Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

Änderungsantrag des Abgeordneten Timke (BIW) vom 27. Juni 2012

(Drucksache 18/479)

u n d

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 11. September 2012

(Drucksache 18/563)

Wir verbinden hiermit:

Vermieterinnen und Vermieter an Maklerprovision beteiligen

Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 13. Februar 2013 (Drucksache 18/775)

s o w i e

Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren im Land Bremen

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Juli 2012 (Drucksache 18/531)

u n d

Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren im Land Bremen

Bericht der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 13. Februar 2013 (Drucksache 18/776)

Der Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, Vermieterinnen und Vermieter an Maklerprovision beteiligen, vom 20. Juni 2012, Drucksache 18/464, und die Änderungsanträge des Abgeordneten Timke, BIW, Drucksache 18/479, und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/563, sowie der Antrag der Fraktion DIE LINKE, Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren im Land Bremen, vom 18. Juli 2012, Drucksache 18/531, sind von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 27. Sitzung am 17. Oktober 2012 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen überwiesen worden. Die Deputation legt mit den Drucksachen-Nummern 18/775 und 18/776 ihre Berichte und ihren Antrag dazu vor.

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ryglewski.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht noch einmal den Antrag eingehend begründen. Die Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insgesamt die Kosten, die mit allem, was mit Wohnen und Mieten zu tun hat, zu senken, ist, denke ich, in einer der vorhergegangenen Debatten schon hinreichend dargestellt worden, und wir haben es ja hier auch schon einmal debattiert. Ich möchte deswegen nur auf den Bericht der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingehen.

Der Grund, warum wir die Überweisung beantragt hatten, war ja zum einen, dass sich die politische Gemengelage dahin gehend geändert hatte, dass sich abgezeichnet hatte, dass andere SPD-geführte Bundesländer gesagt hatten, sie würden gern die Kosten zu 100 Prozent auf die auftraggebende Partei übertragen. Wir haben gesagt, wir möchten dem eigentlich gern folgen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, und wir halten dies grundsätzlich nicht für eine Möglichkeit, die man ablehnen sollte.

Trotzdem ist es aber natürlich auch eine inhaltliche Frage, weil durchaus auch in der Debatte Argumente vorgetragen wurden und gefragt wurde: Wenn man jetzt die Kosten zu 100 Prozent auf den Vermieter überträgt, führt das nicht dazu, dass sich der Makler nur noch ausschließlich als Anwalt des Vermieters sieht und nicht mehr im Blick hat, dass er auch die Vertretung des Mieters zu übernehmen hat? Umso mehr haben wir uns darüber gefreut, wie ausführlich in der Deputationsvorlage das Für und Wider beider Richtungen abgewogen wurde, weil ich denke, das ist etwas, das man auch ernsthaft diskutieren muss.

Wir begrüßen es sehr, dass der Senat in dem Bericht der Deputation die 100-prozentige Kostenübernahme durch die auftraggebende Partei vorschlägt, also in der Regel durch den Vermieter, denn letztendlich ist dies die Partei, die am meisten davon profitiert. Sie hat in der Regel mit einer ganzen Reihe von Mietinteressenten zu tun und an dieser Stelle eigentlich den meisten Nutzen davon, wenn sie diese Arbeit jemand anderem überträgt. Deswegen ist es auch nur richtig, dass diese Partei die Kosten zahlt, zumal dann, wenn sie sie auch in Auftrag gegeben hat.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Gut finden wir auch, dass noch einmal auf den Punkt eingegangen wurde, wonach verhindert werden soll, dass auch andere Verabredungen getroffen werden, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

mit denen dann quasi die Maklerprovision durch die Hintertür doch wieder auf den Mieter übertragen wird. Wir finden es sehr gut, dass klargestellt wird, dass das ausgeschlossen werden muss.

Sinnvoll ist, dass Bremen keine eigene Bundesratsinitiative mehr zu dem Thema starten möchte, weil es dazu mittlerweile Initiativen von Nordrhein-Westfalen und auch von Hamburg gibt. Es ist immer sinnvoll, sich dem anzuschließen, und deswegen brauchen wir keine eigene Initiative. Mittlerweile haben sich ja auch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat so geändert, dass man davon ausgehen kann, dass eine solche Bundesratsinitiative dann zumindest auch im Bundesrat eine Mehrheit finden wird. Vielleicht findet sich dann ja doch mit viel Glück eine Mehrheit im Bundestag. Ich schaue jetzt einmal nach rechts, Sie haben sich ja vorhin auch sehr tatkräftig für bezahlbaren Wohnraum und für die Senkung der Wohnnebenkosten ausgesprochen. Es wäre sehr schön, wenn Sie das mitmachen würden!

Zwei Anmerkungen möchte ich gern noch insgesamt zu dem Antrag machen! Es ist in der Debatte über die Frage, ob wir das machen sollen, vielfach der Hinweis gekommen, dass die Gefahr besteht, dass die Maklerkosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Da muss man sagen, wenn man ehrlich ist, dann besteht natürlich diese Gefahr, das kann man nicht wegdiskutieren. Ich denke, dass das auch in vielen Fällen passieren wird.

