Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

Zu Frage 2: Bei zu errichtenden Gebäuden sind in den Stichproben bisher keine Verstöße gegen die landesrechtlichen Verfahrensanforderungen oder die EnEV festgestellt worden. Allerdings ist in neun Stichprobenverfahren eine Rückmeldung auf die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen ausgeblieben. Diese Fälle werden weiter verfolgt.

Von Sachverständigen für energiesparendes Bauen, Prüfingenieuren für Baustatik oder Sachkundigen sind bisher keine Verstöße gegen die EnEV oder das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, mitgeteilt worden. Bei der Änderung bestehender Gebäude oder der Ausstellung von Energieausweisen wurden in einem Fall Verstöße gegen die EnEV festgestellt. Vier Fälle sind noch nicht abgeschlossen. Es wurden 1 574 von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern mitgeteilten Verstöße gegen die EnEV bearbeitet. Sie betrafen insbesondere die Pflicht, Heizungsanlagen mit außentemperaturgefühlten Regelungen oder vergleichbaren Einrichtungen auszustatten. 931 der Verfahren konnten wegen der Behebung des Mangels abgeschlossen werden.

Zu Frage 3: Bußgelder wurden bei den festgestellten Verstößen gegen die EnEV bisher nicht verhängt. Die von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern mitgeteilten Verstöße, die die Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen, sind nach den bundesrechtlichen Regelungen nicht bußgeldbewehrt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Mich würde einmal interessieren, wie hoch die Prüfdichte ist. Wie viele Bauobjekte gab es, von denen die 46 überprüft wurden?

Bitte, Herr Senator!

Das entspricht ungefähr fünf Prozent der Bauvorhaben.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

1 574 Fälle sind von den Bezirksschornsteinfegermeistern gemeldet worden, und es sind daraus 931 Verfahren entstanden, das heißt, es gibt in Bremen noch wissentlich 600 Heizungsanlagen, die nicht in Ordnung sind. Was passiert mi denen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist nicht ganz richtig. 931 Verfahren sind abgeschlossen worden, dort haben wir sozusagen die Endmeldung, dass der Mangel behoben ist. Die anderen werden weiter verfolgt, das heißt, daran müssen wir uns weiter kümmern.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Bußgelder wurden nicht verhängt. Ist die EnEV ein zu stumpfes Schwert, bei fünf Prozent Prüfdichte? Muss da etwas geändert werden?

Bitte, Herr Senator!

Bei den bisherigen Regelungen stellt nicht jeder Gesetzesverstoß zugleich auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Insbesondere Verstöße gegen die Verpflichtung zur Nachrüstung und Außerbetriebnahme bei Heizungs- und Warmwasseranlagen sind nach den bundesrechtlichen Regelungen nicht bußgeldbewehrt. Vom Bund ist es bisher so geregelt, dass wir mit einem einfachen Schreiben die Behebung der Mängel fordern und dann sehen müssen, ob man später ein Zwangsverfahren mit einer Zwangsgeldandrohung einleitet.

Außerdem möchte ich auch sagen, dass die Klimaschutzkonferenz, die im November vergangenen Jahres stattgefunden hat, gezeigt hat, dass wir in Bremen eigentlich relativ gut mit den Klimaschutzzielen im Gebäudebestand vorankommen. Wir haben gegenüber dem Jahr 1990 schon Einsparungen von Treibhausgas von rund 35 Prozent erreicht, 40 Prozent sind das Ziel bis zum Jahr 2020, und diese werden wir im Bereich der Gebäude übertreffen. Natürlich kümmern wir uns aber auch weiter um diese Themen. Es ist immer die Frage, mit welcher Schärfe, mit welcher Härte oder mit wie viel Überzeugungskraft man letztendlich versucht, die Menschen dazu zu bewegen, diese sinnvollen und notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Zwangsräumungen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Herr Kollege Tuncel!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Zwangsräumungen von privat bewohntem Wohnraum haben in Bremen und Bremerhaven im letzten Jahr stattgefunden?

