Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Im Land Bremen haben sechs Krankenhäuser eine

gynäkologische Fachabteilung, davon ein Kranken haus in katholischer Trägerschaft. Auf die kurzfris tige Bitte um Stellungnahme zum Umgang mit der „Pille danach“ haben sich alle sechs Krankenhäuser geäußert, darunter auch das katholische St. JosephStift. Demnach bekommen Mädchen und Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung wurden oder bei denen

der Verdacht besteht, unverzüglich und umfassend medizinische Beratung und Hilfe, einschließlich psy chologischer Beratung und Betreuung. Dies schließt das Verschreiben der „Pille danach“ nach individu eller Beratung mit ein.

Sind medizinische Maßnahmen zur Beweissiche

rung beziehungsweise zur Bestätigung des Verdachts einer Vergewaltigung notwendig, werden diese regelhaft nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe durch geführt. – Soweit die Antwort des Senats!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Bitte sehr!

Vielen Dank für die

durchaus befriedigende Aussicht, dass Frauen hier in Bremen nicht damit rechnen müssen, was einer Frau in Köln passiert ist! Das ist für uns alle, glaube ich, zufriedenstellend. Darüber hinaus möchte ich aber nachfragen: Das, was in Köln passiert ist, ist vielleicht auch an anderer Stelle passiert, ohne dass wir es wissen. Halten Sie es für notwendig, dass es eine Bundesregelung zur Notfallverhütung an Krankenhäusern in solchen Fällen gibt?

Bitte, Herr Senator!

Das ist in diesem Zu

sammenhang aus dem Stand heraus sehr schwierig zu beantworten, weil damit auch eine Reihe von rechtlichen Fragen verbunden ist, auch was den Schutz der Träger von sogenannten Tendenzbe trieben betrifft. Ich sage Ihnen aber zu, wir werden das prüfen.

Haben Sie eine weitere Zusatz

frage? – Bitte sehr!

Neben der Notfallver

hütung gibt es ja durchaus auch die Diskussion um die „Pille danach“ als Instrument sexueller Selbst bestimmung. Das Land Bremen hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Vorstoß unternommen, um die rezeptfreie Vergabe der „Pille danach“ tat sächlich, wie auch in anderen 79 Ländern, in Deutsch land entsprechend möglich zu machen. Bremen ist leider an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert, aber sie haben sich ja nun geändert. Sehen Sie eine Möglichkeit, hier doch noch einen entsprechenden erfolgreichen Vorstoß zu unternehmen?

Bitte, Herr Senator!

Ja! Wir prüfen eine

ganze Reihe von in der Vergangenheit gescheiterten

Vorstößen im Bundesrat in Bezug auf die Frage, ob es Sinn macht, jetzt vor der Bundestagswahl noch einmal einen Vorstoß zu unternehmen. Auch dies wird ein Teil davon sein.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die 14. Anfrage betrifft den „Pferdefleisch-Betrug“.

Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordne ten Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Dr. vom Bruch!

Wir fragen den Senat:

Sind dem Senat in Bremen und Bremerhaven

Betrugsfälle bekannt, bei denen Pferdefleisch in Lebensmittelprodukten enthalten war, obwohl es als Rindfleisch gekennzeichnet war, wenn ja, wie viele?

Welche Kontrollen führt der Senat durch, um die

Kennzeichnung von Lebensmitteln und ihre tatsäch lichen Bestandteile zu prüfen?

Was unternimmt der Senat, um Verbraucherinnen

und Verbraucher in Bremen über die Herkunft, Pro duktionsbedingungen, den Preis und den Wert von Lebensmitteln zu informieren?

Die Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Gegenwärtig sind dem Senat in Bre

men keine Betrugsfälle durch ortsansässige Betriebe bekannt, bei denen Pferdefleisch in Lebensmittel produkten enthalten war. In Bremerhaven wurde in einem Produkt eines Lebensmittelbetriebs Pferde fleisch nachgewiesen.

Zu Frage 2: Vom Lebensmittelüberwachungs-,

Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen werden im Rahmen der amtlichen Kontrollen von Le bensmittelbetrieben auch Kontrollen zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung durchgeführt. Hierbei werden neben gezielten Probenahmen und Untersuchungen auch Kontrollen der Geschäfts papiere vorgenommen, um insbesondere bei den herstellenden Betrieben nicht nur das Endprodukt, sondern auch die zur Verarbeitung verwendeten Rohstoffe zu überprüfen. In diesem Zusammenhang wird von den Lebensmittelkontrolleuren auch die Umsetzung der Rückrufaktionen in den Handels ketten und Betrieben kontrolliert.

Zu Frage 3: Der Senat begrüßt, dass im Zuge

der Harmonisierung der lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften EU-weit bestimmte Kennzeichnungselemente für alle Warengruppen obligatorisch vorgeschrieben werden und damit den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Informa

tion zur Verfügung stehen. Hierzu zählt auch die Herkunftsangabe von Lebensmitteln. Um bestimmte Produktionsbedingungen oder Beschaffenheitsmerk male eines Produktes zum Ausdruck zu bringen, stehen den Lebensmittelunternehmern nur die Mög lichkeiten zur Verfügung, für die es EU-weite oder nationale Festlegungen über die dafür zu erfüllenden Rahmenbedingungen gibt.

Die lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind von

allen Lebensmitteln gleichermaßen einzuhalten und primär vom Lebensmittelunternehmer zu gewähr leisten. Demzufolge sind Preis und Wertigkeit eines Lebensmittels nicht Gegenstand des Lebensmittel rechts und der Lebensmittelüberwachung. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Bitte sehr, Herr Dr. vom Bruch!

Am Wochenende

beziehungsweise kurz danach hat die Verbraucher schutzministerkonferenz des Bundes und der Länder getagt, dort ist ja eine ganze Reihe von Verabredun gen getroffen worden. Können Sie uns diese in ganz kurzen Worten darstellen, und welche Konsequenzen haben diese für Bremen?