückste cken müssen.