Zweitens: Wie hat sich die Zahl der Zwangsräumungen in Bremen und Bremerhaven in den letzten zehn Jahren entwickelt?

Drittens: Aus welchen Gründen wurden die Zwangsräumungen durchgeführt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der Justizstatistik werden Zwangsräumungen nicht erfasst. Eine manuelle Zählung wäre nur mit unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand möglich, dazu müssten etwa 5 000 Seiten einzeln und von Hand ausgewertet werden. Es kann deshalb nur auf die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11. Januar 2013 Bezug genommen werden.

Nach dem dort ausgewiesenen Zahlenmaterial hat die Zentrale Fachstelle Wohnen im Jahr 2012 für Bremen insgesamt 790 Mitteilungen über Räumungsklagen und Zwangsräumungen erhalten. Da dort auch Räumungsklagen erfasst sind und eine bereits angesetzte Zwangsräumung häufig im letzten Moment noch abgewendet werden kann, dürfte die Zahl der tatsächlich durchgeführten Zwangsräumungen deutlich geringer ausgefallen sein.

Zu Frage 2: Aus den bereits genannten Gründen liegt dazu kein Zahlenmaterial vor.

Die Zahl der Mitteilungen über Räumungsklagen und Zwangsräumungen hat sich bei der Zentralen Fachstelle Wohnen für Bremen wie folgt entwickelt: im Jahr 2009 575, im Jahr 2010 546, im Jahr 2011 622 und im Jahr 2012 790. Da nur ein Teil davon Zwangsräumungen sind, spricht dies für eine relative Erhöhung der Zahl der Zwangsräumungen.

Zu Frage 3: Eine Zwangsräumung erfolgt auf Grundlage eines Räumungstitels. Die Gründe für den Erlass des Räumungstitels und die Durchführung der Zwangsräumung werden nicht erfasst. – Soweit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Bearbeitungszeiten bei Unternehmensgründungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kastendiek!

Wir fragen den Senat:

Welchen Zeitraum hält der Senat von der Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zur Eintragung eines neu gegründeten Unternehmens ins Handelsregister sowie bis zur Zuteilung einer Steuernummer durch das Finanzamt im Land Bremen für angemessen?

Sind dem Senat aktuell Fälle bekannt, in denen die Eintragung von neu gegründeten Unternehmen ins Handelsregister sowie die Zuteilung einer Steuernummer deutlich länger gedauert hat?

Wenn ja, welches Ausmaß hat das Problem, was sind die Ursachen dafür, und was hat der Senat dagegen unternommen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine bestimmte Frist, bis zu der die Eintragung ins Handelsregister spätestens zu erfolgen hat, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Handelsregisterverordnung sieht in Paragraf 25 Absatz 1 Satz 2 lediglich vor, dass über die Eintragung unverzüglich nach Eingang der Anmeldung bei Gericht zu entscheiden ist. Dies ist in Bremen gewährleistet.

Im Jahr 2013 wurden bisher 179 Ersteintragungen in das Handelsregister beantragt. In 106 Verfahren betrug die Bearbeitungszeit bis zu drei Tagen, in 68 Verfahren vier bis zehn Tage und in fünf Verfahren elf bis 14 Tage. Rechnerisch beträgt der Zeitraum bei Eintragungen von Unternehmensgründungen in das Handelsregister von der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen bis zur Eintragung in das Register in Bremen durchschnittlich etwa drei Arbeitstage.

Eine Frist, bis zu der eine Steuernummer erteilt sein muss, ist gesetzlich ebenfalls nicht vorgeschrieben. Die Bearbeitung soll laut den Vereinbarungen der Senatorin für Finanzen mit den Finanzämtern in der Regel nicht länger als 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Bevor eine Steuernummer erteilt wird, sind die Finanzämter angewiesen, zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs umfangreiche und bundesweit abgestimmte Prüfungen vorzunehmen. Bei den Prüfungen geht es zum Beispiel darum, ob es sich um Briefkastenfirmen handelt oder ob die handelnden Personen in anderen Ländern bereits negativ in Erscheinung getreten sind.

