Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Bitte, Herr Senator!

Ich habe die Konsequenzen

bedacht. Man muss es sich ganzheitlich anschauen. Die Situation, in der wir uns im Moment befinden, ist die, dass die großen Unternehmen, die erstens von der EEG-Umlage befreit sind, zweitens vom Eigenstromprivileg profitieren, außerdem, soweit sie Strom direkt an der Börse beziehen, auch noch von den niedrigen Börsenpreisen profitieren. Hier hat nach meiner Überzeugung ein Effekt eingesetzt, der zu einer Überbegünstigung der energieintensiven Unternehmen geführt hat.

Das sieht man auch, wenn man sich die Strompreise

der Industrie im europäischen Wettbewerb anschaut.

Es ist genau dieses Maß an Überbevorzugung, bei dem, glaube ich, eine Korrektur notwendig ist.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die elfte Anfrage ist inzwischen vom Fragesteller

zurückgezogen worden.

Die zwölfte Anfrage in der Fragestunde befasst

sich mit dem Thema „Einsatz von Lang-Lkw“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Treffen die Aussagen aus der aktuellen Ausgabe

der „Deutschen Verkehrs-Zeitung“ zu, dass Bre men zugesagt habe, das Teilstück der A 1 und die Anschlussstrecke in das GVZ in das Positivnetz für Lang-Lkw aufnehmen zu lassen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wird die entspre

chende Richtlinie geändert?

Sieht der Senat vor, in Zukunft weitere Strecken

für Lang-Lkw freizugeben?

Diese Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Dr. Lohse.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Für den Senat beantworte ich die An frage wie folgt:

Zu Frage 1: Bremen lehnt den Feldversuch des

Bundes mit Lang-Lkw weiterhin ab. In Erfüllung seiner Berichtspflicht als Auftragsverwaltung des Bundes hat die Oberste Landesstraßenbaubehörde dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt entwicklung mitgeteilt, dass die in der Baulast des Bundes liegenden Autobahnen A 1, A 27 und A 281 auf Bremer Gebiet für eine Befahrung mit den am Feldversuch teilnehmenden Fahrzeugen technisch geeignet sind.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Zweite Verordnung

zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Über länge vom 8. Februar 2013 ist am 14. Februar 2013 im Bundesanzeiger verkündet worden. Die bremi schen Autobahnabschnitte der A 1 und A 27 sowie die gesamte A 281 wurden in das Streckennetz für Lang-Lkw aufgenommen.

Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

sieht die Oberste Landesbehörde vor, Ausnahme genehmigungen für einzelne Lang-Lkw, die am Feldversuch teilnehmen und für die keine strecken bezogenen Sicherheitsbedenken bestehen, die Zu fahrt von den Autobahnen zu Gewerbegebieten zu erteilen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Senator, eine Zusatzfrage

durch den Abgeordneten Saxe!

Ich habe

heute gelesen und weiß es auch schon länger, dass Bremen der Verfassungsklage beitritt. Ich schließe daraus, dass fachlich immer noch die Auffassung besteht, dass man vehement gegen den Einsatz der Gigaliner ist und man deswegen diese Verfassungs klage eingereicht hat!

Bitte, Herr Senator!

Die fachliche Sicht des Bremer

Senats ist unverändert. Es ist so, dass dieses Haus vor einigen Monaten mit einer Zweidrittelmehr heit entschieden hat, den Feldversuch abzulehnen. Dies hat für den Senat zu der schwierigen Situation geführt, wie der Bürgermeister es ja vor gut einem Jahr angekündigt hat, eine pragmatische Lösung zu suchen, ohne aber von dem Grundsatz abzuweichen, dass wir diesen Feldversuch aus verschiedenen Gründen ablehnen.

Die Verfassungsbeschwerde und das Normen

kontrollverfahren beziehen sich insbesondere auf die Vorgehensweise des Bundesverkehrsministers, dass er ohne Beteiligung des Bundesrats und gegen den Mehrheitswillen der Länder diese Ausnahme verordnung überhaupt erlassen hat.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die 13. Anfrage trägt die Überschrift „Pille danach

für Vergewaltigungsopfer“. Die Anfrage ist unter schrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Brumma, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Böschen!

Wir fragen den Senat:

Wie sichert der Senat, dass Vergewaltigungsopfer

an allen Kliniken im Land Bremen Notfallverhütungen erhalten können und angemessen versorgt werden?

Die Anfrage wird beantwortet

von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: