beobachtet, prüft, kontrolliert, spürt Schwachstellen auf und kritisiert, wenn es nötig ist. Das ist wirklich nötig, denke ich, vielen Dank dafür! In der Regel stimmen wir mit der Kritik ja überein, die Sie äußern. Herr Hamann hat das Beispiel der Verschlüsselung von E-Mails genannt. Das ist ein wichtiges Thema, denn es kann nicht sein, dass sensible Daten in der Verwaltung ungeschützt oder nicht hinreichend geschützt existieren.
die kontrovers diskutiert werden, das wissen Sie. Ich werde auch nicht müde zu sagen, dass der Daten schutz ein hohes Gut, aber der Schutz vor Tätern ein höheres Gut für mich ist, sodass Datenschutz niemals polizeiliches Handeln beeinträchtigen, lähmen oder erschweren darf. Wir hatten in Bremerhaven mit der Bremerhavener Ortspolizei eine Differenz bezüg lich der Speicherdauer von Daten bei Einsatz- und Notruffällen. Dort hat es zum Glück eine Einigung gegeben, das finde ich gut.
Frage offen, wie wir mit Facebook umgehen. Viele bremische Stellen haben Fanseiten bei Facebook. Natürlich wird über Facebook für den Tourismus unserer Stadt geworben. Das finde ich erst einmal gut und positiv, aber es muss natürlich auf einer ge setzlichen Grundlage geschehen, das ist auch klar. Diese Grundlage existiert meines Wissens so noch nicht und muss gefunden werden. Die Finanzsena torin hat sich, wenn ich es richtig weiß, an Facebook gewandt und versucht, die Werbung über Facebook im Hinblick auf die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu überprüfen.
schutzrichtlinie geben soll, weil es wenig Sinn ergibt, wenn wir in unserem Land oder unserer kleinen Stadt schöne Regelungen haben, die dann aber nirgendwo anders greifen. Wichtig ist, das hat Herr Hamann gesagt, auch da stimme ich mit ihm über ein, dass die EU-Richtlinien nicht abgesenkt werden dürfen und von den Standards, die wir jetzt schon haben, sozusagen im negativen Sinn abweichen. Wir setzen uns hoffentlich dafür ein und kämpfen dafür, dass es unsere Standards sind, die in diese EU-Datenschutzrichtlinie einfließen.
guten Weg. Ich bedanke mich noch einmal und streite mich gern weiter mit Ihnen, Frau Dr. Som mer, in fröhlicher Weise und im Detail, aber nicht im Grundsatz! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal auch der Dank seitens meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Lan desdatenschutzbeauftragte für diesen ausführlichen Bericht! Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind ja auf wesentliche Punkte eingegangen, die ich an der Stelle jetzt nicht wiederholen möchte, aber ich würde gern noch einmal drei Punkte aufgreifen, die ich auch im Namen meiner Fraktion vertiefen möchte.
Datenschutz und Netzpolitik und sage eigentlich jedes Jahr immer einen Satz, den ich heute zum Anfang und nicht zum Ende sagen werde: Für uns Grüne gehört nach wie vor der gesamte Datenschutz ins Grundgesetz. Was mich auf der einen Seite ein wenig verwundert, aber auf der anderen Seite bei mir ein bisschen Freude weckt, waren Ihre Ausfüh rungen, Frau Motschmann. Die Erfahrungen, die Sie im Internet gesammelt haben, zeigen doch, dass wir im ganzen Bereich des Datenschutzes neben entspre chenden gesetzlichen Regelungen ein Fundament benötigen. Das kann uns nur das Grundgesetz bieten. Wenn wir dieses Datenschutzgesetz im Grundgesetz verankert hätten, würde es uns in vielerlei Hinsicht vieles einfacher machen. Leider ist das in den letz ten Jahren immer wieder an der schwarz-gelben Bundesregierung gescheitert, und ich habe bisher auch keine Bemühungen sehen können, dass man dort Besserungen anstrebt. Deswegen finde ich es ein bisschen schwierig an der Stelle.
unsere Kritik. Es herrscht ja Einigkeit in der Kritik an Facebook, das haben wir auch im Ausschuss so vernommen. All diesen kritischen Punkten kann man doch eigentlich nur begegnen, indem man Me dienkompetenz aufbaut, Komponenten, Konzepte, bundes-, aber auch europapolitische Initiativen und dabei auch Regelungen mit auf den Weg bringt, um hier gerade den jungen Menschen und auch denen, die nicht mehr ganz so jung sind, dieses Medium näherzubringen und nicht immer davor zu warnen, wie gefährlich es sein kann, wenn man sich im In ternet bewegt.
nach den Fanseiten auf Facebook. Es ist bekannt, dass viele öffentliche Einrichtungen in Bremen nach wie vor den Wunsch hegen, auch Fanseiten auf Face book zu betreiben. Ich kann diese Wünsche durchaus nachvollziehen, aber dann zieht das Argument nicht, dass Facebook böse ist und wir keine Handhabe haben. Im Kern stimmt es ja auch, wir haben keine Handhabe, was Facebook mit diesen Daten macht, wir können Facebook nicht dazu zwingen, gewisse Inhalte zu löschen, rückgängig zu machen oder wie der aus der Welt zu schaffen, damit sie nicht mehr im Internet auffindbar sind.
Google Maps auffindbar, das dürfte man dann auch nicht mehr nutzen. Man dürfte keine Produkte von Apple nutzen, und bei Amazon sollte man sowieso nicht mehr einkaufen. Was ist mit den Produkten von Microsoft, die als Software an die öffentliche Verwaltung geliefert werden? Mit denen müsste man dann auch entsprechend so verfahren, dass sie wegen der ganzen Tracking-Cookies, Beobachtungen und Analytics, die dahinterstecken, nicht mehr genutzt werden, um das Beispiel von Frau Motschmann und ihrem Jackett aufzugreifen. Man wird eben überall getrackt, aber das ist nicht nur der eine Internetan bieter Facebook, sondern das machen sie alle.
mit entwickeln? Welche Mechanismen stecken in diesen Apps? Können die Entwickler nachverfolgen, wer die App wo, an welchem Standort genutzt und was er damit gemacht hat? Insofern zeigt es auf der einen Seite ja noch einmal, wie wichtig das Thema grundsätzlich auch aus diesen datenschutzrechtlichen Aspekten ist, aber auf der anderen Seite muss man auch schauen, wie weit wir uns politisch aus dem Fenster lehnen. Einfach zu sagen, wir möchten jetzt die Fanseiten verbieten, funktioniert weder politisch noch rechtlich.
von Fanseiten anhängig. Das erstinstanzliche Urteil liegt vor. Ich denke, wenn die Klage letztinstanzlich entschieden sein wird, dann haben wir vielleicht auch Rechtssicherheit, auch politische Rechtssicherheit zu sagen, wie es weitergehen soll, ob wir es wollen oder nicht wollen. Grundsätzlich sollte man darauf warten.
möchte jetzt nicht sagen, dass das Telemediengesetz an allem schuld ist, aber es trägt natürlich dazu bei, weil es ein sehr veraltetes Gesetz aus dem Jahr 1995 ist, glaube ich.
Herr Strohmann sagt, nicht einmal der Name sei zeitgemäß. Mir stellt sich die Frage – wir leben im Jahr 2013 –, wer nach diesem Gesetz heutzutage Telemedienanbieter ist. Bin ich Telemedienanbieter, wenn ich auf Facebook poste, einen Blog oder eine Homepage betreibe, oder bin ich nur dann Teleme dienanbieter, wenn ich eine Zeitung herausbringe und sie online digital zur Verfügung stelle? Ich denke, all dies muss man sorgfältig beraten und auch gewisse Weichen stellen, damit es zeitgemäß ist.
von der momentan schwarz-gelben Bundesregierung Anstrengungen unternommen werden, genau dieses Telemediengesetz zu novellieren. Das ist bis heute nicht geschehen. Man hätte es analog zu den ganzen Bera tungen machen können, die auf europäischer Ebene zur europäischen Datenschutzrichtlinie stattfinden, damit es mit einer gewissen Konformität einhergeht.
man Gesetzesinitiativen zum Meldegesetz et cetera bekommt. Das passt nicht, es hat weder Hand noch Fuß. Insofern bin ich dankbar, dass wir eine sehr aufmerksame Landesdatenschutzbeauftragte haben, eine aufmerksame Senatskommissarin haben und dass wir hier im Parlament versuchen, es auf einer zeitgemäßen Ebene zu debattieren.
bin ganz gespannt, welche datenschutzpolitischen Themen uns im weiteren Verlauf des Jahres erwar ten. – Herzlichen Dank!
sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich ganz herzlich bei unserer engagierten und unabhängigen Datenschutzbeauftragten und Beauf tragten für das Informationsfreiheitsrecht, Frau Dr. Sommer, bedanken! Ich möchte sagen, wenn man diese Konstruktion wählt, und in Bremen haben wir es ganz bewusst gemacht, dann sollte man einen guten gemeinsamen Umgang damit pflegen – so wie wir ihn hier auch vorfinden –, dass es unterschiedliche Positionen gibt.
sich, dass es Konflikte und unterschiedliche Einschät zungen gibt. Ich bin sicher, dass es dem Datenschutz sehr gut tut, wenn es über diese sehr schwierigen Fragen, die hier zum Teil angeklungen sind, einen öffentlichen Diskurs in der jeweiligen Wertschätzung der unterschiedlichen Sichtweise und Rolle gibt. Ich bin froh, dass es hier jemanden gibt, der so engagiert ist wie sie, und diese Person kann auch gern ein bisschen unbequem sein.
recht auf informationelle Selbstbestimmung – im Grundgesetz direkt verankert oder nur indirekt daraus hervorgehend – nicht nur gewahrt, sondern auch ausgebaut werden soll. Frau Motschmann, ich bin ausdrücklich ganz anderer Meinung als Sie! Es geht hier nicht darum, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegen den Täterschutz abzuwä gen, sondern bei einer Fahndung über das Internet oder Facebook muss man neben der Tatsache, dass es sich um ein Grundrecht auf informationelle Selbst bestimmung handelt, auch der Tatsache Rechnung tragen, dass die von Ihnen als Täter bezeichneten Menschen, bis sie verurteilt werden, als unschuldig zu gelten haben.