Im Bereich der Kapitalgesellschaften kann eine Steuernummer vor Eintragung in das Handelsregister nicht erteilt werden, weil Kapitalgesellschaften erst durch die Eintragung ins Handelsregister entstehen. Der Senat hält diese Bearbeitungsfristen für angemessen.

Zu Frage 2: Seit dem 1. Januar 2013 lag in fünf Verfahren die Bearbeitungszeit mit elf bis 14 Tagen über dem Durchschnitt für Ersteintragungen in das Handelsregister. Gründe dafür waren die Beteiligung ausländischer Rechtsträger und aufwendigere Prüfungen hinsichtlich der Zulässigkeit der gewählten Firmenbezeichnung.

Die Erteilung einer Steuernummer kann durchaus mehr als 20 Tage in Anspruch nehmen. Dies ist aber grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die in der Antwort zu Frage 1 genannten Prüfungen weitere Unterlagen erfordern oder wenn die beteiligten Unternehmen benötigte Unterlagen nicht vorlegen. Bis auf wenige Ausnahmen sind keine solchen Fälle bekannt geworden.

Zu Frage 3: Für das Handelsregister hatten zwei Umstände im Auswertungszeitraum negativen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten: Zum einen hatte zum Jahreswechsel das Amtsgericht Bremen die Registerbestände des Amtsgerichts Bremerhaven zu übernehmen, und zum anderen ließ ein Virenbefall zum Jahreswechsel zeitweilig keinen Zugriff auf das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach und damit keine Bearbeitung der Eintragungsanmeldungen zu. Die Übernahme der Registerbestände ist zwischenzeitlich abgeschlossen, und auch der Virenbefall ist behoben. Die Bearbeitungszeiten sind jetzt wieder sehr kurz.

Sollte es bei der Erteilung von Steuernummern zu Verzögerungen gekommen sein, sind zwei Gründe zu nennen: Einerseits waren auch die Finanzämter von dem Virenbefall betroffen, der eine Bearbeitung zeitweise nicht ermöglichte. Der zweite Grund lag in der Zusammenlegung der Finanzämter Bremen-Ost, Bremen-West und Teilen des Finanzamtes BremenMitte zum Finanzamt Bremen. Durch die Zusammenlegung waren Umzüge und Zusammenfassungen von Einheiten erforderlich. Dazu war ein vorübergehender Bearbeitungsstopp von circa zwei Wochen notwendig. In dringenden Fällen wurden aber auch in dieser Zeit Steuernummern vergeben. Ansonsten hat es nur vereinzelte Beschwerden gegeben. In diesen Fällen fehlten meistens erforderliche Unterlagen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kastendiek, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort! Uns ist ein Fall bekannt, in dem die Bearbeitungszeit für die Eintragung ins Handelsregister und auch die Erteilung einer Steuernummer erheblich länger dauerte. Ich

werde Ihnen, wenn Sie damit einverstanden sind, die Unterlagen zur Verfügung stellen, weil uns schon interessiert, ob es letztendlich ein systematischer Fehler im Zusammenhang mit der Übertragung und der Zusammenführung der Handelsregister, aber auch der beiden Finanzämter ist. Von den Zeiträumen, von denen Sie gesprochen haben und die wirklich positiv kurz wären, ist hier nicht die Rede.

Lassen Sie mich dennoch nachfragen: Die Zusammenlegung der Finanzämter in Bremen und die Zusammenführung der Handelsregister scheint in dem Zusammenhang eine große Rolle gespielt zu haben. Wie muss man sich das vorstellen, wie ist das vorbereitet worden? Im Rahmen einer Arbeitsgruppe? Es wäre ja schon eine sehr bedauerliche Ursache, wenn es nicht nur bei diesem einen Unternehmen zu erheblichen Verzögerungen gekommen wäre, sondern das des Öfteren der Fall gewesen wäre.