Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Beim Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Daten

schutz und Informationsfreiheit möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken. Er schreibt dem Senat alles Mögliche ins Stammbuch und bewertet den Bericht. Wir werden uns weiter Mühe geben, Schwachstel len zu identifizieren, und wir werden auch den hier angeklungenen Punkt gern aufgreifen, dass wir es in den Schulen und im Umgang mit Jugendlichen verstärkt zum Thema machen.

Man muss einfach akzeptieren, dass die technischen

Möglichkeiten der Speicherung und Verknüpfung von Daten steigen. Das ist nichts Schlechtes, sondern bringt ganz viele Vorteile. Sie wissen, es ist mir sehr wichtig, dass wir den öffentlichen Dienst darüber reformieren, dass wir verstärkt auf IT zurückgreifen und darüber dann eine moderne und transparentere Verwaltung möglich machen. Es gibt aber nichts ohne Nachteile und ohne die Anforderung an uns alle, auf Risiken zu achten. Das müssen wir, und dafür brau chen wir eine wache Datenschutzbeauftragte, einen guten Ausschuss und natürlich Menschen, die sich das Datenschutzproblem zu eigen machen und denen es ein inneres Anliegen ist, dafür zu sorgen, dass wir Transparenz nicht falsch verstehen und Menschen im Grunde ihres Grundrechts berauben und einer öffentlichen Datenverarbeitung anheimfallen lassen.

Die Zeiten ändern sich. Frau Motschmann, es

gibt Menschen, die es toll finden, wenn sie einmal nach einem Sakko gesucht haben, dass sie jedes Mal, wenn sie wieder ins Netz gehen, auf blaue Sakkos aufmerksam gemacht werden. Ich teile eher Ihre Meinung, dass es mich irritiert, aber man muss auch im Kontakt mit jungen Menschen zur Kenntnis nehmen, dass sie es zum Teil ganz toll finden. Da zwischen ist ein Graben, aber vielleicht auch eine Herausforderung, sich neu zu verständigen.

In den großen Datenbanken, die mit staatlichen

Daten, Arbeitnehmerdaten, Gesundheitsdaten, Bank daten, Verbraucherdaten und den Daten, die in den sogenannten sozialen Netzwerken entstehen, findet eine riesige Ansammlung von Daten über Menschen statt. Die Fragen, wie wir das eigentlich noch einfan gen und wie wir den Missbrauch verhindern, sind so aktuell und wichtig wie stets zuvor. Hier ist es mehrfach angeklungen: Am Ende werden wir uns darauf einigen und uns natürlich darauf konzentrie ren müssen, dass das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht wird, denn nur auf multinationaler Ebene wird es sinnvoll sein, die ganze Sache in den Griff zu bekommen.

Ich möchte den Bericht über die Informationsfreiheit

aus Sicht des Senats gern noch einmal erwähnen. Im Moment kann man ganz viel über die Fortschritte Hamburgs lesen. Ich freue mich sehr für die Ham burger Kolleginnen und Kollegen, dass dort auch ein fortschrittliches Informationsfreiheitsgesetz über die

Daten des Staates gilt, weil man nämlich sehen kann, dass auch in Hamburg ein modernes Staatsverständ nis herrscht. Die im Namen des Staates gewonnen Erkenntnisse, Ergebnisse und Spielregeln sind nicht Eigentum der Verwaltung, sondern sie gehören allen, und es muss einen Zugang zu diesen Daten geben.

(Beifall bei der SPD)

Bremen ist dort sehr fortschrittlich, und wenn Sie

sich die „taz“ von gestern, glaube ich, noch einmal ansehen, da wirbt Hamburg für Bremer Apps, um zu zeigen, was in Hamburg noch alles möglich ist. Wir müssen uns nicht verstecken, sondern wir müssen die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes nutzen. Fordern Sie die Bürgerinnen und Bürger auf, dies zu machen! Wir werden eine lebendigere und selbstbewusstere Demokratie erreichen, wenn wir es schaffen, diese Daten so aufzubereiten, dass sie – und das ist ja noch die ganz große Herausforderung – nicht nur zugänglich sind, sondern dass man sie auch unmittelbar und leicht verstehen kann. Das ist sozusagen die nächste Herausforderung, schauen wir einmal, wie weit wir in dieser Sache kommen.

Zum Schluss möchte ich auf den hier schon mehr

fach angeklungenen Streitpunkt, wie es jetzt mit Facebook ist, eingehen. Der Senat hat noch keine endgültige Meinung dazu, wir arbeiten allerdings an einer Senatsvorlage, die ganz bestimmt nicht darauf hinausläuft, dass wir mit dem Kopf durch die Wand wollen. Ich habe es aber schon mehrfach gesagt, und ich bleibe auch dabei, es ist ein Unterschied, ob Jugendliche sich über Facebook verständigen, wen sie gerade mögen oder nicht mögen, oder ob jemand, der mit dem Staat und zum Teil den An geboten des Staates, die auch auf der rechtlichen Basis stattfinden, in Kontakt tritt und dort dann über Facebook Daten hinterlässt, die er am Ende nicht wieder löschen kann.

Der Unterschied zu anderen sozialen Netzwerken!

Es wurde gesagt, die sind alle irgendwie gleich schlimm, wir müssen sie in den Griff bekommen, aber sie sind alle gleich schlimm. Das ist leider auch nicht zutreffend, weil nämlich Facebook in besonderer Art und Weise das Recht auf Löschung der Daten ignoriert beziehungsweise verweigert. Irgendwann ist dann aber einfach einmal Schluss, und wir können uns das nicht mehr gefallen lassen.

Ich bin mir der Tatsache völlig bewusst, dass am

Bremer Wesen nicht die Welt genesen wird, aber wenn wir zu der Erkenntnis kommen, dass wir uns da auf rechtlich hoch problematischem Boden be wegen – und dieser Meinung bin ich in der Tat –, dann müssen wir handeln und können nicht einfach sagen, da wird irgendwo auch noch einmal ein Ge richt ein Urteil fällen, wie das Telemediengesetz zu bewerten ist, und ansonsten hoffen wir darauf, dass auf europäischer Ebene etwas geschieht, sondern wir als Bundesland Bremen muten unseren Bürge

rinnen und Bürgern, die über Facebook auf unsere Angebote und die Bremer Seite zugreifen, zu, dass ihre personbezogenen Daten bei einer Firma landen, die sich weigert, das deutsche Datenschutzrecht einzuhalten. Das ist nicht einfach nur eine Petitesse!

Ich will auf keinen Fall Krieg mit solch mächtigen

Leuten, ich verstehe auch, dass das für viele Ju gendliche als etwas Unmodernes und Schwieriges daherkommt. Ich habe auch verstanden, dass diese Position leicht zu denunzieren ist, und wir machen es uns auch nicht leicht. Wenn wir aber zu der Über zeugung kommen, dass dort gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen wird, und wir als Staat das selbst nicht nur akzeptieren, wenn es jemand in seinem privaten Bereich macht, sondern das auch mit staatlichen Angeboten fördern, dann ist das ein Problem, und wir müssen versuchen, wie wir einen möglichst geraden und vielleicht dann aber auch ein bisschen einen unbequemen Weg gehen. Ich finde, das ist auch unsere Pflicht, wie wir dann mit diesen Problemen umgehen.

Ich verspreche, wir machen es uns nicht leicht,

aber das gilt in beide Richtungen. Es handelt sich um ein Problem, mit dem man eben auch nur schwer umgehen kann, und den bequemen Weg, würde ich sagen, sollte der Senat nur gehen, wenn er der beste Weg ist, das ist in diesem Fall aber nicht so. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen

liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag des Aus

schusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/751 abstimmen.

Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Wis

senschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfrei heit mit der Drucksachen-Nummer 18/751 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den

Bemerkungen des Ausschusses bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag)

von dem 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, von der Stellungnahme des Senats und von dem Bericht des Ausschusses für Wissen schaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.

Sechster Jahresbericht der Landesbeauftragten

für Informationsfreiheit

vom 16. März 2012

(Drucksache 18/303)

Wir verbinden hiermit:

Stellungnahme des Senats zum Sechsten Jahres

bericht der Landesbeauftragten für Informations

freiheit

Mitteilung des Senats vom 17. Juli 2012