Trotzdem muss man sich aber noch einmal die Situation vor Augen führen, die besteht, wenn man eine Wohnung anmietet: Es sind nicht nur die Kosten zu tragen, die durch den Makler zustande kommen, es sind auch noch die Kosten zu tragen, die für die Kaution anfallen, und es sind Umzugskosten und Renovierungskosten zu zahlen. Diese Kosten summieren sich so, dass sie auch für jemanden mit einem Durchschnittsverdienst durchaus eine erhebliche finanzielle Herausforderung darstellen. Ich glaube, wenn man die erheblichen Maklerkosten zu Beginn erst einmal nicht zahlen muss, die, wenn man als Familie eine Wohnung anmietet, sehr hoch sind, und sie dann über mehrere Jahre vielleicht mit der Miete zahlt, dann ist das trotzdem eine deutliche Besserstellung.

Eine weitere Anmerkung möchte ich noch zu dem Punkt des Befähigungsnachweises machen, das ist ja in der Debatte etwas untergegangen. Ich glaube, bei diesem Punkt sollten wir auch hartnäckig am Ball bleiben, weil auch dieser Punkt mindestens genauso wichtig ist. Es ist rechtlich umstritten, ob es nicht ein Eingriff in die Berufsfreiheit ist. Trotzdem sind wir uns, glaube ich, hier alle einig, dass es eine sinnvolle Maßnahme wäre, wenn es möglich wäre, hier einen Befähigungsnachweis oder einen Sachkundenachweis als Voraussetzung zu fordern.

Das Wohnen ist nicht nur einfach eine Nebensache, sondern es ist – auch das kam heute schon mehrfach zur Sprache – eine absolute Notwendigkeit, und

jemand, der Wohnungen vermittelt, der sollte sich durchaus mit dem Mietrecht auskennen, er sollte auch eine gewisse Vorstellung davon haben, was ein Energiepass ist, und er sollte die Menschen tatsächlich kompetent beraten können. Hier geht es letztendlich auch um einen möglichen erheblichen wirtschaftlichen Schaden, wenn jemand sich dort nicht auskennt. In dem Bericht der Deputation ist sehr umfassend dargelegt worden, dass es einerseits Argumente gibt, die dafür sprechen, dass das rechtlich umsetzbar ist. Genannt ist beispielsweise auch, dass in anderen Bereichen, in denen es um wirtschaftliche Belange geht, durchaus ein Sachkundenachweis erforderlich ist, beispielsweise für Finanzanlagenvermittler oder Versicherungsmakler. Es wäre durchaus möglich, dass man dieser Regelung analog folgt. Andererseits ist es natürlich so, dass zumindest keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht wie in anderen Berufen, beispielsweise im Handwerk, wenn sich jemand dort nicht auskennt. Deswegen ist es durchaus offen, wie das Ganze ausgehen könnte. Aus diesem Grund begrüßen wir auch, dass in dem Bericht der Deputation vorgeschlagen wird, diese einzelnen Punkte unabhängig voneinander zu stellen, damit die übrigen Punkte, die genannt sind, wie die Maklerprovision auf die Vermieter voll zu übertragen, möglicherweise nicht dadurch gefährdet werden, dass der andere Punkt abgelehnt wird. Wir bitten das Parlament, dem Bericht der Deputation beizutreten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordneten Saffe.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt hat Frau Ryglewski schon sehr viel zur Deputationsvorlage gesagt. Ich will deshalb noch einmal ein Preisbeispiel anführen und benennen, worum es geht und warum ich finde, dass die Provision jetzt von den Vermietern getragen werden soll. Der Themenkomplex bezahlbare Mieten, sozialer Wohnungsbau, Mietspiegel und Maklergebühren findet mittlerweile und erfreulicherweise immer wieder und immer mehr Niederschlag in der Politik und in den Medien. Aktuell versetzen Mieterhöhungen Menschen, die wenig Geld haben, in Angst und Sorge, wie aktuell bei der BREBAU, die ab April 2013 den Mietzins gleich um 20 Prozent erhöhen will. Es ist wichtig und erfreulich, dass die Politik und die Gesellschaft sich dieser Thematik zunehmend annehmen, den Maklergebühren kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Diese Gebühren stellen in vielen Fällen eine nicht zunehmende Hürde dar, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Eine Vermieterin oder ein Vermieter will eine Wohnung vermieten. Da sie sich aus welchen Gründen auch immer nicht selbst um die Vermietung kümmern wollen, wird ein Makler beauftragt. Die Wohnung misst 35 Quadratmeter, die Kaltmiete beträgt 390 Euro. Als erste Zahlung bedeutet dies, also bevor man in die Wohnung eingezogen ist, eine Eintrittsgebühr in Höhe von über 2 000 Euro, fast 1 000 Euro davon sind Maklergebühren, über 750 Euro sind für das Deponat, und dann kommt noch die erste Warmmiete dazu. Für einkommensschwache Interessenten ist dies eine hohe, oft nicht zu nehmende Hürde. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass diese knapp 1 000 Euro Maklercourtage von denen entrichtet werden sollen, die diese Kosten nicht verursachen. Die Maklerin und der Makler sollen selbstverständlich für ihre Arbeit und für ihre Leistung entsprechend den ihnen zustehenden Lohn bekommen, aber bitte von denen, die die Maklerkosten verursachen, von denen, die die Makler beauftragt haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nachdem wir uns eine kleine Bedenkzeit gegönnt haben, die Vorlage der Deputation vorliegt, bin ich sehr froh darüber, dass wir hier heute eine Regelung über die komplette Zahlung der Maklergebühren, und nicht die Hälfte, wie im Oktober angedacht, beschließen werden. Das Honorar, das die Makler für ihre Tätigkeit bekommen, muss ihrer Leistung und ihrer Befähigung entsprechen. So müssen sie, wie man der Vorlage der Deputation auch entnehmen kann, zum Beispiel das Gesetz zur Regelung zur Wohnungsvermittlung beachten, eine Versicherung abgeschlossen haben, Buch führen und ähnliche Formalien können. Aus meiner Sicht reicht dies aber nicht aus.

Besonders wichtig und nötig sind Kenntnisse über die Situation und die Zustände vor Ort in der zu besichtigenden Wohnung. Wenn Fragen zum Beispiel zum baulichen oder energetischen Zustand gestellt werden oder wenn irgendwo Kabel aus der Wand ragen, Flecken auf den Wänden entdeckt werden et cetera, sind dies Beispiele, bei denen die Maklerinnen und Makler beweisen können, dass sie über die nötige Sachkunde im Hinblick auf energetische und bauliche Fragen verfügen.

Die Erfahrungen, die ich bei verschiedenen Wohnungsbesichtigungen gemacht habe, rufen geradezu nach einem entsprechenden Befähigungsnachweis. Die Mieterinnen und Mieter und auch die Vermieterinnen und Vermieter dürfen zu Recht erwarten, dass die Makler können, was sie tun.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Befähigungsnachweis stärkt die Branche und stärkt alle seriösen Maklerinnen und Makler, die eine gute Dienstleistung anbieten. Diese Dienstleistung soll dann natürlich auch entsprechend entlohnt werden.

Die Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen und jetzt auch Baden-Württemberg planen derzeit entsprechende Bundesratsinitiativen, um die Maklergebühren von ihren Verursachern zahlen zu lassen, also nach dem Verursacherprinzip. Bremen wird sich entweder diesen Initiativen anschließen oder selbst entsprechend aktiv werden. Ich glaube, am 22. März 2013 wird dies im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen. Ich freue mich, dass wir schon vorher dort mitmachen.

Den Antrag der LINKEN „Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren im Land Bremen“ werden wir ablehnen, obwohl dieser Antrag für mich persönlich durchaus über Charme verfügt, weil er darauf hinweist, dass die private Wirtschaft nicht immer am besten geeignet ist, den Menschen zu helfen. Es ist aber nicht unser Ansinnen, das System auszuwechseln; uns liegt daran, das bestehende System zu verbessern. Ebenso wenig wollen wir die Maklergebühren oder gar die ganze Zunft der Makler komplett abschaffen. Wir halten den Weg, den wir versuchen zu gehen, für sinnvoller und seit der Wahl in Niedersachsen auch für erheblich chancenreicher.

Ich möchte Ihnen an der Stelle nicht vorenthalten, dass mich diese neuen Verhältnisse im Bundesrat mit Freude und Genugtuung erfüllen. – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Timke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Im Juni letzten Jahres haben die Regierungsfraktionen einen Antrag mit dem Titel „Vermieterinnen und Vermieter an Maklerprovision beteiligen“ eingebracht. Dieser Antrag sah eine Änderung des Wohnvermittlungsgesetzes vor. Konkret ging es den Regierungsparteien ja darum, die bei Abschluss eines Mietvertrags fällige Maklerprovision zukünftig jeweils zur Hälfte auf die Vermieter und auf die Mieter umzulegen.

Wir Bürger in Wut hatten seinerzeit einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem wir erreichen wollen, dass zukünftig die Courtage für die Vermittlung von Wohnräumen ausschließlich von der Vertragspartei zu tragen ist, die den Makler beauftragt hat. Kurz gesagt: Wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen.

Die Anträge wurden dann, ich glaube, im Oktober, in die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen überwiesen. Das Ergebnis der Beratung liegt uns nun heute vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird unserem Änderungsantrag inhaltlich umfänglich entsprochen, weshalb ich auch den Änderungsantrag, Herr Präsident, hiermit zurückziehe. Dem Beschlussvorschlag der Deputation für eine Bundesratsinitiative werde ich deshalb selbstverständlich zustimmen.

Was den Antrag der LINKEN zur kommunalen Wohnungsvermittlung angeht, so halte ich die Ausführungen des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr in der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen für stichhaltig. Aus diesem Grund werde ich auch der Beschlussempfehlung der Deputation hier zustimmen und den Antrag der LINKEN ablehnen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.